Hallo, liebe Dethleffs Ducato 14 Fachleute,
mein schöner und guter Dethleffs Globetrotter SD-14 auf Basis des Fiat Ducato 280 ist vor kurzem 30 Jahre alt geworden !
Er ist in einem umwerfend guten Zustand, weil nur gut 90.000 km gelaufen und das restliche Jahr über in einer trockenen Garage abgestellt.
Es ist alles noch Original. Auch die Polster und die gesamte Inneneinrichtung usw.
Jetzt wollte ich ihn durch ein Gutachten nach § 23 StVZO zum Oldtimer erklären lassen.
Problem, das mich fast aqus den Socken gehauen hat:
Der GTÜ-Prüfingenieur hat bemängelt, dass das Fahrzeug eine "nachgerüstete" Luftfederung von Linnepe an der Hinterachse mit zwei Ventilen am Heck des Fahrzeugs und ohne Kompressor verbaut hat.
Die nicht im Fahrzeugbrief eingetragen wurde.
Jetzt konnte ich das Teilegutachten Nr. 22TG0010-00 der TÜV-Kraftfahrt GmbH vom 12.02.2003 "ausgraben".
Hiernach gibt es für die Linnepe-Luftfederung Typ SZ55-20/280/290 für alle Wohnmobile auf Basis des Fiat (I) Ducato 280/280 L
eine ABE-Nr. / EG-BE-Nr.: C642/0/1/2/F 192.
Hat jemand Erfahrungen mit meinem Problem ?
Was soll ich jetzt machen ?
Reicht das Teilegutachten des TÜV zusammen mit der ABE / EG-BE-Nr. für die Abnahme meines Dethleffs-Wohnmobils i.S. von § 23 StVZO ?
Kann mir einer der vielen Mitforisten einen guten Rat geben, was ich jetzt machen soll ???
War die Luftfederung mit zwei Ventilen am Heck des Fahrzeugs und ohne Kompressor Standart-Ausführung des Dethleffs-Globetrotters SD-14 ?
Ich bin für jeden guten Rat wirklich dankbar ... :cry:
Grüße vom Mainzer Lerchenberg
Nik

