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vergebliche Fehlersuche bezahlen?


Allradmobilist am 20 Okt 2016 15:41:42

Hallo in die Runde,

wie ist das eigentlich, wenn die Werkstatt die Ursache eines Fehlers nicht findet (Rückfahrmonitor schwarz, Monitior i.O., aber dessen Stromversorgung nicht - Individualaufbau). Muss die Zeit der Fehlersuche bezahlt werden bzw. bis zu welcher Höhe? Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte oder Maßgaben oder gerichtliche Entscheidungen?

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Beduin am 20 Okt 2016 15:49:20

Meine Erfahrung, gesucht hat er knapp 5 Stunden und abgerechnet eine. War ich Gott froh drum. Fensterheber der Beifahrerseite ging nicht mehr. Sprinter 312 von 98

Allradmobilist am 20 Okt 2016 15:50:41

Das wäre für mich völlig i.O.

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Flatus am 20 Okt 2016 15:54:53

Allradliebhaber hat geschrieben:.... Muss die Zeit der Fehlersuche bezahlt werden bzw. bis zu welcher Höhe?

Du hast ja die Suche in Auftrag gegeben und musst sie deshalb auch bezahlen. Das ist beim Öl- und Goldsuchen auch nicht anders.

Gruss Flatus
.

Stephan2703 am 20 Okt 2016 16:02:22

Allradliebhaber hat geschrieben:Hallo in die Runde,

wie ist das eigentlich, wenn die Werkstatt die Ursache eines Fehlers nicht findet (Rückfahrmonitor schwarz, Monitior i.O., aber dessen Stromversorgung nicht - Individualaufbau). Muss die Zeit der Fehlersuche bezahlt werden bzw. bis zu welcher Höhe? Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte oder Maßgaben oder gerichtliche Entscheidungen?


Das Problem ist ja jetzt nicht sooo schwer. Strom messen am Kabelende beim Monitor. Kein Strom da, Sicherung prüfen und am anderen Ende, da wo das Kabel anfängt, messen. Wenn dort Strom anliegt ist das Kabel unterwegs defekt. Kurz nachsehen ob man drankommt und falls nicht, neues Kabel legen.
Wenn da eine Werkstatt 5 Stunden oder ähnlich abrechnet wäre es frech und ich würde mich mit denen anlegen. Mehr als 2 Stunden sollten nicht draufgehen. Soweit meine persönliche, nicht maßgebliche Meinung.

mantishrimp am 20 Okt 2016 16:22:47

Hallo,

wie viele Stunden / Tage wurden denn berechnet?

Hartensteiner am 20 Okt 2016 17:02:54

Stephan, das war doch nicht die Frage . Die Werkstatt hat bereits geleistet , deshalb muss der Auftrag bezahlt werden .
Oder ?
Hartensteiner .

Burkhard185 am 20 Okt 2016 17:18:40

Naja, ganz so einfach wird es wohl nicht. Was war denn (im schriftlichen Auftrag) vereinbart? Fehler suchen, Fehler suchen bis ...€, Fehler reparieren.....

Beste Grüße
Burkhard

Allradmobilist am 20 Okt 2016 17:52:56

Ich bekomme das Auto morgen erst zurück, weiß also noch nicht, ob das Problem gelöst werden konnte und wenn ja, mit welchem Aufwand.
Der Auftrag lautete, den Fehler zu suchen und zu beheben. Eine Höchstgrenze ist nicht vereinbart worden. Bislang waren meine Erfahrungen mit dieser Werkstatt ausgesprochen gut - sehr engagiert, hilfsbereit und preiswert.

Das Monitorproblem war auch nur eines von mehreren Kollateralschäden meiner Islandreise. :D

Gast am 20 Okt 2016 18:48:55

Also, wenn der Fehler nicht gefunden wurde und die Werkstatt von sich aus die Suche/ Reparatur einstellt, dann würde ich als Reparaturbetrieb nach plausiblen Erklärungen suchen, mich entschuldigen und evtl. eine Empfehlung für eine kompetente Werkstatt geben.
Anders, der Fehler wird gefunden, der Preis für die Reparatur erscheint mir zu hoch und ich nehme Abstand von der Reparatur.
Dann ist es selbstverständlich, dass die bis dahin erbrachte Leistung in Rechnung gestellt wird.
Ist nur meine persönliche Auffassung aber genauso handhaben wir dies seit über 25 Jahren.
Es kam, Gott Lob, allerdings nur ganz, ganz selten vor.

PS:
Vor Wochen hatten wir uns einen Virus im Rechensystem eingefangen.
Es hat fast eine Woche gedauert bis die beauftragte Fa. alles wieder clean hatte.
Sie haben sogar Unterstützung von einer weiteren Fa. in Anspruch genommen.
Am Ende haben wir 2 Tage bezahlt. Das fand ich außerordentlich fair.

Aus der Sicht beider Beispiele den Vorgang einfach unter „Lehrgeld“ abbuchen.
Unser Ruf ist uns das wert.
Wir handeln allerdings auch nicht mit Wohnmobilen. :D :D

Allradmobilist am 20 Okt 2016 19:10:59

Ich danke Euch allen!
Werde berichten. :?

gespeert am 20 Okt 2016 19:48:37

Die Firma hatte gewisse Fixkosten die bezahlt werden müssen.
In meinem Ausbildungsbetrieb wurde dieser Anteil immer in Rechnung gestellt.
Bei solchen Aussagen wie "X geht nicht, mach heile" wird ein Freibrief erstellt, der richtig kostentreibend wirken kann.
Wir haben hier den Kunden dann nur die Störung ermittelt und weiteres dann nochmals besprochen.

OnkelAchim am 21 Okt 2016 09:23:23

Ich denke mal das liegt im ermessen der Firma:
Ich hatte mal einen PKW da war immer Wasser im Beifahrerfußraum. Ich hatte das Auto mehrmals in der Werkstatt. Immer Ersatzauto bekommen und die haben den Fehler nicht gefunden.
Bezahlt habe ich nie etwas. Mercedes hat gesagt, solange der Fehler nicht behoben ist, können wir auch nichts in Rechnung stellen.
Und es war kein neues Auto !
Ich war begeistert, so bindet man Kunden !
ok zum Service war ich aber auch immer in dieser Werkstatt.

lg Achim

Burkhard185 am 21 Okt 2016 14:48:45

Der Auftrag lautete, den Fehler zu suchen und zu beheben. Eine Höchstgrenze ist nicht vereinbart worden.

Das ist schlecht, eine Art Freibrief.

Bislang waren meine Erfahrungen mit dieser Werkstatt ausgesprochen gut - sehr engagiert, hilfsbereit und preiswert.

Dann fahre hin, sprich mit dem Meister und sucht gemeinsam eine Lösung mit der beide Seiten leben können.

Beste Grüße
Burkhard

Allradmobilist am 21 Okt 2016 14:57:53

So, habe das Reisemobil abgeholt. Den Fehler in der Stromversorgung des Monitor haben sie nicht gefunden, aber offenbar sich auch nicht lange damit aufgehalten. Es war einiges zu machen. Etwa 60% der Kosten entfallen auf Ersatzteile und sonstiges Material. Die Stunden sind ausgewiesen, aber nicht, wieviel wofür aufgewendet wurde.

Habe mir jetzt einen Termin bei einem Kfz.-Elektrikspezi gemacht, der Sonderlösungen realisiert und - hoffentlich - den Fehler findet.

Danke Euch nochmal für Eure Beiträge!

DigiMik am 25 Okt 2016 03:31:43

Moin,
Allradliebhaber hat geschrieben:Muss die Zeit der Fehlersuche bezahlt werden bzw. bis zu welcher Höhe?

bin ja nur rechtlicher Laie...
Wie war der Auftrag, siehe §611 und 631 ff. BGB (Werkvertrag)?
War der Auftrag nur möglichen Fehler finden, zahlen, egal, ob sie den findet oder nicht...
War der Auftrag Fehler finden und abstellen und die Werkstatt kann das nicht, nicht zahlen...

Die Entlohnung muss transparent ausgehangen werden (Preisauszeichnungspflicht).
Wenn die Zeiten nicht stimmen, musst Du nachweisen, dass sie nicht stimmen.

Wenn es hier zum Streit kommt, folgen Entscheide in der Regel immer nach Beweislage.

LG vom Mikesch

silverdawn am 25 Okt 2016 08:29:14

Allradliebhaber hat geschrieben:
Den Fehler in der Stromversorgung des Monitor haben sie nicht gefunden,



Genau aus diesem Grund war mein Wagen dreimal in der Werkstatt, Fehler war ein Masseproblem, es musste ein separates Kabel vom Minuspol der Batterie zum Monitor geführt werden. Fahrzeug Mercedes Sprinter 416 CDI.

Gruß
Harald

Allradmobilist am 25 Okt 2016 11:45:09

Es geht mir nicht nur um die Behebung des Fehlers. Ich wüsste halt gern, wo der Fehler liegt. Und basteln will ich nicht.

In ein paar Tagen wird sich ein Kfz-Elektriker darum kümmern. :)

Trashy am 25 Okt 2016 13:10:33

Allradliebhaber hat geschrieben:Hallo in die Runde,

wie ist das eigentlich, wenn die Werkstatt die Ursache eines Fehlers nicht findet (Rückfahrmonitor schwarz, Monitior i.O., aber dessen Stromversorgung nicht - Individualaufbau). Muss die Zeit der Fehlersuche bezahlt werden bzw. bis zu welcher Höhe? Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte oder Maßgaben oder gerichtliche Entscheidungen?


Das ist leider no doofe Sache. Fehlersuche etc. in der Werkstatt sind grundsätzlich Dienstleistungsverträge und keine Werkverträge. Somit ist kein Erfolg geschuldet.
Wenn du keinen Rahmen festlegst kann es teuer werden. Auch ein erfolgloser Teiletausch ist zu bezahlen.

Allradmobilist am 25 Okt 2016 13:43:57

Du hast natürlich recht. Aber es ist ja nochmal gut gegangen :)
Nächstes Mal werde ich das genauer absprechen.

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