Das gibt ja Hoffnung auch ein baldiger Wechselkennzeichen.....nach dem Vorbild A; CH !!! :):)
Am 10. Februar 2017 hat der Bundesrat beschlossen die Fahrzeug-Zulassungsverodnung (FZV) zu ändern. Zuvor war es nicht klar festgehalten, ob ein H-Kennzeichen für Oldtimer mit einem Saisonkennzeichen kombinierbar ist. Auf Seite 3 § 9 Absatz 3 der Verordnung heißt es jetzt: "Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden."
Als Ergänzung wurde noch folgende Passage verabschiedet: "Mit der Neufassung von Satz 4 soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich."
Und das sagt der Bundestag....Herrn Schäuble tränen wahrscheinlich die Augen :):
"Die Klarstellung der Verordnung hat Mindereinnahmen bei der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge." Der Bund rechnet mit Kfz-Steuer-Mindereinnahmen von 10 Millionen Euro im laufenden Jahr und 20 Millionen Euro jährlich ab 2018, wenn ein Großteil der Halter Saisonkennzeichen nur für acht Monate (März bis Oktober) nutzen. Hinzu kämen nicht abschätzbare Einbußen bei der Versicherungssteuer.

