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Wert des Wohnmobils bei Neuzulassung


VS1400 am 07 Mär 2017 12:08:01

Hallo,

ich habe ein Frage an alle die ein neues Wohnmobil zugelassen haben:

Nächsten Monat wird mein Neufahrzeug gebaut/geliefert. Es wird dann natürlich Vollkaskoversichert.
Ich muss ja dann bei der Versicherung den Wert des Wohnmobils angeben. Das ist jetzt aber meiner Meinung nach nicht so einfach.

Das Mobil hatte auf der Messe eine Messe-Sonderpreis von ca. 74.000 €. Durch Verhandlung usw. hat der Verkäufer einem Preis von 66.500 € zugestimmt.
Der Wert nach offizieller Preisliste des Herstellers wäre bei 93.000 €, d.h, bei Verlust durch Diebstahl oder Beschädigung käme ein Ersatzfahrzeug ungefähr auf diesen Wert.

Was muss ich denn als Wert des Wohnmobils angeben? Ich würde gerne den Beschaffungswert von ca. 90.000 € angeben.

Ist das zulässig? Betrüge ich damit meine Versicherung im Schadensfall?

Was muss ich beachten?
Vielen Dank.

VG
Volker

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Lancelot am 07 Mär 2017 12:16:37

VS1400 hat geschrieben: Was muss ich denn als Wert des Wohnmobils angeben?

Die Versicherungsbedingungen sind da eindeutig :
Brutto - Listenpreis des Fahrzeugs plus Einbauten - OHNE Rabatte :!:

raribay am 07 Mär 2017 12:19:08

Wie von Wolfgang schon geschrieben, so wars bei unserer Versicherung auch.

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spider53 am 07 Mär 2017 12:20:02

Ich weiß nicht, welche Versicherung Du nehmen willst, aber z.B. bei der RMV steht eindeutig, dass der Listenpreis ohne Nachlaß anzugeben ist. Die Versicherung bekommt dann ja auch mehr Geld, also betrügst Du die Versicherung höchstens im umgekehrten Fall.
Ich hatte die Qual der Wahl im September und habe auch den Listenpreis und nicht den Kaufpreis eingetragen.

Tipsel am 07 Mär 2017 12:23:24

Bei mir wollten sie den Preis vom Fahrzeug, so wie es dasteht. Also Neupreis mit allen Extras.

schneggenhaus am 07 Mär 2017 12:38:09

Bei uns wollten Sie den Preis mit allen Extras, also den ganzen Fahrzeugwert mit Extras und auch den bezahlten Preis, damit Sie unser Womo richtig Versichern können und wir bekommen den aktuellen Zeitwert des Mobils sollte etwas passieren!! Im ersten Jahr eventuell ein Nachteil aber die folgenden 6 Jahre bekomme wir dann den Zeitwert vom ganzen Mobil und Extras ...... für mich immer schwierig zum einschätzen ob das gut ist, aber ich verlasse mich auf meine Versicherung und hatten noch nie Schwierigkeiten damit ;)
Wenn wir im ersten Jahr selber einen Totalschaden verursachen könnte es ein Nachteil sein, aber wenn uns Jemand kräscht haben wir den ganzen Wert so wie so !!

Eure Meinung wäre mir noch wichtig ob das gut ist oder nicht ........ der Versicherungsexperte, ein Freund meint dass das die beste Variante ist !!

mit lieben Grüssen Schneggenhaus

hymers740 am 07 Mär 2017 12:47:23

Hallo,

bei der HUK war es Fahrzeugkauf plus Zubehör, Preis nach Liste ohne Rabatte,
Nach Lieferung Fotos

Gruß
Klaus

VS1400 am 07 Mär 2017 13:00:03

Hallo,

vielen Dank an alle für die schnelle Hilfe. Listenpreis inkl. allem Zubehör ist demnach richtig.

Viele Grüße aus OWL
Volker

kissenschlacht am 07 Mär 2017 15:35:59

Hi,
und was für einen Preis gebe ich an, wenn ich ein gebrauchtes Mobil kaufe?
Das was ich bezahlt habe, oder muß ich bei dem Händler seinen Kaufpreis nachfragen?
Der Händler hat das Mobil erst als Mietfahrzeug eingesetzt, dann an privat verkauft.
Dieser hat es nur ein halbes Jahr gehabt, dem Händler zurück gegeben und jetzt habe ich es.

gruß
Georg

brainless am 07 Mär 2017 16:31:04

Maßgeblich ist bei den meisten Versicherungsgesellschaften der
A)
Listenpreis zum Zeitpunkt des Neukaufs, incl. aller Sonderausstattungen zuzüglich nachträglich montierter Extras
(Listenpreis € 72.000 plus Sonderausstattungen € 17.000 --> 89 T€ plus (Solaranlage, Wechselrichter, Klima) € 6.000,-
Gesamtpreis: 95 T€

oder

B)
aktuelle Zeitwert - der Preis, der jetzt für ein gleiches Mobil am Markt zu zahlen wäre bei Kauf von einem seriösen Händler.

Es gibt also zwei Kalkulationsgrundlagen für die Berechnung der Prämie - je nach Gesellschaft,


Volker ;-)

giraffengero am 07 Mär 2017 17:34:02

Hallo miteinand,

wenn man viel Prämie bezahlen will, kann man natürlich den Listenpreis mit allem Drum und dran angeben, wenn man wenig Prämie bezahlen will, kann man ja das WoMo billiger machen (als es eigentlich ist).
Im Versicherungsfall ermittelt sowieso ein Gutachter den Zeitwert, danach wird abgerechnet. Hat man bei der Prämienrechnung zu wenig angegeben, hat man natürlich Pech gehabt - und Ärger mit seiner Versicherung!
Tipp: circa alle zwei Jahre bei der Versicherung den Wert anpassen, dann zahlt man nicht jahrelang zu viel!

Gruß
Gero

fuchsroere am 07 Mär 2017 19:08:05

giraffengero hat geschrieben:Hallo miteinand,
Tipp: circa alle zwei Jahre bei der Versicherung den Wert anpassen, dann zahlt man nicht jahrelang zu viel!
Gruß
Gero

Machen wir genauso

brainless am 07 Mär 2017 22:08:35

giraffengero hat geschrieben:Tipp: circa alle zwei Jahre bei der Versicherung den Wert anpassen, dann zahlt man nicht jahrelang zu viel!



Welchen Wert?
Wenn die Versicherungsgesellschaft nach Listenpreis versichert, kann man höchstens zusätzlich in der Zwischenzeit eingebaute Extras nachmelden - aber das erhöht natürlich die Prämie,



Volker ;-)

wolfherm am 07 Mär 2017 22:44:52

Um mich vertragskonform zu verhalten, würde ich den Betrag melden, der laut Versicherungsbedingung vorgesehen ist. Alles andere könnte ggf. zu Problemen führen.

giraffengero am 08 Mär 2017 10:15:25

brainless hat geschrieben:Welchen Wert?


natürlich den Zeitwert, jedes WoMo verliert jedes Jahr mehr oder weniger an Wert. Und den ursprünglichen, für den du dann deine Versicherungsprämie regelmäßig zahlst, bekommst du sowieso nicht

Gero

Rockerbox am 08 Mär 2017 10:26:19

giraffengero hat geschrieben: Und den ursprünglichen, für den du dann deine Versicherungsprämie regelmäßig zahlst, bekommst du sowieso nicht

Gero


Servus Gero,

das ist so nicht ganz korrekt, mit Hilfe einer Neuwertklausel kann man - je nach Versicherung - das NEU-Fahrzeug bis zu 24 Monate mittels einer Neuwertklausel vollkasko versichern und erhält im Versicherungsfalle dann eben den Neuwert. Ob sich das lohnt (Prämienhöhe) und ob das die jeweilige Versicherung auch macht muss jeder für sich eben rausfinden.
Danach kommt der Zeitwert zum Tragen.

xenio am 08 Mär 2017 12:17:55

Ich habe mein Fahrzeug bei HUK 24 versichert. Da wird nicht der Listenpreis angegeben sondern der tatsächlich bezahlte Kaufpreis + feste Einbauten wie Radio etc... Das musste ich durch Unterlagen nachweisen und ist dann so auch akzeptiert worden. ...

brainless am 08 Mär 2017 15:25:33

giraffengero hat geschrieben:...natürlich den Zeitwert, jedes WoMo verliert jedes Jahr mehr oder weniger an Wert. Und den ursprünglichen, für den du dann deine Versicherungsprämie regelmäßig zahlst, bekommst du sowieso nicht



So natürlich ist das nicht.
Wenn Du einen Vertrag mit Prämienberechnung auf Listenpreis beim Neukauf abgeschlossen hast, kannst Du melden soviel Du willst: Deine Prämie wird sich dadurch nicht reduzieren.
Du siehst auch den Kaskoschutz zu eng, eben nur auf Ersatz bei Totalschaden. Da bekommst Du natürlich nur den Schaden ersetzt, der Dir auch entstanden ist, nämlich den Zeitwert.
Hast Du aber einen Kaskoschaden, der nur einen Teil des Zeitwerts ausmacht, bezahlt Dir die Versicherungsgesellschaft den in vollem Umfang. Ich kenne keine, die hier Abzüge "Neu für Alt" berechnet.
Bei Vertragsabschluß mußt Du dich entscheiden: Entweder für eine Gesellschaft, die Prämien auf Listenpreisbasis oder auf Zeitwertbasis kalkuliert. Die Prämien werden sich nicht sehr unterscheiden - nur die Kalkulation geht von unterschiedlichen Werten aus. Die Risiken bleiben identisch.
Immer gilt aber bei Zeitwertbasis der Wert bei Vertragsabschluß. Der sinkt nicht mehr.



Volker ;-)

kissenschlacht am 08 Mär 2017 15:53:58

Hi,
danke für die Antworten zu der Versicherungss. bei meinem Gebrauchten.

Morgen habe ich einen Termin und dann weiß ich mehr.
gruß
Georg

giraffengero am 08 Mär 2017 17:47:29

brainless hat geschrieben:
Immer gilt aber bei Zeitwertbasis der Wert bei Vertragsabschluß. Der sinkt nicht mehr.
Volker ;-)


Hallo Volker,
da habe ich mich wohl in meinem ersten Post mißverständlich ausgedrückt. Natürlich ist klar, dass eine reines Melden des Zeitwerts keine Prämienreduzierung auslöst.
Ich meinte natürlich einen neuen Vertragsabschluß nach zum Beispiel ca. 2 Jahren, dann ist die Prämie bedeutend günstiger ohne dass ich einen eventuellen Nachteil habe, sowohl im Kaskofall als auch bei Totalschaden.
Aufpassen muss man nur, dass man sich nicht im Leistungsumfang schlechter stellt bei neuem Vertrag, aber ein guter Versicherungsberater weist einen ja darauf hin.

Gruß
Gero

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