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Spurverbreiterung Sprinter 903, 316 CDI


leo46 am 30 Jan 2017 13:58:17

Hallo Sprinterfahrer,

es geht nochmal um das Thema Spurverbreiterung, und zwar:
- Sprinter 903, 316 CDI, Aufbau Robel Megaron

Die Hinterachse soll mittels Distanzscheiben von Goldschmitt um insgesamt 10 cm verbreitert werden.
Dass das möglich ist, habe ich nachgelesen. Allerdings ging es dabei in allen Fällen um Fahrzeuge mit 15-Zoll-Rädern.
Ich habe jedoch 16-Zoll-Räder drauf. Genau: Felgen (Alu) 6,5 J x 16 H2, Reifen 225/65/16 ET 55.
ABE für die Felgen liegt vor, ebenfalls ein Teilegutachten für die Distanzscheiben von Goldschmitt, allerdings nur für 15 Zoll.
Eine Anfrage bei Goldschmitt hat ergeben, dass die Distanzscheiben rein von der Montage her auch bei 16-Zoll-Rädern montiert werden können.
Ob der TÜV das dann auch problemlos eintragen wird, wisse man jedoch nicht.

Meine Frage ist: Hat jemand die genannten Spurverbreiterungen bei 16-Zoll-Rädern verbaut und auch vom TÜV gesegnet bekommen?

VG Leo

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silverdawn am 30 Jan 2017 14:57:51

Wenn die 15 Zoll Räder noch eingetragen sind und du sie auch noch hast, dann mach sie drauf und lass die Spurverbreiterung eintragen,
zuhause kannst du wieder die 16 Zoll Räder montieren und beim nächsten TÜV musst du gar nichts mehr machen.

Ich hatte bei meinem damaligen Käfer, auf der schmalen Hinterachse Spurverbreiterungen eintragen lassen, zuhause habe ich wieder die breite Hinterachse mit der eingetragenen Spurverbreiterung montiert. Wurde bei jeder folgenden TÜV Prüfung akzeptiert.

Gruß
Harald

Administrator am 30 Jan 2017 15:03:09

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teuchmc am 30 Jan 2017 15:53:16

Naja Harald, damals.....haben wir das auch gemacht. HEUTE sind die Prüfer "anders druff" und werden bei sowas ziemlich pingelig bei uns. Heißt im Klartext, daß Du bei uns einfach mal wieder "abrauschen" darfst ohne neue HU und innerhalb von 4 Wochen mit dem Kfz wieder "uffdribbeln" darfst zur Nachprüfung.Natürlich HU konform.
Inwiefern Dir im Falle eines Falles(Unfall) eine nichteingetragene bzw.nicht der Eintragung entsprechende Fahrwerksänderung zum Nachteil gereicht werden kann,kann ich nicht einschätzen.ABER "das Führen eines KFZ OHNE gültige ABE" kann da nicht unbedingt ausgeschlossen werden, wenn es richtig hart auf hart kommt.
Evtl. findet sich aber im Umkreis des TE ein fähiger und wolllender Prüfingenieur, der eine Einzelabnahme vor nimmt.
Sonnigen weiterhin. Uwe

leo46 am 01 Feb 2017 15:41:17

Ein Sprinter mit 16-Zoll-Rädern ist offenbar eine absolute Seltenheit. Gibts wirklich niemand, der sowas montiert hat?
Und um weiteren Spekulationen vorzubeugen: ich habe keine 15-Zoll-Räder noch irgendwo versteckt und ich habe auch nicht vor, illegale oder auch nur teillegale Lösungen anzustreben.
Der Plan ist, eine Spurverbreiterung nur für die Hinterachse anzubringen.

VG Leo

casahu am 21 Aug 2017 22:39:33

Hallo Leo
Versuch es doch mal KLS --> Link, vielleicht kann man dir dort weiterhelfen.

CU Jens

Uwe1961 am 01 Sep 2017 17:34:11

...mit dem "Sachverstand" eines Sachverständigen sollten die 2x50mm Verbreiterungen auch mit 16" Felgen eingetragen werden können...ändert der Felgendurchmesser doch nichts an deren Belastung.
Ich würde mit der Sachlage mit der abweichenden Felgengröße beim TÜV vorstellig werden und freundlich nachfragen...da es sich auch für die 15-Zöller nur um ein Teilegutachten handelt hat der TÜV eh seine Hände im Spiel...
Das Gutachten sagt vorrangig aus, dass die Stabilität trotz der relativ großen Spurverbreiterung noch gegeben ist...statt ET83 fahre ich jetzt mit ET10 herum (Alus mit ET60 + 50mm Verbreiterung...also real 146mm mehr Spurweite hinten)

Gruß, Uwe...mit 15er Alus + 50mm Goldschmitt-Verbreiterungen an der LT2-Pritsche mit aufgesetzter GFK-Kabine (Karmann Missouri) hinten...und der aus dem Teilegutachten für Kastenwagen in den Fahrzeugschein übernommenen Einschränkung "keine Schneeketten verwenden"...dabei hab ich hinten gar kein "Radhaus" :-)

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