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Fahrzeugverkauf als Firma?


Jagstcamp-Widdern am 09 Jun 2016 15:39:56

dies bedeutet doch, dass ich die Gewährleistung nicht auschlieszen darf... :roll:
wenn ich dann in den Kaufvertrag (sinngemäsz) reinschreibe:
"hütte total abgerockt, Motor + getriebe hinüber, rundrum beulen, bremsen runter, nicht verkehrssicher, nur zum schlachten...." - dann sollte ich doch keine Probleme mehr mit gewährleistungsansprüchen bekommen - oder :?:

früher gut - heute besser!
hartmut

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bernie8 am 09 Jun 2016 16:07:45

Hallo,

wird in der Praxis oft so gehandhabt, wenn der Käufer sich drauf einlässt
Habe ich auch schon so gekauft, wie's rechtlich aussieht weiß ich aber nicht.

Gast am 09 Jun 2016 16:21:52

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben: - dann sollte ich doch keine Probleme mehr mit gewährleistungsansprüchen bekommen - oder :?:

Das könnte im Zweifelsfall ein Richter anders sehen! :)
Denn wenn die..
Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:"hütte total abgerockt, Motor + getriebe hinüber, rundrum beulen, bremsen runter, nicht verkehrssicher, nur zum schlachten...."

ist und der Preis nicht äquivalent sondern beispielsweise 20T ist, ist es ja offensichtlich, daß der gewerbliche VK sich nur vor der gesetzl. Gewährleistung drücken wollte. Dann könnte der Vertrag an sich null und nichtig sein. Nur meine laienhafte Meinung..

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Lancelot am 09 Jun 2016 17:00:05

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben: .. - dann sollte ich doch keine Probleme mehr mit gewährleistungsansprüchen bekommen - oder :?:

Nein - kriegst Du nicht ... :)
Halt wirklich alles reinschreiben, was abgerockt iss ...

wolfherm am 09 Jun 2016 17:00:58

Oder an einen Gewerbetreibenden verkaufen und Gewährleistung ausschließen.

felix52 am 09 Jun 2016 17:21:36

Oder pleite gehen nach Verkauf.

thomas56 am 09 Jun 2016 17:25:18

Verkauf nur an Gewerbe, oder du verkaufst ihn vorher an deine Frau/Kinder und dann in dessen Auftrag weiter.

Gast am 09 Jun 2016 17:41:38

Lancelot hat geschrieben:Halt wirklich alles reinschreiben, was abgerockt iss ...

Ich glaub, Du hast da was missverstanden.. :)
Der TE will ja keine abgerockte Kiste verkaufen, sondern nur pro forma im Vertrag alles vorsorglich schlechtschreiben, was irgendwann kaputt gehen könnte.
Also beispielsweise ein gut erhaltenes Womo für 30T verkaufen, das lt. Vertrag eigentlich ein Totalschaden ist. Ich hab da meine Zweifel, der Schuss könnte nach hinten losgehen. Der Gesetzgeber hat den Schutz der Verbraucher ggü. gewerblichen VK schon sehr hoch gehängt und entsprechend könnten die Gerichte da entscheiden. Bin gespannt, ob sich noch ein Profi dazu äussert..

Ein legaler Trick dürfte sein, das Fahrzeug erstmal innerhalb der Familie zu verkaufen. Und das nicht gewerbliche Familienmitglied verkauft es später weiter. Aber dann steht halt noch ein weiterer Besitzer im Brief.

thomas56 am 09 Jun 2016 17:45:22

Hundefreund02 hat geschrieben:Familienmitglied verkauft es später weiter. Aber dann steht halt noch ein weiterer Besitzer im Brief.

Warum sollte das Familienmitglied für den Verkauf eingetragen sein? Der wird abgemeldet verkauft.

wolfherm am 09 Jun 2016 17:46:38

Eben. Ein kaufender Händler steht ja auch nicht im Brief. Zumal der seit Jahren eh kein Eigentumsnachweis mehr ist.

Lancelot am 09 Jun 2016 17:51:52

Hundefreund02 hat geschrieben: ... sondern nur pro forma im Vertrag alles vorsorglich schlechtschreiben, ...

Steht WO :?:
Ich lese, er will ein Fahrzeug verkaufen, daß offensichtlich "abgerockt" ist ...
Das kann er doch - muß halt den tatsächlichen Zustand beschreiben. Warum soll das nicht gehen ?

schnecke0815 am 09 Jun 2016 18:11:42

3 Möglichkeiten:

1. An Gewerbetreibende verkaufen
2. Wie bereits erwähnt "Im Auftrag"
3. Für Export

Bei 4. mit Angabe aller Mängel wäre ich mir nicht so sicher, könnte auch anders entschieden werden.

wolfherm am 09 Jun 2016 18:13:59

Wenn alle Mängel beschrieben und im Kaufvertrag stehen und vom Käufer akzeptiert werden, müsste das aber rechtlich OK sein. Kleine Rechtsberatung einholen?

schnecke0815 am 09 Jun 2016 18:19:19

Wolfgang stell dir das Beschreiben aller Mängel mal in der Praxis vor, das werden 10 Seiten und wenn der Käufer sich richtig
über seine eigene Dummheit ärgert findet er den 101, 102 und 103 Mangel.

wolfherm am 09 Jun 2016 18:28:56

Na ja, das sind dann Kollateralschäden... :D Ein Risiko ist in jedem Geschäft....

Gast am 09 Jun 2016 19:14:57

Lancelot hat geschrieben:Ich lese, er will ein Fahrzeug verkaufen, daß offensichtlich "abgerockt" ist ...

Wenn das so ist, also Schrottkiste wird zum entsprechenden (Schrott-)Preis verkauft, macht der Eröffungspost für mich keinen Sinn. Ich habs jedenfalls anders verstanden. Kann wohl nur Hartmut aufklären..

topolino666 am 09 Jun 2016 19:23:27

wolfherm hat geschrieben:Wenn alle Mängel beschrieben und im Kaufvertrag stehen und vom Käufer akzeptiert werden, müsste das aber rechtlich OK sein. Kleine Rechtsberatung einholen?


... wenn aber dem Käufer nach 500 m (oder innerhalb des ersten (halben) Jahres) die Kiste z.B. mit einem Getriebeschaden stehen bleibt haftet der Gewerbliche!! Der Private zuckt nur mit den Schultern. ;-)

Lancelot am 09 Jun 2016 20:23:05

topolino666 hat geschrieben: .. haftet der Gewerbliche!!

... der diese Schadensmöglichkeit nicht benannt und damit rechtswirksam ausgeschlossen hat ... :)

Bergbewohner1 am 09 Jun 2016 21:04:07

Nimm das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen, verkaufe es an einen Dritten, der zu dir "gehört" und dieser verkauft nach Aufbereitung das Fahrzeug aus seinem privat Vermögen, dann ohne Gewährleistung.
Alles andere ist Bullschitt.

Jagstcamp-Widdern am 10 Jun 2016 08:37:34

ich hatte meine frage schon so gemeint, wie thomas (hundefreund) sie verstanden hat!
d.h. Auto eigentlich ok, aber im vertrag schlecht.

die anderen varianten, wie strohmann, gewerbetreibender und Export sind mir bekannt!

früher gut - heute besser!
hartmut

Birdman am 10 Jun 2016 08:48:02

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:... d.h. Auto eigentlich ok, aber im vertrag schlecht.

Das wird mit Sicherheit nicht funktionieren, weil jeder Richter die Absicht - Umgehung der Gewährleistung - erkennen wird. Und da hilft auch die Unterschrift des Käufers wenig.

schnecke0815 am 10 Jun 2016 10:13:26

Sehe ich auch so. Unserer Obrigkeit gehören machmal auch Menschen mit einem gesunden Verstand an.
Alle nur möglichen Mängel aufzuführen und trotzdem einen marktüblichen Preis zu kassieren wird jedem Richter ein Lächeln auf die Lippen zaubern.
Außerdem mußt du auch erst einmal jemanden finden der für angeblichen Schrott auch noch viel Geld bezahlt, zumindest im Verhältnis.

topolino666 am 10 Jun 2016 12:41:50

.... gibt es nicht Versicherungen die genau diese Gewährleistungsansprüche abdecken?
(Kleine?) Autohäuser machen das doch auch :!:

Russel am 11 Jun 2016 09:43:35

Wenn das Fahrzeug über dritte privat verkauft werden soll, dann muss es auch auf diese Person einige Zeit zugelassen sein(wie lange weiß ich nicht).

Ich hatte das gleichr Problem, der Käufer suchte sich einen bekannten mit Gewerbe, ich hab das Fahrzeug an seinen Bekannten verkauft und er von seinem Freund.

Der Bekannte muss nur iggendein Gewerbe haben, egal was es ist.

Finde dieses Gesetz absolut sinnlos, wie soll ein Bäcker Garantie auf ein Auto geben?

dieter2 am 11 Jun 2016 14:25:28

Russel hat geschrieben:
Finde dieses Gesetz absolut sinnlos, wie soll ein Bäcker Garantie auf ein Auto geben?


Muß er doch auch nicht :)

Gruss Dieter

teuchmc am 11 Jun 2016 18:57:00

Moin dieter2!Garantie muß der Bäcker nicht geben, aber er hat die gesetzliche Sachmängelhaftung "anne Backe".Total beklxxxt,aber so ist das Gesetz. Gab nach Einführung dieses Gesetzes div.Reportagen ,wo genau diese Geschichte beschrieben etc. wurde.
Sonniges WE weiterhin.Uwe

Plottiwerk am 11 Jun 2016 21:07:36

Hallo,
mein Wohnmobil läuft nicht über das Geschäft, wenn ich es verkaufen mag dann „von privat".
Dann muss ich auch keine MwSt ausweisen.
Meine Drehbank die ich von privat ohne MwSt gekauft habe muss ich aber mit ausgew. MwSt wieder
verkaufen weil ich sie die ganze Zeit geschäftlich nutze, so zumindest die Aussage vom
Steuerberater.
Wenn der TE das Womo über das Geschäft laufen hat, dann muss man wohl andere genannte
Wege suchen.
(glaube ich)

harpya am 11 Jun 2016 21:25:05

Lancelot hat geschrieben:..ein gut erhaltenes Womo für 30T verkaufen, das lt. Vertrag eigentlich ein Totalschaden ist.
Und das nicht gewerbliche Familienmitglied verkauft es später weiter. Aber dann steht halt noch ein weiterer Besitzer im Brief


Na ich kenne zumindest einige wo man in solchen Fällen arg mit seiner Gesundheit spielt.

Lancelot am 12 Jun 2016 11:15:15

... das mit dem zitieren müssen wir noch üben ... :)
Jedenfalls ist das da oben nicht von mir ...

Gast am 01 Nov 2016 18:10:10

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:ich hatte meine frage schon so gemeint, wie thomas (hundefreund) sie verstanden hat!
d.h. Auto eigentlich ok, aber im vertrag schlecht.

die anderen varianten, wie strohmann, gewerbetreibender und Export sind mir bekannt!

früher gut - heute besser!
hartmut


Keine Chance.

Wenn der Preis nicht zur Beschreibung passt (also nicht der Schrottpreis ist), bist Du automatisch in der Gewährleistung. Egal was Du schreibst.

Einzige Möglichkeit: An einen Händler verkaufen.


Mit freundlichen Grüßen

Leo

AntonCoeln am 01 Nov 2016 18:43:34

Wenn das Fahrzeug über einen dritten verkauft werden soll um die Gewährleistung auszuschließen, ist dies nur möglich wenn das Fahrzeug mindestens ein Jahr im Besitz des privaten ist, um dann die Gewährleistung auszuschließen. Ist das Fahrzeug keine 12 Monate im Besitz des privaten, überträgt sich für die restliche Zeit der 12 mon. auch die nicht ausschließbare Garantie des Gewerbetreibenden an den privaten Käufer, auch die Garantieansprüche werden mitübertragen nach BGB

Gast am 01 Nov 2016 21:11:58

Eine Möglichkeit, sich vor Gewährleistungsansprüchen - zumindestens weitgehend - zu schützen ist, bei TÜV/DEKRA/KÜS o.Ä. ein Gebrauchtwagenzustandsgutachten erstellen zu lassen und dieses dann zum Bestandteil des Kaufvertrages zu machen.

......aber mit Verschweigen von Mängeln ist dann nichts mehr...

Mit freundlichen Grüßen

Leo

quax1968 am 01 Nov 2016 21:43:59

LeoBodo hat geschrieben:Eine Möglichkeit, sich vor Gewährleistungsansprüchen - zumindestens weitgehend - zu schützen ist, bei TÜV/DEKRA/KÜS o.Ä. ein Gebrauchtwagenzustandsgutachten erstellen zu lassen und dieses dann zum Bestandteil des Kaufvertrages zu machen.



Was soll das bringen, wenn sich nach 2 Monaten das Getriebe verabschiedet? Und Mängel verschweigen geht überhaupt nicht. Egal ob im Privatverkauf oder nicht.

Ich persönlich würde nur an einen Händler verkaufen oder wenn Privat, dann ne Gebrauchtwagenversicherung suchen.

Gast am 05 Nov 2016 10:52:19

quax1968 hat geschrieben:
Was soll das bringen, wenn sich nach 2 Monaten das Getriebe verabschiedet? Und Mängel verschweigen geht überhaupt nicht. Egal ob im Privatverkauf oder nicht.

Ich persönlich würde nur an einen Händler verkaufen oder wenn Privat, dann ne Gebrauchtwagenversicherung suchen.


Das bringt nicht nur die Vermutung, sondern den Beweis, daß ein anerkannter Fachmann das Fahrzeug überprüft hat, daß nichts verschwiegen werden sollte und daß der Mangel, sofern doch vorhanden, nicht erkennbar war. Die Vermutung ist in dem Fall aber erstmal, daß er nicht vorhanden war.

Deinen Hinweis an mich, daß "Mängel verschweigen" garnicht geht, verstehe ich nicht. Habe ich was vom Gegenteil geschrieben?

Beschäftige Dich bei den Gebrauchtwagenversicherungen, die man exakter als Reparaturkostenversicherungen bezeichnen könnte, mal mit den Bedingungen. Ich halte die für überflüssig.

Wobei Dein Hinweis, nur an einen Händler zu verkaufen, richtig ist. Das würde ich auch machen. Erspart viel Ärger.

Mit freundlichen Grüßen

Leo

thomas56 am 05 Nov 2016 11:25:59

LeoBodo hat geschrieben:

Wobei Dein Hinweis, nur an einen Händler zu verkaufen, richtig ist. Das würde ich auch machen. Erspart viel Ärger.


was willst damit sagen? Wenn du Sachen verschwiegen hast ziehe ich dich als Händler genauso zur Rechenschaft wie als Privatperson.
Und glaube nicht, dass du vor Gericht generell den Vorteil hast, an einen Fachmann verkauft zu haben. Das müsste dann schon eine Fachwerkstatt sein, ansonsten verkaufst du an einen Kaufmann und der darf fachlich blöd wie Brot sein!

Gast am 05 Nov 2016 11:51:13

thomas56 hat geschrieben:was willst damit sagen? Wenn du Sachen verschwiegen hast ziehe ich dich als Händler genauso zur Rechenschaft wie als Privatperson.


thomas56 hat geschrieben:Und glaube nicht, dass du vor Gericht generell den Vorteil hast, an einen Fachmann verkauft zu haben. Das müsste dann schon eine Fachwerkstatt sein, ansonsten verkaufst du an einen Kaufmann und der darf fachlich blöd wie Brot sein!



Lebst Du in einem kriminellen Umfeld oder was soll diese Unterstellung?

Es geht mir nicht darum, irgendetwas zu verschweigen, sondern auf das Threadthema zu antworten. Außerdem wäre ich Dir dankbar, wenn Du meine Beiträge, bevor Du darauf antwortest, richtig liest. Adäquat ist Deine Antwort jedenfalls nicht. Überlasse einfach mir, was ich glaube und was nicht.

Sei mir nicht böse, daber das wird mir jetzt zu mühsam.

Mit freundlichen Grüßen

Leo

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