aqua
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Unberechtigte Bußgeldforderung Frankreich


hafimann am 23 Dez 2016 15:42:49

Hallo, Habe ein Problem weis jedoch nicht ob ich hier richtig bin.

Habe heute eine Bußgeldforderung aus F. bekommen.
Strecke: RD2060
Fahrtrichtung : Orleans- Montargis
Ort: Chateauneuf sur Loire
Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz :92 km/h


Kann mich an die Strecke einigermaßen erinnern.
War 4 Spuriger Ausbau (je Fahrtrichtung 2 Spuren). Meine mich sogar an die Geschwindigkeitsvorgabe erinnern zu können und zwar für Fzg. bis 3,5 to zul..ges.Gew. 110 km/h und für Fzg. über 3,5 to zul.ges.Gew. 90 km/h.
Meine mich auch noch an den BLITZ erinnern zu können(aufgrund der Schellte meiner Frau)
So und jetzt kommts: ich fahre ein CITROEN C25 Bj. 1991 mit Dethleffs aufbau mit einer zul. ges. Gewicht von 3100 kg.
Somit habe ich doch die Geschwindigkeitsgrenze nicht überschritten.
Kann ja das zul.ges.Gew. meines WOMO per Zulassungsbescheinigung nachweisen.

Was ist zu tun?
Auf dem Antragsformular für die Befreiung könnte ich FALL 3 ankreuzen und die Sache kommentieren . Hier steht jedoch auch etwas über eine zwingende vorabhinterlegung in Höhe von 68 €
Was ist das für eine HINTERLEGUNG ?
Muß ich dies unbedingt hinterlegen ?
Ist das Geld im Falle der "NICHTANERKENNUNG bzw ANERKENNUNG" meines Widerspruchs futsch.
Kann mir vielleicht jemand hierzu was sagen.
Wäre für jeden TIPP dankbar

gruß
Hafimann

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

logri46 am 23 Dez 2016 16:53:50

Langer Rede kurzer Sinn : das Bussgeld muss erst bezahlt werden , dann darf man diskutieren.Wenn man Recht hat gibts das Geld zurück.Man sollte auf jeden Fall schnell zahlen,denn es gibt Fristen wonach es nach Zeitablauf immer teurer wird .Ist aber doch alles in der wirklich guten Belehrung erklärt.
Auch wie die Einrede zu händeln ist wird erklärt.
Ich bezahle immer mit der Kreditkarte,ist auch mit Vordruck erläutert.
Trotzdem Frohes Fest Logri46 (Lothar)

haraldmolke am 23 Dez 2016 17:23:39

Hallo Hafimann,

Wie soll ich das verstehen?
Mit 95 km/h in einer 90er Zone geblitzt worden. z.B. 3 Km/h Toleranz abgezogen und mit 92 km/h kommt eine Bussgeld von 68€ ins Haus.
Da muss doch auch draufstehen was das Limit war. Das mit den 90 km/h glaube ist ein Irrtum von dir?

Anzeige vom Forum


Rotti63 am 23 Dez 2016 17:28:49

Die Franzosen kennen da kein Pardon, sind Ostern auch geblitzt worden als uns in der Baustelle vor Montpellier ein Espace überholte, der Espace war der Auslöser und ich soll 2 km zu schnell gewesen sein - habe zähneknirschend bezahlt

nanniruffo am 23 Dez 2016 17:47:14

Die Geschwindigkeit auf 4-spurigen Fahrbahnen ist aber nicht automatisch 110 km/h für z.B. auch Womo´s unter 3,5 Tonnen. Die 110 km/h müssen ausdrücklich durch die Geschwindigkeitsangabe oder durch das Schnellstrassenschild (blaues Schild mit weißem PKW) freigegeben werden.

Ich denke auch, die Bullerie vertut sich da auch nicht und verwechselt die Geschwindigkeitszonen.

Ich würde an Deiner Stelle wohl bezahlen und das ganze auch das Konto "da habe ich wohl nicht aufgepasst" buchen.

Mit dem Gewicht kann es eigentlich auch nix zu tun haben. Wenn man Dich nämlich mit dem 3,1 Tonner falsch, als über 3,5 Tonnen, eingestuft hätte, dürftest Du (einmal angenommen, Deine vermuteten Angaben mit den erlaubten 110 km/h stimmen) auch mit dem über-3,5 Tonner ebenfalls 110 km/h fahren und dann hättest Du ja egal welche Tonnage nie geblitzt werden dürfen. Ich denke die vermuteten 110 Km/h stimmen nicht, zumindest nicht an genau dieser Stelle.

Gruß
Tom

p.s.: wenn Dein Womo als über 3,5 Tonnen (fälschlicherweise) eingestuft worden wäre, und an der Stelle sind "nur" 90 km/h erlaubt, dann hätte man Dir den Preis für 12 Km/h-Überschreitung aufgebrummt, denn Fahrzeuge über 3,5 Tonnen dürfen auf normalen Landtrassen nur 80 fahren.

Gast am 23 Dez 2016 17:52:01

Geblitzt worden wäre er schon, ist mir auch schon passiert. Aber hinterher bei der Auswertung der Fotos werden Wohnmobile normalerweise aussortiert. Wenn das Knöllchen trotzdem gekommen ist, vermute ich auch, dass an der Stelle nur 90km/h erlaubt waren.

Beefeater57 am 23 Dez 2016 17:57:53

Bezahl und vergiss es dann,alles Andere bringt nichts.

Bernd

nanniruffo am 23 Dez 2016 18:00:14

Ja genau, auf unserer letzten Frankreichtour bin ich 5 x geblitzt worden, aber da kommt in keinem einzigen Fall etwas nach. Bei der Bildauswertung haben die Herren einen direkten Zugang zur französichen Zulassungsbehörde und können erkennen, wieviel Tonnen das Fahrzueg hat. Dies können sie aber bei deutschen Fahrzeugen nicht und werfen die netten Urlaubsfoto´s bei ausländischen Fahrzeugen direkt in den Papierkorb.

Es sei denn man hat sich mit dem Womo auf der Schnellstrasse mit 150 km/h blitzen lassen, da benötigen die Herrschaften keinen Beweis mehr, wieviel Tonnen das Ding hat. :mrgreen:

Gruß
Tom

hafimann am 23 Dez 2016 18:23:09

Hallo,
und Danke für die vielen Ratschläge.
Natürlich kann ich heute nicht mehr sagen welche Geschwindigkeiten an dieser Stelle vorgegeben sind. Ich weis jedoch das die Strecke 4 spurig ist.
kann ja auch nicht schnell mal nachschauen :(
Die Aussage von F war
Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h ,
Gemessene Geschwindigkeit 97 km/h (Wow tolle Leistung für sein Alter :roll: ) aber nach Hause rennt jeder Gaul schneller. ;D
Nach Abzug des Toleranzwertes 92 km/h
Sofort zahlen 45 €
bis 76 Tage 68 €
nach 76 Tage 180 €

Werde diese 45 € zahlen und die Ruhe ist hergestellt.
Da das Womo auf meine Frau zugelassen ist werde ich wohl an deren Weihnachtsgeschenk erhebliche Einsparungen vornehmen müssen. :cry:

Ein frohes Fest wünscht Euch

Hafimann

ADMC am 23 Dez 2016 19:11:53

Hallo,
nanniruffo hat geschrieben:.... Bei der Bildauswertung haben die Herren einen direkten Zugang zur französichen Zulassungsbehörde und können erkennen, wieviel Tonnen das Fahrzueg hat. Dies können sie aber bei deutschen Fahrzeugen nicht und werfen die netten Urlaubsfoto´s bei ausländischen Fahrzeugen direkt in den Papierkorb....

da wäre ich mir nicht so sicher, ich denke, dank EUCARIS können sie das schon.

Energiemacher am 23 Dez 2016 19:15:13

Hallo,

warum steht dann im Threadtitel reißerisch "Unberechtigte Bußgeldforderung"????

Welchen Nachweis kannst du denn führen das die Forderung unberechtigt ist?
Demzufolge würde ich auch eine unberechtigte Forderung nicht zahlen.....da du ja aber scheinbar zahlen möchtest kann es ja nicht ganz so unberechtigt sein!?


Grüße und schöne Feiertage
Thorsten

wohnmobilbenutzer am 23 Dez 2016 22:55:53

Hallo,

es hilft zwar jetzt nix - aber da ich die Strecke auch vor ein paar Monaten gefahren bin und es mich mal interessiert hat, habe ich mal gerade mein Navi im Simulationsmodus auf diesem Streckenabschnitt laufen lassen. Das meldet nach der Abfahrt "Chateauneuf", kurz nachdem die Straße sich von 4 auf zwei Spuren verengt hat, eine "Gefahrenstelle". Dort gelten 90 Kmh gegenüber vorher 110 Kmh im vierspurigen Bereich. Dort wird wahrscheinlich das kostenpflichtige Ereignis stattgefunden haben.

Da vermute ich mal, daß der TE mit seinem Entschluss, die 45,- € zu zahlen, eine gute Entscheidung getroffen hat.


Grüße

b0tti am 23 Dez 2016 23:08:08

Hallo,

auch wenn´s ärgert, bei 45 Euro würde ich zahlen und vergessen. Frankreich ist viel zu schön, um sich drüber zu ärgern.

Besinnliche Tage und fürs neue Jahr die besten Wünsche

Gast am 24 Dez 2016 00:13:56

Zufällig hab ich genau heute auch einen Brief aus Frankreich bekommen.
Angeblich bin ich am 30. September zu schnell in Frankreich unterwegs gewesen.

Von Reims Richtung Epernay um 23:24 Abends
Ich kann mich an nichts erinnern, Blindflug durch die Nacht da wir noch 2000km Richtung Andalusien vor uns hatten.
Erlaubt 70
Gemessen 77
nach Abzug Toleranz 72
Also war ich ganze 2km/h zu schnell :cry:
45€ bei Zahlung innerhalb 46 Tagen.
Ich habe mich heute morgen 30 Sekunden geärgert und dann sofort eine Terminüberweisung gemacht damit ich nicht mehr dran denken muss.
Warum soll ich mich ärgern? Man kann sich auch das Leben schwer machen indem man jetzt alles auf links dreht und anfängt mit den Franzosen zu diskutieren.
Man kann aber auch einfach überweisen, vergessen - und das Leben genießen.

Gruß
Andreas

manniv am 24 Dez 2016 01:25:41

Hallo zusammen,
auch ich habe heute Weihnachtspost aus Frankreich erhalten,
darf für 10km zu schnell (60km/h) 90€ bezahlen.
Fahre trotzdem wieder hin....

emil77b am 24 Dez 2016 02:18:36

Moin Hafimann,

Du solltest Deiner Gattin einen Orden verleihen, dass sie es mit so einem Kerl wie Dir aushält, statt Deine Sünden von Ihrem Weihnachtsgeschenk subsummieren zu wollen :!: :!:
Schäm Dich .. Sorry .. soweit meine Meinung dazu :?
Was anderes fällt mir zu diesem, Deinem entgleistem Gedanken, nicht ein :evil:

Gruss Emil

Ansonsten, bezahlen und Gutt ..

brawo1 am 24 Dez 2016 09:28:51

emil77b hat geschrieben:Schäm Dich .. Sorry .. soweit meine Meinung dazu :?
Was anderes fällt mir zu diesem, Deinem entgleistem Gedanken, nicht ein :evil:


Ist dir wirklich nicht der Gedanke gekommen, dass der letzte Teil des Postings ironisch gemeint war und deshalb verstehe ich dein entgleistes Posting nicht, aber trotzdem, frohe Weihnachten.

Aretousa am 24 Dez 2016 10:19:05

Danke, Wolf. So sehe ich das auch.

Karl91 am 24 Dez 2016 13:11:00

diese Beträge sind ja noch zu zahlen !
ich soll jetzt für 7 min Parkzeitüberschreitung (in Oslo) 155 Euro überweisen an EPC (Euro Parking Collection in London)
mach' ich natürlich nicht, auch nicht nach der x-ten Mahnung
eine Frechheit vom norwegischen Staat das "Eintreiben" an private Inkassofirmen zu übergeben
Norwegen ade ! ich fahr da nie, nie wieder hin
Karl aus Franken

Arielle am 24 Dez 2016 16:11:17

Hallo Karl,
ich versteh gerade nicht, wo der Unterschied ist, ob nun der norwegische Staat eintreibt oder eine beauftragte Firma.
Tatsache ist, du hast dich nicht an die Regeln bzw. das Gesetz gehalten, dafür kann weder der Staat, noch die Inkassofirma etwas.

Gegen Knöllchen hilft eben nur, Parkticket ziehen oder wie die anderen vernünftig fahren...
Das die Preise in anderen Ländern, nicht nur in Norge, höher sind, das wissen wir wohl alle ;-)

Trotzdem frohe Weihnachten

nulpe am 24 Dez 2016 16:55:17

Möchte dem Bußgeldzahler-Club gerne betreten Kam vor 4 Tagen, gestern 48 € abgedrückt:
Am 7. Juli irgendwo auf der A75 im Zentralmassiv bei 130 erlaubt:
Gemessen: 140, Bezahlt für 133, also 7km/h Toleranz.
Also in dem Bereich von 140: 7 km/h Toleranz
In dem Bereich von 97: 5 km/h
In dem Bereich von 77: 5 km/h
Für den Bereich von 2-3 km/h zuviel also 48 €,
Die 90 €, weil 10 km/h zuviel (vor oder nach Abzug???) waren vielleicht in der Stadt?

Frage: Wie groß ist die nächste Stufe a) außerorts, b) in der Stadt?
D.h. bis wann (nach Toleranzabzug) käme man mit 48 € aus: z.B. 139, 149??
Im letzteren Fall hätte ich nämlich fürs gleiche Geld auch gemessen 156 fahren dürfen. Das würde mich aber jetzt echt ärgern :twisted:

Gast am 24 Dez 2016 18:08:17

emil77b hat geschrieben:Moin Hafimann,

Du solltest Deiner Gattin einen Orden verleihen, dass sie es mit so einem Kerl wie Dir aushält, statt Deine Sünden von Ihrem Weihnachtsgeschenk subsummieren zu wollen :!: :!:
Schäm Dich .. Sorry .. soweit meine Meinung dazu :?
Was anderes fällt mir zu diesem, Deinem entgleistem Gedanken, nicht ein :evil:


Und von mir gibt es für Dein Postin ein Negativ!
Manches mal ist es besser, die Finger einfach ruhig zuhalten,anstatt Beleidigungen zuschreiben.

emil77b am 25 Dez 2016 01:23:14

Moin Dieter,

ggf. solltest Du Dich zur Bedeutung von Smileys informieren, Dieser hier, :cry: heißt CRY, nicht Lol, Witz, nicht ernst nehmen, oä.

Dank für Deinen, das Thema des TE nicht berühernden Beitrag, welcher von mir gemeldet wurde.

Nochmals zum Thema, wie oben geschrieben, ist fast immer von einer Ordnungsverfehlung auszugehen, welche geahndet wird und auszugleichen ist,
auch wenns sicher ärgerlich ist.
Für die wenigen Fälle einer Falschbeschuldigung, sollte man sich überlegen, ob und wie man vorgeht.

Gruss Emil

martinwernerbingen am 25 Dez 2016 10:24:47

schöne Weihnachten an alle - ob hier im diesigen Deutschland, oder sonnigen Süden,

zu den Kosten: ich habe nach Abzug von 7 km/h für die Überschreitung von 4 km/h innerorts, 90 Euro in einem fast nicht
bemerkten Dorf bei Verdun bezahlt. Klar ärgert man sich zunächst, zumal ich keinen Blitzer bemerkt habe.
Die beigefügten Papiere und Steigerung der Beträge sind gut verständlich. Den Hinweis hier, dass die Franzosen die Tonnagen der
deutschen Fahrzeuge nicht kennen, würde ich mal mit Vorsicht betrachten. Fast alle deutsche Hersteller sind auch auf den Messen in Frankreich präsent.
Ansonsten sind unsere Nachbarn an den meisten Kontrollstellen sehr höflich und weisen vorher auf großen Schildern darauf hin. Allerdings sieht man auch schon wie bei uns manche runde unscheinbare Säule, die nicht angekündigt wird. Mit dem WoMo sind wir grundsätzlich besser dran, als ich es mit dem Motorrad in Europa erlebt habe. z.B. Stoppen ohne Grund, einen Mangel finden, den es nicht gibt und Weiterfahrt nur nach Barzahlung erlauben.
Allen eine schöne Zeit, Martin

brawo1 am 25 Dez 2016 11:10:09

emil77b hat geschrieben:ggf. solltest Du Dich zur Bedeutung von Smileys informieren, Dieser hier, :cry: heißt CRY, nicht Lol, Witz, nicht ernst nehmen, oä.

Es gibt Menschen, die nicht den geringsten Humor besitzen, die nur todernst sein können. Smilies sagen nicht alles aus, man muss auch zwischen den Zeilen lesen können und da hapert es bei dir gewaltig.
emil77b hat geschrieben:Dank für Deinen, das Thema des TE nicht berühernden Beitrag, welcher von mir gemeldet wurde.

Das ist der Witz des Tages, nur weiter so.

wolfherm am 25 Dez 2016 11:11:59

Moderation:Hallo, es ist Weihnachten. Könnt ihr nicht wenigstens jetzt mal das kindische Gezänk sein lassen? Wir wollen auch mal Ruhe haben......


haraldmolke am 25 Dez 2016 13:47:24

brawo1 hat geschrieben:Das ist der Witz des Tages, nur weiter so.


Hallo Wolf,
sehe es auch genauso. Wir wissen aber beide auch das sich daran nichts ändern wird. Setzen sich welche hin stehen andere auf.
Fazit: Man kann sich sachliche Hinweise sparen, es vergrößert am Ende den Witz. Am Ende wird es als kindisches Gezänk abgetan.
Friede Freude Eierkuchen und eine künstliche Ruhe entspricht wieder dem Weihnachtskult. :)

Zum Thema:
Wer mit Schnellzügen fährt zahlt gleich einen Zuschlag. Wer im Straßenverkehr zuschnell fährt braucht nur einen Zuschlag zuzahlen
wenn man dabei erwischt wird. Wer bei Geschwindigkeitsvorgaben am Limit fährt der läuft Gefahr auch mal drüber zurutschen.
Als PKW uns Zweirad Pilot habe ich es noch nicht geschafft eine unberechtigte Bußgeldforderung zu erfahren und habe den Schnellfahrzuschlag gerne bezahlt. Als Womo Pilot kann ich unberechtigte Bußgeldforderungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ausschließen, da ich mindestens 10% unter dem Limit unterwegs bin. Unberechtigte Bußgeldforderungen beim Parken gibt es auch nicht, da sie bisher immer gerechtfertigt waren. :lol:

Ps. Nicht fahren und in Foren nur die Witze lesen kann sinnvoll sein. :mrgreen:
Auch mein Geschreibsel hätte ich mir sparen können, warum tue ich mir das an? :)

LG Harald

Gast am 25 Dez 2016 15:16:48

haraldmolke hat geschrieben:...
Auch mein Geschreibsel hätte ich mir sparen können...

Richtig

haraldmolke am 25 Dez 2016 15:35:45

19grisu63 hat geschrieben:Auch mein Geschreibsel hätte ich mir sparen können...

Richtig[/quote]

Ja :)

Moderation:Wenn du nicht richtig zitieren kannst, lass es doch einfach bleiben.


rolf51 am 25 Dez 2016 15:44:18

Hallo,
manche Länder haben bei Verkehrsüberschreitungen höhere Busgelder festgelegt, nur so kann man manche Teilnehmer einbremsen. In "D" sind die Strafen fast auf Portoebene (ironisch), daher wird locker hinweggesehen und sich noch als Opfer hingestelt.
Wenn unberechtigt, wirklich sicher, dann gehe ich dagegen vor, ansonsten bezahlen.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Provence-Cote d Azur-Schlucht von Verdon 1 Herbstwoche 2016
Mit dem WoMo in die Provence und rund um St. Tropez
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt