rump
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Fragen zur Versicherung Saisonkennzeichen


Mido81 am 03 Nov 2016 13:22:28

Hallo. Ich habe ein Paar Fragen zur Versicherung meines Wohnmobils. Da ich das erste mal ein Fahrzeug versichere bin ich auf diesem Gebiet also noch blutiger Laie :roll:
Ich versuche alle relevanten Dinge aufzuzählen und versuche auch mich so kurz wie möglich zu halten:

1. Ich besitze bereits ein PKW, dieses ist jedoch noch auf meinen Vater zugelassen, da er 5 Autos bei einer Versicherung angemeldet hat und dies so wesentlich günstiger ist.
Ab Januar soll das Fahrzeug auf meinen Namen umgeschrieben werden.
Dann möchte ich mein WoMo zusammen mit meinem PKW versichern - ob zusammen bei einer Versicherung oder getrennt werde ich dann entscheiden.
Ich werde das Wohnmobil Anfang nächster Woche kaufen und mit einem Saisonkennzeichen für zwei Monate (also bis einschl. Dez.) anmelden und bei einem Bekannten bis Ende März für den Winter in einer Scheune unterstellen.
Dazu meine erste Frage: Ist es aufgrund der Versicherung sinnvoll das WoMo für den Rest des Jahres mit einem Saisonkennzeichen anzumelden? (Würde für Versicherung rund 100 Euro kosten + Anmeldung)

3. Im neuen Jahr möchte ich das Fahrzeug dann ab April anmelden.
Frage: Ist das Fahrzeug dann von Januar bis März unversichert?

Macht meine Vorgehensweise Sinn oder ist es sinnvoller das alles anders und einfacher zu machen ohne das ich größere Kosten habe?
Ich hoffe das nichts unklar ist - falls doch -> einfach fragen.

Vielen Dank schonmal für Euer bemühen!

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Jagstcamp-Widdern am 03 Nov 2016 14:13:22

für 6 Wochen ein saisonkennzeichen (skz) macht keinen sinn, dann hättest du nächstes jahr auch 11 - 12.
natürlich kannst du auch jetzt noch ein skz 4 - 12 machen, bezahlen musst du nur den verbleibenden rest...
"normal" anmelden und 6 Wochen später wieder abmelden geht immer.
Schadenfreiheitsrabatt gips 2016 nat. nimmer.
bei skz hast du automatisch ruheversicherung, bei "normal" solltest du dir das vom versicherer bestätigen lassen!
und in beiden fällen brauchst du platz zum abstellen des fzg in der Ruhezeit...

früher gut - heute besser!
hartmut

schnecke0815 am 03 Nov 2016 14:23:15

Wenn du ein Saisonkennzeichen haben möchtest meldest du jetzt dein Fahrzeug so an, wie du es zukünftig nutzen möchtest.
Ansonsten müßtest du bei einer Änderung der Nutzungsdauer ein neues Kennzeichen brauchen. Da steht nämlich drauf von wann bis wann dieses gültig ist.
Der Versicherungsbetrag richtet sich nur nach der zugelassenen Zeit. Allerdings darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen überwintern.
In der Zeit der Nichtzulassung greift die Ruheversicherung (gleicher Versicherungsschutz).

Deinen Bekannten solltest du allerdings fragen ob dieser für die Scheune eine Versicherung hat. Wenn z.B. wegen großer Schneelast das Dach runterkommt
könnte es mit deiner Versicherung Schwierigkeiten geben.

Anzeige vom Forum


pipo am 03 Nov 2016 15:14:44

Mido81 hat geschrieben:Dazu meine erste Frage: Ist es aufgrund der Versicherung sinnvoll das WoMo für den Rest des Jahres mit einem Saisonkennzeichen anzumelden? (Würde für Versicherung rund 100 Euro kosten + Anmeldung)

IMHO lohnt sich ein Saisonkennzeichen für die Zeit nicht. Bedenke, Du musst ja auch das Kennzeichen zahlen, welche Du anschliessend wieder wegwirfst.
Dann lieber normal an- und wieder abmelden.


3. Im neuen Jahr möchte ich das Fahrzeug dann ab April anmelden.
Frage: Ist das Fahrzeug dann von Januar bis März unversichert?

Hier greift die Ruheversicherung, sofern Du Dein Fahrzeug vorab Teil- oder Vollkasko versichert hattest.

Jagstcamp-Widdern am 03 Nov 2016 16:02:20

Peter, zu 1.,

man kann auch im November mit skz 4 - 12 zulassen und muss dann nix rückwirkend bezahlen!

früher gut - heute besser!
hartmut

schnecke0815 am 03 Nov 2016 17:23:55

Richtig Hartmut.
Was ich nicht verstehe das Peter den Threadersteller mit falschen Auskünften in die Irre führt.

schaetzelein am 03 Nov 2016 17:33:46

die Ruheversicherung tritt bei normaler Zulassung erst nach 5 Monaten ein. Das bedeutet im Klartext, du musst dein Fahrzeug vorher 5 Monate angemeldet haben, dann erst hast du nach Stilllegung auch einen Ruheversicherungsschutz. Das ist bei vielen Versicherungen so. Also informiere dich erst bei deiner Versicherung wie sie es handhaben.

Mido81 am 03 Nov 2016 20:17:35

Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Jetzt habe ich wieder etwas dazu gelernt :D
Aber...es tun sich auch wieder neue Fragen auf :eek:
Ich weiss nicht wie ich das jetzt am besten handhaben soll, wenn ich das PKW das ich fahre, erst im Januar auf mich umschreiben lassen kann und ich dieses zusammen mit meinem WoMo versichern möchte, da dies dann günstiger ist wenn ich bereits ein Fahrzeug halte und seit 16 Jahren unfallfrei bin.
Ändern lässt sich das sicher nicht wenn ich mein WoMo jetzt mit Saisonkennzeichen von 4-11 anmelde und im Januar dann zur Versicherung gehe und sage: "Hi, ich hab noch ein PKW mit 16 Jahren Unfallfrei und SF-Klasse x - ich bitte um Aktualisierung der Versicherungs prämie!"
Oder???
Ich weiss, klingt alles wahnsinnig kompliziert :? :? :?

schaetzelein am 03 Nov 2016 21:06:58

wenn du bei einer guten Versicherung bist, bekommst du jetzt schon für dein Wohnmobil eine gute Prämie, gleich wie wenn du den PKW auch schon dort versichert hättest. Du musst das nur persönlich im Gespräch mit ihnen abklären.
Wenn du das Saisonkennzeichen beantragst, hast du auf alle Fälle im Stilllegungszeitraum gleich Versicherungsschutz.

pipo am 04 Nov 2016 09:00:16

schnecke0815 hat geschrieben:Was ich nicht verstehe das Peter den Threadersteller mit falschen Auskünften in die Irre führt.

Da werde ich wohl die Fragestellung falsch interpretiert habe. Ich bin ja kein Moderationsroboter.. :wink:

schnecke0815 am 04 Nov 2016 15:38:58

Man muß nicht alles moderieren, ich bin auch nicht allwissend :eek:

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag üblich
Fahrzeugverkauf als Firma?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt