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moin gemeinde, gestern bin ich (wie des Öfteren) einen ca. 2 km langen wirtschaftsweg gefahren, welcher 2 dörfer miteinander verbindet und rund 3 km Umweg "spart". :ja: auf diesem weg herrscht immer reger verkehr obwohl er mit der sperrscheibe (das runde, auszen rot und innen weisz) und dem zusatzschild wie in der Überschrift beschildert ist. gestern wars etwas anders, in der mitte des weges waren 2 Polizeiautos hinter der hecke und der verkehr wurde angehalten. :eek: in der Viertelstunde, wo ich "aufgehalten" wurde, warens noch mal runde 20 andere autofahrer... die Staatsbediensteten wollten einen zwanni, ich habe Barzahlung ersma abgelehnt. mein Einwand, dass ich, direkt an den weg angrenzend, ein paar Hektar land besitze wurde mit folgenden Begründungen abgetan: 1. ich müsse den Landbesitz beweisen. das war mir leider in dem Moment nicht möglich, weil ich keine grundbuchauszüge dabei hatte. :roll: 2. der besitz reicht nicht aus, ich müsse auch einen land- bzw. forstwirtschaftlichen betrieb führen. das tue ich nicht, meine Ländereien sind verpachtet, nur ein windkraftwerk (samt der stromerzeugungsfirma) gehört mir (das ist aber nicht land- und Forstwirtschaft...) 8) 3. mein Fahrzeug sei eindeutig einem anderen Landkreis zuzuordnen. damit hat er recht, meine Firma ist tatsächlich in einem anderen Landkreis - immerhin konnte der kollege lesen. :lach: zum schlusz meine frage: wie ist land- und forstwirtschaftlicher verkehr definiert? darf jeder französische kuhbauer und canadische Forstwirt einen solchen weg befahren, ein Grundstückseigentümer aber nicht`? alleswirdgut hartmut Aufgrund dieses Urteils des Oberlandesgerichts Celle --> Link bin ich davon überzeugt, dass du diesen Weg nicht befahren durftest. Hallo zusammen, in dem Zusammenhang würde es mich mal interessieren wie sich die Versicherungen verhalten wenn auf einer so gesperrten Straße ein Unfall passiert? Hat sich schon mal jemand mit diesem Thema beschäftigt oder ist eventuell sogar schon jemand auf einer so gesperrten Straße ein Unfall passiert? so lese ich das urteil auch... im Umkehrschluss würde das bedeuten, ich könnte mein land und die "stromerzeugungsanlage" nur inspizieren ("Eigentum verpflichtet"), indem ich mich zu fusz, mit den radl oder dem heli auf den weg mache. alternativ: Sondergenehmigung beantragen - aber da ist wahrscheinlich hin und wieder ein zwanni billiger. alleswirdgut hartmut Unfall auf gesperrter strasze: eben auf diesem weg hatte ich mal ein reh in voller Breitseite. der jagdpächter (und feuerwehrkamerad) meinte, das es evtl. besser sei den Unfall "räumlich" zu verlegen... das haben wir dann auch getan :!: :oops: alleswirdgut hartmut Tja, nicht leicht zu beantwortende Frage. Könnte sein, dass Du als Eigentümer des verpachteten Landes mit dem Argument, Du habest zur Zustandskontrolle zur Abwehr evtl. drohender Gefahren (umstürzende Bäume u.s.w.) den Weg befahren, durchkommst. Das benutzte Fahrzeug dürfte eine untergeordnete Rolle spielen. Auch der Pächter dürfte mit einem ihm nicht gehörenden Fahrzeug zu den Flächen fahren dürfen. Man darf ihm ja nicht die Ernte verhageln, weil sein Kfz defekt ist. Die andere Seite ist, Du hättest den Weg nicht befahren dürfen. Und wegen 20€ einen Rechtsstreit zu beginnen, lohnt sich das wirklich?
Moin Hartmut, genau das wird der Grund sein, warum die Udels dort standen: Reger Verkehr auf einem (für die meisten) gesperrten Wirtschaftsweg. Wenn nämlich nur die dort fahren würden, denen es erlaubt ist, dann bestünde für die Ordnungshüter gar kein Handlungsbedarf.
Ich hoffe der strafrechtliche Tatbestand ist schon rechtswirksam verjährt
hatte mich auch gewundert, wie selbstverständlich man solche Dinge postet. Bisher fiel mir dieses merkwürdige Rechtsverständnis des TE gar nicht so auf........... :)
Hmmmm welcher Straftatsbestand sollte das sein ? Das er sich nicht freiwillig den 20 er hat aufbrummen lassen ? :eek: Ist das nicht eine Verwarnung ? Oder ist das alles das Gleiche ?
Versicherungsbetrug. Wenn das der Falsche liest... :eek: nee jockel die meinen das reh mit migrationshintergrund.. :ja: . alleswirdgut hartmut
Wo ist den da der Versicherungsbetrug ? Wer sagt das hier ein Schaden geltend gemacht wurde ? Und wo steht den das ich meinen Versicherungsschutz verliere wenn ich mich auf einer solchen Straße befinde ohne ein Bauer zu sein ?
Ich vermute, dass hier darauf angespielt wird, dass die Versicherung vermutlich nicht für den Schaden aufgekommen wäre, wenn sie gewusst hätte, dass der Verursacher auf einer für ihn gesperrten Straße unterwegs war. Denn schließlich hätte er ziemlich sicher keinen Unfall mit dem Wild gehabt, wenn er sich auf der öffentlichen Straße befunden hätte. Aus diesem Grund wurde ein "alternativer Unfall" gestellt, der vermutlich zur Zahlung geführt hat. Das ist Versicherungsbetrug und der ist strafbar. Korrigiert mich, wenn ich mich irre.
:gruebel: Können Rehe lesen ... ?? Sind die nur auf nicht-öffentlichen unterwegs .. ?? :nixweiss: Unfall auf gesperrter strasze: eben auf diesem weg hatte ich mal ein reh in voller Breitseite. der jagdpächter (und feuerwehrkamerad) meinte, das es evtl. besser sei den Unfall "räumlich" zu verlegen... das haben wir dann auch getan :!: :oops: Wenn ich keinen Schaden geltend mache oder er auch so bezahlt werden würde, muss ich den Unfall auch nicht "räumlich" verlegen. Mir ist es egal, aber ich würde so was nicht in einem öffentlichen Forum schreiben :nein: Für die Versicherung ist es entscheidend, dass der Unfall durch ein größeres Haarwild verursacht wurde. Ob er dann links oder rechts die Einbahnstraße gefahren ist, ist in dem Fall sowohl für das Auto, das Reh und die Versicherung egal.
:D Netter Gedanke! Im Ernst: Das Reh kann nur an einer Stelle zu Zeit sein. Feldweg oder Umgehungsstraße. Ich spekuliere ja auch nur. du solltest Krimis schreiben - bei der fantasie! :ja: immerhin habe ich jezz die Biologie des gemeinen rehs verstanden :idea: : auf nicht gesperrten strassen rennen die nicht über die Fahrbahn, das tun die nur auf gesperrten (weil die ja gesperrt sind). bitte appelliert alle an eure abgeordneten, die wildwechselschilder an öffentlichen straszen zu entfernen, die sind unnötig, das Geld kann man sparen! alleswirdgut hartmut
Schon schon ... :ja: Aber sein Kumpel ... der könnte doch an einem anderen Ort ... :idea: Es ist doch nicht das Reh versichert, sondern das Kfz :!:
Eine Reh-Gang, die Autos auflauert? Ich denke, wir schweifen ab. :D
Nein Thoddie, ich glaube Du hast nicht ganz verstanden .. :) Die Versicherung deckt ALLE Wildschäden an EINEM Kfz ! Es ist also völlig piepe, WELCHES Reh ins Auto läuft - irgendeins ! Das auf nicht-öffentlicher Straße genauso wie auf öffentlicher .. :)
Aha. Und wenn ich jetzt mit meinem Auto durch eine Fußgängerzone fahre, dabei einen Fußgänger verletze, ist es dann der Versicherung auch egal? Entscheidend ist also nur, dass ich einen Unfall habe, wo ist nicht entscheidend? Wir reden hier über meinen Kaskoschaden! Ich lerne jeden Tag was neues dazu :D ich wollte übrigens wissen, ob ich den weg ohne zwanni befahren darf... dazu gabs (bisher) nur eine echte antwort! :ja: alleswirdgut hartmut Ich könnte die wiederholen .. :D ohne Zwanni läuft nix ! Es sei denn, Du wirst nicht erwischt ODER Du beantragst Sondergenehmigung. oder ich melde noch ein Gewerbe an, nehme 1 ar aus der pacht - und pflanze biobrennesseln. :idea: garantiert ungespritzt, ungedüngt und ungewässert! das könnte dann sogar noch für ein grünes hängerkennzeichen reichen! :idea: alleswirdgut hartmut
Jetzt werde ich mal genauso spaßig und spitzfindig wie du: Der Fußgänger ist kein Haarwild und deshalb zahlt deine Kasko nicht. Egal, ob Fußgängerzone oder Bundesstraße.... Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Spitzfindig war es nicht gedacht. Wenn ich auf einer Bundesstraße mit einem Fußgänger einen schuldhaften Unfall habe, zahlt meine Kfz-Haftpflicht den Fremdschaden und meine Kasko meinen Schaden. Aber jetzt hören wir lieber damit auf :D Moin, es giebt doch die Tierfetischisten, die inTierkostümen rumrennen. Wenn ich jetzt einen Rehfetischisten anfahre, im Rehkostüm mit Haaren, ist das denn Haarwild und die Kasko zahlt?
Sorry für OT: aber kläre hier vorher ob das für ein grünes Kennzeichen reicht!! Von Bundesland zu Bundesland (Kreis zu Kreis???) gibt es evtl. Mindestflächen. Bei uns z.B sind das 80 ar! ;-)
Du irrst Dich wahrscheinlich nicht (warten wir mal ob auf meine Frage eine Antwort kommt) aber Dein Satz beinhaltet ja das Wort "Vermutlich" und ich würde es echt gerne wissen ob dem so ist oder nicht. Ich persönlich sehe das auch wie Wolfgang, der Versicherungsschutz wird in diesem Fall auch auf der Landwirtschaftsstraße bestehen. Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung und ich würde mich freuen hier mal Feedback zu bekommen was auch irgendwie begründet ist etc Und Hartmutz "Dein Grundstück ist nur in der "Mitte" oder ? Also nicht so dass Du von der öffentliche Straße aus drauf fahren kannst ? Gibt es da nicht ein Wegerecht oder so was ? nee jockel, ich komm da nur über wirtschaftswege (es gibt noch einen, der braucht aber min 4x4, besser 6x6) hin. alleswirdgut hartmut Meine Meinung! Reg Dich nicht auf, kassiere die Pacht und gebe davon 20 Euronen den netten ♀️. Dann bleibt immer noch was übrig für Dich. Sorry, aber manchmal muss man 5 gerade sein lassen. Grüße Klaus. klaus, du hast ja recht, geht nur ums prinzip, der zwanni juckt mich nicht... :ja: bin da bestimmt schon 100x langgefahren, hab also 1980.- ocken gespart. :mrgreen: alleswirdgut hartmut Um nun mal zum Thema zurück zukommen. Wie schon geschrieben wurde, gibt es Abweichungen von Bundesland zu Bundesland. Wir haben 4 Jahre gegen LRA geklagt und haben 100 % gewonnen, sowie alle Kosten erstezt bekommen. Die Gemeinde hatte uns die einzige Zufahrt zu unserem Wald gesperrt. Wer Besitzer von Wald oder landwirschaftlichen Flächen ist, dem muß grundsätzlich die Zufahrt über dritt Wege zu seinem Besitz gewährt werden. Für die Nutzung eines fremden Wirtschaftsweges zu seinem Besitz kann eine Nutzungsentschädigung verlangt werden. Die Höhe richtet sich nach der Art der Mitnutzung. Wir bezahlen für die Benutzung des Polterplatzes und der Wirtschaftswege für Abfahrt und Rückung für ca. 100 Fm Holz ca. 120 Euro/ einen Monat. Gibt es mehrer Wirtschaftswege zum eigenen Besitz, kann ein Einzelner die Zufahrt über seinen Wirtschaftsweg verweigern. Sagt der Andere dann auch nein, entscheidet dann das Gericht. Wenn ich also eine gesperrte Forstwirtschaftsstraße zu meinem Besitz befahre und kann von den jeweiligen Eignetümer keine Befahr- mitnutzungs- genehmigung vorweisen, dann habe ich auf diesem Weg auch nicht zufahren und muß mit entsprechender Abstrafung rechnen. Ich persönlich finde dies auch völlig OK, warum :?: Weil jeder Eigentümer von Wirtschaftswegen für die Intsandhaltungskosten selbst aufkommen muß und diese Kosten sind nicht zu unterschätzen. Ich hoffe ich konnte ein wenig Klarheit in dieses durcheinander bringen.
Deine Einstellung ist schon bemerkenswert, es ist ja nicht dein Wirtschaftsweg, wenn es umgedreht wäre und Dritte würden dir deine "privat Straße" befahren würdest du sicherlich anders darüber denken. der wirtschaftsweg ist im Eigentum der gemeinde, deren bürger ich bin und wo ich meine steuern zahle. der weg wurde 2x abgewidmet: zuerst von einer kreisstrasze zu einer gemeindeverbindungsstrasze, dann noch mal zum kommunalen wirtschaftsweg. immerhin habe ich somit auch den ach so notleidenden Bauern eine 200kw-treckerautobahn und den bettelarmen jagdpächtern einen range rover Highway mitfinanziert! alleswirdgut hartmut
Das ist doch der Feuerwehrspezl ? Sei doch froh wenn sich Deine Freunde angemessen hinfortbewegen können :mrgreen: da sollte man nicht so aufs Geld schauen 8) :lol: Wenn du damit etwas anfangen kannst . Wenngleich einer meiner Vorredner es schon einmal gesagt haben sollte , aber das will ich nicht alles lesen : In den Erläuterungen zu Vorschrift -und Zusatzzeichen steht folgendes Das Zusatzzeichen 1026-36 nimmt den landwirtschaftlichen, nicht aber den hobbygärtnerischen Verkehr vom Verbot des Z.250 aus . OLG Münster . Hierbei kommt es nicht auf die Fahrzeugart ( Landmaschinen), sondern auf die Zweckbestimmung der Fahrt an. OLGCELLE; OLG BAY OLG Koblenz. Auch die PKW- Fahrt zur Versorgung des Viehs auf der Weide ist deshalb zulässig . Hartensteiner
Nein...... Aber anders als bei Wald-und Feldwegen sind Rehe bei öffentlichen Wegen verpflichtet, die ausgeschilderten Wildwechsel anzunehmen. und dürfen nicht so einfach überall über die Straße rennen. Das Wild hält sich meist auch dran: Die meisten Wildunfälle erfolgen deswegen an den ausgewiesenen Wildwechseln. ...Muss man wissen... Zahl die 20, denn du bist im Unrecht. PS: Hier sind ein paar ß ß ß ß für dich. Kopieren, einfügen ;-) Ich verstehe nicht wo das Problem sein soll.Ich bin selbst Grundeigner von landwirtschaftlichen Flächen die ich an Landwirte verpachtet habe,niemand regt sich darüber auf wenn ich mit meinem PKW die entsprechenden Wege befahre,nicht mal unsere Hipos. Bernd
Dann lese doch einfach meinen Beitrag, wer über fremde Wirtschaftswege fährt, braucht dafür eine Genehmigung von den jeweiligen Eigentümern. Diese Wirtschaftswege gehören der Stadt,als Grundeigner bin ich Anlieger und dem entsprechend fahre ich da durch,hat noch nie jemand interessiert. Bernd Ich kann dem Werner nur Recht geben: Entscheidend ist, wer Eigentümer des Wirtschaftsweges ist. Dies kann schon auf Kreisebene total unterschiedlich sein. Unabhängig vom Besitz des Weges darf man aber auch hieran denken: Dieser Weg heißt "Wirtschaftsweg" weil hier landwirtschaftliche Fahrzeuge zu den anliegenden Flächen fahren um diese zu bewirtschaften. Mit diesen Fahrzeugen muß man dann anderen Fahrzeugen ausweichen, wenn man sich begegnet. Dann gerät man automatisch auf die Böschung und bei Nässe ist diese dann schnell aufgeweicht und kann wegbrechen. Somit hat dann auch der Weg keinen Halt mehr und der Rand bricht weg. Wir leben beispielsweise in einer Region mit etlichen Moorwegen, wo auch eine Gewichtsbeschränkung gilt. Die Wege sind echt schlecht und eine Renovierung ist unheimlich teuer. Ich kann deshalb schon sehr gut verstehen, dass die Eigentümer der Wege nicht gerne sehen, dass andere dauernd ihren Weg benutzen. |
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