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Hallo, dies ist mein erster Eintrag - und dann auch gleich ein "Klopper".... sorry - falle nicht immer mit der Tür ins Haus..... Kurz zu uns: Wir sind ein Ehepaar Mitte 40 und haben bereits mehrmals einen Urlaub im Wohnmobil gemacht - aber den Camper immer nur gemietet. Da meine Frau beruflich in ganz Deutschland am Wochenende ihre Kunden besucht, und wir bisher diese Fahrten mit dem PKW und dann Hotelübernachtungen gebucht haben, kam nun die Idee diese Dienstreisen mit einem Wohnmobil durchzuführen. Ich zahle anteilig meinen Beitrag zur Übernachtung (Aufpreis Doppelzimmer) und Kost (privat) - meine Frau reist - ich nur mit. Da ich Steuerlich und mit "Unternehmer spielen" keine Ahnung habe, möchte ich kurz erklären, wie ich mir das "vorstelle" - und ich weiss nicht, ob das überhaupt so machbar wäre. Also - Idee: Ich/Wir machen eine Firma auf, und diese kauft/mietet ein Wohnmobil. Das Unternehmen kümmert sich um den allzeit fahrbereiten Zustand des Fahrzeugs - also wie eben ein Vermieter auch (Service, KFZ-Steuer, Versicherung, etc.) Und meine Frau "bucht" den Wagen dann und zahlt die gefahrenen KM und die Übernachtungen - würde ihr Arbeitgeber ja ohnehin zahlen müssen - wäre für uns nur (hoffentlich) bequemer. Es wären ca. 32 Wochenenden, die wir mit dem Mobil Kunden bereisen (Deutschlandweit). Macht das Sinn? Hat jmd. ein solches "Konstrukt" am Laufen? Wo ist mein "Denkfehler" und warum sollte es so nicht gemacht werden? Wie müsste es laufen, damit es "gscheid" wird? Viele Fragen ... ich weiss ..... Danke für Euren Input. MFG Anton 1. Es geht dann aber - richtigerweise(???) - Richtung "Scheinselbständigkeit", weil die Verleihfirma nur einen Auftraggeber hat. --> Link 2. Wenn die Verleihfirma keinen, bzw. nie Gewinn macht (was schwierig werden wird) schiebt das Finanzamt auch einen Riegel vor. Tip: Deinen Steuerberater fragen und dann gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine Lösung (km-Geld / Ü-Pauschale) finden :!:
Ist Deine Frau selbstständig und wurden diese Fahrten und Übernachtungen in der Vergangenheit als Betriebsausgaben gebucht? Gruß, René Hallo! Lese gerade "Arbeitgeber der Frau". Also liegt anscheinend keine Selbstständigkeit vor. Vergiss Dein Konstrukt. Das FA dreht Dir da einen Strick draus. Da Du offensichtlich dann nur an Deine Frau bzw. deren AG vermietest wird Dir, wie schon von topolino aufgeführt,Scheinselbstständigkeit unterstellt. Außerdem geht das FA davon aus das Du bei einem Gewerbe eine sogenannte Gewinnerzielungsabsicht hast. Erwirtschaftest Du mit Deinem WoMo-Verleih keinen versteuerbaren Gewinn und nutzt das sogar auch noch mit der 1% Regelung privat dann werden dir Dir das unter Liebhaberei buchen. Wenn das so einfach wäre dann würde jeder Privatmann ein Gewerbe anmelden, ein WoMo für netto kaufen und nur an die eigene Familie für +-0 vermieten. ;) Gruß, René Mir fallen dazu zwei Möglichkeiten ein: Abrechnung mit dem pauschalen Satz (30ct) je "beruflich" gefahrenen km Vorteil: keine Diskussionen mit dem FA, da der Satz dem Standard entspricht, i.d.R. keine weiteren Belege zu den fahrzeugkosten (Tankquittungen etc. notwendig) Nachteil: es deckt nur einen geringen Teil der realen Kosten Abrechnung nach Ermittlung des individuellen km-Satzes, d.h. - für 1 Jahr lang alle Kosten des Fahrzeuges penibel dokumentieren (Steuer, Versicherung, Diesel, Wäsche, Reparaturen, Verschleißteile, Durchsicht) - Abschreibung auf die Anschaffungskosten (Fahrzeug, Zubehör, Zulassungskosten, ...), m.E. auf 8 Jahre - Die Summe der Kosten + Abschreibung auf die km verteilen Der individuelle Satz liegt dann deutlich höher, je nach Deinen Jahreskilometern auch über 1€/km. Sofern das Finanzamt das einmalig absegtnet, gilt dieser Satz dann auch für die Folgejahre. Dann die "beruflich" veranlassten Fahrten mit diesem Satz ansetzen. Alle direkt mit der Reise verbunden Kosten werden zusätzlich in angesetzt (Stellplatz, Strom, Entsorgung). Und natürlich ist klar, dass jeder Termin mit einer Einladung, Gesprächspartner, Adresse nachweisbar ist; für Stellplatz etc. gibt's Einzelbelege, ggf. Eigenbeleg). Zum Vorschlag mit der Vermietung: Reisemobilvermietung birgt mit einem / wenigen Fahrzeugen m.E. immer das Risiko als "Hobby" qualifiziert zu werden, die Prüfung der nachhaltigen Einnahme-Erzielungsabsicht sollte vorher genau berücksichtigt werden. Disclaimer: Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung, konsultieren Sie ggf. Ihren Steuerberater. Hallo ! Ich gehe mal davon aus, das deine Frau selbständig ist. Also kann sie ein Womo kaufen und als Geschäftswagen nutzen. Die Nutzung sollte allerdings 50 % betrieblich sein, sonst gilt´s als Liebhaberei. Sollte das Fz auch privat genutzt werden, ist die 1 % - Regelung anzunehmen, was natürl. dann auch wieder Umsatzsteuer nach sich zieht. Abrechnung nach gefahrenen Kilometer wäre die andere Nutzungsvariante. Solltest du (Ehemann) als Verleiher auftreten, musst du ein Gewerbe anmelden und die entsprechenden Vermieter-Versicherungen abschliessen und weitere Kunden bedienen sowie Umsatz/Einkommenssteuer bezahlen. Soweit meine Kenntnisse,- allerdings ohne Gewähr ! Gruss Hallo Anton, herzlich Willkommen im Forum :!: Sehe ich das Richtig, dass weder Deine Frau noch Du selbstständig seit? Falls ja sollte Deine Frau mit ihrem Arbeitgeber sprechen ob er die Kilometer-/ und Übernachtungspauschalen (Km 0,3€/20€) wenn ihr mit dem Wohnmobil zu den Meetings anreist, zahlt. Falls nein bleibt euch nur beim Einkommenssteuerbescheid die Kosten abzurechnen. Hier müsst ihr aber einen lückenlosen Nachweis der Wochenendtätigkeiten führen. Nun kannst Du hergehen ein Wohnmobil kaufen und eine Vermietung anmelden. Dann wäre es möglich, dass Du der Firma Deiner Frau entsprechende Rechnungen über die Vermietungszeit stellen. Natürlich sollte dies vorab mit der Firma abgestimmt sein, denn nicht jedes Finanzamt erkennt diese Kosten als Betriebsausgabe an. Finanzämter reagieren mittlerweile äußerst Allergisch, wenn den Kombination Wohnmobil/Betriebsausgabe zu erkennen sind. Ich würde egal wie ihr euch entscheidet, vorab das FA mit ins Boot holen. Viel Glück!
Zusätzlich kann deine Frau noch eine Pauschale für Übernachtung über die Reisekostenabrechnung geltend machen. Sind aber nur 20€ pro Nacht. Wäre vielleicht ein Verhandlungspunkt mit dem Arbeitgeber, ob er da nicht noch was drauf legt. Schließlich kosten ihn Hotel ja auch irgendwo ab 70€ aufwärts. Den Plan mit der Vermietung wirst du beim Finanzamt nicht durch bekommen. Außer du machst eine echte Vermietflotte (3 / 4 Fahrzeuge) und vermietest die tatsächlich. Wenn dabei dann ein Womo ist, welches ihr nutzt bzw. an den AG deiner Frau vermietet, könnte sowas klappen. Aber dazu brauchst du eine Beratung von einen Steuerberater. Ich denke, ein Arbeitgeber kann Dienstreisen mit dem Wohnmobil (oder auch mit dem Motorrad) nicht erlauben, aus versicherungsrechtlichen Gründen. Man ist ja auch auf (angeordneten) Dienstreisen unfallversichert. Im Fall eines Unfalls gibts da bestimmt mächtigen Ärger, vielleicht auch schon vorher. Würde mich interessieren, ob der AG deiner Frau das erlauben würde - bitte schreibt das doch mal. Dieter
Wie jetzt? Ist eine Dienstreise mit dem Wohnmobil gefährlicher als mit dem PKW ??? Versuche es mal so: Melde eine Firma an, die Infos zu Wohnmobilfahrten vermittelt. Dann kannst alle Fahrten ganz bequem von der Steuer absetzten, da es ja 100% Betriebsausgaben waren. Klasse, oder? MfG
Wahrscheinlich nicht. Aber die Versicherungen der BGs zahlen unter den Umständen nicht. So ist es mir jedenfalls immer auf meine Anfragen erklärt worden. Für den AG sind Fahrten mit dem Privatfahrzeug meistens billiger, und mit einem WoMo sowieso, da spart man ja auch noch das Hotel. Ich habe es trotzdem noch nie erlaubt bekommen. Ohnehin kann man die WoMo-Kosten privat nicht steuerlich geltend machen, wenn sie vom AG erstattet werden (wie auch alle anderen Dienstreisekosten). Dieter Danke für Euren Input. Ich habe verstanden, dass wenn ich nur einen Kunden habe, an den ich vermeite, dass das Scheinselbstandigkeit ist. Und genau das "ist meine Idee". Ich werde dieses Konstrukt nicht angehen. Ich will nix "mauscheln" oder schummeln.... Der Plan ist ja explizit, dass wir unser Bett und unseren Toilettenraum nutzen - und eben nicht jede Nacht in einem anderen Hotel schlafen...... Somit will ich nicht an Dritte vermieten. Also muss der AG meiner Frau das Fahrzeug in den Fuhrpark aufnehmen und meine Frau dann damit die Fahrten durchführen? Nur möchte ja niemand den Wagen auf 1% versteuern.... Bei min. 80.000€.... Ist das schon ordentlich. Evtl. Ist NUR Fahrtenbuch die richtige Idee. Wie leiht man dann den Wagen auch mal privat für den Urlaub? Geht das trotzdem? Meine Frau ist Chef bei Ihrem AG. Somit lassen sich alle "Konstrukte" bis zu einem gewissen Grad darstellen. Somit denke ich, dass ihr AG den Wagen betreiben muss und sie damit "losgeschickt" wird. Und das muss dann der Steuerberater des AG klären, ob Hotelzimmer oder Wohnmobil teurer kommen. Danke für Eure Antworten :-) Andy Hat deine Frau einen Dienstwagen? Falls ja, würde ich mit dem AG reden, ob er nicht statt dem PKW ein Womo akzeptieren würde. Unter dem Aspekt der häufigen Dienstreisen und der damit verbundenen Übernachtungskosten könnte sowas doch auch für den AG interessant sein. Die 1% Versteuerung sind doch bei sowas uninteressant. Bei deinen angenommen 800€ im Monat macht es je nach persönlichem Steuersatz (Annahme hier 25%) ca. 200€ im Monat mehr Steuern. Dazu kommen noch die Wegekosten zwischen Wohnort und Dienstsitz. Wenn dafür sämtliche Kosten wie Kfz Steuer, Versicherung, Werkstatt, Sprit für deine Frau nicht anfallen, weil die der AG bezahlt, seid ihr doch fein raus aus den Kosten.
Uff das Thema Scheinselbstständigkeit greift IMHO absolut nicht. Ich nehme an Du bist selber angestellt? Falls ja lässt sich hieraus keine abhängige Beschäftigung konstruieren. Du lebst ja auch nicht von der Selbstständigkeit (Vermietung), zahlst in die Rentenkasse (Hauptberuf) ein und bist nicht durch den Auftraggeber weisungsgebunden (Möglichst eine Wahlmöglichkeit lassen, wie die Spesen abgerechnet werden). Das Du nur einen "Auftraggeber" hast interessiert nicht. Dann solltet ihr Fahrtenbuch führen. Nur hierdurch kann der Nachweis geführt werden, dass das Wohnmobil überwiegend als Vermieterfahrzeug genutzt wird. Natürlich kann es auch privat genutzt werden. Ansonsten bräuchten wir ja diese Überlegungen nicht durchführen. Was die Möglichkeit des Dienstfahrzeuges betrifft sehe ich dunkelschwarz. Der Arbeitgeber Deiner Frau wird dies beim FA niemals durchbekommen. Ich will niemanden zu nahetreten, aber die FA spielen hier nicht mehr mit. Ich hatte erst im Frühjahr versucht ein Wohnmobil als Firmenwagen laufen zu lassen. Einem sehr guten Freund erging es ebenso. Er hatte bislang ein Wohnmobil als Firmenwagen (seit 10 Jahren) und wollte sich ein Neues kaufen. Das FA lehnt Anerkennung als Betriebskosten generell ab. Moin Peter! Betrifft mich jetzt nicht persönlich,aber es interessiert mich trotzdem. Kannst Du mal erläutern o.ä. , warum das FA es als Betriebsausgeabe nicht mehr zuläßt. Ich hab ein paar weitläufige Kumpels, welche auf Montage sind und wegen immer mieser werdenden Unterkünften bzw. steigender Entfernung zwischen Bau und Unterkunft ein Wowa bzw. Womo schon mal in Erwägung zogen bzw. ziehen. Sonnigen weiterhin. Uwe Na, Nu macht ihr mich konfus.... Aktuell ist es so, dass wir für unseren privaten PKW eine Erstattung durch den AG erhalten. Es wandert Betrag X auf unser Konto für Verschleiß und Instandhaltung. Zudem werden 0,30€ an km-Pauschale gewährt. Zudem die Kosten für die Übernachtungen, wobei, wenn ich mitfahre eben nur der Preis fürs Einzelzimmer angesetzt wird, wir aber das Doppelzimmer gebucht und gezahlt haben. Es ist so herum einfacher abzurechnen..... Zumindest empfinden wir das so. Wenn das Womo aber durch das FA nicht als Firmenwagen akzeptiert werden wird.... Irgend wie stehe ich nun auf dem Schlauch. Nochmal expliziter, was ich mir vorstelle: wir kaufen z.B. einen ggf. Sogar gebrauchten Flair, Carthago, irgend so was "höherwertiges", also ein Besprechungsraum mit mehreren Sitzplätzen und einer komfortablen Umkleide. (Businessdress (böse Zungen sprechen von Rustung) ist obligatorisch). Und nun suchen wir den "schlauesten oder preiswerteyten" Weg, das ganze dar zu legen. Und ja, wir können für jede Fahrt nachweisen, dass wir mehrere Kunden besucht haben. Es sind idr. "Rundfahrten" bei denen wir von Hessen aus die Republik bereisen.... Aber eben als echte Arbeitsfähig. Und natürlich werden wir auch die Fahrräder mitnehmen wollen und uns einen schönen Abend machen.... Machen wir jetzt mit dem PKW auch - nur ist es umständlich und mühsam, da mal eben umziehen oder duschen eben nicht klappt. Ich denke, ihr versteht mich schon. Und nachdem aktuell der private PKW für die Fahrten genutzt wird, war eben die Idee zusätzlich über ein wohnmobil nachzudenken. Kosten und Erstattung durch den AG muss eben alles noch ausgehandelt werden. Und wenn wir die Räder mitnehmen, sind wir bereit uns zu einem bestimmten Betrag auch an den höheren Spritkosten zu beteiligen, etc. Unser Komfortgewinn steht im Vordergrund, nicht das Steuersparen oder so. Das wäre ein nice to have oder ein gern mitgenommener Bonus. Mehr nicht. Und ja, ich arbeite in einer Klinik (öffentlicher Dienst) und habe somit einen guten Job. Somit wollen wir mit den Womo nix - nur eben entspannt private Momente mit dem Dienstlichen kombinieren. Lg Andreas Und zu meiner Frau: sie ist sagen wir leitende Angestellte. Oder Chef. Aber eben nicht selbstständig. Von daher muss alles abgestimmt werden mit Ihr ;-) Und von daher werden Sonderzahlungen für Übernachtungen und so weiter kein Thema sein. Der AG spart ja die Hotelkosten - und das würde uns nicht vorenthalten werden. Danke Andreas
Ha...haben wir es geschafft dich konfus zumachen....:D Wenn ihr doch schon eine Regelung mit dem AG habt, macht es doch weiter so. Soviel ich weiß, muss bei der Reisekostenabrechnung doch nicht angegeben werden, mit welchem Privat-KFZ man unterwegs war. Das Thema Womo als Dienstwagen ist doch damit außen vor. Ihr müsstet nur noch versuchen, mit dem AG zwecks der Übernachtungskosten "Hotel" zu verhandeln. Vielleicht gibt es da ja eine Lösung die beiden Seiten gefällt, wie z.B. pauschal 50 od. 60 € pro Nacht.
Tja, da liegt wohl der Hase im Pfeffer. Wenn ich in Andreas Beiträgen richtig zwischen den Zeilen gelesen habe, dann möchten er und seine Frau ja entweder den AG über höhere Reisekosten oder ersatzweise unseren Herrn Schäuble über eine Abschreibung an den Gesamtkosten des Wohnmobils beteiligen. Ich denke, der Weg übers Finanzamt existiert für Andreas nicht und überlege gerade, wie man dem AG seiner Frau erklären sollte, dass er durch die Wohnmobillösung Vorteile hat. Fällt mir auch nix ein. ich sehe es wie pipo: Das Thema "Scheinselbständigkeit" ist hier deplaziert, denn dabei geht es um Menschen, die angeblich "selbständig tätig" sind, tatsächlich aber "Arbeitnehmer" sind (weisungsgebunden, nur ein "Auftraggeber"), dabei geht es ja oft darum, dass Arbeitgeber z.B. die Beiträge zur Sozialversicherung einsparen. Hier wird meines Erachtens eher das Finanzamt Zweifel an einer "selbständigen Tätigkeit" haben, Stichworte: Gewinnerzielungsabsicht und Liebhaberei. Meine Empfehlung: Jetzt direkt ab 1.1.17 ein Fahrtenbuch führen (Vorschriften dazu beachten! Eine Excel-Tabelle reicht nicht) und den Steuerberater der Firma der Ehefrau zu dem Thema befragen. Versuch macht kluch!
at zulu: Für welches Fahrzeug soll er ab übermorgen ein Fahrtenbuch führen???? Er hat das Wohnmobil doch noch gar nicht! (siehe sein Eingangspost) Ich schätze diese Frage kann hier nicht zufriedenstellend beantwortet werden. Zum einen weil es nicht jedem erlaubt ist, jemanden steuerlich zu beraten. Gehen wir aber davon aus, es handelt sich um einen konstruierten Fall. Selbst dann ist das Thema denke ich nicht zu beantworten. Weil auch Finanzämter unterschiedlicher Bezirke oft anders entscheiden. Imho kannst Du nur eines machen. Frag den Steuerberater oder direkt das Finanzamt. Nur so erhälst Du die auch die notwendige Rechtssicherheit. [quote="partliner"..Für welches Fahrzeug soll er ab übermorgen ein Fahrtenbuch führen????[/quote] Für das Fahrzeug mit dem er gerade diese Wochen- und Wochenendbesuche durchführt. Fahren muss er immer, egal ob er im Hotel oder im Womo nächtigt. Wenn er den Nachweis (Fahrtenbuch) für den Pkw führt, kann er das als Nachweis der Notwendigkeit auch auf das Womo übertragen. Und wenn er das ganze auch jedes Mal mit Kundenadressen hinterlegen kann ist es kein Problem das als Werbungskosten abzusetzten. Wenn er dann das Womo hat führt er das Fahrtenbuch weiter (anderes Kennzeichen), führt die Kundenliste weiter. Wenn er damit nachweisen kann, dass er bei dieser gewerblichen/arbeitsbezogenen Nutzung über 50% der Gesamtnutzung liegt, kann er alle Kosten (Versicherung/Reparaturen/Abschreibung) geltend machen. Allerdings muss der Arbeitgeber bescheinigen, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber (im entsprechenden Finanzjahr) keinen Ersatz für seine Reiseauslagen erstattet bekommen hat. Dies aus meiner Erfahrung als Außendienstmitarbeiter mit Privat-Pkw und Womo, Andreas Wenn ein Arbeitgeber vorhanden ist, kann man zusätzlich auch selbstständig sein. Aber wie will man trennen, ob man für den "Auftraggeber" gerade als Angestellter oder als Selbstständiger arbeitet. Des weiteren Fragen ich mich, wie du ein Fahrzeug steuerlich absetzen willst, wenn doch die Kosten für Fahrt und Übernachtung vom Auftraggeber gezahlt werden. Diese müsstest du dann ja gegenrechnen. Die berufliche Nutzung eines Wohnmobils geht nur als Selbstständiger. D.h., Deine Frau wäre nicht mehr als Aussendienst-Mitarbeiterin der Firma XYZ sondern als selbstständige Handelsvertreterin unterwegs. Sie würde ihr Einkommen mit dem derzeitigen Arbeitgeber über Umsatz-Provisionen abrechnen und braucht dazu allerdings - um Schein-Selbstständigkeit zu vermeiden - mehrere Provisionspartner. Das Wohnmobil nutzt sie/Ihr für Fahrt und Übernachtung beruflich. Die Kosten für Anschaffung und Unterhalt werden steuerlich geltend gemacht. Nicht alle Finnzämter soielen da mit. Am besten, man trifft auf einen Finanzbeamten, der selbst ein Wohnmobil fährt. Manchmal reicht schon das Vorhandensein einer Markise, um die Anerkennung als "überwiegend berufliche Nutzung" zu verweigern. Es ist ohnehin schwierig, mehr als einen Kastenwagen (im Sinne von Büro-Mobil mit Übernachtungsmöglichkeit) anerkannt zu bekommen. Ihr kommt nicht drum herum, diesen Sachverhalt mit dem derzeitigen Arbeitgeber, dem Steuerberater und dem zuständigen Finanzbeamten abzustimmen... Wie das bei den zu besuchenden Kunden ankommt, wenn sie mit einem Wohnmobil auf deren Hof fährt, das steht auf einem ganz anderen Blatt... Viel Glück!
Richtig, hier fängt die Argumentation des Finanzamts an. Früher war es kein Thema ein Wohnmobil bei regelmäßiger Auswärtstätigkeit anerkannt zu bekommen. Mittlerweile hat es ein Umdenken gegeben. Selbst wenn ich 5 Tage auf Montage bin, wird exakt geprüft, was auf evt. Privatnutzung hindeutet. Die Hürden sind mittlerweile extrem hoch. Klar, wer die letzten Jahre über 100 bis 200 berufsbedingte Übernachtungen pro Jahr vorweisen kann, wird es evt. leichter haben. Letztendlich hat das FA vor genau der Fragestellung des TE einen Riegel vorgeschoben. Aus meiner Sicht bleibt nur die Vermietungsvariante. Aber hier scheint es Dank PaulCamper & CO immer größere Hürden hinsichtlich der anzurechnenden Betriebskosten zu geben. Nur noch eine Frage der Zeit bis der Gesetzgeber denjenigen einen Riegel vorschiebt, der nur ein Fahrzeug vermietet.
Das dürfte/wird nicht das Problem sein . Das es nur einen Mieter gibt macht die sache schwierig.
Ich meinte diese Aussage im Gesamtkontex. Es gibt immer mehr Vermieter mit nur einem Vermietfahrzeug. Hier steht ja eher die Deckung der eigenen Kosten, als eine ernsthafte nachhaltige Gewinnerwirtschaftung :!:
Genau deswegen wird das FA auch nicht mit machen. Wenn das vom FA aus gehen würde, würde Deutschland mit Sicherheit von sehr vielen Selbstständigen überschwemmt. Nämlich von denen, die ein teures Hobby haben, und sich dies vom Staat (teil)finanzieren lassen möchten. Die Ehefrau des Porschefahrers würde ihrem Mann den Porsche vermieten....etc. etc. etc..... Da gibt es so viele "Betätigungsfelder"....;) So wie ich das sehe, kann der TE bzw. seine Frau nur mit dem AG über eine eventuell höhere Übernachtungspauschale reden, und die gefahren KM weiterhin mit 0,30 € abrechnen. Das deckt zwar nicht die tatsächlichen Unterhaltskosten eines Womo`s, aber hilft eventuell beim Wirtschaften. Hier kommt es auf die tatsächlich gefahren KM und damit verbundenen Übernachtungen an. Ich war mit einen Kollegen Jahrzehnte lang auf Montage. Erst immer im Hotel. Dann hatten wir das Hotel satt und haben uns selber einen Wohnwagen gekauft und für jede Übernachtung im WW eine Übernachtungspauschal von 25 € erhalten,pro Nase. Wie unser Arbeitsgeber das mit den FA geregelt hat weis ich nicht,muß aber gegangen sein. Der AG hat auf jeden Fall Geld gespart,Hotel ist immer teurer gewesen. Wir haben immer auf Großbaustellen gearbeitet,da ist Duschen und Essen,immer Kantine,kein Problem gewesen. Gruss Dieter
Darauf wirds wohl auch hinaus laufen... Entweder erhöhten Betrag zur Instandhaltung und Übernachtung wird erstattet per Pauschale oder der AG nimmt den Wagen und stellt den zur Verfügung (nachdem der Steuerberater mit dem FA verhandelt hat.. Hätte nur gehofft, dass es was zum Sparen gäbe (bin halt a schwob inna drin).... Danke für Euren Input. Guten Rutsch und einen guten Start im neuen Jahr! Andy
Dein AG kann nur Anhand von Hotelrechnungen Betriebskosten geltend machen. Stattdessen hat er Dir die 20€ steuerfreie Übernachtungspauschale plus 5€ obendrauf gezahlt und letztendlich fleißig gespart. Hier ist das FA vollkommen aussen vor :ja: Was Wohnwagen betrifft, sind die Gesamtkosten erheblich günstiger. Vor allen was die laufenden Kosten betrifft. Fürs FA nicht relevant.
Leider leider nicht mehr, zumal alles was mit den FA zu tun hat immer einen immensen Mehr-(kosten)aufwand mit sich bringt. Diese Erkenntnis muss manchmal auch erst reifen. Wie Du in diesem Tröd nachlesen konntest ist dem einen der organisatorische Overhead egal, dem Anderen (wie mir) einfach nur zu wider :lach:
Die Kosten für den WW haben wir selber getragen,die sind vernachlässigbar. Den haben wir spontan billig gebraucht bei einen Händler in Mühlheim gekauft. Beim Baustellenwechsel wurde er mit auf einenTieflader verladen,hatten ja über 20 davon beim Umzug dabei.(Ein 1200 Tonnen Autokran) Gruss Dieter Moin, ich bin seit 'n paar Monaten hier angemeldet, siehe im entsprechenden Forum. Zu diesem Thema sind hier schon viele "Meinungen" geschrieben worden. Einige Punkte möchte ich mal aufgreifen: Die Scheinselbstständigkeit hat primär eine sozialversicherungsrechtliche Relevanz, steuerlich ist sie nicht wichtig. Bei betrieblich genutzten Fahrzeugen gibt's mehrere Möglichkeiten. Bei einer betrieblichen Nutzung unter 10 % ist es immer ein Privat-KFZ, dann kann die Kilometerpauschale für betriebliche Fahrten geltend gemacht werden. Bei einer Nutzung zwischen 10 und 50 % gibt's zwei Möglichkeiten: Das Auto kommt ins Betriebsvermögen mit allen Vor-, aber vor allem Nachteilen. Die zweite Möglichkeit: Es bleibt im Privatvermögen, da gibt's wieder zwei Möglichkeiten. Es kann die Kilometerpauschale geltend gemacht werden oder man macht eine Vollkostenabrechnung für die betrieblichen Kilometer. Hierzu werden alle Kosten inklusive der Abschreibung gesammelt und daraus die tatsächlichen Kosten pro Kilometer berechnet, diese können dann geltend gemacht werden. Das ergibt meist einen deutlich höheren Wert als die pauschalen 0,30 €/km. Der Vorteil bei dieser Lösung: Es reicht eine einfache Aufzeichnung der betrieblichen Fahrten, die privaten Fahrten werden nicht einzeln erfasst. Bei mehr als 50 %er betrieblicher Nutzung muss das KFZ ins Betriebsvermögen aufgenommen werden. Auch hier zwei Möglichkeiten: Die private Nutzung wird mit der 1%-Regelung versteuert oder es muss das "strenge" Fahrtenbuch geführt werden. Zur Frage des TE: Wenn er das Vermietgeschäft aufzieht, kann er alle Kosten geltend machen, sofern das Finanzamt dieses anerkennt, seine Ehegattin kann ggfs. die Mietkosten geltend machen. Bisher gar nicht erwähnt wurde, dass er natürlich die Einnahmen, die aus den Ausgaben seiner Ehegattin resultieren, natürlich versteuern muss. Ein Spruch meines Steuerberaters: Das, was Einer absetzen kann, muss ein Anderer versteuern. Dieses ist keine Steuerberatung, sondern meine Meinung. Nur so als Tipp: Die Vermietung nur an die Ehefrau wird kein Finanzamt anerkennen! Hier fehlt es an der Gewinnerzielungsabsicht und dem unternehmerischen Charakter. Anders sieht es aus, wenn das Wohnmobil teilweise eigengenutzt und teilweise vermietet wird. Wenn dann die Vermietung zu so hohen Einnahmen führt, dass nach Abzug der Kosten ein Gewinn übrig bleibt, dann erkennt das Finanzamt mit Sicherheit auch Anfangsverluste an. Sollte allerdings nie ein steuerlicher Gewinn erwirtschaftet werden, dann geht das Finanzamt sicherlich von Liebhaberei aus. Ein Wohnmobil steuerlich geltend machen ist nach aktueller Rechtslage fast unmöglich. |
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