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Händlerhaftung?


BatkeB am 28 Dez 2003 20:43:20

Hallo,
Habe mir am 1.10.03 ein gebrauchtes WoMo bei einen WoMoHänder gekauf (mit 96 TKm).
Kurz darauf habe ich festgestellt das das Getriebe ölt und dies dem Händler gemeldet der dies am 24.10.03 mit 99TKm bei IVECO auf Garantie beheben ließ.
Am Freitag habe ich bemerkt das die Kuplung nicht mehr richtig funktioniert (dreht bei Volllast durch )mit 100TKm.
Am Samstag habe ich dann den WoMoHändler in Kenntniss gesetzt.
Der schließt eine Garantie aus, da die Kuplung ein Verschleißteil ist.
Habe das Fahrzeug am Samstag zu IVECO gebracht die haben ein Kupplungsschaden bestätigt und wollen einen Kostenvoranschlag machen.
Was kann ich jetzt machen?
Habe mein WoMo doch bei einem Händler gekauft wegen der Händlerhaftung.(bzw. der neuen Garantiegesetze)
Wer kann mir dazu einen Rat geben.

BatkeB

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[Admin] am 28 Dez 2003 21:03:51

Den Händler anschreiben (per Einschreiben) Frist setzen und nach fruchtlosem Ablauf derselben einen Anwalt beauftragen..........

NaviGer am 29 Dez 2003 01:51:33

Hallo BatkeB,

bei der Reparatur wird sich ja herausstellen, ob es normaler Verschleiß ist, oder ob die vorige Werkstatt geschlampt hat bzw. die Kupplung durch das Öl geschädigt wurde.

Wenn die letzteren Fälle zutreffen oder ein sonstiger Fehler außer Verschleiß vorliegt, ist Dein Händler an der Reihe. Der kann wiederum, wenn die vorige Werkstatt geschlampt hat, bei dieser Regreß fordern.
Auf jeden Fall ist Dein Ansprechpartner der Händler.

Wie es bei normalem Verschleiß aussieht: Da kann ich nur meine Meinung äußern: Auch dafür muß der Händler geradestehen.

Auf jeden Fall schriftlich Ansprüche stellen.

Viel Erfolg
Gerhard

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Gast am 29 Dez 2003 09:16:40

BatkeB hat geschrieben:Hallo,
Habe mir am 1.10.03 ein gebrauchtes WoMo bei einen WoMoHänder gekauf (mit 96 TKm).
Kurz darauf habe ich festgestellt das das Getriebe ölt und dies dem Händler gemeldet der dies am 24.10.03 mit 99TKm bei IVECO auf Garantie beheben ließ.
Am Freitag habe ich bemerkt das die Kuplung nicht mehr richtig funktioniert (dreht bei Volllast durch )mit 100TKm.
Am Samstag habe ich dann den WoMoHändler in Kenntniss gesetzt.
Der schließt eine Garantie aus, da die Kuplung ein Verschleißteil ist.
Habe das Fahrzeug am Samstag zu IVECO gebracht die haben ein Kupplungsschaden bestätigt und wollen einen Kostenvoranschlag machen.
Was kann ich jetzt machen?
Habe mein WoMo doch bei einem Händler gekauft wegen der Händlerhaftung.(bzw. der neuen Garantiegesetze)
Wer kann mir dazu einen Rat geben.

BatkeB



hallo

wenn nach so kurzer zeit nach behebung des schadens die kupplung durchdreht ist davon auszugehen das der kupplungsschaden jetzt auf den ölverlust zurückzuführen ist.
unter der schwungscheibe ist ein simmering der gerne kaputt geht. das öl läuft aus und verteilt sich in der kupplung. da das material der mitnehmerscheibe schlecht öl aufnimmt dauert dies schon ein paar monate bis dann die kupplung komplett ihren dienst versagt.

also das machen was dirk schreibt und zwar schnellstens um die zeiten kurz zu halten. und nicht vergessen in diesem einschreibebrief eine frist benennen zur behebung der mängel und gleich mit androhung dies auf seine kosten beheben zu lassen falls der schaden in dieser frist nicht behoben wird.

ich denke so kommst du dann am schnellsten zu deinem recht

gruß
jutta

BatkeB am 29 Dez 2003 10:22:48

Hallo,
Danke schon mal für die Antworten.
IVECO hat mir soeben mitgeteilt das Peugeot über Weihnachten / Neujahr keine Preisanfragen und auch keine Teile bestellen kann.
Da werde ich jetzt die Zeit nutzen und erst mal bei der Verbraucherzentrale nach den genauen Gesetzlichen hintergrung Fragen.

BatkeB

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