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Bezahlung Wohnmobilkauf Händler 1, 2


Jonah am 23 Apr 2017 13:48:42

pipo hat geschrieben:Ungeschlagen ist und bleibt die Bargeldvariante :mrgreen:


Bei so großen Summen habe ich ganz gerne noch einen Nachweis wohin das Geld geflossen ist, das steht bei einer Überweisung ja dabei. Klar, man bekommt eine Quittung, aber ich hatte das vor einigen Jahren, dass ich was bar bezahlt hatte, das waren damals nur 172 Euro, aber nach knapp 2 Jahren bekam ich eine Mahnung, dass ich das Geld endlich bezahlen soll. Was für ein Theater, das war damals ein kleiner Ein-Mann-Krauterladen für orthopädische Sachen. Was wäre ich froh gewesen, wenn ich da einen Kontoauszug gehabt hätte. Quittungen für solch kleine Beträge hebe ich nicht ewig auf und nach knapp 2 Jahren bin ich aus allen Wolken gefallen. Habe deswegen zig Mails und Telefonate geführt. Ich hatte extra bar bezahlt, weil ich 2 Tage später nach Schottland für 5 Wochen gefahren bin, meinen Zahnarzt hatte ich deswegen auch ausnahmsweise bar bezahlt, damit gabs kein Problem, die hatten die bessere Buchhaltung.

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Rockerbox am 23 Apr 2017 14:06:41

Naja, wer mir nach einem BAR-Geschäft (Ware gegen Geld) nach 2 Jahren mit einer Mahnung kommt würde bei mir nur Gelächter ernten. Kein Händler kann erwarten, dass man Belege über diesen Zeitraum aufbewahrt, sofern man nicht selber an der Gewährleistung interessiert ist.

pipo am 23 Apr 2017 17:26:18

Jonah hat geschrieben:Bei so großen Summen habe ich ganz gerne noch einen Nachweis wohin das Geld geflossen ist

Steht alles im Kaufvertrag :wink:

Überweisung ohne Bankbürgschaft des Händlers?? Nogo. Ich habe im engsten Freundeskreis mehrfach erlebt, dass eine größere Anzahlung bzw. Überweisung urplötzlich in die Insolvenzmasse floss.. Nein Danke :ja:

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RichyG am 23 Apr 2017 21:50:07

pipo hat geschrieben:Überweisung ohne Bankbürgschaft des Händlers?? Nogo. Ich habe im engsten Freundeskreis mehrfach erlebt, dass eine größere Anzahlung bzw. Überweisung urplötzlich in die Insolvenzmasse floss.. Nein Danke :ja:

Mensch, in welch schlechten Ländern ihr lebt :mrgreen:
Aber im Ernst: Mir ist weder im engeren noch im weiteren Freundes- und Bekanntenkreis ein solcher Fall bekannt. Weil wir in Bayern im Allgemeinen und Franken im Besonderen leben???? :nixweiss:

pipo am 24 Apr 2017 06:51:07

RichyG hat geschrieben:Mensch, in welch schlechten Ländern ihr lebt :mrgreen:

Ich bezog meine Aussage auf den allgemeinen Handel und nicht speziell auf Wohnmobil Händler. Geh zur Bank oder Verbraucherzentrale und alle werden bei größeren Transaktionen warnen.
Apropo, Treuhandkonto ist auch nicht das gelbe vom Ei. Letztendlich ist es eine Risikoabschätzung, welches Risiko für mich am geringsten ist.

ganderker am 24 Apr 2017 10:42:50

hallo,
es gibt bei mir ganz wenig Prinzipien, weil ich Prinzipienreiter nicht leiden kann :)
Aber eines gibt es: kein Geld ohne Leistung. Das habe ich aktuell beim Möbelkauf für über 10.000€ durchgezogen ohne Probleme. Notfalls hätte ich auf Schufaauskunft verwiesen.
Womo mit Bargeld bezahlt, fuhr im Leihwagen hin (wurde dort von Leihfirma abgeholt ohne Probleme), den der Händler bezahlte (er war ziemlich weit weg), waren 50€.

Dieses Prinzip hat auch wenig mit fehlendem Vertrauen zu tun. Aber Firmen sind von vielen Faktoren abhängig zum Überleben. Sag mal plakativ: ganz wenige Nichtzahler in kurzer Folge bringen die Firma um oder der Herstellervertrag birgt Probleme oder oder. Das kann der Inhaber und ich nicht voraussehen. Aber ich kann und will nicht dafür mit Vorauszahlungen haften.
Das mit der Änderung des Verfügungsrahmen habe ich momentan bei Wohnungskauf online getan, wirkt in einer Stunde. Wäre wahrscheinlich im Beisein des Händlers mit Smartphone als Überweisung die idealere Form....

ps: meine Angst bei Barzahlung ist: wenn man mit der Bahn fährt (vor allem alleine) und muss auf Toilette, nimmt man das Geldpaket natürlich mit. Dort legt man es kurz ab.... Und schon ist die erste Hürde gelegt... Will sagen, durch dieses ungewohnte und gefährliche Paket passieren immer wieder die merkwürdigsten Dinge, zB auf dem Dach des Taxis kurz abgelegt, weil man es ja so sehr beaufsichtigen will.
DAS wären meine ganz konkreten Ängste, daher auch der erwähnte Leihwagen.

brauwe am 24 Apr 2017 13:08:20

ganderker hat geschrieben:...durch dieses ungewohnte und gefährliche Paket passieren immer wieder die merkwürdigsten Dinge, zB auf dem Dach des Taxis kurz abgelegt, weil man es ja so sehr beaufsichtigen will.


Moin,

ich zahle grundsätzlich meine Fahrzeuge in bar und erwarte genauso Barzahlung von den Käufern meiner Fahrzeuge.

Gegen die - durchaus berechtigte - Angst, das Geldpaket aus den Augen zu verlieren nutze ich eine flache Bauchtasche, die ich unter dem Pullover trage. Solch ein "Geldgurt" verlässt meinen Körper dann erst, wenn es zur Bezahlung beim Händler/Verkäufer geht.

Gruß
Uwe

DigiMik am 25 Apr 2017 00:31:35

Moinsen,
Alkovan17 hat geschrieben:Warum und wie Barzahlung?

ist das nicht schon so oder ist das noch in Planung, dass größere Beträge nicht mehr in Bar gezahlt werden dürfen?

So oder so, mir wäre unwohl dabei, so viel Kohle mit mir herum zu schleppen.

Vorabüberweisung des größten Teils vom Kaufpreis, den Rest per EC nach Übergabe. Das würde ich aber nicht bei jedem Händler machen, ich bei Bimobil hatte dabei weniger ein Problem mit.

Ansonsten, wie 19grisu63 schon schrieb, einfach per EC-Karte. Ein Kontaktieren vorher mit Bank ist hilfreich oder beim Online-Banking das Limit herauf setzten. Kann man anschließend ja wieder runter setzen.
Kostet dem Händler aber richtig Geld...

PayPal, kostet dem Händler auch richtig Geld, aber...
Tipp: Ihn für die eine Transaktion zum "Freund" machen, dann fallen für ihn keine Kosten an!
Der Transfer erfolgt in Echtzeit, so hab ich grad mein Auto verkauft.

Online-Banking per App und der Händler sieht der Transaktion zu. Da hierbei keine sensiblen Daten einsehbar sind, kein Problem.
Auch dies geht manchmal fast in Echtzeit.

Die Bezahlmodalitäten würde ich vorher mit dem Händler absprechen, wenn keine sinnvolle Lösung möglich ist, würde ich da schlicht nicht kaufen.
Beide Parteien gehen ein Risiko ein, dass es iwie zu verteilen geht. Wenn aber im Vorfeld das Vertrauen schon so daneben ist, frage ich mich, ob ein Kauf bei dem Händler sinnvoll ist.

Bei mir war es, bis auf das Bimo, in meinem Leben bisher immer so, dass ich das Fahrzeug abgeholt hatte und zu Hause die Überweisung getätigt hatte oder Kleinkram wie mein Moped mit EC gezahlt hatte.

LG vom Mikesch

Gast am 25 Apr 2017 07:35:02

Hallo Mikesch,

das hast Du sehr schön zusammengefasst. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen :)

Ich habe mein Motorrad ja auch per Paypal verkauft und wurde zum "Freund" des Käufers, damit war die Transaktion gebührenfrei ;D

rasenderkerl am 25 Apr 2017 19:13:40

Hallo,
wir haben uns von der Bank einen Scheck über fast den gesamten Betrag ausstellen lassen und hatten dann den Rest als Bargeld dabei, falls wir Geld einbehalten hätten wegen Mängeln. War der Händler mit einverstanden!
Gruß Christoph

murksmax am 28 Apr 2017 13:03:30

geralds hat geschrieben:Hallo,

wie war es bei mir letztes Jahr:
...

Ein Risiko sehe ich in der Abwicklung nicht, mit dem Brief in Händen bin ich bereits Eigentümer.


Moin zusammen,

ich lese immer wieder den letzten Satz aus dem Zitat:

Ein Risiko sehe ich in der Abwicklung nicht, mit dem Brief in Händen bin ich bereits Eigentümer.

Das war früher mal! Seit der Einführung der EU-konformen Zulassungsbescheinigung ist dem leider nicht mehr so. Inzwischen wird mit dem ehemaligen "Fahrzeugbrief" dem Halter nur noch bestätigt, dass auf seinen Namen ein Fahrzeug zugelassen wurde. Auch die Banken (zumindest meine) verzichten inzwischen auf die Sicherheit in Form der Zulassungsbescheinigung. Es wird eine entsprechende "Sicherungsübereignung" ausgefertigt, die bei der Bank im Tresor liegt und ggf. rausgeholt wird, wenn sich die Bank das Fahrzeug holen möchte.

Wer mir nicht glaubt, der möge mal bei seinem "Fahrzeugbrief" (Zulassungsbescheinigung II) nachschauen, da steht es unten in kleiner grüner Schrift extra drauf. Auch wenn viele Autohändler, gerade die aus den nordafrikanischen Staaten, es nicht glauben wollen und immer noch darauf beharren, dass die ZB II der Eigentumsnachweis sei :lol:

Der Kauf besteht aus den Teilen "Einigung und Vertragsschluss, Geldübergabe, Warenübergabe". Erst wenn alle drei Teile erfüllt sind, ist der Kauf/Verkauf erfolgt. Dabei kann die Warenübergabe (also der Eigentumsübergang) schon erfolgen, bevor der Beitzübergang erfolgt. Z. B. steht das Fahrzeug noch beim Händler/Importeur, weil der etwas einbaut oder vielleicht sogar noch beim Hersteller. Aber der Kunde ist schon Eigentürmer ... Das wird dann lustig, wenn es zu einem Schaden am Fahrzeug kommt :eek:

Ich würde sagen, beim Kauf eines teuren Fahrzeugs gilt das gleiche wie bei einer Ehe: Drum prüfe, wer sich ewig bindet.
Wenn ich ein Fahrzeug für etliche 1000 EUR kaufen will, dann suche ich mir einen Händler, dem ich auch vertrauen kann. Und dann meinetwegen eine Anzahlung vor der Abholung und am Tag der Abholung eine elektron. Überweisung aus dem Büro des Händlers, vielleicht um 09.00 Uhr, damit er um 15.00 Uhr die Buchung auf seinem Konto hat. Dann sind beide zufrieden: Er hatt Schotter, ich habe Mobil. :womobus:

fomo am 28 Apr 2017 13:18:23

murksmax hat geschrieben: Auch die Banken (zumindest meine) verzichten inzwischen auf die Sicherheit in Form der Zulassungsbescheinigung. Es wird eine entsprechende "Sicherungsübereignung" ausgefertigt, die bei der Bank im Tresor liegt und ggf. rausgeholt wird, wenn sich die Bank das Fahrzeug holen möchte.

Damit hat der Besitzer die Möglichkeit, dass Fahrzeug mit allen Zulassungsdokumenten zu veräussern. Die Bank wird so Schwierigkeiten haben, das ins Ausland veräusserte Fahrzeug zu holen. Wenn die Zulassungsbescheinigung bei der Bank liegt, ist es schwieriger, das Fahrzeug zu veräussern.

thomas56 am 28 Apr 2017 13:21:17

murksmax hat geschrieben:Das war früher mal! Seit der Einführung der EU-konformen Zulassungsbescheinigung ist dem leider nicht mehr so.


Leider! Weil es birgt ein neues Risiko.....nämlich, dass dir jemand ein Auto verkaufen kann welches ansich der Bank gehört.
Das kann privat wie beim Händler sein.
Also sollte immer im Kaufvertrag stehen, dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist.

Lancelot am 28 Apr 2017 13:42:15

thomas56 hat geschrieben: Also sollte immer im Kaufvertrag stehen, dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist.

Damit gehört die Kiste zwar immer noch nicht Dir und Du kannst kein Eigentum daran erwerben, aber Du könntest den Verkäufer wenigstens mal verklagen ... falls bei dem was zu holen wäre .. :?

Jonah am 28 Apr 2017 15:19:46

Das mit der Sicherungsübereignung habe ich nicht verstanden. Ich habe nur den Brief. Bin ich jetzt gar nicht der Eigemtümer? Das kann doch nicht sein. Ok, ich habe auch noch den Kaufvertrag, aber muss ich jetzt noch so eine Sicherungsgeschichte vorab beantragen, falls ich den Wagen mal verkaufen will? Habe ich noch nie von gehört. Hat mir auch noch niemand gesagt.

thomas56 am 28 Apr 2017 15:31:08

du brauchst gar nichts machen! Nur der nächste Käufer kann sich nie sicher sein ob du wirklich der Eigentümer oder nur Besitzer der Sache bist.

Jonah am 28 Apr 2017 15:40:05

Danke. Was es alles gibt. Habe jetzt extra mal meine Papiere aus dem Schrank gekramt, da habe ich tatsächlich nur den Brief mit oben erwähnten Zusatz: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigenttümer des Fahrzeugs ausgewiesen. Und dann noch vom Kraftfahrtbundesamt eine Betriebserlaubnis und Abnahmebescheinigung für den DPF, das wars. Also habt ihr auch nicht mehr? Dann bin ich aber doch froh, dass ich per Überweisung bezahlt habe, dann kann ich doch damit nachweisen, dass ich der Eigentümer bin, oder nicht? Jedenfalls könnte doch meine Bank dann so eine Sicherheitsbescheinigung ausstellen, weil die das doch in den Auszügen sehen können? Oder müsste mir dann der ehemalige Eigentümer, also der Händler, diese Bescheinigung ausstellen?

Lancelot am 28 Apr 2017 16:03:20

Michaela,

"Eigentum" erwibt man lt BGB durch

- Kaufvertrag (ersatzweise Auftragsbestätigung oder Rechnung)
- Zahlung des Kaufpreises (Quittung oder Überweisungsbeleg)
- Übergabe der Ware (Lieferschein, Protokoll, Bestätigung)

Mit dem Fahrzeug und dem Brief in Deinem Besitz besteht "begründeter Verdacht", daß Du Eigentümer bist :D
Mit den anderen Punkten könntest Du´s (im Notfall, bei Streit darüber) auch beweisen.

knauhy am 30 Okt 2017 16:07:12

Hi,

an der Anzahlung ist bei uns ein WoMo-Kauf gescheitert.

Der Händler (kein kleiner) wollte 15% Anzahlung gegen eine Anzahlungsrechnung - nachdem ich ihm zu verstehen gegeben habe, daß ich zwar mit einer Anzahlung kein Problem habe, diese aber nur gegen eine Bankbürgschaft o. ä. machen werde, hat er gemeint, ob da die Vertrauensbasis noch gegeben wäre.
Den Widerspruch, daß eine verlangte Anzahlung keinerlei Vertrauen in den Käufer zeigt hat er dabei recht gekonnt ignoriert ebenso wie den Einwand, daß im Falles des Falles er ein WoMo auf dem Hof hätte, ich dagegen nur einen Wisch Papier in der Hand.

Auf die Anzahlung wollte er nur gegen eine Vertragserfüllungsbürgschaft verzichten (ich bringe eine Bürgschaft der Bank über die gesamte Kaufsumme) - als ich das dann bei der Bank angesprochen habe, hat man mich zwar nicht ausgelacht, aber doch zu verstehen gegeben, daß das so ein Vorgang bei Privat eigentlich unbekannt sei. Ich sollte mir doch eine Anzahlungsbürgschaft geben lassen - meinen Hinweis darauf, daß der Verkäufer das nicht will, hat der Bankmensch nur mit "dann fehlt's wohl an der Bonität" kommentiert.

Wir haben das Wohnmobil dann bei einem anderen Händler gekauft - der ist zwar 50 km weiter weg, wollte dafür aber keinerlei Anzahlung (obwohl ich ihm eine angeboten habe).

So schnell hat der vermutlich auch noch kein WoMo verkauft - in 15 Minuten war alles erledigt, die Beratung (mit der ich schon zufrieden war) war ja schon durch den anderen Händler erfolgt.

Wir kriegen das Fahrzeug im März, ich weiß noch nicht, ob ich das Geld zu 95% vorher überweise (und die restlichen 5% bar mitnehme wg. evtl. Mängel) oder ob ich komplett bar zahle - hörte sich so an, als ob bar für den Händler ganz normal wäre.

VG

Robert

brainless am 30 Okt 2017 17:07:57

ätt Jonah:#

Hallo Michaela,

da gehen einige Dinge durcheinander. Ursprung war dieses Zitat:
Auch die Banken (zumindest meine) verzichten inzwischen auf die Sicherheit in Form der Zulassungsbescheinigung. Es wird eine entsprechende "Sicherungsübereignung" ausgefertigt, die bei der Bank im Tresor liegt und ggf. rausgeholt wird, wenn sich die Bank das Fahrzeug holen möchte.

Die "Sicherungsübereignung" ermächtigt den Kreditgeber, im Falle von Zahlungsverzug/Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, den Kaufgegenstand (Womo) aus dem Besitz des Kreditnehmers in ihren Besitz zu überführen.
Eigentümer war die Bank ja bereits vorher, nun auch in körperlichem besitz des Womos.

Privatverkäufe bedürfen dieses rechtlichen Konstrukts nicht - geht es hier doch vernünftigerweise nur Zug um Zug, Geld gegen Ware.
Eventuell vom Käufer fordert die Bank diese Sicherheitsübereignung für einen für den Kauf erhaltenen Kreditbetrag.
Fazit:
Eine "Sicherungsübereignung" dient einem Kreditgeber/Bank als Nachweis für das Eigentum an einer Sache, die durch sie finanziert wurde,


Volker


Volker

Jonah am 30 Okt 2017 17:45:30

Danke für deine Info.

willi_chic am 30 Okt 2017 18:40:49

knauhy hat geschrieben:Wir kriegen das Fahrzeug im März, ich weiß noch nicht, ob ich das Geld zu 95% vorher überweise (und die restlichen 5% bar mitnehme wg. evtl. Mängel) oder ob ich komplett bar zahle - hörte sich so an, als ob bar für den Händler ganz normal wäre.

niemals!!!!

wenn der Händler anruft daß daß das Womo auf dem Hof steht hat folgendes abzulaufen:
- hinfahren, alles checken
- wenn nicht alles ok, neuen Termin machen
- wenn alles ok, Papiere mitnehmen, Womo zulassen, Geld überweisen
- mit Nummernschildern Womo abholen

glaub mir die Bereitschaft zur Mängelbeseitigung sinkt mit der Menge Geld das der Händler bereits in der Hand hat

grüße klaus

fcawl am 30 Okt 2017 20:32:00

willi_chic hat geschrieben:glaub mir die Bereitschaft zur Mängelbeseitigung sinkt mit der Menge Geld das der Händler bereits in der Hand hat


ich liebe solche "aussagen"

brainless am 30 Okt 2017 20:45:24

fcawl hat geschrieben:
ich liebe solche "aussagen"



Ich bestätige solche Aussagen,


Volker 8)

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