mauimeyer am 08 Mär 2017 23:33:42 Wir erinnern uns: --> LinkEs gab eine lange Diskussion und egal wieviel hier nun hier wahrscheinlich erneut diskutiert wird, erging nun endlich das Urteil. Hier nun das Ergebnis, wie ich es bereits vorausgesagt habe. Bericht der Eckernförder Zeitung - Code: --> Link
Wohnmobil-Übernachtung auf Damper Parkplatz nicht zulässig ECKERNFÖRDE/DAMP
Ob es sich beim Abstellen eines Wohnmobils und übernachten darin auf einem öffentlichen Parkplatz in Damp vom 26. auf 27. Juni 2016 um Gemeingebrauch oder aber um eine nicht erlaubte Sondernutzung handelte, darüber musste gestern das Amtsgericht Eckernförde urteilen. Nach rund dreieinhalb Stunden urteilte Dr. Kai Thomsen, Direktor des Amtsgerichts, dass der betroffene E.T. sich nicht auf den Gemeingebrauch bei seiner Übernachtung berufen könne, so wie es die Straßenverkehrsordnung (StVO) zulasse. Er verurteilte den 62-jährigen Wohnmobilisten aus Süddeutschland, das geforderte Bußgeld von 30 Euro, verhängt vom Ordnungsamt Schlei-Ostsee, zu zahlen. Dies hatte E. T. zuvor abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft Kiel hatte es dann zur Verhandlung vor dem Amtsgericht gebracht. Der Betroffene, der seit 15 Jahren mit seinem Wohnmobil unterwegs ist, kündigte an, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen und innerhalb einer Woche beim Oberlandgericht (OLG) in Kiel die Zulassung weiterer Rechtsmittel zu beantragen.
In seiner Urteilsbegründung stellte Richter Thomsen fest, dass E.T., der mit seiner Ehefrau im Juni des Vorjahres reiste, eben nicht ausschließlich zur Wiederherstellung seiner Fahrtüchtigkeit im Wohnmobil auf dem öffentlichen Parkplatz die Nacht verbrachte. Er habe den Platz bewusst ausgesucht, um dort zu übernachten, zu wohnen. Dies ergaben die Aussagen des Süddeutschen, der ohne Rechtsanwalt vor Gericht erschien.
So erklärte E. T., dass sie sich damals von Neustadt kommend, Lübeck und Kiel anschauten. In Damp machten sie Pause und ließen ihre Hunde laufen. Dabei entdeckten sie den Parkplatz. Dann fuhren sie weiter nach Kappeln, um abends zurück nach Damp zu fahren. Dort wollten sie ein Restaurant besuchen und dann in ihrem Fahrzeug auf dem mittags ausgewählten Parkplatz übernachten. In diesem Falle greife die Straßenverkehrsordnung (Bundesrecht) nicht, so dass das Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holsteins zum Tragen komme. Dieses lasse in § 37 den Gebrauch des Wohnmobils aber nur auf dafür zugelassenen Plätzen zu, so das Gericht. Dies war der öffentliche Parkplatz in Sichtweite eines ausgewiesenen Wohnmobilstellplatzes in Damp aber nicht.
In der Verhandlung bestätigten sowohl die Ehefrau von E. T. als Zeugin, wie auch der Zeuge, der am Morgen des 27. Juni 2016 die Geldbuße verhängte, die Umstände. Anträge des Betroffenen, weitere Zeugen vernehmen zu lassen, lehnte das Gericht ab. Die Begründung: Die weiteren Zeugen würden nur zu Sachen aussagen, die mit dem Fall – Übernachtung vom 26. auf 27. Juni 2016 – nichts zu tun hätten und zeitlich später angesiedelt seien. Sie dienten nicht der Wahrheitsfindung, so Thomsen.
Wiederholt musste der Richter E. T. stoppen, wenn dieser über seine Recherchen zu dem Thema berichtete. Andere Male bezog sich E. T. auf ein ähnlich gelagertes OLG-Urteil aus dem Jahr 2002, auf welches ihn das Ordnungsamt verwiesen hatte. Aus Sicht von E. T. sei dieses jedoch nicht auf seinen Fall anzuwenden. Richter Thomsen wertete die Aussagen als persönliche Rechtsauslegung des Betroffenen. Sie dienten aber nicht der Beweisaufnahme.
Das Amt Schlei-Ostsee sieht sich in dem Urteilsspruch in seiner Linie bestätigt, teilte Ordnungsamtsleiter Rene Kinza auf EZ -Nachfrage mit. Das Amt werde die Anbringung eines Schildes mit dem Hinweis auf das Verbot zur Übernachtung auf dem öffentlichen Parkplatz, prüfen. Wenn gleich dies nach Ansicht von Kinza nicht notwendig sei.
Der Betroffene lachte bei der Urteilsbegründung. Es könne nicht sein, dass ein Landesrecht (Landesnaturschutzgesetz) Bundesrecht (StVO) breche, stellte er fest. Seiner Ansicht nach habe er das Recht, dort, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, zur Wiederherstellung seiner Fahrtüchtigkeit eine Nacht im Wohnmobil zu übernachten. Es gehe ihm nicht um die 30 Euro, sondern ums Prinzip.
gotthilf am 08 Mär 2017 23:46:45 Also, noch dilettantischer kann man nicht argumentieren. G.G.
SteffenBerlin am 08 Mär 2017 23:54:55 ... das schreit nach dem 2m-Querbalken.
Treckerhans am 09 Mär 2017 00:00:28 Traurig, womit sich die Gerichte befassen müssen......
brawo1 am 09 Mär 2017 00:03:33 Uneinsichtige gibt es immer und überall und sie meinen im Recht zu sein, aber da OLG, davon bin ich überzeugt, wird das Urteil des Amtsgericht bestätigen.
nulpe am 09 Mär 2017 00:38:39 War doch zu erwarten: E.T. ist eben nicht von dieser Welt.....
Gast am 09 Mär 2017 01:53:42 In Sichtweite eines offiziellen Womoparkplatzes übernachten und das dann auch noch gerichtlich durchsetzen wollen. :stupid:
Damit provoziert er nicht nur, dass auf dem dortigen Parkplatz Verbotsschilder und/oder 2m Balken folgen, sondern auch, dass in Zukunft weit entfernt aller offiziellen Stellplätze mit dem Hinweis auf dieses Urteil das Übernachten für Mobilisten verboten oder zumindest "anrüchig" wird. Wie kann man nur so borniert und egoistisch sein? Der Dank der Wohnmobilisten wird ihm ganz bestimmt nicht gewiss sein.
Gruß Andreas, der sich gerne an die Zeit zurückerinnert, als Stellplätze die Ausnahme und Freisteher der Normalzustand waren.
Gast am 09 Mär 2017 08:46:32 Ich finde es sehr bedauerlich, womit Gerichte und Ermittlungsbehörden heute ihre Ressourcen verschwenden müssen. Wirklich wichtige Angelegenheiten bleiben dann auf der Strecke bzw. dauern Jahre bis zur Klärung. Und das alles wegen 30 Euro (die sich jetzt wahrscheinlich deutlich verteuert haben, mit Gerichtskosten).
mercurius46 am 09 Mär 2017 08:49:43 "Wenn der Wind der Veränderung weht, dann bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen..." (chinesische Weisheit)
Haben wir hier vielleicht wieder ein Beispiel dafür, dass jemand nicht wahrhaben will, dass die Regeln von früher heute nur noch eingeschränkt gelten?
road-king am 09 Mär 2017 10:12:47 E T erinnert mich an Michael Kohlhaas Amazon Linksollte er mal lesen
Berndhaller am 09 Mär 2017 10:18:42 Ganz früher gab es weniger Womo und die passten auch in ihrer Größe sehr gut ins Straßenbild. Heute sind wir bei 7 Meter angelangt, sind halt 2 Meter länger wie die großen Limousinen und sehr, sehr hoch und werfen Schatten. Dann wird die Anhänger Gemeinde auch immer Größer. Der Streithahn ist das kleinste Problem, die Käufer die den Hersteller den Größenwahn abnehmen sind das Problem. LG von Bernd
bernie8 am 09 Mär 2017 10:21:22 Hallo,
Ja, nicht nachvollziehbar was in manchen Köpfen so vorgeht.
Mike, trotzdem Danke für die Info !
Tinduck am 09 Mär 2017 11:07:59 Berndhaller hat geschrieben:die Käufer die den Hersteller den Größenwahn abnehmen sind das Problem.
Genau, StVO ändern, Womos dürfen nur noch 5 m lang sein! Schon mal drüber nachgedacht, dass es Leute gibt, die mit mehr als 2 Personen unterwegs sind? Zur Sache kann man nur sagen, dass solche Leute natürlich das Recht haben, ihre Meinung vor Gericht zu bringen. Zum Glück haben aber auch alle anderen das Recht, sich totzulachen. Bleibt einem nur ein bisschen im Halse stecken, weil die Stellplätze jetzt womöglich noch teurer werden, da die normalen Parkplätze gerichtlich bestätigt keine Konkurrenz mehr darstellen... Aber das könnte noch lustig werden, wenn das Bußgeld nicht mit der Preisentwicklung der Stellplätze mithält :D Aber so ist das halt. Jeder Mensch, der laut schreiend auf seinem persönlichen Vorteil aus der Grauzone besteht, macht diesen für tausende andere Zunichte wenn es dann geregelt wird. Der 2-m-Balken lässt grüssen. bis denn, Uwe
fomo am 09 Mär 2017 11:12:57 Was bitteschön ist ein 2m-Balken?
lupus43 am 09 Mär 2017 11:24:07 Der 2-m-Balken ist das Brett vorm Kopf! (Oder auch die Querlatte zur Höhenbegrenzung einer Einfahrt, bes. beliebt in Frankreich).
herbert-kerpen am 09 Mär 2017 11:28:21 Hallo Fomo Das ist eine Höhenbegrenzung an Parkplätzen. ;D
gruß herbert-kerpen
herbert-kerpen am 09 Mär 2017 11:30:31 hallo lupus43 war schneller. :mrgreen:
gruß herbert-kerpen
brainless am 09 Mär 2017 11:37:29 Interessant, interessant. Wenn man mal von der ungeschickten, um nicht zu sagen dummen, Vorgehensweise von E.T. absieht, hat das Urteil in seiner Begründung durchaus Vorteile für uns Mobilisten. Mir liegt zwar nicht die originale Urteilsbegründung vor, aber der Kommentar: In seiner Urteilsbegründung stellte Richter Thomsen fest, dass E.T., der mit seiner Ehefrau im Juni des Vorjahres reiste, eben nicht ausschließlich zur Wiederherstellung seiner Fahrtüchtigkeit im Wohnmobil auf dem öffentlichen Parkplatz die Nacht verbrachte.
Dafür sprach, daß E.T. bereits mittags dort war, seine Hunde laufen ließ und dann weiter nach Kappeln fuhr. Aber er versuchte nicht, in Kappeln "seine Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen", sondern fuhr fröhlich nach Damp zurück. Dort wollte er auch nicht unmittelbar in Morpheus' Arme sinken, sondern erst noch ein Restaurant zum Abendessen besuchen. Das sind alles unwiderlegbare Indizien, daß eine Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit nicht geplant und vor allem nicht notwendig war. Er habe den Platz bewusst ausgesucht, um dort zu übernachten, zu wohnen. Dies ergaben die Aussagen des Süddeutschen, der ohne Rechtsanwalt vor Gericht erschien.
Wenn E.T. dann noch so laienhaft agiert, kann der Amtsgerichtsdirektor gar nicht anders, als ihn zu verurteilen. Hätte ein Mobilist, nach einer nachweisbar längeren Fahrstrecke, abends den Platz aufgesucht und sich gleich schlafen gelegt, hätte es das Gericht schwer gehabt, eine Ordnungswidrigkeit nachzuweisen. Das scheint auch dem zuständigen Ordnungsamt klar zu sein: Das Amt Schlei-Ostsee sieht sich in dem Urteilsspruch in seiner Linie bestätigt, teilte Ordnungsamtsleiter Rene Kinza auf EZ -Nachfrage mit. Das Amt werde die Anbringung eines Schildes mit dem Hinweis auf das Verbot zur Übernachtung auf dem öffentlichen Parkplatz, prüfen. Wenn gleich dies nach Ansicht von Kinza nicht notwendig sei.
Der letzte Satz klingt nach "pfeifen im dunklen Keller", Volker ;-)
Berndhaller am 09 Mär 2017 12:13:00 Freistehen für die meisten ADE. Viele stehen auch gerne freiwillig wie im Hühnerstall nebeneinander, fühlen sich dann sicher. Stellplätze ob mit ohne Versorgung die Gettos der heutigen Zeit für die zu groß gewordene Minderheit Womo. So um die 6.000 Stellplätze gibt es in DE, davon einige kostenlos. 2.800 Campingplätze die 220.000 Plätze aufweisen. Die gezeigte Freiheit in den Prospekten der Womo Hersteller gilt nicht für DE. :) Der Krug geht solange in den Brunnen bis er bricht. Die Wohnwagen Gespanne hat man auch gejagt, jetzt sind die Womo dran die mit Hänger noch schlimmer sind. Das darf man hier nicht erwähnen, die meisten mit Hänger sind Pärchen und keine Familien. :)
LG vom Bernd.
schnecke0815 am 09 Mär 2017 12:26:37 Also ich persönlich habe einen Anhänger und keinen Hänger, ansonsten wäre ich auch nicht 30 Jahre glücklich verheiratet. Zum anderen kann ich Volker nur beipflichten. Wer sich auf einem Parkplatz einen schönen Urlaubstag macht und mit dem Argument der Herstellung seiner Fahrtüchtigkeit argumentiert ist entweder dumm oder ein Querulant.
mauimeyer am 09 Mär 2017 12:35:01 Freistehen für die meisten ADE
Naja, Freistehen war ja schon immer verboten, wenn überhaupt nur toleriert, also nichts Neues. Hier geht es aber auch nicht ums frei stehen, sondern um die Wiederhersellung der Fahrtüchtigkeit. Das macht man halt nicht... ... in einem Landschaftsschutzgebiet ... 5 km von der nächsten entfernt ... in einem touristisch voll erschlossenem Gebiet ... direkt vor einem Stellplatz ... direkt neben einem Campingplatz ... nach einem Restaurantbesuch vor Ort ... mit der vorherigen Auskundschaftung und dem späteren erneuten Anfahren des Platzes ... usw. Sondern man hält auf einem, der Route nahegelegenen, hoffentlich ruhigen Parkplatz, isst ggf. was, packt sich hin, steht ausgeruht wieder auf und fährt weiter. Und dafür kann ich hier min. 4 ruhige Parkplätze zwischen der Bundesstraße und dem besagten Parkplatz nennen. Seit 2004 berichte ich davon, gibt es diese Diskussion um diesen Platz. Da war der Stellplatz noch nicht mal in der Planung. Und es gab vorher in der Tat die Möglichkeit dort zu übernachten, kostenlos mit V/E. Kaputt gemacht haben es, ratet mal, Wohnmobilisten, die mit mehreren Wohnmobilen eine Wagenburg aufgebaut, 2 Wochen den Platz komplett dichtgeparkt und dann auf den benachbarten Campingplatz genutzt haben um zu duschen, sich Wasser zu holen, die Toilette zu nutzen. Es ist immer da gleiche! Einige wenige machen es kaputt und bringen die anderen in Verruf.
Gast am 09 Mär 2017 12:56:24 Berndhaller hat geschrieben:Freistehen für die meisten ADE.
wofür steht hier ADE? Ich habe hier --> Link nichts passendes gefunden. Andreas
Berndhaller am 09 Mär 2017 13:06:00 schnecke0815 hat geschrieben:Also ich persönlich habe einen Anhänger und keinen Hänger, ansonsten wäre ich auch nicht 30 Jahre glücklich verheiratet. Zum anderen kann ich Volker nur beipflichten. Wer sich auf einem Parkplatz einen schönen Urlaubstag macht und mit dem Argument der Herstellung seiner Fahrtüchtigkeit argumentiert ist entweder dumm oder ein Querulant.
Auch mit Hänger kann man 30 Jahre glücklich verheiratet sein. Ich entschuldige mich in aller Form das ich aus Faulheit hier in dem Fach-Forum An weggelassen habe. :) Ich stehe eine Woche in St.Moritz auf dem Casino Parkplatz mit 542 x 250 cm und nächtige dort. Hole mein Rennrad raus und bin fast den ganzen Tag damit unterwegs. Min. zweimal am Tag fährt die Polizei vorbei. Meine Sonderanfertigung Ducato Hochdachkombi H2 L2, voll verglast getönt, zwei Schiebetüren dienen als Markise und weder eine Steckdose noch sonst was lässt erkennen das es sich um Womo handelt. Kam schon zurück, links eine Ferrari und rechts ein Rolls-Royce. Das ist Freiheit, Freistehen vom feinsten. Und Freistehen in Damp ist für mich keine Herausforderung. LG vom Bernd
Berndhaller am 09 Mär 2017 13:11:18 Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. einen Abschiedsgruß, siehe Adieu :) LG von Bernd
Gast am 09 Mär 2017 13:18:27 "Freistehen für die meisten Adieu" - tut mir leid, mit so einem Deutsch kann ich nichts anfangen. Adieda, wie man so schön in Aachen sagt --> Link
mv4 am 09 Mär 2017 13:19:42 wie Volker schon geschrieben hat, wenn der Kläger schon mit dem Argument wegen "....Fahrtüchtigkeit " klagt , dann hätte er sich besser vorbereiten müssen und sich nicht in den Juristischen Fallstricken verheddern sollen. Egal wie das Urteil ausgegangen wäre...es hätte uns keinen Vorteil gebracht. Weil die Gemeinde ...und auch andere darauf regiert hätten.
RichyG am 09 Mär 2017 13:39:14 Berndhaller hat geschrieben: zwei Schiebetüren dienen als Markise
Sorry Bernd, aber es ist manchmal etwas schwer Deinen Ausführungen zu folgen. Kannst Du Deine Schiebetüren aufstellen, oder wie ist das zu verstehen :?: :?: :?:
bernie8 am 09 Mär 2017 13:44:34 Hallo,
Also auf einem normalen Parkplatz übernachten, was hat das jetzt mit Freiheit zu tun ?
Thoddie am 09 Mär 2017 14:06:15 Ich vermute, der Kläger hat eine Rechtsschutzversicherung und wollte einfach nur mal stänkern. Es soll ja Menschen geben, die mit Nichts und Niemandem zufrieden sind und das auch allen auf die Nase binden wollen. Denen ist mit Sachlichkeit nicht beizukommen. Sie sind belehrungsresistent. Irgendjemand hier im Forum hat ein passendes Zitat in seiner/ihrer Signatur: "Weise einen schlauen Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken, weise einen dummen Menschen auf einen Fehler hin und er wird dich beschimpfen."
Gast am 09 Mär 2017 14:19:07 Man kann froh sein wenn man so einen nicht als Nachbar hat ...
brainless am 09 Mär 2017 14:50:39 Thoddie hat geschrieben:Ich vermute, der Kläger hat eine Rechtsschutzversicherung und wollte einfach nur mal stänkern.
Vielleicht hättest Du den Beitrag lesen sollen, bevor Du anfängst zu "stänkern": 1. Der Kläger ist das Ordnungsamt Schlei-Ostsee 2. Solltest Du -fälschlicherweise- den Mobilisten E.T. gemeint habe, würde Deine Anschuldigung auch nicht zutreffen - warum sollte er dann ohne Rechtsanwalt vor Gericht erscheinen? Vorurteile einfach mal so raushauen kann auch ganz schön schief gehen........... :roll: Volker 8)
Thoddie am 09 Mär 2017 15:04:16 brainless hat geschrieben:Vielleicht hättest Du den Beitrag lesen sollen, bevor Du anfängst zu "stänkern": 1. Der Kläger ist das Ordnungsamt Schlei-Ostsee 2. Solltest Du -fälschlicherweise- den Mobilisten E.T. gemeint habe, würde Deine Anschuldigung auch nicht zutreffen - warum sollte er dann ohne Rechtsanwalt vor Gericht erscheinen? Volker 8)
Richtig, da habe ich Kläger und Beklagter verwechselt. Ich meinte selbstverständlich den E.T. Seine Motivation, ohne Rechtsbeistand vor Gericht zu erscheinen, kann ich nicht erklären. Ich vermute ja auch nur. Ich unterstelle nicht. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass der Beklagte E.T. - bei eigentlich eindeutiger Beweislast - das Urteil (auch nach Begründung durch das Gericht) in Frage stellt. Und ja, ich hatte den Artikel gelesen. ;-)
korikorakorinthe am 09 Mär 2017 15:33:12 brainless hat geschrieben:......Wenn man mal von der ungeschickten, um nicht zu sagen dummen, Vorgehensweise von E.T. absieht, hat das Urteil in seiner Begründung durchaus Vorteile für uns Mobilisten.......
Das sehe ich genauso. Wenn in der schriftlichen Urteilsbegründung nochmals explizit klargestellt wird, dass eine einmalige Übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf nicht für Womos gesperrten öffentlichen Verkehrsflächen grundsätzlich erlaubt ist und dies auch nicht durch landesrechtliche oder kommunale Regelungen aus anderen Rechtsbereichen (hier: Naturschutzrecht) eingeschränkt werden kann, so ist das wirklich gut für alle Freisteher. Das muss dann aber im Einzelfall auch glaubwürdig sein (lange Fahrt, Müdigkeit, sofortiges Schlafenlegen etc.). brainless hat geschrieben:1. Der Kläger ist das Ordnungsamt Schlei-Ostsee
Wieso ? Wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalte, kann ich dagegen Rechtbehelf einlegen. Über diesen entscheidet die zuständige Behörde. Falls mir diese Entscheidung dann immer noch nicht gefällt, muss ich als Bürger aktiv werden und klagen sonst wird die Forderung einfach vollstreckt. Ich denke das ist in dem Zeitungsartikel etwas falsch formuliert. Gruß Stefan
korikorakorinthe am 09 Mär 2017 15:55:43 korikorakorinthe hat geschrieben: Wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalte, kann ich dagegen Rechtbehelf einlegen. Über diesen entscheidet die zuständige Behörde. Falls mir diese Entscheidung dann immer noch nicht gefällt, muss ich als Bürger aktiv werden und klagen sonst wird die Forderung einfach vollstreckt. Ich denke das ist in dem Zeitungsartikel etwas falsch formuliert
Sorry, hatte ich mit dem Widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht verwechselt. Beim Bussgeldverfahren wird die Sache an die Staatsanwaltschaft übergeben die dann über eine Klage entscheidet. Insoweit stimmt der Zeitungsartikel. Gruß Stefan
EmilGruenbaer am 09 Mär 2017 16:22:51 >>>§ 37 den Gebrauch des Wohnmobils aber nur auf dafür zugelassenen Plätzen zu, so das Gericht. Dies war der öffentliche Parkplatz in Sichtweite eines ausgewiesenen Wohnmobilstellplatzes in Damp aber nicht.<<<
Moin Also noch frecher gehts wohl wirklich nicht! :evil:
Da brauchen wir uns über mehr "Teppichstangen" an Parkplätzen leider nicht mehr wundern.
Julia10 am 09 Mär 2017 16:28:45 EmilGruenbaer hat geschrieben:>>>§ 37 den Gebrauch des Wohnmobils aber nur auf dafür zugelassenen Plätzen zu, so das Gericht. Dies war der öffentliche Parkplatz in Sichtweite eines ausgewiesenen Wohnmobilstellplatzes in Damp[/size][/u][/i][/b] aber nicht.<<<
Da wollte sich jemand wohl nur die Stellplatzgebühren sparen, oder :?: Kann ohnehin nicht nachvollziehen, das man für solch eine Lapalie noch klagt. Na, ja, immerhin ist klar, das man nur dann übernachten kann, wenn die Fahrtüchtigkeit wiederhergestellt werden muss, und das war bei dem betreffenden Paar wohl nicht gegeben. Julia
JoFoe am 09 Mär 2017 17:09:05 Julia10 hat geschrieben: Da wollte sich jemand wohl nur die Stellplatzgebühren sparen, oder :?:
Julia
Genau so ist es !!!!!!!!!!!!!!!! Wer in Damp auf dem Parkplatz unmittelbar vor dem Stellplatz übernachtet der möchte nur die paar Euronen sparen !!!! Ich war selber eine Woche im Sommer auf dem Stellplatz und es war jeden Abend mindestens 1 Mobil meist 2-3 auf dem Parkplatz . Die absolute " Krönung der Frechheit" ist aber das benutzen der Sanitären - Anlagen der Autark - Steher . Ich kann nur meinen Hut vor den netten Betreibern ziehen die das so hinnehmen .
Berndhaller am 09 Mär 2017 17:33:26 RichyG hat geschrieben:Sorry Bernd, aber es ist manchmal etwas schwer Deinen Ausführungen zu folgen. Kannst Du Deine Schiebetüren aufstellen, oder wie ist das zu verstehen :?: :?: :?:
Hallo RichyG, eine Schiebetür rechts ist Serie und die zweite Schiebetür links gibt es bei Fiat als Option. Wenn man beide Schiebetüren mit 120cm geöffnet hat dann sitzt man auf der Sitzgruppe wenn die Sonne über einem steht im Schatten. Man kann überall sich jederzeit eine Seite aussuchen. Wenn man die Hecktüren leicht ankippt dann dann ist auch ohne Wind ein leichter Kamineffekt spürbar. Die Option Luftfederung von Fiat macht Auffahrkeile überflüssig. Auch habe ich die Zusatzheizung von Fiat hinten und folglich auch die Klimaanlage auch zusätzlich hinten und das ganze Innendach ist mit 4 Luftdüsen versehen. Auch kann man hier die Klimaanlage separat regeln. LG von Bernd
Berndhaller am 09 Mär 2017 17:55:22 Bodimobil hat geschrieben:"Freistehen für die meisten Adieu" - tut mir leid, mit so einem Deutsch kann ich nichts anfangen. Adieda, wie man so schön in Aachen sagt --> Link
Wohne seit 1975 in BW. Hier sagt man zum "Auf Wiedersehen "Ade". Man setzt Ade für Abschied ein. Dann extra für dich, Freistehen hat sich für die meisten erledigt. Macht mir aber auch nichts aus wenn du so ein Deutsch nicht verstehst. Aber es hat letztlich doch Sinn gemacht, ich habe dich in deiner Langweile mit Ade beschäftigt. :) LG von Bernd und eine Grüßle vom Adele
Berndhaller am 09 Mär 2017 18:09:19 Bodimobil hat geschrieben:Man kann froh sein wenn man so einen nicht als Nachbar hat ...
Stehe doch nie auf einem Hühnerplatz und deshalb sage ich mal Adele. LG vom Bernd
Aretousa am 09 Mär 2017 18:14:45 Berndhaller hat geschrieben: eine Schiebetür rechts ist Serie und die zweite Schiebetür links gibt es bei Fiat als Option. Wenn man beide Schiebetüren mit 120cm geöffnet hat dann sitzt man auf der Sitzgruppe wenn die Sonne über einem steht im Schatten. Man kann überall sich jederzeit eine Seite aussuchen.LG von Bernd Berndhaller hat geschrieben: Wenn man die Hecktüren leicht ankippt dann dann ist auch ohne Wind ein leichter Kamineffekt spürbar. Die Option Luftfederung von Fiat macht Auffahrkeile überflüssig.
LG von Bernd
Oh, vielen Dank lieber Bernd, jetzt habe ich das auch verstanden. July123/ Wolfgang hatte das ja auch schon mal erklärt, July123 hat geschrieben: Ein Ducato Hochdachkombi mit 2 Schiebetüren, rundum getönt verglast. Wenn man beide Türen öffnet, dann ist dies der beste Sonnenschirm, ersetzt die Markise, braucht auch nicht aus zusteigen. Die Luftfederung senkt und hebt das Fahrzeug, man braucht keine Keile, man steht unaufmerksam waagerecht.
Viele liebe
Wolfgang
aber nun ist es mir klar geworden, wie das funktioniert. Danke. Überhaupt hättet ihr Beiden, also Wolfgang und du, euch bestens ergänzt und vermutlich gut verstanden. Habt so viel Gemeinsamkeiten. Schade, dass ihr euch nie kennengelernt habt. Zusammen mit Haraldmolke wäret ihr ein unschlagbares Team geworden.
Berndhaller am 09 Mär 2017 18:38:40 Die Armut macht auch vor Womolisten nicht halt. Viele können die SP Gebühren nicht mehr bezahlen. :cry: Man wird dann wohl nicht drumherum kommen und die Touristen Hochburgen zumeiden und mit Rad die letzten Kilometer in die Pedale zutreten. Man könnte auch SP einrichten für sozial schwache Womolisten. Die Gebühren könnten sie mit kleinen Gemeindearbeiten ausgleichen. :)
LG vom Bernd
RichyG am 09 Mär 2017 18:53:38 Liebe Lena, es soll ja Menschen mit multiplen Persönlichkeiten geben. Sollte es sich in diesem Falle (tragischer Weise) um einen solchen Fall handeln????? Ich befürchte es fast :eek:
Aretousa am 09 Mär 2017 18:57:12 Ja lieber Richy und ich bin mir sicher :lol:
wolfherm am 09 Mär 2017 19:00:04 ....und ich erst... :D
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