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Neue Führerschein-Regeln 1, 2


Gast am 10 Feb 2017 22:20:07

Fahrerlaubnisverordnung:

§ 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
(1) Kraftfahrzeugführer erhalten auf Antrag den Internationalen Führerschein, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nach § 6 Absatz 1 für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 nachweisen....

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RichyG am 10 Feb 2017 22:26:00

Tja, da hat wohl trotzdem jede Gemeinde ihre eigene Auffassung davon. Meine Frau hat es 2013 hier in Nürnberg getroffen. Keinen Internat. FS mit dem ollen grauen :nixweiss:
Also Gebühren für den neuen kleinen plus dem internationalen :(

Gast am 10 Feb 2017 22:31:40

RichyG hat geschrieben:Tja, da hat wohl trotzdem jede Gemeinde ihre eigene Auffassung davon. Meine Frau hat es 2013 hier in Nürnberg getroffen. Keinen Internat. FS mit dem ollen grauen :nixweiss:
Also Gebühren für den neuen kleinen plus dem internationalen :(


Muster ab 1999 sind die Kartenführerscheine. Also ohne Kartenführerschein keinen internationalen Führerschein.

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RichyG am 10 Feb 2017 22:36:04

Ahhhhh - jetzt hat es auch bei mir geschnackelt :oops:

Hartensteiner am 11 Feb 2017 17:33:46

DAS IST DIE RECHTSLAGE
Mit meinem Beitrag habe ich eigentlich nur auf die Frage von SweniP geantwortet .
Du hast doch schon erklärt , dass du für den Internationalen Führerschein die Scheckkarte umtauschen musstest.
Wenn du weiter gelesen hättest , hättest du gemerkt was und warum ich das geschrieben habe. Nämlich sowohl für alle EU und EWG Länder .
Die Länder die eine Übersetzung oder eben einen- Internationale- benötigen sind doch eine Randerscheinung .
Übrigens wird der -Internationale- meistens überbewertet und hat keine Gültigkeit ohne - Nationale Fahrerlaubnis-.
Hartensteiner

RichyG am 11 Feb 2017 18:17:32

Hartensteiner hat geschrieben:Übrigens wird der -Internationale- meistens überbewertet und hat keine Gültigkeit ohne - Nationale Fahrerlaubnis

Da sieht vor Ort oft ganz anders aus. Vor allem in Afrika. Ich mußte dort bisher immer nur den Internationalen vorzeigen. Den Nationalen wollte niemand sehen. Selbst bei einer Polizeikontrolle an der Grenze zu Mosambik wurde nur der Internationale verlangt.
Gleichwohl will ich nicht anzweifeln, dass Du recht hast.

Hartensteiner am 11 Feb 2017 18:46:09

Geht's noch etwas weiter ? Dort ist es auch sehr weit aus unserer Beobachtung , deshalb : Keinen Kommentar dazu .
Hartensteiner .

RichyG am 11 Feb 2017 19:08:48

:nixweiss:

Reimobil am 12 Feb 2017 20:04:13

Kurze Info für alle Liebhaber der alten grauen und rosa Führerscheine. Da ab 2033 nur noch die Kartenführerscheine gültig sind, müssen alle Inhaber der grauen und rosa "Lappen" bis spätestens 2033 im Besitz eines Kartenführerscheins sein. Damit nicht Millionen von Führerscheininhabern 2031/2032 die Fahrerlaubnisbehörden zwecks Umtausch ihrer Führerscheine aufsuchen und die Behörden und die Bundesdruckerei (Hersteller der Kartenführerscheine) damit überlastet sind, wird bereits ab 2020-2022 (genaue Datum steht noch nicht fest) mit dem "Zwangsumtausch" der alten Führerscheine begonnen. Jedes Jahr sind dann bestimmte Jahrgänge an der Reihe, den Umtausch vorzunehmen, je älter man ist, um so früher muss der Umtausch erfolgen.

brauwe am 13 Feb 2017 11:36:45

Reimobil hat geschrieben:Jedes Jahr sind dann bestimmte Jahrgänge an der Reihe, den Umtausch vorzunehmen, je älter man ist, um so früher muss der Umtausch erfolgen.


Moin,

na...das ist ja auch logisch...sonst sterben die "älteren" noch, bevor die fälligen Gebühren für den Umtausch kassiert werden können. :lol:

Gruß
Uwe

ALoisius am 13 Feb 2017 11:50:57

Dies war eine Empfehlung aus dem Verkehrsausschuss des Bundesrates. Dieser Empfehlung wurde aber nicht entsprochen. Es bleibt der Stichtag 19.01.2033

Reimobil am 13 Feb 2017 19:16:24

Hallo Aloisius,

ich weiß zwar nicht, von wem die Empfehlung für den Zwangsumtausch ab ca. 2020-2022 ausgesprochen wurde, auf jeden Fall kommt er. Zum Stichtag 19.01.2033 müssen alle FE-Inhaber einen Kartenführerschein besitzen, da alle anderen Vordrucke dann ungültig sind. Aus logistischen Gründen muss bereits lange vor dem Stichtag mit dem Umtausch begonnen werden, weil die Behörden ansonsten keinen fristgerechten Umtausch für alle FE-Inhaber gewährleisten können. Die Bundesdruckerei hat eine jährliche Kapazität von ca 6 Millionen Führerscheine im Jahr. Diese Zahl beinhaltet alle normalen Ersterwerber, die regelmäßigen Verlängerungen für die befristeten Klassen, die Neuausstellungen nach Entzug, wegen Verlust etc. außerdem sind die seit 2013 ausgestellten Führerscheine alle nur noch 15 Jahre gültig und müssen daher ab 2028 auch schon wieder verlängert werden. Bei zig Millionen FE-Inhabern, die noch mit den alten grauen und rosa Führerscheinen durch die Gegend fahren, leuchtet es wohl jedem ein, dass der Umtausch der alten Vordrucke über mehrere Jahre gestreckt werden muss, wenn alle zum Stichtag im Besitz eines Kartenführerscheins sein müssen. Aufgrund der Befristung auf 15 Jahren wird man den Beginn des Zwangsumtauschs so legen, dass die Gültigkeit diese Führerscheine über 2033 hinaus gültig sind.
Wenn stattdessen zig Millionen ab 2033 nicht mehr fahren dürften, weil sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins sind, gäbe es wohl zu Recht einen Aufschrei der Bürger in Deutschland und die Behörden bekämen den "schwarzen Peter" zugeschoben und müssten zudem mit hohen Schadensersatzansprüchen rechnen.

CCHT am 22 Feb 2017 23:19:20

Habe mir den Termin 19.01.2033 auf Wiedervorlage gelegt :D . Vorher werde ich meinen schicken rosa Jugendschein nicht hergeben wollen. Auf dem Foto hatte ich noch Haare! Von einem vorzeitigen Zwangsumtausch gestaffelt nach Jahrgängen habe ich bis dato auch nicht gelesen.Da ich vermute, dass wahrscheinlich viele so denken, könnte es im Januar 2033 vielleicht doch noch voll werden in den Führerscheinstellen ;D .

Gruß
Christoph

Reimobil am 24 Feb 2017 15:22:07

Da die genauen Daten des Umtauschs der verschiedenen Jahrgänge noch nicht genau feststehen, werden sie momentan auch nicht veröffentlicht, aber er wird auf jeden Fall vor 2033 beginnen. Dann ist auch jeder gezwungen, spätestens zu dem für ihn geltenden Termin seinen FS umzutauschen, weil es ansonsten bei einer Kontrolle einige € Strafe kosten wird, oder vielleicht sogar ein Strafverfahren nach sich zieht.

Übrigens habe ich heute noch eine Neuigkeit erfahren. Die rückwirkende Änderung der Gültigkeit der Klasse C1 zum 19.01.2013 soll doch wieder rückgängig gemacht werden und erst mit Wirkung der 11 ÄndVO ab dem 28.12.2016 gelten. Scheinbar haben unsere Politiker erst jetzt gemerkt, dass 2017 ein Wahljahr ist und befürchten vielleicht, dass Betroffene ihr Kreuzchen bei der Bundestagswahl im September bei der falschen Partei anbringen könnten. Oder hat sonst jemand eine Idee, was hinter dieser Nummer (rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln) stecken kann ?

Hartensteiner am 24 Feb 2017 17:22:36

Um der Wahrheit die Ehre zu geben :
Das hat nicht die Bundesregierung zu verantworten , sondern die EU ist für diese Umsetzung verantwortlich .
Deutschland hatte die Fahrerlaubnisrichtlinie zugunsten der deutschen C1 Fahrer nicht vollständig umgesetzt und wurde von Brüssel mächtig angepfiffen .
Deshalb der etwas umständliche Umgang mit der Richtlinie .
Was wahr ist, sollte auch in diesen nach Populismus gierenden Zeiten wahr bleiben , oder ?
Hartensteiner .

mercurius46 am 24 Feb 2017 18:02:50

Reimobil hat geschrieben:Da die genauen Daten des Umtauschs der verschiedenen Jahrgänge noch nicht genau feststehen, werden sie momentan auch nicht veröffentlicht, aber er wird auf jeden Fall vor 2033 beginnen.


Meinen "grauen Lappen" habe ich umgetauscht, nachdem nur die Intervention von guten Freunden im Burgund mich vor einer Festnahme verschont haben. Ein übel gelaunter Flic in Beaune hat geglaubt, er müsse unbedingt seinem Recht Genüge tun...

Also...?

Hartensteiner am 24 Feb 2017 18:22:20

Ja, das kommt häufiger vor als es publik wird . Wie sollen Polizeibeamte die etwas mehr als 40 Führerscheinformulare kennen , die es in Deutschland gibt-
In Europa sind es um 85 . Wenn so einer unsicher ist , macht er das , was er am besten kann , erst mal langsam machen und Rückfrage halten .
Hartensteiner

brainless am 24 Feb 2017 21:50:19

Hartensteiner hat geschrieben:Um der Wahrheit die Ehre zu geben :
Das hat nicht die Bundesregierung zu verantworten , sondern die EU ist für diese Umsetzung verantwortlich .

Genau umgekehrt ist es: Die Richtlinie wurde von Brüssel erlassen (in 2014 bereits), die Bundesregierung hat sich dann Zeit gelassen bis zur letzten Abmahnung durch Brüssel. Dann mußte alles hopp-hopp gehen mit der Umsetzung in D.


Was wahr ist, sollte auch in diesen nach Populismus gierenden Zeiten wahr bleiben , oder ?

Genau - deshalb auch mein Kommentar,



Volker ;-)

andwein am 25 Feb 2017 11:30:26

Hartensteiner hat geschrieben:Um der Wahrheit die Ehre zu geben : Das hat nicht die Bundesregierung zu verantworten , sondern die EU ist für diese Umsetzung verantwortlich . Deutschland hatte die Fahrerlaubnisrichtlinie zugunsten der deutschen C1 Fahrer nicht vollständig umgesetzt und wurde von Brüssel mächtig angepfiffen . Hartensteiner .

Das ist jetzt aber ein recht freizügiger Umgang mit der Wahrheit, letztendlich sagst du: Die EU hat vor Jahren was verordnet was die Bundesregierung hätte umsetzen sollen aber nicht getan hat. Jetzt hat die EU angemahnt und damit ist für dich der Mahner schuld, nicht der, der die Umsetzung (für die er übrigens verantwortlich ist) verschluddert hat.
An was errinnert mich das gerade?? Gruß Andreas

Hartensteiner am 25 Feb 2017 19:02:47

brainless , bisher war es immer so, deine Kommentare gingen immer an mir vorbei , denn sie waren meistens nicht nur unsinnig und hatten meistens keine Substanz, nur mal dampfplaudern . Dass , was ich an- andwein- schreibe kannst du dir als Antwort ansehen .
andwein :Zur Sache : Ich habe genau unter dem Beitrag von -Reimobil- 24.2.17 15:20 ,letzter Satz, auf dessen Anwurf gegenüber der Bundesregierung , dass diese C1 Angelegenheit erst in diesem Wahljahr geklärt wurde geantwortet . Mein Beitrag : 24.2.17 17:22.
Da wir genau nacheinander schrieben, konnte das auf den Vorbeitrag leicht erkennbar sein . Die Zitatfunktion habe ich deshalb vermieden , weil ich solche ewig langen Beiträge nicht gut finde .
In meinem Beitrag habe ich das richtig gestellt , nämlich das es mit dem Wahljahr gar nichts zu tun hat , diese Sache terminlich so konfus und jetzt zu regeln .
Vielleicht fällt es mir manchmal schwer immer noch mal rückgreifend und kleinteiligst auf Vorbeiträge einzugehen , aber das werde ich bestimmt nicht ändern , denn da habe ich an Mitleser einen Anspruch , der vermutlich aus meiner Vergangenheit resultiert .
Hartensteiner

brainless am 26 Feb 2017 01:06:30

Hartensteiner hat geschrieben:....bisher war es immer so, deine Kommentare gingen immer an mir vorbei , denn sie waren meistens nicht nur unsinnig und hatten meistens keine Substanz, nur mal dampfplaudern .



Das, empfehle ich dir,

laß Dir auf deinen Spiegel im Bad gravieren,


Volker :mrgreen:

wolfherm am 26 Feb 2017 01:11:48

Moderation:Bleibt bitte beim Thema. Sandkastengezänk bitte per KN.


felix52 am 26 Feb 2017 01:31:17

Und ich als anerkannter "Senior" mit Anspruch auf entsprechende Vergünstigungen im "sozialen" Bereich fahre immer noch mit meinem
grauen Lappen ohne "Säuferbalken" für Klasse 1und 3, 4-5 durch die Gegend. Das bleibt auch so. Ich sehe auf dem Bild noch genauso aus wie vor

46 Jahren, finde ich. :ja:

Allerdings bin ich in den letzten 20 Jahren hier oben in Friesland, ausser von mir nahestehenden oder direkt verwandten Fachkräf/tinnen
mit Bezug auf die örtlichen Vereine nie kontrolliert worden. :D

geralds am 01 Mär 2017 16:29:35

Hallo mercurius,

bei Deinem Beitrag über den "übel gelaunter Flic" ist mir wieder ein Vorfall mit einem Münchner Polizisten eingefallen. Meine Frau fuhr (ich war Beifahrer) und wurde kontrolliert. Sie hatte damals auch noch den "Grauen", natürlich ausgestellt auf ihren Geburtsnamen. Der "nette" Polizist meinte der sei ungültig da der falsche Namen in dem Dokument stehe. Wir bekamen eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und die Aufforderung sofort einen gültigen Führerschein zu besorgen.
Wir sind dann am nächsten Tag auf das Polizeipräsidium gefahren um man zu fragen ob das denn alles seine Richtigkeit hat, vielleicht haben wir ja eine Gesetzesänderung nicht mitbekommen.
Auskunft: Die Anzeige wird nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und der "Graue" gilt nach wie vor. Begründung: er zählt nicht als offizielles Ausweisdokument und muss daher auch nicht umgeschrieben werden.

Nette Polizisten gibt es überall.

Gruß Gerald

JuliVert am 17 Mär 2017 15:16:02

Moin!
Leider bin ich trotz mehrfachen Lesens immer noch nicht schlau geworden, was auf mich zutrifft.
Mein Führerschein wurde 1982 gemacht. Aktuell habe ich eine Karte. Darauf steht:
B (ohne Ablaufdatum)
C1 (ohne Ablaufdatum)
CE: bis 2013 (50. Geburtstag)

Hat mich bisher nicht gejuckt, bin nur PKW gefahren. Jetzt möchte ich aber ein Wohnmobil anschaffen und sollte vorher wissen bis wieviel t ich gehen kann.

Darf ich mit dem aktuellen Führerschein bis 7,5 t fahren oder nicht??

Vielen Dank schonmal vorab
Gruss, Carla

PS: lese schon seit Monaten sehr intensiv im Forum mit. Vorstellung folgt noch.

dieter2 am 17 Mär 2017 17:24:56

JuliVert hat geschrieben:C1 (ohne Ablaufdatum)

Darf ich mit dem aktuellen Führerschein bis 7,5 t fahren oder nicht??

Vielen Dank schonmal vorab
Gruss, Carla



Ganz kurz, ja.

Gruss Dieter

JuliVert am 17 Mär 2017 19:54:55

Super! Danke!

raribay am 20 Mär 2017 18:13:36

War heute mit dem Womo beim TÜV. Der freundliche fragte ob ich schon wüßte das es eine FS-Klassenänderung gäbe. §6 Absatz 1 FeV - Änderung der Fahrerlaubnisklasse D1
Dies gelte in der EU. Frage: Kennt jemand die weitere Vorgehensweise ??

Im Bild der Ausdruck und hier ein --> Link




Angeblich momentan nur im EU-Ausland relevant.

PittiC am 20 Mär 2017 20:15:57

raribay hat geschrieben: Frage: Kennt jemand die weitere Vorgehensweise ??

Benotigst du nicht. Schau mal in deinem Link unter der Fußnote 4a

Hartensteiner am 11 Apr 2017 17:50:06

Zur Frage der Verlängerung der FE C1 mit Gesundheitsprüfung gab es große Unsicherheit , zumal die Information sehr schwierig und nicht flächendeckend war .
Fachleute waren sich darüber einig , dass diese Auslegung nicht rechtens sein konnte , da hiermit die Besitzstände verändert worden wären .

Im aktuellen Verkehrsblatt wurde die Begründung zu Paragraf 23 Absatz 1 Satz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung

(FeV) revidiert.

Ich lasse mal alles weg, was zu Irrtümern führen würde :



Da steht: C1 und C1E -Führerscheine , die vor dem 28.12. 2016 ausgestellt worden sind , sind weiterhin bis zum Erreichen des 50. Lebensjahres gültig . Erst für Fahrerlaubnisse , die nach diesem Datum erteilt worden sind , gilt die neue Befristung auf fünf Jahre . Gesundheitsprüfung ist dann erforderlich.

Für Führerscheine , die zwischen 1.Januar 1999 und 28. Dezember 2016 neu erteilt worden sind, bleibt es somit wie bisher bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.

! Auch Fahrerlaubnisse ( Klasse 3 alt ) , die bis 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, genießen nach wie vor Besitzstand (!) und behalten ihre unbefristete Gültigkeit !

Also mit 50 keine Gesundheitsprüfung .{

Hartensteiner

Mit dem aktuellen Verkehrsblatt ist die Unsicherheit der C1 Fahrerlaubnisbesitzer die nach letzter Lesart rückwirkend zur Gesundheitsprüfung hätten gehen müssen um alle 5 Jahre den Führerschein zu verlängern zu können aufgehoben . Wollen wir mal hoffen , dass das so bleibt und damit das letzte Wort gesprochen ist.
Hartensteiner .

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