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hallo
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Rücktritt vom Kaufvertrag 1, 2


beutlin am 16 Feb 2007 14:01:20

Hallo,

sehr interessante, wie auch traurige Geschichte.

Auch unser neuer Kastenwagen ist nicht perfekt.
1 Tag nach Abholung beim Händler musste ich feststellen das nicht einmal der Abwasserschlauch
der Spüle angeschlossen war. Resultat : Die Brühe verteilte sich auf dem ganzen Boden. TOLL.
Die Türgummis der Hecktüre passen nicht (sind zu kurz). Nach erst 250km Fahrt bin ich auf die nächsten
Probleme gespannt.

Meine persönliche Meinung ist das die WoMo´s bis zur mittleren Preisklasse in der Qualität i.d.R.
deutlich schlechter verarbeitet sind als Pkw. Das sieht man sofort, wenn man hinter die "Kulissen" schaut.
Jeder der in einer Branche arbeitet (wie ich) die mit Fahrzeugherstellung zu tun hat wird das bestätigen können
Wie gesagt, nur meine Meinung und nur hier erwähnt, da andere im Thread Qualität angesprochen hatten.

Campoverde wünsche ich Zuversicht, Kraft, einen tollen Anwalt und nicht zuletzt einen objektiven Richter.


Beutlin

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Campoverde am 16 Feb 2007 15:21:51

Hallo,

vielen Dank für Eure netten Zeilen. Es würde mich noch interessieren, ob es bei dem zurückgenommenen Fahrzeug um ein neues oder gebrauchtes gehandelt hat. Hast Du das Geldwieder bekommen durch das Urteil des Gerichtes?
Bitte schildere Deinen Fall noch etwas genauer. Ich kann im Forum die Einzelheiten nicht finden.
Danke und aus Spanien
Campoverde

Campoverde am 20 Feb 2007 16:08:31

Hallo BossCatOne,

bitte antworte mir doch auf meine Fragen zu Deinem Fall. Ich denke, sie sind für mich für mein Verfahren vor dem LG Münster in uninteressant.
Daher noch einmal die Bitte um Überlassung des Urteils, Az. usw. Ich denke, der Fall ist auch für viele von uns von erheblicher Bedeutung. Ich will ja auch später meine Erfahrungen zum Nutzen der Womofreunde weitergeben. Also bitte noch einmal, helfe mir mit den Angaben.
Danke.
MfG
Campoverde

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Bergbewohner1 am 20 Feb 2007 20:47:57

Campoverde hat geschrieben:Hallo BossCatOne,

bitte antworte mir doch auf meine Fragen zu Deinem Fall. Ich denke, sie sind für mich für mein Verfahren vor dem LG Münster in uninteressant.
Daher noch einmal die Bitte um Überlassung des Urteils, Az. usw. Ich denke, der Fall ist auch für viele von uns von erheblicher Bedeutung. Ich will ja auch später meine Erfahrungen zum Nutzen der Womofreunde weitergeben. Also bitte noch einmal, helfe mir mit den Angaben.
Danke.
MfG
Campoverde

Hallo, behalte die Nerven, ich weiß ja aus eigener Erfahrung es ist leichter gesagt als getan.
In der Regel ist die erste Verhandlung ein güte Termin, das heißt es wird seitens des Gerichtes versucht eine gütliche Einigung unter den Parteien herzustellen.
Warte erstmal ab wie die erste Verhandlung ausgeht, vielleicht lenkt der Händler hier ein.
Ich drücke Dir ganz fest die Daumen, ich kann mich voll in Deine Lage versetzen.
Ich denke nicht das Du den Prozeß verlierst und die Klage abgewiesen wird.
Als ich damals 2005 geklagt hatte und dann nach einem nervenaufreibenden Jahr, die Klage abgewiesen wurde, brach für mich eine Welt zusammen.
VW hatte einen Fachanwalt und ich meine Nachbarin, selbst WoMo-Besitzerin und außerordentlich sieges sicher.
Sie hat trotz Anmahnes meiner seits, Fakten zurück gehalten und dann kam es deshalb auch mit zur Klageabweisung.
Aber bei Dir sind es andere Vorrausetzungen und behalt die Ruhe.

Gast am 20 Feb 2007 20:53:04

Campoverde hat geschrieben:Hallo BossCatOne,

bitte antworte mir doch auf meine Fragen zu Deinem Fall. Ich denke, sie sind für mich für mein Verfahren vor dem LG Münster in uninteressant.
Daher noch einmal die Bitte um Überlassung des Urteils, Az. usw. Ich denke, der Fall ist auch für viele von uns von erheblicher Bedeutung. Ich will ja auch später meine Erfahrungen zum Nutzen der Womofreunde weitergeben. Also bitte noch einmal, helfe mir mit den Angaben.
Danke.
MfG
Campoverde


Hallo Heinz,

es steht alles relevante in dem Thread den ich oben genannt habe und das Aktenzeichen habe ich Dir per Mail gesendet. Mehr kann ich beim besten Willen nicht mehr für Dich tun, so gern ich auch würde. Es ist bis fast in die kleinste KLeinigkeit alles in dem Thread aufgeführt (Schäden usw.).

Ich sende Dir das Az jetzt noch mal per PM. Aber bitte verstehe auch, dass ich nicht alle Einzelheiten noch mal aufführen möchte, da sie eh schon im Thread aufegführt sind.

Campoverde am 20 Feb 2007 21:09:40

Hallo in Enningerloh,

vielen Dank für die Nachricht. Ich habe versucht, die Einzelheiten herauszulesen, ist mir leider nicht ganz gelungen. Die Hauptursache muß wohl Feuchtigkeit gewesen sein. Über Gutachter usw. habe ich nichts gelesen, leider habe ich auch noch keine Mail erhalten.
Dennoch herzlichen Dank und die besten Glückwünsche zum Geburtstag.


[mod="Tipsel"] Mailadresse entfernt [/mod]

MfG. aus Spanien
Campoverde

Campoverde am 21 Feb 2007 00:52:14

Hallo Waldtroll,

Du hast geschrieben, dass der erste Termin ein Gütetermin war. Warst Du auch anwesend oder nur Deine Anwälte?

MfG
Campoverde

Campoverde am 21 Feb 2007 01:45:15

Hallo Waldtroll und Olaf,

ich habe nun die unendlich lange Geschichte von Olaf gelesen und bin wirklich entsetzt, wie man mit einem Käufer umgehen kann.
Mein Fall liegt ja etwas anders, da ich mir ein neues Fahrzeug gekauft habe und dann eine unendlich lange und traurige Entwicklung aufgetreten ist, die nun in einem Rechtsstreit entschieden werden muß. Olaf, Du hast ja dann Glück gehabt, dass in Münster die Angelegenheit kurz und bündig erledigt wurde. Ich denke, es war mehr ein Vergleich und nicht ein Urteil. Soweit ich Deinen Fall gelesen habe, hat sich die Firma sofort im ersten Termin mit der Rückabwicklung einverstanden erklärt. Richtig? Ich hoffe, Ihr habt jetzt mehr Glück mit einem anderen Fahrzeug und auch Dir, Waltroll, wünsche ich auch viel Glück bei Deinen Reisen.
Vielen Dank für Eure aufmunternden Worte. Ich bleibe gelassen und habe im übrigen mit RA Daehn aus Bad Hersfeld einen Könner auf diesem Gebiet, nicht nur Jurist, sondern auch selbst Womofahrer. Details werde ich selbstverständlich auch nicht mehr mitteilen, ich werde Euch jedoch auf dem Laufenden halten.
MfG
Campoverde

Gast am 21 Feb 2007 07:00:32

im übrigen mit RA Daehn aus Bad Hersfeld


Mit diesem Anwalt kann Dir eigentlich nichts passieren, ein Könner in seinem Fach so wie ich es schon von vielen gehört und gelesen habe.

PS: Es ist richtig, der Anwalt der Gegenseite hatte seinem Mandanten geraten, auch auf Raten des Richters hin, der Rückabwicklung sofort zuzustimmen. Leider hatte sich die Rückabwicklung trotz allem noch etwas "verzögert". Mach Dir nicht zuviele Gedanken und sieh der Sache etwas gelassener entgegen, Du hast ja einen RA der sein Handwerk versteht und weiß wovon er spricht.

Campoverde am 16 Mär 2007 01:53:01

Hallo Womofreunde,

nun habe ich eine Ladung zum Gerichtstermin Ende März erhalten. Ich werde zu gegebener Zeit weitere Einzelheiten mitteilen.

MFG
Campoverde

Campoverde am 17 Mär 2007 22:25:23

Hallo,

ich habe zuvor einen Beitrag geschrieben und um Mithilfe gebeten.
Wo ist der Beitrag geblieben? Wurde er evtl. gelöscht? Wenn ja, warum?
MfG
Campoverde

Gast am 17 Mär 2007 22:28:18

Campoverde hat geschrieben:Hallo,

ich habe zuvor einen Beitrag geschrieben und um Mithilfe gebeten.
Wo ist der Beitrag geblieben? Wurde er evtl. gelöscht? Wenn ja, warum?
MfG
Campoverde


Hier ist der Beitrag doch...

--> Link

Hast nur woanders geschrieben ;-)

Administrator am 18 Mär 2007 00:21:02

Das war ich - ich räume grad ein bissel auf und bin noch nicht dazu gekommen, eine Benachrichtigung zu senden.

Der Mithilfe-Beitrag wie auch dieses Thema gehören nicht in "Gesetze und Verordnungen" - und wurden daher verschoben

Campoverde am 18 Mär 2007 01:19:15

Hallo Dirk,

ich bitte um Entschuldigung für meinen Fehler. Danke, dass Du mir mit dem Verschieben geholfen hast.

MfG
Campoverde

Administrator am 18 Mär 2007 02:23:13

kein Problem - ist mir auch schon passiert :wink:

Gast am 08 Dez 2007 22:54:11

Hallo zusammen,

ich hole diesen Thread nach oben, weil ich derzeit ebenfalls mit dem Thema Wandlung bzw. Rückabwicklung konfrontiert bin.
Im Thread "Von Eura zu Eura" hatte ich gestern ja geschrieben, dass der Händler nun im zweiten Anlauf die Mängel an dem von mir gekauften Integra anerkannt hat aber in einem Telefonat mit meiner Frau erklärt hat, er würde keine Nachbesserung (hinsichtlich eines Nässeschadens) vornehmen und würde von sich aus eine Wandlung (Ersatzfahrzeug) oder eine Rückabwicklung vorschlagen (meinen alten angetauschten Alkoven hat er wohl noch).

Nun meine Frage, da ich den Integra eigentlich nicht so ohne weiteres wieder "sausen lassen" möchte:
Kann der Verkäufer überhaupt ohne einen Nachbesserungsversuch von sich aus einen Rücktritt vom Kaufvertrag durchsetzen, wenn ich als Käufer das nicht möchte ?

Vielleicht hat hier jemand Erfahrungen damit ?

Beduin am 08 Dez 2007 23:05:24

Soweit ich weis darf nur der Käufer das tun.
Wunder mich allerdings das er sich so anstellt.
Was ist den aus der Kostenübernahmen geworden?
Tut mir echt Leid für dich

Gast am 08 Dez 2007 23:09:55

Hallo Ina,

ich weiß ja nun nicht, ob du unter "Von Eura zu Eura" nochmal nachgelesen hast, aber es waren ja mehrere Stellen feucht; und letzte Woche hatte er ja nur die Kostenübernahme für einen Schaden erklärt; jetzt sieht es offensichtlich so aus, dass die Reparatur aller feuchten Stellen ihm zu teuer wird, zumal ich noch einen Preisnachlass wegen des nicht erklärten Hagelschadens verlangt habe.

achimHH am 09 Dez 2007 00:36:07

Hallo Gerhard.

ob Dein Händler das darf/kann oder nicht, ist
doch nebensache. oder?

Wenn er sagt, das er diese Reperatur nicht zahlen wird,
und Dir einen anderen Weg vorschlägt,
wie willst Du ihn dazu zwingen?

Etwa auf dem gerichtlichen Weg?

erstens ist das nicht klug und zweitens kann es sein,
das Du dann sogar den Prozess verlierst.

Versuche Dich mit dem Händler vernünftig in aller Ruhe zu
einigen, und macht das beste daraus.

Zur Not, musst Du eben nochmal neu auf suche gehen. ;-)

achim

Gast am 09 Dez 2007 00:41:52

achimHH hat geschrieben:Hallo Gerhard.

ob Dein Händler das darf/kann oder nicht, ist
doch nebensache. oder?

Wenn er sagt, das er diese Reperatur nicht zahlen wird,
und Dir einen anderen Weg vorschlägt,
wie willst Du ihn dazu zwingen?

Etwa auf dem gerichtlichen Weg?

erstens ist das nicht klug und zweitens kann es sein,
das Du dann sogar den Prozess verlierst.

Versuche Dich mit dem Händler vernünftig in aller Ruhe zu
einigen, und macht das beste daraus.

Zur Not, musst Du eben nochmal neu auf suche gehen. ;-)

achim


Bin da mit Achim einer Meinung, beharre nicht auf die Reparatur wenn Dir der Händler schon von selbst zwei Alternativen anbietet.

Lieber Rückabwickeln, wenn kein gescheites Fahrzeug auf dem Hof steht und dann in Ruhe von vorn Anfangen mit der Suche nach einem passendem Grundriss für Eure Bedürfnisse.

migula am 09 Dez 2007 01:01:04

Ich denke das Problem liegt darin, dass Gerhard sein altes Mobil bei einer Rückabwicklung zurücknehmen soll.

Beduin am 09 Dez 2007 09:16:49

achimHH hat geschrieben:Etwa auf dem gerichtlichen Weg?

erstens ist das nicht klug und zweitens kann es sein,
das Du dann sogar den Prozess verlierst.

Versuche Dich mit dem Händler vernünftig in aller Ruhe zu
einigen, und macht das beste daraus.


Das ist sowas von richtig :!:

Mit den meisten geht es ja nur auf vernüftigem Weg und ohne Druck.
Wäre sehr froh gewesen wenn es in meinem Fall auch vernüftig abgegangen wäre.
aber nachdem er das Geld hatte, ich vom Hof runter war, ging da garnichts mehr.
Kein Gespräch, keine Mail nichts.

Und glauben mir, so ein sch*** Verfahren zehrt ungemein an den Nerven. Meins läuft jetzt schon bald ein Jahr und in erster Instanz wurde die Klage ja auch abgewiesen, wo sich alle sicher waren das ich nur gewinnen kann.

Achja, nach dem Absenden ist mir eingefallen das er nur die eine Sache zahlen wollte.

Gibt ja auch die möglichkeit der Wertminderung? Mit der du dann die Reperatur zaheln könntest, zum teil zumindest

Gast am 09 Dez 2007 09:24:56

Hallo,

was den gerichtlichen Weg betrifft, stimme ich euch natürlich zu. Schon allein wegen des Zeitfaktors.... und meine Nerven brauch ich eigentlich auch für was anderes.
Mich ärgert halt einfach nur das ganze Drumherum und dass der Händler einfach sagt:
Mängelbeseitigung machen wir nicht, also tun wir einfach so, als wär nix gewesen. Die Zeit, die ich investiert habe und die mir wo anders schon fehlt, die hast du vertan - obwohl, ein bisschen was hab ich schon auch draus gelernt.

Bergbewohner1 am 09 Dez 2007 13:55:03

gerhard_sr hat geschrieben:Hallo,

was den gerichtlichen Weg betrifft, stimme ich euch natürlich zu. Schon allein wegen des Zeitfaktors.... und meine Nerven brauch ich eigentlich auch für was anderes.
Mich ärgert halt einfach nur das ganze Drumherum und dass der Händler einfach sagt:
Mängelbeseitigung machen wir nicht, also tun wir einfach so, als wär nix gewesen. Die Zeit, die ich investiert habe und die mir wo anders schon fehlt, die hast du vertan - obwohl, ein bisschen was hab ich schon auch draus gelernt.

Dazu ist der Händler nicht berechtigt, nur Du kannst vom Kaufvertrag zurück treten, er ist Nachbesserungspflichtig, dazu brauchst Du aber sicherlich kein Gericht, denn es reicht schon, wenn es hart auf hart geht mit Anwalt zu drohen, ansonsten immer im Guten versuchen, wie Du schon schreibst, kommt es vor Gericht, dann kostet es Nerven, aber da der Händler bereits Kostenübernahnme zu gesagt hat, wird er es nicht auf einen Gerichtsprozeß drauf ankommen lassen.

Gast am 09 Dez 2007 14:16:56

grundsätzlich verhält es sich wie Waldtroll geschrieben hat - allein der Käufer hat das Wahlrecht was und wie er es möchte möchte - auch eine entsprechende Preisminderung würde da zustehen. So steht es im Gesetzestext geschrieben und in rechtsverbindlichen Kommentare erläutert.

hast29 am 09 Dez 2007 14:58:59

Hallo Gerhard,

ich habe den anderen thread nur angelesen, zwischendurch aber immer mal verfolgt.

Eigentlich kannst du doch glücklich sein das er den Wagen zurück nehmen würde, war mein erster Gedanke. Wenn ich hier so lese was da so los ist mit FEuchtigkeitsschäden...

Aber, dir gefällt die Ausstattung und der Wagen. Kann dein Händler dir nicht genau diesen Wagen noch mal besorgen?
Wenn er ein Eura-Händler ist dürfte das doch kein Problem sein.

Hast du mal bei Eura im Werk angerufen?
Manchmal passieren Wunder wenn man sich direkt an den Vertrieb wendet.


Wie sieht es aus mit einer "Ausfallentschädigung" oder ähnlichem?

Laß dich in diesem ganzen Punkten mal von einem Anwalt beraten.
Kostet meist um die 20,-- Euro. Danach bist du aber schlauer was du machen kannst. Vor Gericht würde ich in diesem Falle auch nicht gehen.

Viel Glück

Gast am 09 Dez 2007 16:17:20

Hallo,

@sabine;
das ist kein Eura-Händler sondern von der Konkurrenz (Hymer); deswegen hat er ja meiner Frau am Telefon zunächst mal als Ersatz einen Hymer B544 angeboten, den er am Hof stehen hat; allerdings ist mir der etwas zu klein und mit dem 15er Fahrwerk von der Zuladung her etwas zu knapp.

Aber ich werde ihn schon fragen, ob er mir nicht einen baugleichen Eura evtl. beschaffen könnte.

abo1 am 09 Dez 2007 21:02:35

hast29 hat geschrieben:....Kann dein Händler dir nicht genau diesen Wagen noch mal besorgen? ...


hallo

weiss nicht

ein feuchtigkeitsschaden ist doch kein schicksalsschlag der einen erwischt und den anderen nicht

die fahrzeuge werden als serie gefertigt
wenn einer mit dem alter schon einen feuchtigkeitsschaden in den dimensionen hat wird wohl die wahrscheinlichkeit gross sein dass alle fahrzeuge dieser type dieselbe macke haben ...

lg
g

agu am 09 Dez 2007 21:04:45

Das wollte ich auch grad mal anmerken.
Dein erster Euro hat einen Wasserschaden, Dein zweiter Eura hat einen Wasserschaden und Du denkst da noch an die Nummer 3 ?
Das nenne ich mutig.

Ausderasche am 09 Dez 2007 23:54:37

Hi Gerhard,

wäre es eigentlich nicht an der Zeit, Dir über Deine Rechtsschutzversicherung einen guten Rechtsberater zu holen? Was soll das Stochern im Nebel hier mit vielen Nichtjuristen (selbst wenn einige bestimmte Erfahrungen gemacht haben - jeder Rechtsfall ist - aufgrund der abgeschlossenen Verträge anders - und wird am Ende anders bewertet - das ist auch bei Dir hier so)

Ausserdem kannst Du bei der GRÖSSE Deines Händlers SICHER sein, dass er hier mit liest! Und natürlich erkennt er Dich auch aufgrund Deines Fotos und anderer Indizien hier sofort und wird gezielt alles verfolgen! Auch Campoverde hat sich einst aus gutem Grund ab einem gewissen Zeitpunkt in Schweigen gehüllt - weil nicht von Vorneherein klar sein sollte, welchen Weg er geht!

Also mein Tip: Suche Dir hier über das Forum einen auf WOMOs spezialisierten Anwalt ..und berichte nach Abschluss des Verfahrens!

Viele
Frank

mw756 am 13 Dez 2007 11:03:39

wie schon geschildert, ist der Gerichts weg sicherlich der letzte. Ich kann nur aus Erfahrung berichten, da ich seit fast einem Jahr den Gerichtsweg einschlagen muß. Ein Luxus Mobil das jenseits der 4....... € liegt, habe ich zehn x und mehr zur Nachbesserung gebracht, ohne erfolg. Es geht aber an die Nerven, der Händler hat sein Geld ,Du hast ein defektes WOMO.
Fristverlängerung und Anwalt ist in Urlaub, usw.usw. konnte der Güteverhandlung sage und schreibe fast 1 Jahr hinausgezögert werden.
In wieweit man recht bekommt, weiß man erst wenn alles Rum ist, oder man weiß das man gutes Geld dem schlechtem nachgeworfen hat.
Selbst das angerufene Gericht hat eine erneuerte Fristverlängerung nicht mehr zugestimmt.
Es gibt auch noch die Gefahr das der Hersteller (Händler) Konkurs anmeldet.
Dann hat man richtig in die S..... gefasst.
Anwaltkosten ca.15.ooo+ Gerichtkosten 7000 und das Auto ist immer noch mit Mangel behaftet. kosten unschätzbar.

Gast am 13 Dez 2007 12:16:09

mw756 hat geschrieben:wie schon geschildert, ist der Gerichts weg sicherlich der letzte. Ich kann nur aus Erfahrung berichten, da ich seit fast einem Jahr den Gerichtsweg einschlagen muß. Ein Luxus Mobil das jenseits der 4....... € liegt, habe ich zehn x und mehr zur Nachbesserung gebracht, ohne erfolg. Es geht aber an die Nerven, der Händler hat sein Geld ,Du hast ein defektes WOMO.
Fristverlängerung und Anwalt ist in Urlaub, usw.usw. konnte der Güteverhandlung sage und schreibe fast 1 Jahr hinausgezögert werden.
In wieweit man recht bekommt, weiß man erst wenn alles Rum ist, oder man weiß das man gutes Geld dem schlechtem nachgeworfen hat.
Selbst das angerufene Gericht hat eine erneuerte Fristverlängerung nicht mehr zugestimmt.
Es gibt auch noch die Gefahr das der Hersteller (Händler) Konkurs anmeldet.
Dann hat man richtig in die S..... gefasst.
Anwaltkosten ca.15.ooo+ Gerichtkosten 7000 und das Auto ist immer noch mit Mangel behaftet. kosten unschätzbar.


Setzt doch mal ein Bild von Deinem Fahrzeug in Dein profil damit die Leute auch sehen können um was für ein Fahrzeug es sich handelt
Logo

agu am 13 Dez 2007 13:26:58

Jenseits von 400.000 €, da ist die Auswahl dann doch schon auf wenige Hersteller beschränkt.

abo1 am 13 Dez 2007 13:37:27

agu hat geschrieben:Jenseits von 400.000 €, da ist die Auswahl dann doch schon auf wenige Hersteller beschränkt.


hallo

eigentlich auf einen, oder?
;-)

lg
g

reiko am 13 Dez 2007 14:08:34

Hallo abo,

AK (gibts die noch??)
N&B
Teschner
TSL
Vario
Volckner


jemand vergessen??

abo1 am 13 Dez 2007 14:17:08

reiko hat geschrieben:Hallo abo,

AK (gibts die noch??)
N&B
Teschner
TSL
Vario
Volckner


jemand vergessen??


hallo

ja, eh
war eher spekulativ gemeint

ich tipp so in richtung ungefähr drei buchstaben
aber wissen kann man(n) es eh nie genau

lg
g

reiko am 13 Dez 2007 14:30:08

Grad mal geschaut: klar gibts AK noch...

--> Link

Aber scheinabr nur noch mit Hotte-Hüh Abteil und Einliegerwohnung..

agu am 13 Dez 2007 15:14:44

RMB (gehören die nicht jetzt zu Pilote ?)

div. amerikanische Hersteller

Gast am 13 Dez 2007 15:29:39

Volkner oder so gibt es auch noch
wobei ich nicht glaube das es diese war
Logo

Gast am 13 Dez 2007 15:49:18

agu hat geschrieben:RMB (gehören die nicht jetzt zu Pilote ?)

div. amerikanische Hersteller



@habe mir mal die Postings von mw756 angesehen, da schreib er eine Fahrzeugbreite unter "Dickschiffe" von 2,55m und über 9m Länge wo er fährt.
Da scheidet meines Erachtens N&B aus weil die keine Überbreite bauen.
Vielleicht TSL der hat ja auch solche Amis gebaut oder gar ein Amihändler wobei letzteres wieder ausscheidet das es dann kein deutsches Fahrzeug wäre.
Also ich tippe mal unverbindlich auf TSL Landsberg na mit dem betrieb habe ich auch schon meine Erfahrungen gemacht - würde schon passen.

Logo

reiko am 13 Dez 2007 16:15:40

@logo: Hast Du wohl Recht, 2,55 ist recht selten

mw756 am 16 Dez 2007 09:30:57

Bin zwar relativ oft in Eurem Forum, aber nur zum lesen. Auf Rat des Rechtsbeistand, sollte ich vorsichtig sein, was ich schreibe, aber es ist ein Deutscher Aufbauer. Ich selbst bin kein Neuling was das Womo angeht, aber ich kann Euch sagen. ein Alptraum. Bei den Mängelbesetigungsversuche die so zwischen 15-30 Mängel aufgelsitet waren, spreche ich nicht von Spaltmassen. Da es mein 2. Fahrzeug ist konte ich zuerst es nicht glauben. Da es eine Handarbeit ist, habe ich immer verständnis gezeigt, (Menschen machen fehler). Die Mannschaft von dem Norddeutschen Hersteller einfach super, immer hilfsbereit. Aber es ist eine Frechheit wenn der Geschäftsführer schriftlich erneuert um kommen bitten, um Steuergeräte auszutauschen das Fahrzeug für 2 Wochen ins Werk beruft, aber nichts austauscht. Natürlich wußte er nicht das ich auf das Intranet von dem Chasis Herstellr zu Griff habe, diese Re. hätte Ihnsicherlich 5-6T, gekostet. Garantie von Hersteller unter VK Leute 6 Monate, Mangelbeseitungsversuche 5 mal.

Gast am 16 Dez 2007 22:22:22

reiko hat geschrieben:@logo: Hast Du wohl Recht, 2,55 ist recht selten



hallo reiko,
nachdem ich gestern die pm gelesen habe ist mir aufgefallen das Vario auch in 2,55m Breite baut, so aus der Anzeige von Vario entnommen.
Hatte mich also getäuscht.
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