aqua
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Darf ich ein in Frankreich zugel Womo hier fahren?


dramme73 am 29 Jun 2017 17:43:50

Hallo,

Mein Schwager (deutsche Staatsangehörigkeit) besitzt ein in Frankreich zugelassenes Wohnmobil.
Er hat seinen Hauptwohnsitz in Deutschland. In Frankreich besitzt er ein Haus; dort ist er mit Zweitwohnsitz gemeldet.
Darf ich sein Wohnmobil hier in Deutschland fahren. Ich habe mal irgendwas mit " Zoll/ Steuerhinterziehung gehört.
Kann mir einer eine kompetent Auskunft geben ?

Danke im voraus von Olli aus GÖ

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

brawo1 am 29 Jun 2017 18:55:05

dramme73 hat geschrieben:Darf ich sein Wohnmobil hier in Deutschland fahren. Ich habe mal irgendwas mit " Zoll/ Steuerhinterziehung gehört.

Richtig, du darfst dieses Fahrzeug nicht fahren, da du gem. § 7, Ziffer 2, --> Link keine Steuer bezahlt hast, denn du als Nutzer des Kfz bist Steuerschuldner.

rtiker am 29 Jun 2017 19:04:22

Steuerhinterziehung und Zoll gilt für diesen Fall:
Wenn Sie sich weniger als 6 Monate in einem anderen EU-Land aufhalten und Ihr Auto dort nicht angemeldet haben, dürfen Sie Ihr Auto nicht einer Person mit Wohnsitz in diesem Land leihen oder vermieten. Eine solche Person darf Ihr Auto nur fahren, wenn Sie mit ihr im Auto sitzen.Sie dürfen Ihr Auto jedoch Freunden oder Verwandten leihen, die bei Ihnen zu Besuch sind – wenn sie keinen Wohnsitz in Ihrem neuen Land haben. --> Link
Wenn das Fahrzeug angemeldet, versichert und gültige CT hat ist das kein Problem. Sonst könnte man ja auch kein Fzg. im Ausland mieten und nach D einreisen.

Anzeige vom Forum


dramme73 am 30 Jun 2017 10:05:06

danke; also kann ich es in D mal für Kurztrips fahren.

brawo1 am 30 Jun 2017 11:49:58

dramme73 hat geschrieben:danke; also kann ich es in D mal für Kurztrips fahren.

Ich lese aus dem zuvor Geschriebenen heraus, dass du es nicht darfst. Würde ich mich in dieser Situation befinden, würde ich die Steuerbehörde anschreiben und um Auskunft bitten, dann hätte ich etwas Amtliches in den Händen.

rtiker am 30 Jun 2017 12:07:22

Er darf das Auto selbstverständlich nutzen in D und sonst wo. Oder glaubst du jedes im Ausland zugelassene Fahrzeug muss erst KFZ-Steuer zahlen bevor es in D fahren darf?

brawo1 am 30 Jun 2017 13:02:40

rtiker hat geschrieben:Er darf das Auto selbstverständlich nutzen in D und sonst wo. Oder glaubst du jedes im Ausland zugelassene Fahrzeug muss erst KFZ-Steuer zahlen bevor es in D fahren darf?

Selbstverständlich darf der Halter des Wohnmobils in Deutschland damit fahren, nur sein deutscher Schwager, also dramme73 darf das Wohnmobil in Deutschland nicht ohne weiteres fahren. Das ist mein Wissensstand und du hast offensichtlich einen anderen.

Scimitar am 30 Jun 2017 14:58:06

Du kannst damit in D fahren. Wenn Freunde aus UK hier sind fahre ich die Fahrzeuge auch. Was beachtet werden muss, das die Versicherung das abdeckt.

xbmcg am 30 Jun 2017 15:11:00

Wenn das Fahrzeug zugelassen und ausreichend versichert ist, und Du den dafür nötigen Führerschein hast,
dann darfst Du das Fahrzeug auch mal fahren. Du bist ja nicht der Halter und deshalb auch nicht dafür steuerpflichtig.

Wie das mit Deinem Schwager aussieht, ist eine andere Sache. Da er den Hauptwohnsitz in D hat, müßte er auch
seine Fahrzeuge hier anmelden und versuichern. Ich weiß nicht, ob man Fahrzeuge am Zweitwohnsitz anmelden
und versichern kann, das war aber nicht Deine Frage, wenn das geht, gibt es gar kein Problem.

xbmcg am 30 Jun 2017 15:13:21

brawo1 hat geschrieben:Richtig, du darfst dieses Fahrzeug nicht fahren, da du gem. § 7, Ziffer 2, --> Link keine Steuer bezahlt hast, denn du als Nutzer des Kfz bist Steuerschuldner.


Nicht der Nutzer ist steuerpflichtig, sondern der Halter. Sonst könnte ja niemand ohne noch mal Steuern zu bezahlen mein Auto ausleihen, und jeder Fernfahrer müßte die Steuern für seinen Chef übernehmen.

dramme73 am 30 Jun 2017 18:21:54

Hallo,

zur Ergänzung: das Womo ist ein in Frankreich gekauftes; es ist in F zugelassen ( am Zweitwohnsitz) , war für die frz .Zulassungsstelle kein Problem; hat demnach ein frz. Kennzeichen, ist dort versichert und kfz.steuerpflichtig.
Da mein Schwager zwischen F und D pendelt und sich dementsprechend längere Zeit in D aufhält ( er ist in D gemeldet mit eigener Wohnung - keine Untermiete oder dergleichen- , er ist auch in D einkommensteuerpflichtig etc., steht das Womo hier auch mal einige
Zeit im Unterstand (Scheune eines Bauern ) . Dadurch ergibt sich für mich die Möglichkeit mein Womo hier stehen zu lassen und mit seinem 1 bis 2 Wochen zu fahren. Sein Sohn (deutscher Hauptwohnsitz) möchte auch mal mit Familie das Womo seines Vaters nutzen.
Leider weiß ich (wissen wir ) jetzt aufgrund der hier geäußerten Meinungen immer noch nicht ob das geht.

P.S. das Womo nach D umzumelden ist sowas von kompliziert, dass wir das nicht möchten. Wir haben vor einigen Jahren ein deutsches Auto ( 2 CV ) nach F umgemeldet, was fast ein Jahr gedauert hat.
Grüße von Olli

brawo1 am 30 Jun 2017 21:03:46

brawo1 hat geschrieben:Richtig, du darfst dieses Fahrzeug nicht fahren, da du gem. § 7, Ziffer 2, --> Link keine Steuer bezahlt hast, denn du als Nutzer des Kfz bist Steuerschuldner.

xbmcg hat geschrieben:Nicht der Nutzer ist steuerpflichtig, sondern der Halter. Sonst könnte ja niemand ohne noch mal Steuern zu bezahlen mein Auto ausleihen, und jeder Fernfahrer müßte die Steuern für seinen Chef übernehmen.

Hast du eigentlich den obigen Link aufgerufen? Da steht doch ganz klar unter der Ziffer 2., dass bei einem ausländischen Fahrzeug die Person Steuerschuldner ist, die das Fahrzeug im Inland nutzt. Vielleicht hast du es überlesen, aber es geht hier um ein in Frankreich zugelassenes Wohnmobil und nur der Halter dieses Wohnmobils darf das Wohnmobil in Deutschland fahren.

Wie würdest du denn den § 7, Ziffer 2 KraftStG definieren?

bernierapido am 30 Jun 2017 23:56:29

Wenn du es fährst, wird dir ein Steuerbescheid ins Haus flattern, aber viel schlimmer, es gibt Punkte in Flensbur (was ich nicht begreifen kann).
Ich hatten meinen Wohnwagen auf den Namen meines Schwagers in Frankreich zugelassen . Das einzige Land, in dem ich das Fahrzeug nicht nutzen durfte, war Deutschland.
Eine in Deutschland wohnende Person darf ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug (außer Leihwagen) nicht führen.
Ausnahme: Ich fahre das Fahrzeug im Auftrag des Halters, z.B. zu einer Werkstatt, oder um ihn abzulösen oder zu überführen.

hampshire am 01 Jul 2017 09:40:58

Ich würde das Fahrzeug des Öfteren für den Schwager überführen.

dieter2 am 01 Jul 2017 09:44:24

bernierapido hat geschrieben:Eine in Deutschland wohnende Person darf ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug (außer Leihwagen) nicht führen.


Ist eigentlich nachvollziehbar.

Wenn es möglich währe würde ich unser Womo auch in ein Land,zum Beispiel Marokko, zulassen wo es die wenigsten Steuer
und technische Hürden gibt.

Gruss Dieter

hampshire am 01 Jul 2017 09:55:36

bernierapido hat geschrieben:Eine in Deutschland wohnende Person darf ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug (außer Leihwagen) nicht führen.

dieter2 hat geschrieben:Ist eigentlich nachvollziehbar.


"Eigentlich" ist das Zauberwort. Wir machen die Dinge an allen Ecken und Enden so kompliziert, dass man in alltäglichen Situationen nachdenken muss um sich nicht falsch zu verhalten oder plötzlich irgendwelchen Strafen ausgesetzt ist. Das ist aus meiner Sicht eine grundsätzliche Fehlentwicklung.

klink_bks am 01 Jul 2017 10:48:03

brawo1 hat geschrieben:Richtig, du darfst dieses Fahrzeug nicht fahren, da du gem. § 7, Ziffer 2, --> Link keine Steuer bezahlt hast, denn du als Nutzer des Kfz bist Steuerschuldner.


Wolf hat das genau richtig gesagt, ist so.
Siehe auch hier auf den Seiten des Zolls --> Link

Gruss von der schoenen Mittelmosel
Achim

wibbing am 26 Jul 2017 16:50:53

In der EU gibt es Freizügigkeit.
Ein EU Bürger kann in der EU ein in der EU zugelassenes Fahrzeug fahren.
Abweichende Vorschriften verstossen gegen höheres EU Recht und sind daher unwirksam.

Zoll gibt es nicht innerhalb der EU

wolfherm am 26 Jul 2017 16:56:17

Wo hast du das her? Gibt es Belege?

brawo1 am 26 Jul 2017 17:49:44

wibbing hat geschrieben:In der EU gibt es Freizügigkeit.
Ein EU Bürger kann in der EU ein in der EU zugelassenes Fahrzeug fahren.
Abweichende Vorschriften verstossen gegen höheres EU Recht und sind daher unwirksam.

Zoll gibt es nicht innerhalb der EU

Lies erst einmal den ganzen Thread durch und dann bitte mit Nachweis deine Behauptung belegen, was du allerdings mit 100%iger Sicherheit nicht wirst können.

Es geht hier um ein im EU-Ausland zugelassenes Wohnmobil, welches ein Deutscher hier in Deutschland fahren möchte und dies ist lt. deutschem Steuerrecht nur möglich, wenn der Fahrer zuvor die deutsche Steuer für das Wohnmobil gezahlt hat, denn der deutsche Nutzer, also der Fahrer, ist steuerpflichtig. Zahlt er nicht und wird erwischt, so wird er für dieses Vergehen verurteilt werden.

Es bleibt dir natürlich dann freigestellt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Viel Spaß dabei und vergiss bitte nicht, uns hier das Endurteil mitzuteilen.

Ach, noch etwas, es geht hier nicht um Zoll, wie du in deinem Posting anmerkst, sondern um eine Steuer.

pipo am 27 Jul 2017 10:47:07

Jetzt bin ich echt erstaunt. Ich war der Meinung, dass es da eine 6 monatige Frist gibt, wenn man längerfristig sich in einem anderen EU Land sich befindet.
Ich habe schon oftmals ein im Ausland zugelassenes Mietfahrzeug von Sixt oder Hertz bekommen. Hab mir nie was dabei gedacht :eek:

klink_bks am 27 Jul 2017 11:00:34

:D Hallo Peter ! :D

Die Frist von 6 Monaten bezieht sich auf das Ummelden deiner Person,
also wenn ein Pole laenger als 6 Monate hier in Deutschland aufhaelt,
muss er seinen Wohnsitz ummelden. Und damit auch sein Kfz.

Gruss von der schoenen Mittelmosel
Achim

nulpe am 27 Jul 2017 11:09:24

Jeder der hier in D ein Fahrzeug fährt ist hier in D steuerpflichtig, auch wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen ist. Er ist aber steuerbefreit, wenn er seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat (Touristen). Hier ist aber das nicht der Fall, die Steuerbefreiung entfällt. Er muss vom ersten Tag des Fahrens hier eine Steuer entrichten, die für PKW z.B. 0,51 € pro Tag beträgt. Das kann er hier auch nach der Ankunft machen aber ohne größere Verzögerung.
Wenn er aber z.B. für einen Monat vorausbezahlt hat, bekommt er bei vorzeitiger Rückkehr keine Erstattung.

Das Gesetz dazu suche ich gleich mal raus.

Trashy am 27 Jul 2017 11:21:43

Hat eigentlich schon jemand mal schriftlich bei der zuständigen Behörde angefragt??

nulpe am 27 Jul 2017 11:33:08

§ 1 Steuergegenstand
(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt

1. das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen;
2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden.

§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung
Von der Steuer befreit ist das Halten von
13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;

§ 9 Steuersatz
(3) Für ausländische Fahrzeuge beträgt die Steuer, wenn sie tageweise entrichtet wird, für jeden ganz oder teilweise im Inland zugebrachten Kalendertag

1. bei Zwei- und Dreiradkraftfahrzeugen (ausgenommen Zugmaschinen) sowie bei Personenkraftwagen 0,51 EUR,


Welcher Satz für Wohnmobile gilt, müsste man nachschlagen.
Ich habe mich seinerzeit für das Thema interessiert, da wir ein in Spanien zugelassenen PKW dort stehen haben. Wenn ich mit dem nach D fahre, muss ich dafür Steuern zahlen.
Aber jetzt zwei gute Nachrichten: Ich hatte damals auch gelesen, das es zwischen F und eine gegenseitige Anerkennung der KFZsteuern gibt. Bitte das aber nachprüfen!!! Keinesfalls ist das bei anderen Ländern der Fall. Mit der EU haben die nationalen Steuergesetze nichts zu tun!!
Und in Bayern (angeblich auch SWH) sollen die Finanzbehörden weisungsgemäß auf eine Verfolgung verzichten.

Auf jeden Fall gibt es regelmäßig Strafverfolgungen, wo z.B. ein Pole hier einen festen Wohnsitz anmeldet, aber sein in Polen zugelassenes Fahrzeug hier weiter benutzt und nicht ummeldet.

Und ja: Ich habe nachgefragt (Berlin).

nulpe am 27 Jul 2017 11:47:31

Noch etwas:
Genau genommen darf auch der Halter das KFZ in D nur führen, wenn er diese Steuer bezahlt.
Grund: Er hat seinen Hauptwohnsitz in D und in F nur einen Nebenwohnsitz und gilt damit als Inländer, der ein in Ausland zugelassenes KFZ führt.

Übrigens: Es es nie "verboten", sondern nur steuerpflichtig. Verurteilt wird man nicht für das verbotene Führen eines Fahrzeugs, sondern wegen Steuerhinterziehung.
Es sollte sich aber jemand dahinterklemmen, ob die von mir erwähnte Absprache der gegenseitigen Steueranerkennung (ähnlich wie bei Erbschaftssteuern) zwischen F und D noch gilt.

brawo1 am 27 Jul 2017 12:45:17

nulpe hat geschrieben:Übrigens: Es es nie "verboten", sondern nur steuerpflichtig. Verurteilt wird man nicht für das verbotene Führen eines Fahrzeugs, sondern wegen Steuerhinterziehung.

Deine Aussage ist nicht richtig und du widersprichst dich im Posting. Du schreibst, es ist nie verboten, aber man wird trotzdem verurteilt, wie soll das denn gehen. Im hier angeführten Fall begeht man eine Steuerstraftat, die gemäß § 370 Abgabenordnung geahndet wird.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

welchen Roller mit altem 3er Führerschein ?
Steuerberechnung
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt