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Neukauf Garantie Aufbau Basis auf große Distanz?


Alkovan17 am 14 Mär 2017 23:55:46

Hallo,
wir suchen weiter nach einem Wohnmobil. Gebraucht ist frustrierend, und neu lichten sich die Angebote schnell...
Wenn wir jetzt erwägne, aus Köln kommen in Bayern ein Neufahrzeug zu kaufen, wie funktioniert das mit der Gewährleistung/Garantie?
Beim Basisfahrzeug würde ich erwarten, dass jede Fiat/Ford/Renault-Werkstatt zuständig wäre - richtig?
Aber wie ist es beim Aufbau? Wäre z.B. auch jeder Adria/Sun Living-Händler in der Nähe zuständig? Oder warum nicht? Wie kann man das lösen? Ich kann ja nicht für jeden tropfenden wasserhahn nach bayern fahren?
Danke für Tipps, ich hoffe, die Frage ist nicht viel zu naiv?

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selbstschrauber am 15 Mär 2017 00:16:17

Da musst Du zwischen Garantie- und Gewährleistung bzw Sachmängelhaftung unterscheiden.
Garantieansprüche können üblicherweise bei allen Vertragshändlern geltend gemacht werden. (genaueres regelt die Garantiezusage des jeweiligen Garantiegebers).
Sachmängelhaftungsansprüche hast Du nur gegen deinen speziellen Händler.

Anders formuliert: ist der genannte tropfende Wasserhahn ein Garantiefall, kannst Du einen näher gelegenen Händler damit beauftragen.Ist es kein von der Garantiezusage umfasster Fehler, nicht. Dann musst du zum verkaufenden Händler.

Achtung auch bei Garantiefällen ist dein nächstgelegener Händler u.U. nicht wirklich bereit Dir zu helfen. Hintergrund ist dass der Händler Garantiereparaturen nur mit einem Bruchteil dessen vom Werk vergütet erhält, was er sonst für seine Arbeitsleistung berechnen würde. Er installiert in der Stunde, in der er deinen tropfenden Wasserhahn repariert lieber für den 3-fachen Preis einem anderen Kunden eine Solaranlage. Im Ergebnis kann diese Tatsache dich dazu zwingen doch zum verkaufenden Händler zu fahren, denn dieser ist auch aus seiner Sachmängelhaftung dran, hat also eine weitere Motivation dein Problem zu lösen.

LG

Selbstschrauber

Gast am 15 Mär 2017 02:03:06

Ich darf behaupten, dass es ein Segen ist, wenn man einen kompetenten Händler die Ecke hat.
Wir haben das zweite Fahrzeug und wie beim ersten, mussten wir mehrmals in die Werkstatt bis an den nagelneuen Fahrzeugen alles in Ordnung war.
Ich will mir nicht ausdenken, was gewesen wäre, wenn ich jedesmal 300 - 500 km fahren müsste.

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wohnmobilbenutzer am 15 Mär 2017 06:58:59

Hallo,


ich kann auch nur dazu raten, bei einem Händler in nicht allzugroßer Entfernung zu kaufen. Auch bei unserem nagelneuen Womo waren einige Werkstattbesuche erforderlich, bis alles ordnungsgemäß funktioniert hat.

Die Endkontrolle scheint heute markenübergreifend überwiegend beim Kunden stattzufinden und man sollte den Zeitaufwand für die Werkstattbesuche nicht unterschätzen.


Grüße

Stephan2703 am 15 Mär 2017 17:13:26

Sehe ich auch so und das nicht nur beim Neufahrzeug sondern auch beim Gebrauchten. Ich war mit unserem, damals 7 Jahre alten Knaus, 4x beim Händler. Vom Minifutzelkram über Kupplungstausch bis zum Wassereinbruch. Ich hatte 40km zu fahren und das war schon nervig, da ich keinen PKW mehr besitze und 1x sogar mit dem Fahrrad zurück und wieder hin bin.
Dewegen würde ich niemals weit entfernt kaufen.

fomo am 15 Mär 2017 17:34:05

Der Händler könnte - nicht ganz zu unrecht - folgendes sagen:
"Das Neufahrzeug hast du bei einem Kollegen gekauft, der dir einen tollen Preis gemacht hat, weil er sicher sein kann, dass du wegen Reklamationen nicht mehr kommen wirst. Ich soll jetzt, ohne einen Cent verdient zu haben, das Auto fertig bauen. Daran habe ich kein Interesse."

Bei einem Gebrauchtfahrzeug kann die Sache etwas anders aussehen, wenn er z.B. kein vergleichbares Fahrzeug im Angebot hatte.

Bergbewohner1 am 15 Mär 2017 17:41:17

Ich kann obige Aussagen nur bestätigen. Als ich vor 2 Jahren meinen gebrauchten Hymer in Bad Waldsee erworben habe, hatte ich vor Unterschrift abgeklärt, wenn noch Mängel auftreten würden, dass ich diese vor Ort reparieren lassen kann. Das war auch gut so, denn es war noch einiges im Argen.
Allerdings muß ich mich über einen Hymerhändler in meiner Nähe arg wundern, den mußte ich vor kurzem regelrecht "am A...sch" lecken, das er mir einen Außentemperaturfühler bestellte. Er vertritt die Meinung, wie oben schon geschrieben, das Fahrzeug hat er mir ja nicht verkauft und deshalb fühlt er sich ja nicht in der "Pflicht". Bei der gesprungenen Windschutzscheibe wurde es schon fast "lustig", bis ich diese wo anders wechseln lasse habe.
Deshalb würde vorher abklären, eventuell auch mal den Händler in der Nähe vor kontaktieren, ob ich dort Garantieleistungen in Anspruch nehmen kann.

mantishrimp am 15 Mär 2017 18:24:25

Hallo,

ich schlage mal eine andere Vorgehensweise vor, druck dir die Anzeige vom Wunschmobil aus und fahr damit zum nächstgelegenen Händler und sag ihm das du genau sowas möchtest. Wenn er dich als Kunden möchte, wird er mit dem Händlerkollegen Kontakt aufnehmen und dir das Fahrzeug besorgen. Es wird dann vielleicht nicht zum allerbesten "Internetpreis" in deinen Besitz übergehen aber du hast den örtlichen Händler auf deiner Seite.

Palmyra am 15 Mär 2017 19:17:09

Das Wichtigste bei einem Wohnmobil ist der zu betreuende Händler - ich kaufe immer um die Ecke früher in Augsburg heute in Regensburg - auch wenn ich zwischendurch das Fabrikat wechseln musste.

Bei diesen Fahrzeugen ob Neu oder Gebraucht ist immer was "los" - selbst kann der normale "Mann" nicht viel machen - also ab zum Händler .

Nochmal mein dringender Rat - nur beim Händler um die Ecke kaufen :D ansonsten kann es auch mal wirklich teuer werden - der frühere Gebietsschutz auch bei PKW usw. hatte schon seine Vorteile - angeblich mit EU wurde dies ja aufgehoben - ich kenne einen KaWa Händler in der Nähe der die Fahrzeuge mit den 5 Buchstaben verkauft - er hat nur eine gekieste Fläche und sonst nichts . Ich hatte dort mal gekauft - ein Problem - und musste dann die richtigen Händler betterln mir doch bitte zu helfen . Für mich unverständlich wieso der Hersteller dies nicht abstellt - natürlich kann der zum niedrigsten Preis verkaufen - hat ja überhaupt keine Unkosten ausser dem eingezäunten gekiesten Platz.

hapees am 10 Okt 2017 10:42:46

auch mein typischer Anfängerfehler! Mein neues H-Gruppen Womo Ende 2015 bei einem 400 KM entfernten Händler gekauft, mußte jetzt schon 4 x zu dem Verkäufer fahren (800 km hin+Rück) da mein nächster Händler sagt "fahr schön dorthin wo du gekauft hast". Dies bekommt auch der Hersteller nicht in den Griff, obwohl angeblich die Vergütungskosten für Garantiearbeiten erhöht wurden. Laut dem Verkäufer werden die Anfahrtskosten nur bis zum nächsten Händler erstattet ... jetzt steht die 4. Nachbesserung wegen verzogener Aufbautür an, Hersteller ist im Boot, aber ich habe noch keine Entscheidung - zur Not strebe ich eine Wandlung über meinen RA an.
generelles Problem der Branche: viele Händler verweisen einen "beleidigt" an den Verkäufer, ich habe inzwischen einen in der Nähe gefunden der steht auf dem Standpunkt : Nicht schön das du "fremd" eingekauft hast, aber vielleicht bist du mein nächster Kunde! Ich werde zwar keinen kurzfristigen Termin bekommen, aber mir wurde bereits kompetent geholfen (Garantie) !

siasd am 10 Okt 2017 11:02:00

Hallo,

ich habe meinen Carado 2011 hier bei mir 2 Orte weiter gekauft. Leider war das ein Fehler. Denn solange wie ich noch nicht gekauft hatte war super freundlich und zuvorkommend, aber wo es um Garantie ging drehte sich das Blatt schlagartig! Und des ging nur um Kleinigkeiten die keinen Großen Aufwand bedeutet hätten. Leider hat er mir dann garnicht mehr weiter geholfen und alles was zu Hymer gehört hilft dir im Garntie fall nur über einen Händler. Egal wie und wo du kauft wenn du Garantie Probleme hast bist du am A.... Ich würde lieber 800Km fahren wenn ich einen Händler hätte der sich kümmert!

Grüße Mirko

flo16v am 13 Okt 2017 11:34:48

Hi,

klar nützt einem das nichts wenn der Händler um die Ecke nach dem Verkauf nichts mehr vom Kunden wissen will. Das ist ärgerlich aber bestimmt nicht die Regel. Wenn es wirklich am Händler liegt, dann regelt das in absehbarer Zeit der Markt selbst..

Mal davon abgesehen dass ich nie ein neues Mobil kaufen würde sondern eher ein 1-2 Jahre altes, im besten falle mängelfreies ( durchrepariertes), Mobil. Auf jeden Fall beim nächstgelegenen Händler kaufen! Die Kilometer die man zur Mängelbeseitigung zurücklegt sind das eine.. Viel schlimmer ist die Zeit die man dabei verbrät.

Gruß Flo

Nille am 13 Okt 2017 11:43:30

hapees hat geschrieben:....generelles Problem der Branche: viele Händler verweisen einen "beleidigt" an den Verkäufer, ....


In Boomzeiten und gleichzeitigem Mangel an Fachpersonal hat das nicht unbedingt nur etwas mit "Beleidigt weil nicht bei mir gekauft" zu tun. In der Saison haben zumindest die mir bekannten Händler mit "Ihren" Stammkunden soviel zu tun, dass für größere Arbeiten bei "Fremdkunden" in der Saison schlicht keine Zeit zur Verfügung steht.

Generell wird das nur besser wenn die Hersteller auch reine Werkstattbetriebe zum Servicepartner hochstufen.

kurt2 am 13 Okt 2017 11:47:24

hapees hat geschrieben: Laut dem Verkäufer werden die Anfahrtskosten nur bis zum nächsten Händler erstattet ...


Hallo,
da hat dir der Vk aber einen gehörigen Bären aufgebunden. Zu seinem Gunsten natürlich.
Lese dich mal ein bischen in den Bereich Kaufvertrag/Sachmängelhaftung ab § 433 BGB ff. ein, dann wirst du auch auf den § 439 Abs. 2 BGB stoßen. In diesem Absatz lies mal das 2. Wort genau, dann weißt du auch, wer grundsätzlich die Wegekosten zu tragen hat.

(Das müsste dein RA aber normalerweise wissen).

Grundsätzlich benötigt ein Camper für den 7. Himmel wohl 2 Komponenten:
Einen 1)kompetenten Händler in der 2)Nähe.
Fehlt eines von beiden wird es oft schwierig.

brainless am 13 Okt 2017 11:47:49

hapees hat geschrieben: Laut dem Verkäufer werden die Anfahrtskosten nur bis zum nächsten Händler erstattet ... jetzt steht die 4. Nachbesserung wegen verzogener Aufbautür an, Hersteller ist im Boot, aber ich habe noch keine Entscheidung - zur Not strebe ich eine Wandlung über meinen RA an.


Das ist absoluter Blödsinn!
Im Rahmen der Sachmängelhaftung abzustellende Mängel zu reparieren kann der Verkäufer sich (seiner Werkstatt) vorbehalten. Dazu kann er verlangen, daß der Käufer die mängelbehaftete Ware (Wohnmobil) in seiner Werkstatt vorstellt - muß aber die Kosten für die Fahrt dorthin und wieder zurück in vollem Umfang erstatten.
Er hat allerdings die Alternative, auf seine Rechnung einen Markenkollegen in räumlicher Nähe des Käufers mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen und muß dann aber natürlich die Kosten für die Fahrten zu diesem Händler erstatten.
Dein Verkäufer hat Dich über'n Leisten gezogen...........



Volker

kheinz am 13 Okt 2017 12:24:11

Es zeigt sich halt immer wieder, wie gut es ist wenn - Mann - keine zwei linke Hände hat und die Reparaturen selbst beheben kann.....
Weiter gibt es bei der Mängelbehebung auch noch eine weitere Möglichkeit die auf Druck des / der Käufer zustande kommen kann und Vertraglich geregelt werden muß:
Für den Kunden regelt der Wohnmoilhersteller den Ablauf der Reparatur und Kostenabrechnung wenn das Fahrzeug bei einem anderen Händler (andere Stadt / anderes Land) zur Reparatur gebracht werden muß.

MfG kheinz

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