xcamping
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Auf Formulierung im Kaufvertrag eines Gebrauchten achten


markgraefin am 29 Nov 2016 10:32:23

Guten Morgen,
ich habe gestern im NDR in der Sendung "Markt" folgendes gesehen:

--> Link

Vielleicht ist es für Einige interessant.

Gruß
Markgräfin

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Stephan2703 am 29 Nov 2016 11:34:18

Ja ist interessant. Ich habe vor 2 Jahren dort mein Womo gekauft und einen normalen privaten Kaufvertrag bekommen. Alle Mängel, und es waren einige, wurden ohne Diskussion beseitigt. Soweit kann ich jetzt nichts negatives zur Wohnmobil Galerie in Hohenaspe sagen.
Grundsätzlich habe ich das Gefühl, dass der Kauf eines Wohnmobils immer ein Eiertanz ist.Selbst bei Neufahrzeugen sind so viele Mängel das es ein wahrer Alptraum ist bis man mal störungsfrei durch den Urlaub kommt. Wenn ich nochmal kaufe, dann ein 2 Jahre altes. Da hat der Erstbesitzer die Neuwagenmängel beseitigen lassen und die ersten Verschleißmängel stehen noch nicht an.

DigiMik am 29 Nov 2016 16:46:22

Moin,

habe den Bericht auch gesehen und war völlig überrascht, dass dies thematisiert werden muss.
Ich dachte, dass sich niemand auf solch einen windigen Deal einlassen würde. Ich glaube auch nicht, dass der Vertrag vor einem Gericht Bestand haben kann, da es an der Unternehmereigenschaft des Käufers fehlt.
Wenn man dann noch Zeugen bei der Abwicklung dabei hatte, kann das u.U. teuer für den Verkäufer enden.

Was ich mich auch frage, nehmen seriöse Händler eigentlich auch alte Schätzchen in Zahlung? Für einen Händler kann sich das ja als Fass ohne Boden entwickeln.

KG vom Mikesch

Anzeige vom Forum


rolf51 am 29 Nov 2016 17:12:58

Hallo,
nicht jeder kann ein neues oder ein 2 Jahres altes Womo kaufen.
Beim Kauf eines Womos ob neu oder gebraucht ist eine gute Recherche wichtig und wenn man sich nicht so gut auskennt jemand mitnehmen!
In dem Beitrag aufgezeigt, hier fängt man Leute indem der Preis reduziert wird und da springen einige drauf.

Gast am 29 Nov 2016 17:19:04

rolf51 hat geschrieben:In dem Beitrag aufgezeigt, hier fängt man Leute indem der Preis reduziert wird und da springen einige drauf.

Jein.... es wird einer gezeigt, der reingefallen ist.

Über die zweifellos vielen, die mit diesen Formulierungen kaufen und die keine Probleme haben, wir natürlich nicht berichtet.

Interessant ist, dass der letzte Vorbesitzer die Kiste für 12k € an einen Händler verkauft hat. Sehr wundersam, wie sich der Wert einfach so verdoppelt hat! :D

brauwe am 29 Nov 2016 17:36:56

tztz2000 hat geschrieben:Sehr wundersam, wie sich der Wert einfach so verdoppelt hat! :D


Moin,

das ist nicht wundersam, sondern die Folge von Angebot und Nachfrage. :D

Der Vorbesitzer wollte verkaufen und hat niemanden gefunden, der mehr als die 12 TEUR zahlen wollte. Die WoMo-Galerie hat dann für 24 TEUR angeboten und jemanden gefunden. So läuft das halt auf dem Fahrzeug-Gebrauchtmarkt, wo ein Preisvergleich nun einmal besonders schwierig ist, da sich jedes Fahrzeug irgendwie vom anderen unterscheidet.

Und schon eine uralte Kaufmanns-Regel lautet: Im Einkauf liegt der Gewinn, nicht im Verkauf. :mrgreen:

Gruß
Uwe

Gast am 29 Nov 2016 18:09:43

DigiMik hat geschrieben:Was ich mich auch frage, nehmen seriöse Händler eigentlich auch alte Schätzchen in Zahlung? Für einen Händler kann sich das ja als Fass ohne Boden entwickeln.

Theoretisch -kann- ja!
In der Praxis, wieviele km wird der Käufer im ersten halben Jahr mit seinem Neuerwerb zurücklegen?
1..2 Touren, vielleicht 5000km? Wie wahrscheinlich ist es wohl, daß in der Zeit ein kapitaler Schaden auftritt, wenn das Mobil bei Verkauf in gutem Zustand war?

Nach dem halben Jahr ist der VK realistisch gesehen eh aus dem Schneider(Beweislastumkehr).

Wenn vllt. bei jedem 10. Mobil tatsächlich ein teurerer Schadensfall in der Zeit eintritt, müsste das in der Kalkulation des Händlers mit drin sein.
Die verlangen doch eh einen "Aufschlag" gegenüber Privatverkäufern.. Zudem haben die Händler meist eine eigene Werkstatt, können also durchaus "kostengünstiger" reparieren.

Wenn ein "seriöser" Händler einem Kunden einen gewerblichen Kaufvertrag unterjubeln will, dann ist er für mich genau das nicht! :evil:

Daß der Vorbesitzer des Mobils aus dem Hohenaspe-Fernsehbeitrag so billig verkauft hat? Vielleicht wusste er, daß sich ein teurer (Motor-)Schaden ankündigt?
Dann wusste es wahrscheinlich auch der Aufkäufer. Denn die lassen sich nicht so leicht eine Gurke andrehen.
Das Risiko wälzt man dann halt mittels solcher Verträge auf den Kunden ab.

Ein wirklich seriöser Händler wird nur ein guterhaltenes Mobil kaufen/in Zahlung nehmen und mit entsprechender Marge weiterverkaufen.
Sein Risiko, ausser kleineren Reparaturen, dürfte dabei sehr überschaubar sein.

kurt2 am 29 Nov 2016 18:15:12

DigiMik hat geschrieben:Was ich mich auch frage, nehmen seriöse Händler eigentlich auch alte Schätzchen in Zahlung? Für einen Händler kann sich das ja als Fass ohne Boden entwickeln.
KG vom Mikesch


Hallo,
natürlich nehmen auch seriöse Händler "alte Schätzchen" in Zahlung. Nicht jedes dieser in Ehren ergraute WoMo ist auch Schrott. Hier greifen ab und zu Bastler und Leute zu, die nicht soooo viel Gled ausgeben wollen/können.

Bei der Inzahlungnahme wird dann jedoch streng sondiert:
- diejenigen die es sich lohnt zu verkaufen,
- diejenigen die abgeschrieben werden.

Bei der 2. Kategorie zieht der Händler i.d.R den allgemein üblichen Käuferrabatt vom Neufahrzeug ab und gibt dieses Geld dann als Inzahlungnahme. Der Kunde zahlt den Listenpreis.

schnecke0815 am 30 Nov 2016 07:52:03

DigiMik hat geschrieben:Ich glaube auch nicht, dass der Vertrag vor einem Gericht Bestand haben kann, da es an der Unternehmereigenschaft des Käufers fehlt.
Wenn man dann noch Zeugen bei der Abwicklung dabei hatte, kann das u.U. teuer für den Verkäufer enden.


Ein gutes Geschäft ist immer nur ein solches wo beide Parteien ihren "Spaß" haben.
Wenn der Käufer einen solchen Vertrag im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und im geschäftsfähigen Alter unterschreibt hat dies doch sicher einen Grund.
Entweder spricht man dem Käufer seine Geschäftsfähigkeit ab oder dieser kauft halt woanders. Da nützt auch der Zeuge nichts wenn der Käufer angibt
Gewerbetreibender zu sein und genau dies tut er mit seiner Unterschrift.

Er, der Käufer, scheint sich im Vorfeld auch nicht informiert zu haben wenn der Vorbesitzer das Fahrzeug für den halben Preis verkauft hatten wobei ich dies
nicht recht glauben kann bei einem Iveco in dem gezeigten Zustand.

Man kann sich auch vor die Kamera stellen und sagen "Keiner mag mich und ich wurde mein Leben lang nur beschissen". Liegt dies nun an einem selbst oder allen anderen?

turbokurtla am 30 Nov 2016 08:40:19

Sehr interessant.
Diese Vorgehensweise kenne ich eigentlich nur von einem berüchtigten Händler aus Nürnberg.
Aber eins ist schon klar, Womo Aufkäufer sind im ganzen Land sehr aktiv. Sie kaufen besonders gerne Fahrzeuge mit Schäden die sich relativ leicht kaschieren lassen. Weiterverkauf an entsprechende Händler und nach kosmetischen Reparaturen verdoppelt sich der Preis. Jeder der mal ein Womo verkauft hat, weiß von den vielen unseriösen Anrufen und Mails. Oder schaut mal in die Tageszeitung. Über Monate/Jahre immer die gleichen Suchanzeigen. Diese klingen oft sogar relativ seriös, z. B. "Rentner will sich Lebenstraum verwirklichen und sucht ...". Das sind sie, diese Aufkäufer.
Bestimmt war es hier auch so. Öllache deutet auf einen ev. kommenden Motorschaden hin. Also Kaufpreis deutlich gedrückt und diesen später verdoppelt. Dazu kommt dann noch so ein verkäuferfreundlicher Vertrag.
Den Dummen haben wir im Film ja gesehen.

Ich persönlich, z.Z. auch auf der Suche nach einem guten Teilintegrierten,
kaufe nur von privat.
Gruß Kurt

garagenspanner am 30 Nov 2016 11:02:49

Dieser TV-Bericht trifft meine persönlichen Erfahrungen zu 100%.
Ich hatte dies`hier im Forum ja auch schon in epischer Breite dargelegt.
Ich hatte seinerzeit eine Rechtsberatung beim RA Ulrich Dähn eingeholt.
Eine Einigung war mit der Firma in Hohenaspe nicht möglich.
Und, aufgrund des Gewerbevertrages blieb ich auf meinen Mängeln sitzen.

Jan

schnecke0815 am 30 Nov 2016 16:20:25

...und warum hast du damals einen solchen Vertrag unterschrieben?

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Wie wichtig ist für euch die Auslandsversicherung?
Gutachtersuche, Heckschaden nach Auffahrunfall
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt