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Aufkleber Länderkennzeichen rechtliche Bedeutung u Wirkung?


Shirai am 11 Feb 2017 15:47:46

Liebes Forum,

eigentlich wollte ich die Frage meinem Faden anfügen, in dem ich nach der Zulässigkeit/Bedenklichkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzungplakette (80 km/h) fragte. Nachdem ich nun aber feststellen musste, dass sich während meiner Abwesenheit dort durch einen Offtopic-Eintrag ein wahrer OT-Shitstorm ereignet hat, so dass der Faden gesperrt wurde, geht das leider nicht mehr.

Eigentlich würde ich gern das gleiche wissen, was ich dort fragte, nur in Bezug auf einen anderen Aufkleber - nämlich:
Wie ist es rechtlich zu beurteilen, sich einen Aufkleber mit Länderkennzeichen hinten drauf zu pappen, welcher dem des eigenen Kennzeichens widerspricht? Also quasi "falsch" ist, darf man das?

Mitunter sehe ich manchmal alte Aufkleber, Trabis mit "DDR" oder in Tschechien "CS" (Tschechoslowakei). Geht das, weil es diese Länder nicht mehr gibt oder kann ich mir jetzt auch ein aktuelles "CZ" oder "A" drauf kleben, wenn ich gern in diese Länder fahre und mit ihnen sympathisiere?
In meinem Kennzeichen steht ja ohnehin klar sichtbar das "D" auf blauer Markierung.

Ich habe eine etwas kryptische Formulierung bei Wikipedia gefunden zur Veränderung oder Missbrauch von Kennzeichen (Straftat), aber das Kennzeichen verändere ich ja nicht.

Weiß da jemand Bescheid oder hat am besten eigene Erfahrungen damit?

Aber bitte keine weiteren Offtopic-Einträge. Wer kein Wissen/Erfahrung zu dem Thema beizutragen hat, sondern nur eine Meinung, hilft mir nicht weiter.

Danke im Voraus!

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brauwe am 11 Feb 2017 16:13:27

Moin,

das Auswärtige Amt sagt dazu "Für Fahrten in EU-Mitgliedsländer und in die Schweiz reicht ein Euro-Kennzeichen mit integriertem "D" aus." --> Link
Daraus würde ich den Umkehrschluss ziehen, das auißerhalb der EU/Schweiz weiter ein separates D-Schild benötigt wird. Dies wird auch hier so bestätigt --> Link "Deutsche Autourlauber, die ein Reiseziel außerhalb der Europäischen Union ansteuern, benötigen für ihr Fahrzeug grundsätzlich weiterhin das große ovale D-Schild."

Ausgehend davon würde das Anbringen eines zB CZ oder A Schildes eine Irreführung sein, die nicht erlaubt sein dürfte.

Gruß
Uwe

Rockerbox am 11 Feb 2017 17:26:51

So ist es, aber warte ein bisschen und der nächste Shitstorm wird dir gewiss sein.

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Rockerbox am 11 Feb 2017 17:28:45

Und es gibt genaue Vorschriften wie diese Länderkennzeichen auszusehen haben, Schriftart, Größe, alles definiert.

kurt2 am 11 Feb 2017 17:32:27

Hallo,
warum Shitstorm? Kann man doch problemlos substantiell beantworten.

Deine Frage regelt für die BRD die „Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV) in Paragraph 21 (2). Sie legt fest, dass ausländische Kraftfahrzeuge sowie Kfz-Anhänger außerdem ein Nationalitätszeichen führen, das dem Artikel 5 und der Anlage C des Internationalen Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. 04.1926 (RGBl 1930 II S 1234) oder dem Artikel 37 und dem Anhang 3 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 (BGBl 1977 II S 809) entsprechen müssen.

Artikel 5 und Anlage C des Internationalen Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. 04.1926 (RGBl 1930 II S 1234) legen fest, dass (Zitat) „jedes Kraftfahrzeug um zum internationalen Verkehr auf öffentlichen Wegen zugelassen zu werden, mit einem an der Rückseite augenfällig auf einer Tafel oder auf dem Fahrzeug selbst angebrachten Unterscheidungszeichen versehen sein muß, das aus einem bis drei Buchstaben besteht.
Für die Anwendung dieses Abkommens entspricht das Unterscheidungszeichen entweder einem Staate oder einem Gebiete, das hinsichtlich der Zulassung von Kraftfahrzeugen eine besondere Einheit darstellt.
Die Abmessungen und die Farbe dieses Zeichens, die Buchstaben sowie ihre Abmessungen und ihre Farbe sind in der in der Anlage C dieses Abkommens enthaltenen Beschreibung festgesetzt“.

In der Europäischen Union, in Liechtenstein und in der Schweiz brauchen Kraftfahrzeuge kein Nationalitätszeichen, wenn ein sogenanntes Eurokennzeichen (blaues Euro-Feld mit 12 Sternen für die einzelnen Staaten der Europäischen Union und integriertem Nationalitätszeichen) befestigt ist.

Nationalitätsaufkleber von Staaten die es nicht mehr gibt, sind unbeachtlich.

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung 21 (2). legt fest, dass: „In einem anderen Staat zugelassene Fahrzeuge müssen außerdem das Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates führen, das ……………….entsprechen muss“.

Somit ist auf dem jeweiligen (ausländischen) Fz zum Zwecke der Unterscheidung das Nationalitätskennzeichen des Zulassungsstaates zu führen und nicht eines beliebigen Staates.


Heißt für Dich als Deutscher mit einem in „D“ zugelassenen Fahrzeug:

Bei Reisen innerhalb der EU ist das Nationalitätskennzeichen nicht erforderlich. Solltest Du eines anbringen wollen, dass das für den Zulassungsstaat erforderliche, also „D“.
Bei Reisen außerhalb der EU ist für Dich das in Anlage 5 für die BRD ausgewiesene Zeichen „D“ bindend, solange Du in einem Staat unterwegs bist, der dem Internationalen Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. 04.1926 (Anl.F) neuester Fassung beigetreten ist.

Gute Fahrt

brainless am 11 Feb 2017 17:38:07

brauwe hat geschrieben:
Ausgehend davon würde das Anbringen eines zB CZ oder A Schildes eine Irreführung sein, die nicht erlaubt sein dürfte.

MEINUNG

Rockerbox hat geschrieben:So ist es, aber warte ein bisschen und der nächste Shitstorm wird dir gewiss sein.

MEINUNG

Der TO wollte keine Meinungen lesen,



Volker :roll:

brawo1 am 11 Feb 2017 17:45:59

Tatsache ist, dass es lt. § 10, Absatz 10 und 11 der FZV verboten ist --> Link

alzu am 11 Feb 2017 17:51:58

Hallo,
erlaubt ist das NICHT!
Aber, wie so oft: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Auch die (z.B.) amerikanischen Nummernschilder in der Heckscheibe sind an sich verboten. Trotzdem fahren viele damit herum.
Wenn Du ein CH, A, F,I oder sonstwas (als Souvenier) an die Seitenwand klebst, dürfte da kein Gesetz was dagegen haben :wink: .

Rockerbox am 11 Feb 2017 17:54:50

at Volker,

mein "so ist es" bezog sich auf den Beitrag von Uwe und war keine Meinung.

Dein Beitrag war sicher auch sehr hilfreich für den TE .... ;-)

brauwe am 11 Feb 2017 18:25:12

brainless hat geschrieben:...
MEINUNG
...
MEINUNG
...
Der TO wollte keine Meinungen lesen,

MOIN,

wenn das Erbsenzählen erledigt ist, können wir wieder zum Thema zurück?

Der TE hat gefragt, ob es erlaubt bist bei einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug einen Nationalitätsaufkleber eines anderen Landes anzubringen.

In allen angeführten Gesetzen bzw. Verordnungen ist nur davon die Rede, das Deutsche Fahrzeuge bei Fahrten ins nicht EU Ausland ein D Schild brauchen oder das ausländische Fahrzeuge, die in D unterwegs sind, einen Aufkleber ihres Landes brauchen.

Die Antwort auf die Ausgangsfrage ist also nur per Umkehrschluss möglich. Ein Umkehrschluss ist aber nichts rechtsverbindliches, daher bleibt es, ggf. bis zur Bestätigung oder Verneinung durch ein Gericht, nur eine Meinung.

Gruss
Uwe

brainless am 11 Feb 2017 18:35:54

Shirai hat geschrieben:Wer kein Wissen/Erfahrung zu dem Thema beizutragen hat, sondern nur eine Meinung, hilft mir nicht weiter.



Lesen bildet,



Volker ;-)

brainless am 11 Feb 2017 18:37:46

Da braucht's kein gericht.
Hier steht alles:
brawo1 hat geschrieben:Tatsache ist, dass es lt. § 10, Absatz 10 und 11 der FZV verboten ist --> Link



Volker ;-)

brauwe am 11 Feb 2017 18:48:28

danke..

ich ziehe meinen letzten Beitrag hiermit zurück, ich hätte vorher alles (inkl. der umfänglichen Texte hinjter den Links) komplett lesen sollen/müssen - mein Fehler.

Gruß
Uwe

kurt2 am 11 Feb 2017 19:12:41

brawo1 hat geschrieben:Tatsache ist, dass es lt. § 10, Absatz 10 und 11 der FZV verboten ist --> Link


Hallo Wolf,
die von Dir angeführte Norm ist nationales Recht und kann deshalb, wie Du weißt, auch nur national angewendet werden.

So wie ich die Frage des TE verstehe meint er, ob er sich bei Fahrten ins Ausland das Nationalitätskennzeichen des besuchten Staates hinten auf`s WoMo kleben darf. M.M.n. will er also wissen ob es eine internationale Regelung gibt, die er bei Beanstandung im besuchten Ausland anführen kann.

Shirai hat geschrieben:Wie ist es rechtlich zu beurteilen, sich einen Aufkleber mit Länderkennzeichen hinten drauf zu pappen, welcher dem des eigenen Kennzeichens widerspricht?
………..oder kann ich mir jetzt auch ein aktuelles "CZ" oder "A" drauf kleben, wenn ich gern in diese Länder fahre und mit ihnen sympathisiere?


Wenn es so ist wie ich es verstanden habe hilft der Verweis auf § 10, Absätze 10 und 11 der FZV nichts. (Im Inland natürlich unbenommen).

brawo1 am 11 Feb 2017 19:45:51

kurt2 hat geschrieben:die von Dir angeführte Norm ist nationales Recht und kann deshalb, wie Du weißt, auch nur national angewendet werden.

Hallo Kurt, ist klar, da werden wir uns alle aber sehr schwer tun, für jedes Land das entsprechende Gesetz zu finden. Ich meine, ein Ding der Unmöglichkeit.

Stefan-Claudia am 11 Feb 2017 21:01:44

kurt2 hat geschrieben:die von Dir angeführte Norm ist nationales Recht ...kann deshalb...weißt, auch nur national angewendet werden.
M.M.n. will er also wissen ob es eine internationale Regelung gibt, die er bei Beanstandung im besuchten Ausland anführen kann.


In D müsste es lt. Gesetz das " A " - Schild abdecken...national
die Frage aller Fragen und bestimmt eine gute Einnahme-Quelle aller österreichischen Streifenhörnchen
ist die:

gibt es ein Pickerl, wenn ein Piefke mit deutschem Kennzeichen
und österreichischem National-Kennzeichen durch die Gegend fährt ?

Bevor die EU - Kennzeichen eingeführt wurden war das fehlen des " D " - Schildes
ein gern gesehenes Versäumniss um deutschen Autofahrer abzukassieren.

alzu am 12 Feb 2017 10:17:25

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Da berichtest Du etwas einseitig, ist mir als Österreicher in D auch mal passsiert :oops:

Campingbusreisende am 12 Feb 2017 11:19:38

Hallo Shirai,
fassen wir deine Frage doch einmal etwas kürzer und konkreter und stellen sie erneut in die Runde: Ist bei jemanden in den letzten 5 Jahren ein fehlendes oder nicht zum Zulassungsland des Fahrzeug gehöriges Länderkennzeichen beanstandet oder gar sanktioniert worden ?

Ich jedenfalls habe davon noch nie gehört.

Gruß
Frank

wolfherm am 12 Feb 2017 13:01:01

Was sollen die Antworten bewirken? Klärt das die Fragestellung? Oder bekomme ich Absolution, wenn mindestens fünf Antworten deine Frage verneinen? :D :D :D

kurt2 am 12 Feb 2017 13:31:26

brawo1 hat geschrieben:Hallo Kurt, ist klar, da werden wir uns alle aber sehr schwer tun, für jedes Land das entsprechende Gesetz zu finden. Ich meine, ein Ding der Unmöglichkeit.


Hallo Wolf,
so ist es.

Deshalb habe ich auch das internationale Abkommen benannt das das jeweilige Unterzeichnerland in nationales Recht umsetzen muß.
Diese Norm kann hier, auch deshalb weil der TE das ins Auge gefasste Urlaubsland nicht genannt hat, keiner kennen, was aber für den TE unbedeutend ist, weil letztlich auch nichts anderes drinstehen kann als im übergelagerten internationalen Abkommen.

Bei einer Fahrt in ein dem „Internationalen Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. 04.1926“ (neueste Fassung) beigetretenen Land bleibt ihm nichts anderes übrig als auf die Sympathiebekundung mittels Nationalitätskennzeichen dieses Staates zu verzichten.

Die Ahndung ist ja wieder ein ganz anderes Kapitel. Dafür müsste im entsprechenden nationalen Gesetz/RVO in den Straf-/Bußgeldvorschriften eine Rechtsfolge aufgeführt sein.

In „D“ z.B. in der genannten Fahrzeugzulassungsverordnung §48. --> Link

Helmchen am 12 Feb 2017 13:32:20

Auch wenn aus Eurer Sicht wahrscheinlich OT, aber ...

Warum klebt man sich eigentlich ein "falsches" Länderkennzeichen hinten drauf? Habe ich da etwas verpasst?

kurt2 am 12 Feb 2017 13:34:50

Hallo,
verpasst vermutl nicht, aber nicht aufmerksam gelesen:

Shirai hat geschrieben:Liebes Forum,
....... oder kann ich mir jetzt auch ein aktuelles "CZ" oder "A" drauf kleben, wenn ich gern in diese Länder fahre und mit ihnen sympathisiere?
Danke im Voraus!


Jedem das Seine :)

Helmchen am 12 Feb 2017 16:02:01

Danke für die Auflösung :)

Jagstcamp-Widdern am 12 Feb 2017 17:13:09

ich hängs mal hier dran:
brauche ich dann in der schweiz ein ovales "D" :?:

alleswirdgut
hartmut

leoline am 12 Feb 2017 17:34:46

Meiner Meinung nach bekundet so ein Nationalitätenkennzeichen keineswegs die Sympathie zu dem entsprechenden Land, ist eher Vorspiegelung falscher Tatsachen. Oder es wirkt so, als seist du ständig umgezogen. Da gibt es doch ganz andere Sachen zum Aufkleben, die noch wesentlich aussagekräftiger und anschauenswerter sind. Findet man bestimmt in den Touri-Büros. Muß ja nicht grad das "I love ..." sein.

Campingbusreisende am 12 Feb 2017 18:27:52

wolfherm hat geschrieben:Was sollen die Antworten bewirken? Klärt das die Fragestellung? Oder bekomme ich Absolution, wenn mindestens fünf Antworten deine Frage verneinen? :D :D :D

Ich wollte damit sagen, daß hier etwas tiefschürfend rechtlich und von allen Seiten betrachtet, diskutiert und problematisiert wird, was an sich gar kein Problem darstellt. Es interessiert inzwischen keinen mehr ob du zusätzlich zum amtlichen Kennzeichen noch eines deines Landes, oder noch mehrere anderer Länder angepappt hast.
Das ist meine Erfahrung unserer Reisen innerhalb und außerhalb der EU. Wenn ich doch irgendwann mal in ein Land kommen sollte, wo die Männer am Einlaß so etwas beanstanden, dann wird je nach Sachlage etwas abgekratzt, oder dazugemalt.
Jetzt weiß ich auch warum manche über gravierende Zuladungsprobleme klagen: Einfach die 25-bändige Gesetzessammlung zu Hause lassen, und alles nicht so verbissen und gaaanz locker sehen.....Reisen ist schön!

Gruß
Frank

wolfherm am 12 Feb 2017 18:35:49

Frank,

Du vergisst, in welchem Unterforum du dich hier befindest. Da möchte jemand eine rechtliche Auskunft haben und nicht eine Vermutung. Nur, weil ich zehnmal auf der Autobahn nicht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung belangt wurde, heißt das doch nicht, dass das dann auch beim elften Mal OK ist. Oder? Und verbissen ist hier keiner. Wir sind alle total locker und entspannt.... :D

Shirai am 12 Feb 2017 19:15:19

brawo1 und Volker: Der zitierte Text bezieht sich auf Kennzeichen ("vorn und hinten anzubringen"), im Volksmund auch Nummernschild genannt. Meine Frage bezieht sich aber auf einen separaten Aufkleber, das Kennzeichen bleibt unverändert.

Uwe hat meine Frage eigentlich sehr treffend auf den Punkt gebracht und wie es scheint als einer der wenigen richtig verstanden. Also bitte nichts zurück ziehen, sondern eher gern mehr beitragen.

Campingbusreisende: Darf ich deine Antwort so verstehen, dass du eigene Erfahrungen mit der Situation hast, um die es mir geht? Sprich: Hast du von deinem Kennzeichen abweichende Länder-Aufkleber hinten drauf als auf?

Vielleicht hat das ja jemand hier, Antworten von Betroffenen helfen natürlich am Besten. Wenn also jemand das seit Jahren macht und noch nie Probleme bekommen hat (weder in D noch in anderen EU-Staaten), dann interessiert mich auch nicht, was in irgendwelchen Gesetzen/internationalen Verordnungen steht.
Korrigiere: Es interessiert mich schon (also gern die Quelle angeben, wenn ihr eine habt), aber ich kann es dann für mich besser abwägen ob ich das mache.

Die Idee, das im Zweifel an die Seite zu kleben ist aber auch nicht schlecht, darauf bin ich noch nicht gekommen.

Shirai am 12 Feb 2017 19:17:08

Edit: Ein "als auf" ist zu viel, bitte ignorieren.

brainless am 12 Feb 2017 19:27:10

Shirai hat geschrieben:brawo1 und Volker: Der zitierte Text bezieht sich auf Kennzeichen ("vorn und hinten anzubringen"), im Volksmund auch Nummernschild genannt. Meine Frage bezieht sich aber auf einen separaten Aufkleber, das Kennzeichen bleibt unverändert.



Dann versuche bitte mal, den Text langsam zu lesen und gründlich zu verstehen:
Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit Kennzeichen oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 10 führen oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden.


Na, hat's geklappt?


Volker ;D

brawo1 am 12 Feb 2017 19:52:22

Danke, Volker, für das letzte Posting hast du auf jeden Fall ein “Positiv“ verdient.

taps am 12 Feb 2017 20:00:29

Hallo Volker,
habe bei dem Thema schon auf Dich gewartet. :-)
Schön, wer Lesen kann.
Übrigens Shirai:
Es gibt Womos, die haben auf der Heckwand die Nationalitätenkennzeichen aller Länder drauf, in denen Sie schon mal waren...
reicht Dir das?
Musst ja nicht gleich das gültige Kennzeichen zupappen:-)
Gruß
Andreas

Campingbusreisende am 13 Feb 2017 09:21:23

Shirai hat geschrieben:Campingbusreisende: Darf ich deine Antwort so verstehen, dass du eigene Erfahrungen mit der Situation hast, um die es mir geht? Sprich: Hast du von deinem Kennzeichen abweichende Länder-Aufkleber hinten drauf als auf?

Ja, und wir haben in den bereisten EU- und Nicht-EU-Ländern keine Beanstandungen gehabt. Haben auch von anderen, die ebenso herumfahren noch nie gehört, daß dies ein Thema gewesen wäre.
(Wir haben aber vor einem halben Jahr auf einheitliche Flaggenkennzeichnung umgestellt, weil nicht alle Länderkennzeichen zur Verfügung standen.)

Gruß
Frank

babenhausen am 13 Feb 2017 09:33:28

der ADAC hat sich auch schon mit dem Thema befasst
Ist aber schon länger her.
--> Link

Ein schlecht gelaunte Uniformträger kann also zur Kasse bitten,
Klaus

Shirai am 13 Feb 2017 20:11:44

Vielen Dank an taps und Campingbusreisende!

Das reicht mir.

wolfherm am 13 Feb 2017 21:25:43

Du wolltest eine rechtliche Beratung. Die hast du bekommen. Bei deinem Dank erwähnst du diese User aber ausdrücklich nicht. Ist das ein Versehen oder Absicht? Oder hast du deine Frage nicht so ernst gemeint? Dann solltest du dir für die Zukunft aber eine andere Vorgehensweise überlegen. Die Antworten könnten sonst sehr mager werden.

Nur mal so meine Gedanken zu deinem Verhalten......

Shirai am 19 Mär 2017 21:56:24

Lieber Wolfgang,

ich habe mich bereits in meinem Ausgangsposting im Voraus bedankt, das richtet sich natürlich an alle Antwort(end)en. Du scheinst nun zu erwarten, dass ich mich bei jedem Antwortenden (namentlich) noch zusätzlich nachträglich bedanke.

Ich habe meinen nachträglichen Dank dann namentlich auf diejenigen beschränkt, die mir nach meinem subjektiven Gefühl "nett" geantwortet haben. Umgangsformen (z.B. Unsachlichkeit), die ich persönlich nicht goutiere, muss ich nicht durch Dank noch zusätzlich belohnen. Das ist meine Position dazu.
Wenn das für Dich nicht okay ist, kann ich daran allerdings nichts ändern.

Cheers
Shirai

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