aqua
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

KANAREN Wohnmobil nur 165 Tage erlaubt?


dudelduke am 17 Dez 2016 23:31:32

Tach zusammen.

Die Kanaren sind ein tolles Ziel für Wohnmobile... so schien es mir auf meinen Flugreisen dorthin. Und jeder Wohnmobilist, den ich vor Ort diesbezüglich befragte, bestätigte es mir. Und so dachte ich mir: Warum nicht einen 3,5Tonner frisch tüven und dort für 2 Jahre hinstellen. Und dann immer, wenn ich Zeit habe, hinfliegen und die Inseln erkunden. Guter Plan soweit, oder...?

Als ich einem Bekannten davon erzählte, der auf den Kanaren wohnt und dort auch ein Wohnmobil besitzt, sagte dieser mir: Vergiß das! Fahrzeuge von Nicht-Residenten müssen die Insel spätestens nach 165 Tagen wieder verlassen, sonst drohen hohe Strafen und ggf. die Beschlagnahmung. Der ADAC weiß dazu nix...

Weiß jemand hier im Forum etwas darüber? Ist die Info so richtig?

Viele Grüße und vielen Dank!

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Beefeater57 am 18 Dez 2016 00:12:38

Frag doch mal bei der entsprechenden Botschaft / Konsulat an,dort erhältst Du genaue Auskünfte und nicht nur Vermutungen oder Meinungen.Wenn Dein Bekannter dort lebt wird er sich wohl mit den Gesetzen auskennen und wissen wovon er redet.


Bernd

deedee am 18 Dez 2016 13:05:56

Ich vermute, dass hat was mit den Zollbestimmungen/dem spanischen Steuerrecht zu tun .... Sobald das ausländische Fahrzeug einen festen Standort hat .......

Anzeige vom Forum


zimbro am 18 Dez 2016 16:39:31

hallo
denke das gilt überall in der eu.(180 tage). danach muss der hauptwohnsitz geändert werden und entsprechend
die fahrzeuge umgemeldet werden(Portugal und in D auch)
gr
chris

Eifelwolf am 18 Dez 2016 17:25:49

zimbro hat geschrieben:hallo
denke das gilt überall in der eu.(180 tage).


Die Kanaren gehören politisch zwar zu Spanien, zollrechtlich gesehen aber nicht zur EU. Quelle: --> Link

Geologisch gehören sie ebenfalls nicht zu Europa, sondern zu Afrika. Über die Regelung als Sonderzone ZEC (Zona Especial Canaria) haben die Kanaren steuerrechtlich eine Sonderbeziehung zur EU. Darüber hinaus haben die Kanaren weitere von Spanien abweichende Steuersätze und sonstige Regelungen. Heißt: Man kann spanisches Recht nicht automatisch unterstellen.

brawo1 am 18 Dez 2016 19:40:18

zimbro hat geschrieben:denke das gilt überall in der eu.(180 tage). danach muss der hauptwohnsitz geändert werden und entsprechend
die fahrzeuge umgemeldet werden(Portugal und in D auch)

Vom Gesetz her klar, aber die Wirklichkeit sieht wieder einmal anders aus, wie so oft, wobei es auf den Kanaren auch wieder anders gehandhabt werden kann.
Der Hinweis weiter oben, sich beim Konsulat/Botschaft zu erkundigen, ist aus meiner Sicht der einzig richtige

Ich kenne keinen Überwinterer, der sein Wohnmobil umgemeldet hat, obwohl sich viele länger als ein halbes Jahr im Ausland aufhalten.

dudelduke am 19 Dez 2016 02:54:26

Danke für den Tipp mit der Botschaft bzw. Konsulat. Das macht Sinn!

Die "180-Tage-Regel" kann hier nicht greifen. Erstens hat mein Bekannter von 165 Tagen gesprochen, zweitens wäre mein Auto zwar länger vor Ort, ich aber nicht. Nach 183 Tagen wird die Pflicht begründet, seinen ersten Wohnsitz anzumelden und man wird im jeweiligen Land steuerpflichtig. Das gilt meines Wissens EU-weit (Freizügigkeit). Aber das gilt ja nicht für das Fahrzeug, sondern für den Halter. Wenn ich mein Auto in D stehen lasse und mehr als 183 Tage in Spanien bin, muss ich weder mein Auto in D abmelden noch in ES anmelden. Mich selbst aber sehr wohl. Umgekehrt ist es so, dass ich, wenn ich in Spanien einen Wohnsitz habe (auch Zweitwohnsitz) und mein Auto dorthin mitnehme, es nach ... weiß ich nicht mehr genau... 3 Monaten oder so ... ummelden MUSS, damit ich für das Fahrzeug in ES die Steuern bezahle. Aber das ist alles Off-Topic :-) Und richtig: Die Kanaren sind Ausnahmegebiet, sowohl in Bezug auf die EU als auch Zoll und Steuern. Weshalb sich das nicht einfach so übertragen läßt, was für Spanien gilt. Ich bin mal gespannt, was Botschaft oder Konsul so zu dem Thema sagen. Ich werde berichten...

dudelduke am 20 Dez 2016 17:16:54

So, ich hab mal sowohl die Botschaft als auch das Konsulat angeschrieben. Das Konsulat hat sich bereits am Folgetag gemeldet und wollte erst einmal eine Meldebestätigung über meinen deutschen Wohnsitz haben...!? Als Ergebnis in Bezug auf meine Frage, "Wie lange darf ich ein Wohnmobil auf den Kanaren abstellen?" hieß es: "Nach unserem Wissen 6 Monate, Genaueres weiß das Strassenverkehramt der Kanaren." Das hilft also nicht so recht weiter. Mal sehen, was die Botschaft dazu meint...

zuckerbaecker am 20 Dez 2016 18:48:23

Also meine Schwester war 3 Jahre mit Ihrem WoMo dort.
Aber ich frage nochmal nach wie das detailliert war.

zuckerbaecker am 21 Dez 2016 02:12:27

Sie hat sich dort angemeldet, war also Resident.

mirzulaut am 10 Mai 2018 12:56:14

Du kannst den Wagen dort einführen. Als Umzugsgut sogar steuerfrei. Unterliegst dann den "Tüv" Bestimmungen von Spanien, deren Versicherungsbedingungen und Steuer. Brauchst dann ne NIE Nummer. Soll ein bürokratischer Akt sein, den Wagen einzuführen.

Nach dem Umzug kannst du ja jederzeit wiede nach Hause ziehen und den dann "Spanischen Wagen" zurücklassen.

oder du bist Besucher, dann gelten die Bestimmungen deines Heimatlandes. Und Besucher muss nach 165 Tagen nach Hause.

Die selben Regeln gelten übrigens in D auch.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Sardinien vom 22 5 18 - 16 6 18
Sardinien 2018 - Fragen zum ersten Mal
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt