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Frage zur HUK, Auslandsschadenschutz


Mann am 21 Jan 2017 13:32:10

weiß jemsnd ob der Auslandsschadenschutz der HUK auch bei Wohnmobilen mit z.b. 4,8t gilt?
Ich finde da nirgends was, der Schutzbrieg gilt wohl nur bis 4t Gesamtgewicht.
Gibt es sonst noch fundamentale Einschränkungen, ich denke da an Glasbruch oder Hagel.
Die Versicherungsbedingungen gehen nicht speziell aufs Womo ein, will sagen hab mich bemüht.

Danke.

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Mover am 21 Jan 2017 13:54:44

Rufe die HUK in Coburg an, ganz einfach.

Energiemacher am 21 Jan 2017 15:27:33

Mover hat geschrieben:Rufe die HUK in Coburg an, ganz einfach.



Besser ist es wohl die Frage ausführlich schriftlich zu formulieren und sich eine schriftliche Antwort einzufordern.

Dann hat man auch was in der Hand....



Grüße
Thorsten

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Mover am 21 Jan 2017 16:09:32

Das ist richtig, steht aber alles im Vertragsangebot drin.

Die HUK hat m.E. mit eine der besten Hotlines und qualifizierte Leute.

Haftpflicht, TK und VK für Marokko versichert die HUK nicht.

wohnmobilbenutzer am 21 Jan 2017 16:50:02

Hallo,

ich hatte vor kurzem wegen der Ergänzung meines Versicherungsvertrages um den Auslandsschadenschutz für meinen 5-Tonner bei der HUK angerufen. Da hieß es, daß dies kein Problem wäre. Der Auslandsschadensschutz soll bei mir ca. 11,- € zusätzlich kosten und wird bei der nächsten Rechnung zum Beginn der Saisonkennzeichenzeit mit berücksichtigt.


Grüße

wohnmobilbenutzer am 21 Jan 2017 16:57:36

Mann hat geschrieben:Gibt es sonst noch fundamentale Einschränkungen, ich denke da an Glasbruch oder Hagel.
Die Versicherungsbedingungen gehen nicht speziell aufs Womo ein, will sagen hab mich bemüht.

Danke.



Hallo,

das hatte ich überlesen. Deshalb noch zur Ergänzung:
Dafür ist der Auslandschadenschutz nicht gedacht - sondern für den Fall, daß Du im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt wirst. Dann braucht Du den Schadenersatz nicht umständlich bei dem ausländischen Unfallverursacher nach den dortigen Bedingungen einzufordern. Du kriegst stattdessen den Schaden von deiner Versicherung bezahlt und die versucht dann das Geld vom Unfallverursacher zurückzubekommen.


Grüße

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