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Vor 3 Monaten habe ich mir ein neues Wohnmobil gekauft, direkt bei der Übernahme Wassereinbruch durch Falschanschuß Siphon/Abfluß. integrierte Gurthalter zerschmettert, Lampen ohne Licht im Hubbett, unsaubere Einpassung der Frotscheibe, unsaubere Holzverarbeitung, Türen teilweise nicht lotgerecht eingebaut
nach der ersten Fahrt Boden wellt sich, zurück in die Werkstatt, 1. Nachbesserungsversuch, Stütze defekt, Lagegerät für Solaraanlage ausgefallen, zurück in die Werkstatt, Mängelbeseitigung und versuchte 2. Nachbesserung beim Boden, Boden eingeschnitten, neu verklebt trotz erheblicher Bedenken meinerseits. Nachbesserung erfolgte nach einer Reparaturanleitung des Herstellers, 2. Nachbesserung fehlgeschlagen, nun gehen teilweise die Einschnitte im Boden auf und der Boden wellt sich erneut an weiteren Stellen. Fahrertür /Mercedes liegt nicht an, versuchte Nachbesserung, erfolglos, neue Tür zugesagt, Gaskastentür schief eingebaut, Umleimer lösen sich, neue Jalousie eingebaut, Thermomatten vertauscht, wieder in der Werkstatt. Das Fahrzeug hat ca. 9.000 Fahrleistung, davon allein 5000 erforderlich für Werkstattbesuche,da ich mich in Spanien aufhalte. M.E. ist eine 3. Nachbesserung für den Boden für mich unzumutbar, da dann das gesamte Mobiliar, Kühlschrank, Heizung, Küche usw. demontiert werden müßte und hierdurch weitere negative Auswirkungen/Schäden zu befürchten sind. Von mir wurde daher der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und die Rückabwicklung gefordert. Es ist eine unendliche und unglaubliche Geschichte, die mit dem Kauf und dem Auftreten von Mängeln zusammenhängt. Wer hat bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und wie ist die Angelegenheit ausgegangen? Ich denke, dass der Händler das Fahrzeug zurücknehmen muß und ich den Kaufpreis zurück bekomme, eine Nutzungsentschädigung müßte mit den mir entstandenen Kosten füri die Mängelbeseitigungen aufgerechnet werden. leider keine zeit für lange ausfürungen... ABER!!! wir haben unseren letzten vw bulli - einen t5 gewandelt. zu dieser zeit habe ich viel im www geschaut - und viel gelernt. demnach muß ein mangel wohl nichtmal gravierend sein -und ein nachbesserungsversuch reicht wohl auch...
zu den fakten... wir haben mit 0,4%/1000km des neupreises als nutzungsentschädigung gewandelt. von den herstellern gewünscht wird 0,67% - aber die laufleistung die hier für moderne dieselmotoren zugrunde gelegt wird hält heute vor keinem gericht mehr stand... also zur not rechtsbeistand... des weiteren wurde der kaufpreis natürlich verzinst - die an- und ummeldekosten, der verbleibende tankinhalt und weiter kosten, die uns durch den mangelhaften zustand des fahrzeuges entstanden sind geltend gemacht - und auch erstattet. also nur mut... wenn das Womo nicht in ordnung ist.. anwalt einschalten und wandeln... :wink: heiko p.s. hier findest du einige urteile, die auch mir damals geholfen haben... --> Link Guten Morgen, campoverde !
Erstmal willkommen hier im Forum ! Hier wird dir-siehe auch die Antwort von MAN, bestimmt geholfen ! Die Sache mit deinem Fahrzeug hört sich ja wirklich grauselig an-fast so, als wenn dieser Hersteller zum erstenmal ein WoMo gebaut hat-und das für dich war ! Uns würde gewiss einmal interessieren, was für ein WoMo das denn ist und was man dir bzgl. der Schäden in der Werkstatt gesagt hat, was nun zu tun wäre bzw. was für Hilfen (Service) man dir dort anbot. edit: Ups, habe erst jetzt in dein Profil geschaut und weiß nun, was für ein Mobil du fährst. Aber: warum ist die Werkstatt sooo weit fort ? Werner Hallo Campoverde,
MAN hat recht, ich meine mich erinnern zu können, das Dir sogar Kilometergeld zu den Garantiereparaturen zusteht. Nimm Dir einen "Rechtsverdeher". Vile Glück Zunächst finde ich es toll, dass man hier im Forum die Möglichkeit hat, sich mit Gleichgesinnten zu unterhalten. Einfach toll, ich hoffe, dass ich die Möglichkeiten nie bereue.
Nun warum ist die Werkstatt so weit weg. Ich habe mir das Wohnmobil in Deutschland gekauft, daher muß ich mich an die Vertragswerkstatt in Deutschland halten. Da ich nun einmal in Spanien bin, fallen bei der Mängelbeseitigung die entsprechenen Kilometer an. Mir wurde auch angeboten, direkt das Werk anzufahren. Auch hier wären es über 2.200 km gewesen. Ich habe ja noch ganz vergessen, darauf hinzuweisen, dass auch die Kühlschranktüren ausgebaut werden mußten, das Schloss einer Kühlschranktür nun auch defekt ist. Ich habe nun per Einschreiben den Rücktritt (Wandlung) erklärt und um Rückabwicklung Zug um Zug gebeten. Die Antwort steht aus, ich hoffe, dass ich in den nächsten Tagen eine Mitteilung erhalte, ich werde Euch über den jeweiligen Stand informieren. Ich habe weiter meine Rechtsschutzversicherung gebeten, den Fall zu übernehmen. Im beiderseitigen Interesse hoffe ich jedoch, dass der Fall gütlich geregelt werden kann. Im übrigen hätte der Händler ja auch kein Problem, da auch der Hersteller gegenüber ihm schadensersatzpflichtig ist. Ich habe einfach ein Montagsfahrzeug!!!! Im Moment läuft vor dem EuGH ein Musterverfahren zu den "Nutzungskosten" beim Rücktritt vom Kaufvertrag.
Sollten Dir Nutzungsentschädigungen in Rechnung getellt werden, musst Du diesen in jedem Fall widersprechen! Auf jeden Fall ist das ein Fall für nen Anwalt (Rechtschutzversicherung!). Rein rechtlich sind 2 Versuche einer Ausbesserung üblich, mehr nicht...aber wie gesagt...Anwalt einschalten. Im Übrigen hat der Hersteller mit diesem Fall nix zu tun! Dein Vertragspartner ist der Händler, nicht der Hersteller! Es ist korrekt, dass der Hersteller mit dem Fall nichts zu tun hat. Ich habe hiermit auch nur angedeutet, dass der Händler wiederum ein Rückgriffsrecht gegenüber dem Hersteller hat, sofern das Fahrzeug von Anfang an mit den Mängeln schon bei der Auslieferung behaftet war. Für mich zählt nur der Vertrag mit dem Händler. Jetzt habe ich aber mal ne Frage an die rechtskundigen Leute hier: Ist es denn bei WoMo anders als bei PKW ? Mit meinem VW z.B. kann ich bei Schäden-natürlich auch während der Garantiezeit-jede Vertragswerkstatt in ganz Europe bzw. weltweit anlaufen und dort wird für mich kostenlos der Schaden behoben. Warum sollte ich also nichz zu irgendeinem Knaus-Hobby-Detlefs........ Händler mit Werkstatt gehen können, wenn ich unterwegs einen Schaden erleide. Ist doch gerade bei Freizeitfahrzeugen wichtig, die ja viel häufiger heimatfern eingesetzt sind !
`??????????? Werner Moin Werner,
gibt ein Hersteller Garantie kannst du Leistungen aus dieser bei jedem Vertragshändler einfordern. gibt der Hersteller keine, dann hast du nur die Möglichkeit Sachmangelhaftung gegenüber deinem Händler geltend zu machen. Bei PKW geben ja die meisten wieder Garantie, bei Mobilen sind es aber die wenigsten - oder es wird Garantie nur auf einzelne Baugruppen, z.B. Dichtigkeitsgarantie für x Jahre, Möbelgarantie für x Jahre, versichert. Hallo Dakota !
Danke erstmal für deine Information. Der Umstand selbst ist aber für die Betroffenen ziemlich nachteilig-da man ja meist die Fehler bei der Benutzung entdeckt-und dann ist man oft meilenweit von zuhause und dem Händler entfernt. Wie verhält sich der Camper denn dann ? Da habe ich ja insofern Glück, daß ich ein gespann fahre: Zumindest mein T5 (Garantie)kann dann im Falle eines Falles überall wieder flott gemacht werden und der WoWa (verm. mal "Sachmangelhaftung") selbst wird, da kaum mechanisch beanspruchte Teile dran sind, auch einen Urlaub überstehen. Ansonsten kann ich schnell mit dem Auto weiter und Hilfe organisieren. Puh ! Werner
Irgend etwas läuft hier aber falsch. Jedes Wohnmobil besteht aus einem Basisfahrzeug und dem Aufbau. Mit dem Basisfahrzeug (z.B. Iveco) kann ich natürlich zu jeder Ivecowerkstatt fahren und habe die volle Garantie. Beim Aufbau muss ich natürlich zu meinem Händler bzw. zum Hersteller. D.h., sollte ich liegenbleiben gilt natürlich die Mobilitätsgarantie von Iveco. Aha !
Werner Es ist ja toll, wie ihr euch mit méinem Thema befasst. Nun jedoch etwas zur Klarstellung. Hier ist zunächst einmal deutlich zu unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie. Weiter ist klar festzuhalten, dass bei einem Garantieschaden selbstverständlich eine Vertragswerkstatt aufgesucht werden kann. Anders verhält es sich jedoch hier bei der Gewährleistung. Ich habe nach dem Kaufvertrag den Anspruch auf die Lieferung einer fehlerfreien Lieferung. Dieser Anspruch kann jedoch nur bei dem Vertragshändler mit dem ich den Kaufvertrag abgeschlossen habe, durchgesetzt werden.Nur dieser ist mein Ansprechpartner und auch nur hier kann ich einen Rücktritt / Wandlung usw. erklären. Dies habe ich getan und warte nun einmal ab, was passiert. Es geht ja auch hier nicht nur um die Beseitigung eines kleinen Mangels, es geht um mehr. Campoverde genau so ist es !!! MfG.Waldtroll PS. Man kann auch fehlerfreie Ware verlangen oder Kaufpreisminderung. Vom Kaufvertrag kann nur Käufer zurück treten. MfG.waldtroll Hallo Freunde,,
ich habe Euch versprochen, Euch auf dem Laufenden zu halten. Nun hat mir der ADAC die Deckungszusage erteilt. In der pm, Ausgabe 10/2006 hat sich ein Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt "Sachmängel bei Wohnmobilen und Caravans"vorgestellt. Einer aus dem Forum hat mich auf diese Anzeige hingewiesen. Diesen Anwalt habe ich nun beauftragt. Ich denke, ich bin hier gut aufgehoben. Auch hat mir der Chefredakteur von pm, Herr Kohstall, der übrigens einen positiven Testbericht in der Ausgabe 2/2006 über Rapido 996 M geschrieben hat, versprochen, sich einmal an Rapido zu wenden. Ich denke, eine schlechte Presse wäre nicht allzu gut für Rapido. Ich werde weiter berichten, wie meine Sache ausgeht. Schönes Wochendende und sonnige aus Spanien Campoverde Hallo Campoverde, ich hoffe das Du mit dem Anwalt aus Bad Hersfeld einen guten Griff getan hast. Ich wünsche Dir viel Erfolg und es ist schön das Du uns auf dem Laufenden halten willst. nettes hallo zusammen
sind hier vieleicht recht?perten dabei ??? mich würde interesieren ob ich von einer unterschriebenen bestellung eines wohnmobils innerhalb einer frist kostenlos vom kaufvertrag oder eben bestellung das gleiche denke ich (bestellung unterschrieben für ein neues fahrzeug das auf dem hof steht )sonderwünsche wurden noch nicht angefangen eingebaut zu werden ) bitte um schnelle antworten aber nur wenn sich jemand absolut sicher ist was seine aussagen betreffen danke 1 zurücktreten kann 2 ob ich das warum weshalb wieso begründen muß oder 3 nur auf die kulanz des händlers bauen kann
Vertrag ist Vertrag. Wenn man immer zurücktreten könnte nutz ein Vertrag nichts . Beim zurücktreten von einen Kaufvertrag muß man auf jeden Fall eine bestimmte Summe zahlen. Anders ist es wenn ein Ratenkaufvertrag/Finanzierung im Spiel ist hast Du 14 Tage Zeit das ohne Begründung zu wiederrufen,dann ist der Kaufvertrag auch hinfällig. Dieter Hallo Doncamillo
ich habe mich riesig auf mein neues Wohnmobil gefreut, aber schon am Tag der Übernahme ging es los mit den Mängeln............................ Ich hoffe, Du hast mehr Glück als ich und brauchst später keinen Anwalt oder evtl. das Gericht zu bemühen. Ich werde weiter berichten. MfG Campoverde Hallo doncamillo01, ohne das Du Mängel am Fahrzeug findest kannst Du nicht vom Kaufvertrag zurück treten. Bin kein Rechtsanwalt und kann Dir nur aus meiner Erfahrung berichten. Normalerweise werden ca.15 % fällig, aber wenn dem Händler kein Schaden entstanden ist, dann können es auch nur 5 % sein. Der billigste Weg ist für Dich einen Mangel am Fahrzeug zu finden, den der Händler nicht sofort beheben hann. nettes hallo zusammen
muß noch kurz etwas dazu erklären und denke ich habe mich bei der ersten frage(rücktritt vom kaufvertrag ) ziemlich doof ausgedrückt und auch mal etwas positives zu den sooft und auch zurecht kritisierten händlern sagen . da ich ja nicht generell kein neues womo wollte somdern nur eben das nicht wofür ich die bestellung unterschrieben habe hatte ich schon ziemlich bammel ob der händler noch darauf eingeht oder sagt vertrag ist vertrag . also gut nochmals heute hin zum händler ihm erklärt was u warum ich das bestellte nicht mehr will u.s.w lange rede kurzer sinn er fing an herzlichst zu lachen u ich dachte schon so ein a...... (der im endeffekt aber ich ganz alleine war ) da er ja beide marken hat die ich immer im kopf hatte löste sich das problem fast von alleine .er erklärte mir dass ich diesbezüglich bei weitem kein einzelfall bin und dies bei ihm absolut nicht das erstemal war dass so etwas passiert ,dass kunden ein zwei tage später nochmals kommen und ihm das selbe erzählen wie ich und nochmals ein anderes fahrzeug aussuchen das ist auch der grund warum er so sagt er zumindest grundsätzlich ein paar tage abwartet bevor er die bestellung beim werk abgibt auch so können händler mit kunden umgehen oder ??????? habe allerdings keine ahnung wie er reagiert hätte wenn ich überhaupt keines gewollt hätte egal soll mich nicht weiter beunruhigen das problem ist gelöst und ab heute mich wirklich auf das neue freue und kein kopfweh mehr habe Hallo doncamillo01, auch wenn Du dort ein Anderes kaufst, kulanter Händler.!!!!!!!! @doncamillo 01
Was wird es denn nun für ein Mobil? Ein Hobby oder ein Rapido? Hallo Campoverde
Was immer du tust, tue es schnell. Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf wird angenommen, daß der Fehler schon bei Auslieferung vorhanden war und es stehen Dir alle Rechte der Sachmängelhaftung gegen den Händler zu. Sind die 6 Monate rum, mußt Du dem Händler für jeden Mangel BEWEISEN, daß dieser schon bei Auslieferung vorhanden war und nicht erst später entstanden ist. Deine Position verschlechtert sich also erheblich. Dein Anwalt wird das aber wissen. Viel Erfolg
Ich weis ja nicht wie lange die Zeitspanne vom bestellen bis zum Rücktritt war. Aber da ich mein Womo immer mit einer Finanzierung kaufen müßte währe ich innerhalb der Frist zurückgetreten und hätte mich total neu bei der Suche orientiert. Wenn ich dann wieder bei den Händler gelandet währe wärs auch gut. Anders sieht es aus wenn man bei der hauseigenen Bank finanziert,dann tritt man ja beim Händler als Barzahler auf,dann gibs kein Rücktrittsrecht. Dieter Hallo Peter,
vielen Dank für Deine Ratschläge. Ich habe das Wohnmobil Anfang Juni 06 gekauft. Von daher ist die Frist noch lange nicht vorbei. Zu den aufgezählten Mängel kommen weitere hinzu, Tür für Gasflaschen, Aufbautür und Garagentür nicht im Lot. Auch im Heckbereich ist eine Schürze (?) nicht korrekt angebracht, unterschiedliche Breite der Fugen!!! Ich habe ja die Angelegenheit dem Fachanwalt aus Bad Hersfeld übertragen. Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist erklärt, alles andere muss sich nun zeigen. Ich habe gedacht, dass ein Händler mehr Wert auf zufriedene Kunden legt. Egal wie die Angelegenheit aussgeht, ein schlechter Beigeschmack wird bleiben und trägt mit Sicherheit nicht für das Image des Herstellers und des Händlers bei. Ich werde Euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten. Für Eure Unterstützung herzlichen Dank. Mit freundlichen und sonnigen n aus Spanien Campoverde Bei Spaltmaßen usw. ist zu bedenken, dass die Wohnmobile in Handarbeit einzeln angefertigt werden. Da kommt es schonmal zu Abweichungen. Anders, als bei zB. PKWs.
, Heinz Hallo Heinz,
ich bin etwas verwundert, dass die Qualität bei Wohnmobilen anders angesetzt wird, als bei Pkw`s. Auch bei einer Handarbeit verlange ich eine ordnungsgemässe Ausführung und keine Mängel. Unterschiedliche Fugenbreiten dürfen hier auch nicht auftreten, auch keine Verbiegungen der Türen. Also die Entschuldigung würde ich niemals akzeptieren. Wenn eine Tür mit den Scharnieren schief angebracht wurde, liegt dies immer an dem ausführenden Handwerker, egal ob Pkw oder Wohnmobil. Er hat einfach seine Aufgabe nicht ordnungsgemäss erledigt und einen Mangel verursacht. MfG Campoverde Hallo !
Handarbeit sollte man sich aber nicht so vorstellen, daß da ein ,zwei Leute liebevoll mit Säge und Akkuschrauber ein Mobil/Wohnwagen herstellen, sondern das geht raz-faz am Fliessband. Habe gerade in einer Verlautbarung der Fa. Hobby aus Rendsburg gelesen , daß man dort für einen kleineren 1-achsigen Wohnwagen keine 2 Stunden in der Montage benötigt-für grössere Fahrzeuge auch nur unwesentlich länger ! Anders kann man auch den jährlichen Ausstoss (Produktion) vo 130000 Fahrzeugen nicht erreichen. Durch diese Produktionszahlen haben so rg. 6-7000 Leute Lohn und Brot. Werner Hallo jonathan, so kommt die Sch.... zustande Hallo Freunde,
ich habe Euch versprochen, mich wieder zu melden, wenn es etwas Neues gibt. Da der Versuch der gütlichen Einigung gescheitert ist, wird nun beim Landgericht die Klage eingereicht. Ich werde vertreten von Herrn RA Daehn aus Bad Hersfeld. Meine Rechtschutzversicherung, ADAC, hat für das Verfahren die Deckungszusage erteilt. Ich denke, dass der Prozeß nicht nur für mich, sondern für alle Wohnmobilisten von großer Bedeutung ist. Über die weitere Entwicklung halte ich Euch auf dem Laufenden. MfG. Campoverde Wir drücken dir alle Daumen :zustimm: Da bin ich auch mal gespannt. Mit dem Uli hast bestimmt einen der besten Anwälte auf diesem Gebiet. Ich wünsche Dir viel Erfolg und das es nicht Jahre dauert. Ob Du einen guten RA hast wirst Du bald merken. Laß Dir auf alle Fälle vor Einreichung noch mal die Klage schicken, nicht das was verkehrtes mit drin steht. Gute Nerven und ein dickes Fell brauchst Du auf alle Fälle. Mein Klage wurde zurück gezogen, nun warte ich noch auf die Auszahlung des Preisnachlasses. Hätte der Händler vor her zugestimmt, wäre er mit der halben Miete dabei gewesen. Hatte einen sehr guten RA aus Chemnitz, er Verstand sein Handwerk. Hallo,
vielen Dank für Eure Beiträge, die mich natürlich aufmuntern. Es ist ja mehr als schade, dass mein Wohnmobil nun schon 3 1/2 Monate unangetastet in der Garage steht. Normalerweise wären wir in Marokko. Nun muss ich jedoch die Entwicklung abwarten. Ich möchte einfach nicht mehr fahren, einmal wegen der Mängel und zum anderen möchte ich mir auch keinen Schaden mehr einfahren. Waltroll, warum hast Du Deine Klage zurückgezogen? Das ist nämlich, so mein Anwalt, immer das Problem, dass nie eine Entscheidung kommt, sondern vorher der Einbruch erfolgt. Ich werde, da ich ja auch die Abdeckung über die Rechtschutzversicherung habe, das Verfahren durchziehen. Auch wenn ich eine längere Zeit, was mir sehr leid tut, nicht fahren kann. Schade ist nur, dass man immer älter wird und dann das Fahren immer kürzer wird. Aber was solls, ich muss dadurch. Es muß einmal eine Entscheidung auf diesem Gebiet getroffen werden. Ich hoffe auch hier, dass ich den richtigen Anwalt habe. Selbstverständlich bekomme ich immer zunächst den Entwurf zu lesen. Die Abwicklung zwischen Anwalt und mir klappt vorzüglich. Ich kenne ihn nicht persönlich. Ich habe jedoch festgestellt, dass er nicht nur ein Jurist ist, sondern auch über hervorragende Kenntnisse bezüglich Wohnmobile usw. verfügt. Ich vertraue ihm voll und ganz. Viele liebe aus Spanien Campoverde Hallo,
ich habe schon vor einiger Zeit in einem anderen Camperforom div. Beiträge des o.g. Rechtsanwaltes gelesen und so schon viele wertvolle Tipps erhalten. Ist in meinen Augen der beste, den man in dieser Angelegenheit haben kann. Er ist selbst Wohnmobilfan. Kopf hoch-wird schon werden ! Werner Hallo Campoverde, wir haben die Klage deshalb zurück gezogen, weil wir auf Kaufpreisminderung geklagt hatten und der gegnerische Anwalt nach Einreichung der Klage einen für uns angemessenen Betrag angeboten hat. Dein Mobil kostet das Dreieinhalbfache eines normalen PKW.
Ist schon ein Armutszeugnis vom Hersteller, das nicht kulant zu regeln. Weiß ehrlich gesagt nicht, was ich machen würde wenn ich ein neues Womo hätte, was wegen Mängeln nicht nutzbar wäre. :twisted: Zum Thema Handarbeit: Auch ein Rolls-Royce wird in Handarbeit hergestellt. Möchte die dummen Gesichter der Käufer sehen, wenn denen der Verkäufer sagt, das eine schief eingepasst Tür bei Handarbeit normal wäre. :wink: PS: Die Überschrift zum Test Deines Mobils in PM 2/2006 lautet "Mit Reifegarantie" Vermute, da denkst Du nun anders drüber. Hallo,
vielen Dank für die Nachricht. Was ich denke, kann ich im Moment nicht zum Ausdruck bringen. Es ist nur sehr traurig, dass man meint, ein schönes, vielleicht das letzte Womo, zu kaufen, und dass man dann so einen Ärger hat. Den Test habe ich auch in der pm, Ausgabe 2/06, gelesen und war auch davon überzeugt, ein gutes Fahrzeug zu kaufen. Dieses Erlebnis gönne ich keinem von Euch. Ich hoffe nur, dass auch Richter unter den Wohnmobilisten sind. Ich möchte wissen, wie die reagieren würden, wenn sie so ein "Zitronenauto" gekauft hätten. Ich habe mir einen guten Anwalt genommen und gehe voller Zuversicht in das Verfahren vor dem Landgericht. Traurig ist nur, dass die Kiste steht und steht und steht. Ich werde weiter berichten. MfG. Campoverde aus Spanien Hallo liebe Womofreunde,
ich habe Euch versprochen, den jeweiligen Sachstand mitzuteilen. Nun steht im März die erste Verhandlung vor dem Landgericht an. Mal sehen, was passiert. Ich werde weiter berichten. Campoverde Hoffe für Dich, dass es auch mit der ersten Verhandlung dann erledigt ist und es sich nicht noch weiter hinauszögert. Viel Erfolg! Hallo im Münsterland,
vielen Dank für die aufmunternden Worte. Ich kann sie gut gebrauchen. Interessant ist die Tatsache, dass der Prozeß vor dem Landgericht in Münster stattfindet. Zufall oder????? Leider steht mein Fahrzeug nun fast 6 Monate ungenutzt in der Garage und das bei einem neuen Womo. Ich werde Euch alle auf dem Laufenden halten. Mfg aus Spanien Campoverde Dann hoffe ich mal für Dich, dass Du auch an den selben Richter gerätst wie wir damals. Für uns ist die Verhandlung damals am Landgericht in Münster zur Zufriedenheit verlaufen. Das selbe wünsche ich Dir auch. Wie schon gesagt, viel Glück dabei! Hallo in Enningerloh,
könnt Ihr mir einmal etwas näher schildern um was es damals ging, gab es ein Urteil oder einen Vergleich, vielleicht einmal das Az. des Urteils mitteilen. Dies könnte für mich sehr hilfreich sein und auch für meinen Anwalt. Ich habe den Fachanwalt aus Bad Hersfeld. Ich möchte hier nicht noch einmal auf meine traurige Geschichte eingehen, ich habe sie nur auszugsweise veröffentlicht. Es ist der helle Wahnsinn was alles so möglich ist. Bitte, wenn es möglich ist, helft mir ein wenig weiter. Danke. Sonnige aus Spanien Campoverde
Hallo nach Spanien, wie es bei uns abgelaufen ist, kannst Du hier im Forum nachlesen, ist allerdings eine relativ lange Geschichte. --> Link Es endete damit, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wurde und das Fahrzeug wieder abgeholt wurde. Wegen dem Az. schreibe ich Euch noch eine Mail muss das erst wieder raussuchen. (Deine Anfrage über unser Kontaktformular unserer HP habe ich erhalten) |
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