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Rollerträger von Caravantechnik Dürrbaum


rasenderkerl am 29 Mär 2017 19:32:09

Hallo zusammen,
ich wollte nachfragen, wer von euch einen Rollerträger von der Fa. Dürrbaum hat und den beim TÜV eingetragen lassen hat.
Das Problem ist, das der Träger ja keine EG Zulassung hat und nur eine Einzelabnahme beim TÜV möglich ist. Der TÜV bei mir ist sehr skeptisch und möchte eigentlich nicht diesen eintragen weil keine Werte bekannt sind, zum Beispiel der Belastbarkeit. Die Versicherung sagt ohne EG Zulassung oder TÜV Eintragung besteht kein Versicherungsschutz!

Ich habe den Träger noch nicht gekauft.

Gruß Christoph

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JackSchmidt am 29 Mär 2017 21:59:42

Hallo, ich habe den Träger, aber mit den Fahrradschienen.

Da wird nichts eingetragen, da der Träger ohne Werkzeug zu entfernen ist. Er gild als Ladung.

Ich war schon beim TÜV. Kein Problem.

Hier kannst Du sehen wie es aussieht --> Link

WomoTechnikService am 30 Mär 2017 07:14:19

JackSchmidt hat geschrieben:Da wird nichts eingetragen, da der Träger ohne Werkzeug zu entfernen ist. Er gild als Ladung.


Kann ich so bestätigen. Ich habe meinen Träger komplett selbst gebaut. Hatte mich vorher bei der Dekra erkundigt, wenn er ohne Werkzeug abnehmbar ist (bei mir zwei Flügelschrauben und der 7polige Stecker), geht es die Dekra oder Tüv nichts an, weil es Ladung ist.



LG Peter

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frajop am 30 Mär 2017 07:32:45

Hi,
die Aussage der Versicherung ist nicht nachvollziehbar. Der Träger hat zwar keine ABE, aber er gilt als entfernbares Ladungsteil. Das ist nichts anderes als ein Fahrradträger der am Heck montiert wird. Der TÜV interressiert sich nicht dafür.
Ich habe einen Träger von Dürrbaum und bin sehr zufrieden damit.
Grüße
Frank

Beduin am 30 Mär 2017 17:09:55

Habe auch einen und auch nichts eingetragen

rasenderkerl am 30 Mär 2017 19:30:56

Danke für eure Antworten,
ich habe mich nochmals informiert beim TÜV. Mit dem Lastenträger an sich könntet ihr vielleicht recht haben, aber der TÜV hat große Bedenken. Was aber auf gar keine Fall funktionieren würde, wäre der tragfähige Hilfsrahmen der ja fest mit dem Chassis verbunden ist! Der müsste auf jedenfall eine EG Zulassung haben, oder der muss eingetragen sein!
Hat den einer ihn eingetragen, mir wäre es sicherer. Wenn einer ihn eingetragen hat, wäre der TÜV wahrscheinlich bereit ihn einzutragen.

Gruß Christoph

mantishrimp am 30 Mär 2017 20:22:36

rasenderkerl hat geschrieben:Was aber auf gar keine Fall funktionieren würde, wäre der tragfähige Hilfsrahmen der ja fest mit dem Chassis verbunden ist! Der müsste auf jedenfall eine EG Zulassung haben, oder der muss eingetragen sein!


da wird Dürrbaum auf Standardware zurückgreifen, SMV, Sawiko usw und die kommen mit einem EG Gutachten.

dieter2 am 30 Mär 2017 21:52:12

Die tragfähige Rahmenverlängerung habe ich selber untergebaut.
Die hat eine Betriebserlaubnis und EG Zulassung.
Eingetragen ist die nicht,war auch schon damit beim TÜV,hat die nicht die Bohne interessiert.
An der Rahmenverlängerung ist eine AHK, auch nicht eingetragen,die Betriebserlaubnis ist immer im Fahrzeug.
Habe die extra nicht eintragen lassen,beim Fahrzeugwechsel wird die mitgenommen.

Gruss Dieter

rasenderkerl am 30 Mär 2017 22:08:37

Hallo Dieter,
welchen Trägersystem hast du denn? Wenn du eine EG Zulassung hast, brauchst du sie auch nicht eintragen lassen.

Gruß Christoph

dieter2 am 30 Mär 2017 23:51:18

rasenderkerl hat geschrieben:Hallo Dieter,
welchen Trägersystem hast du denn? Wenn du eine EG Zulassung hast, brauchst du sie auch nicht eintragen lassen.

Gruß Christoph

Meine Rahmenverstärkung und AHK ist von Sawiko.

Rollerträger bau ich mir immer selber.

Gruß Dieter

frajop am 31 Mär 2017 07:28:33

Hi,
da werden jetzt zwei Dinge verwechselt.
Der Rollertrager von Dürrbaum incl. Aufnahme, welche am Rahmen verschraubt wird, ist ohne ABE und muss aber auch nicht eingetragen werden.
Eine evtl. notwendige Rahmenverlängerung ist ein anderes Thema. Da greift Dürrbaum auf Komponenten anderer Lieferanten zurück, welche die entspr. Zulassungen haben.
Grüße
Frank

rasenderkerl am 31 Mär 2017 18:38:24

Hallo Frank,
da stimme ich dir zum Teil zu. Für die benötigte Rahmenverlängerung hat aber H.Dürrbaum keine ABE bzw. EG- Zulassung laut TÜV. H.Dürrbaum hat mir davon auch nichts gesagt. Daher befindet man sich nach meiner ANSICHT her in einer Grauzone!

Gruß Christoph

mantishrimp am 31 Mär 2017 20:26:57

Hallo,

der Tüv wird lange nach einer EG Zulassung oder ABE für eine Dürrbaum Rahmenverlängerung suchen können, er wird keine finden. Wie schon erwähnt verwendet Dürrbaum Standardprodukte anderer Hersteller, bei unserem Lakia war die Rahmenverstärkung für die AHK von Liberco.
Die Rahmenverlängerung trägt dann einen Aufkleber ähnlich diesem:



PS: was steht denn für eine Artikelbezeichnung Rahmenverlängerung im Angebot von Dürrbaum?

rasenderkerl am 31 Mär 2017 21:04:49

Hallo Frank,
es steht nur tragfähige Rahmenverlängerung mehr nicht!

Gruß Christoph

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