xcamping
hubstuetzen
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag üblich


alex86505 am 21 Sep 2016 17:51:11

Hallo zusammen,
hoffe ich bin hier richtig. Ich will gerade mein erstes Wohnmobil kaufen.
Das Fahrzeug ist ein Hymer Classic 644 EZ 2006 und kostet 30700 Euro (sollte also keine Schrottkiste sein und sieht auch sehr gepflegt aus).

Im Kaufvertrag steht aber:

Der Käufer bestätigt gegenüber dem Verkäufer, dass die Anbahnung dieser Bestellung durch Ansprache des Käufers in den Geschäftsräumen des Verkäufers stattgefunden hat.
Fahrzeug wurde vom Käufer bei Tageslicht genau besichtigt. Original Kilometerstand ist garantiert.
Aufgrund des Alters kann Feuchtigkeit am Wohnmobil nicht ausgeschlossen werden.
Nachträgliche Reklamationen bzgl. Kratzer, Beulen und Rost werden nicht akzeptiert.
Käufer hat das Fahrzeug ausgiebig besichtigt. Vorher war das Wohnmobil in Luxemburg zugelassen.
Wohnmobil wird mit neuer HU, AU, Gasprüfung und DPF (Dieselpartikelfilter / Grüne Plakette) ausgeliefert.

Ist das normal bei Womos dieses Alters? Darf der Händler das hineinschreiben?

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Julia10 am 21 Sep 2016 18:00:56

Schau mal hier

--> Link

Danach kann ein Händler eine Gewährleistung nicht ausschließen.

Für den Verkauf im Kundenauftrag gelten andere Bedingungen.

--> Link

Ich würde unter solchen Bedingungen vom Kauf abraten.

Julia

alex86505 am 21 Sep 2016 18:08:24

Der Verkauf ist nicht im Kundenauftrag

Anzeige vom Forum


Julia10 am 21 Sep 2016 18:15:56

Dann ist die Rechtslage doch klar :)

Julia

dieter2 am 21 Sep 2016 18:38:24

Der Käufer bestätigt gegenüber dem Verkäufer, dass die Anbahnung dieser Bestellung durch Ansprache des Käufers in den Geschäftsräumen des Verkäufers stattgefunden hat.

Damit ist der Verkäufer sicher das der Kauf nicht unter das Fernabsatzgesetz fällt.
Sonnst währe ein 14 tägiges Rückgaberecht drinn.

Gruss Dieter

eisbaerchen am 21 Sep 2016 19:31:04

alex86505 hat geschrieben:
Aufgrund des Alters kann Feuchtigkeit am Wohnmobil nicht ausgeschlossen werden.



Hm.
Ich lese das so :
Feuchtigkeit schließt er nicht aus. Eine Gewährleistung für einen evtl. Feuchtigkeitsschaden schließt er mit dieser Formulierung n i c h t aus.

Gruß
Eisbaerchen
Helmut

Bergbewohner1 am 21 Sep 2016 20:00:26

Da wär ich mir nicht so sicher Helmut: "Eine Gewährleistung für einen evtl. Feuchtigkeitsschaden schließt er mit dieser Formulierung n i c h t aus." Für mich ist das Hinweis darauf: das Fahrzeug könnte einen Feuchtigkeitssachden, mit dieser Formulierung würde ich keinen Rechtsstreit anfangen.
Einen Ausschluß der Gewährleistung nach Formulierung durch TE kann ich nicht erkennen.

Nugmen am 21 Sep 2016 20:44:11

dieter2 hat geschrieben:Der Käufer bestätigt gegenüber dem Verkäufer, dass die Anbahnung dieser Bestellung durch Ansprache des Käufers in den Geschäftsräumen des Verkäufers stattgefunden hat.

Damit ist der Verkäufer sicher das der Kauf nicht unter das Fernabsatzgesetz fällt.
Sonnst währe ein 14 tägiges Rückgaberecht drinn.

Gruss Dieter


Fernabsatzgesetz gilt bei KFZ übrigens nicht, daher ist ein Umtausch ohne triftigen Grund ausgeschlossen. Bei Mängeln hat der Verkäufer übrigens das zweimalige Recht der Nachbesserung und nach 6 Monaten ist die Gewährleistung praktisch erloschen (Beweislastumkehr)

Einen Gewährleistungsausschluss kann ich übrigens auch nicht lesen :?

Die Gewährleistung ist übrigens keine Garantie, sie steht immer im verhältnis zum alter und der laufleistung des Fahrzeugs.

Nugmen am 21 Sep 2016 20:46:44

Waldtroll hat geschrieben: Für mich ist das Hinweis darauf: das Fahrzeug könnte einen Feuchtigkeitssachden, mit dieser Formulierung würde ich keinen Rechtsstreit anfangen.


Ich schon,diesen Satz des Verkäufers kann man als nichtig betrachten :ja:

alex86505 am 22 Sep 2016 08:29:10

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Stimmt, irgendwie unklar was er damit sagen will.

Ich werde den Händler heute deswegen ansprechen. Wenn er den Satz als Gewährleistungsausschluss versteht, dann unterschreibe ich den Kaufvertrag nur wenn er eine Dichtigkeitsprüfung durchführt und mir das Resultat im Kaufvertrag bestätigt. Wenn das Fahrzeug dann in meinem Besitz ist kann ich zeitnah auf eigene Kosten bei einem neutralen Händler die Prüfung machen und ggf. auf den Händler zugehen.

Nochmal Danke für die schnellen Antworten

avm75 am 22 Sep 2016 08:42:39

Moin,

einen Gewährleistungsausschluss kann ich auch nicht erkennen.
Er weist im Kaufvertrag auf einige Dinge hin, damit einfach klar und deutlich ist, was Du weisst, und was Du hättest sehen können.
Ob der Hinweis, dass ein Feuchtigkeitsschaden in diesem Alter nicht ausgeschlossen werden kann vor Gericht standhalten würde, wenn es sich wirklich herausstellen würde, dass einer vorläge, kann ich nicht beurteilen.

Ich würde aber auf jeden Fall noch mal die Sonderausstattung ab Werk in Bezug auf das Gewicht prüfen, ein Arktis-Paket bringt schon schlanke 17,0 kg mit. Nach der Erfahrung, welche ich gerade gemacht habe, würde ich das Fahrzeug sogar wiegen lassen, und auch die Achslasten. Die Wiegekarte sollte dann Bestandteil des Kaufvertrages sein.

bernie8 am 22 Sep 2016 10:27:45

Hallo,

die Gewährleistungsgeschichte lässt sich ja schon aushebeln.
Im Kundenauftrag / Fahrzeug ist Schrott etc.
In der Preiskategorie würde ich mich aber da auf nichts einlassen.
Der Satz mit der Feuchtigkeit ist aber schon seltsam. Evtl. weiß der Händler ja
was und glaubt sich so absichern zu können, geht aber nicht.
Und noch ein Tip:
Falls der Händler mit einer Gebrauchtwagengarantie winkt (über eine Versicherung).
Die gilt nur für das Fahrzeug, nicht für den Aufbau und entlässt den Händler nicht aus der Gewährleistung.

rkopka am 22 Sep 2016 10:39:41

bernie8 hat geschrieben:die Gewährleistungsgeschichte lässt sich ja schon aushebeln.
-> Fahrzeug ist Schrott

Das geht aber auch nur, wenn der Preis entsprechend niedrig ist, sonst wird das Gericht das nicht akzeptieren.

RK

hampshire am 22 Sep 2016 12:01:49

alex86505 hat geschrieben:Der Käufer bestätigt gegenüber dem Verkäufer, dass die Anbahnung dieser Bestellung durch Ansprache des Käufers in den Geschäftsräumen des Verkäufers stattgefunden hat.
Fahrzeug wurde vom Käufer bei Tageslicht genau besichtigt


alex86505 hat geschrieben:Nachträgliche Reklamationen bzgl. Kratzer, Beulen und Rost werden nicht akzeptiert.
Käufer hat das Fahrzeug ausgiebig besichtigt


Heißt, dass Du sichtbare Gebrauchsspuren selbst vor dem Kauf erkennen musst und im Nachhinein nicht reklamieren kannst. Also nimm jemanden mit, der mit Dir genau schaut und vermerke die Gebrauchsspuren in einem Protokoll. Zudem gibt es keine 14 Tage Umtauschrecht nach Fernabsatzgesetz (was es wohl eh nicht gäbe).

alex86505 hat geschrieben:
Aufgrund des Alters kann Feuchtigkeit am Wohnmobil nicht ausgeschlossen werden.

Dichtigkeitsprüfung wäre eine Lösung - über die Kosten müsste man sich einigen

Gewährleistung ist von dem Text unberührt.

Trollo am 22 Sep 2016 19:31:29

Ich würde bei solchen Formulierungen von diesem "Händler" kein Wohnmobil kaufen.

Gruß

Michael

gespeert am 22 Sep 2016 20:03:21

Was steht oben drüber???
Wirklich Vertrag??

Oder Vereinbarung??
Bei letzterem hast Du ein Problem!!
Das mußten vor Kurzem 2 junge Rumänen erfahren, die bei einem Fähnchenhändler nen Audi kauften, aber nach 10 km mit Motorschaden auf einer 2 spurigen Kraftfahrstraße liegen blieben. Ich hielt zur Absicherung dahinter bis der Abschlepper und die Polizei vor Ort waren.

friedrich45 am 22 Sep 2016 20:40:28

Als erstes, Fernabsatz kann auch bei Kfz gelten. Je nach "Kaufart".
Als zweites, der Verkäufer schließt die Gewährleistung bezgl Feuchtigkeitsschäden am Womo aus. Als drittes, Rost, Dellen ect können unter jedem Aufkleber ect stecken und sind auch ausgeschlossen

friedrich45 am 22 Sep 2016 20:44:37

Waldtroll hat geschrieben:Für mich ist das Hinweis darauf: das Fahrzeug könnte einen Feuchtigkeitssachden, mit dieser Formulierung würde ich keinen Rechtsstreit anfangen.
Einen Ausschluß der Gewährleistung nach Formulierung durch TE kann ich nicht erkennen.

Richtig, mit dieser Formulierung ist jegliche Gewährleistung hinsichtlich Feuchtigkeit ausgeschlossen.
Richter können das bei einer später evtl auftretenden Klage natürlich auch einmal ausnahmsweiseanders sehen, aber auf hoher See und vor Gericht......

Trashy am 22 Sep 2016 22:05:30

Bei der Summe würde ich ohne Garantie die Finger davon lassen.
Die Sache stinkt...

silo am 23 Sep 2016 00:37:08

Nugmen hat geschrieben:Fernabsatzgesetz gilt bei KFZ übrigens nicht,


Wieso das, wo steht das?

schnecke0815 am 23 Sep 2016 04:56:47

friedrich45 hat geschrieben:Richtig, mit dieser Formulierung ist jegliche Gewährleistung hinsichtlich Feuchtigkeit ausgeschlossen.


Das sehe ich anders. Gewerbliche Verkäufer können gegenüber privaten Käufern nichts ausschließen und wenn man es wortwörtlich nimmt weißt der Verkäufer nur auf Feuchtigkeit am Wohnmobil hin. Das ist bei mir auch der Fall wenn es regnet.

Nachobenoffen am 23 Sep 2016 07:43:37

Gewährleistung heißt doch, dass gewährleistet ist, dass der Kaufgegenstand den altersgemäßen Zustand hat. Beinhaltet m. E. grundsätzlich, dass keine Feuchteschaden vorliegt. Wenn aber ausdrücklich gesagt wird, dass vorliegend nicht davon ausgegangen werden kann, bzw. aufgrund des Alters mit Feuchtigkeit gerechnet werden muss, ändert das den Gegenstand der Gewährleistung. Also kein normalerweise trockenes Mobil, sondern ein vermutlich feuchtes Mobil. Der Gewährleistungsausschluss mag ja unwirksam sein, aber was die Feuchtigkeit angeht, hat man da vermutlich schlechtere Karten. Da Feuchtigkeit einen entscheidenen Einfluss auf den Kaufpreis hat, würde ich vom Händler erwarten, dass er dazu eine Aussage trifft. Im Moment würde ich von einem feuchten Mobil ausgehen. Entweder, ich prüfe das nun selber, oder der Verkäufer gewährleistet mir das im Kaufvertrag. Da viel Geld auf dem Spiel steht, würde ich das Vorliegen einer Feuchtigkeit auf jeden Fall abklären.

Vermutlich hat der Händler das aber in all seinen Verträgen, um sich zu schützen. Rückschlüsse auf das konkrete Mobil würde ich da nicht zwingend raus ziehen.

Tinduck am 23 Sep 2016 08:38:56

Ist doch eigentlich ganz einfach.

Du streichst die lästigen Sätze aus dem Vertrag, unterschreibst und gibst den Vertrag dem Händler zum Gegenzeichnen.

Lässt er sich nicht drauf ein, kommt halt kein Vertrag zustande.

Zum Thema Feuchtigkeitsprüfung lässt sich sagen, dass die sogar Torbuden bestehen können, wenn sie nur lange genug in der Halle zum Trocknen standen... von daher ist das nur eine Komponente. Besser auch alles mit den Fingern abdrücken (Unterbodenränder, Ecken innen im Aufbau, um die Fenster herum) und auf alte Feuchtigkeitsränder achten.

bis denn,

Uwe

Gast am 23 Sep 2016 08:51:22

Hallo,

in solche Formulierungen lassen sich viele Dinge und Deutungen hinein interpretieren.

Selbst wenn der Passus nicht rechtens wäre (was auch erstmal durchgesetzt werden müsste), kann man sich darauf einstellen, dass der Händler ein "Stinkstiefel" ist, mit dem man im Gewährleistungsfall immer streiten müsste.

LG

rinto am 23 Sep 2016 09:48:35

Kommt ein Kaufvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ausschließlich mit Mitteln der Fernkommunikation statt, so ist auch bei einem Wohnmobilverkauf das Fernabsatzgesetz mit den entsprechenden Belehrungspflichten und Widerrufsrechten möglich.

Ein genereller Gewährleistungsausschluss ist für den Händler ( Ausnahme die hier bereits genannten Beispiele, wie im Kundenauftrag u.a. ) nicht möglich.

Ein Ausschluss ist jedoch hinsichtlich bekannter, mitgeteilter Mängel möglich. Also z.B. bei der Besichtigung festgestellte Kartzer oder Dellen: bei Rostz wohl nur hinsichtlich der tatsächlich erkennbaren Roststellen.

Der Hinweis, dass bei einem Fahrzeug dieses Alters Feuchtigkeitsschäden möglich sind, dürfte allerdings nicht zu einem Gewährleistungsausschluss führen, zumal dem gewerblichen Verkäufer eine entsprechende Untersuchungspflicht trifft. Hält er aufgrund des Alters solche Schäden für möglich, hat er ( zum,al bei dem verlangten Kaufpreis ) das Fahrzeug zu untersuchen. Er kann aber nicht das Risiko "ins Balue hinein" mit einem derart lapidaren Hinweis auf den Käufer abwälten und sich von seiner Haftung freizeichnen.

Ich wäre bei dem Verkäufer sehr vorsichtig

Mover am 02 Nov 2016 21:18:49

Ich füge gerne "Es gelten die Bestimmungen des BGB"ein.

Richtig oder falsch?

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Zulässiges Gesamtgewicht, Wohnwagen Auto Kombination
Fragen zur Versicherung Saisonkennzeichen
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt