rump
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Beifahrersitz versetzen


xiero999 am 22 Sep 2017 22:38:58

Hallo. gibt es einen legalen Weg den Beifahrersitz beim Ducato Bj 2015 in Richtung Tür ein paar cm zu versetzen? ZB wie ne Drehkonsole nur das man den Sitz eben 5-10cm dichter an die Tür bekommt.
Danke

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gizmo am 23 Sep 2017 17:06:55

Hallo,
uns war der Durchgang ins Fahrerhaus (auch) zu eng; habe 2 Winkeleisen (rechts 10 cm überstehend) auf die Konsole geschraubt, darauf den Beifahrersitz 10 cm nach rechts verschoben und verschraubt und die Winkeleisen passend zur Konsole lackiert. - Danach hat unser Womo inzwischen 5 Mal den TÜV ohne Beanstandungen absolviert.
Gruß, Gizmo

xiero999 am 25 Sep 2017 13:27:51

Danke. das ist ne Idee. Hast du ein Foto?

Anzeige vom Forum


RichyG am 25 Sep 2017 14:31:53

Gizmo hat geschrieben:Danach hat unser Womo inzwischen 5 Mal den TÜV ohne Beanstandungen absolviert

Das sagt aber m.M. nach gar nichts. Du wirst den Prüfer auch nicht explizid auf die bauliche Veränderung angesprochen haben - oder? Wenn ich recht informiert bin, erlischt mit diesem Umbau erstmal die Zulassung. Ob das dem Prüfer nun bei einem normalen Prüftermin auffallen muss?
Bei mir hat noch nie ein Prüfer die Sitze geprüft. Trotzdem dürfen sie nicht nach gutdünken verändert werden. Oder täusche ich mich?

brawo1 am 25 Sep 2017 14:57:53

RichyG hat geschrieben:Bei mir hat noch nie ein Prüfer die Sitze geprüft. Trotzdem dürfen sie nicht nach gutdünken verändert werden. Oder täusche ich mich?

Ich gehe davon aus, dass du dich nicht täuschst. Der Ein- oder Anbau muss nach § 22 StVZO abgenommen werden, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis --> Link , davon gehe ich aus.

dieter2 am 25 Sep 2017 19:03:29

Ich würde mal behaupten das die Betrieserlaubnis dadurch nicht verlöscht.
Die verlöscht nur bei Verkehrs gefährdenden und Umwelt gefährdenden Sachen.

Einen Mängelbericht wird es geben wenn es einer bemerken sollte.
Wenn der TÜV Prüfer es bemerkt wird er keine Plakette geben.

Gruss Dieter

cbra am 25 Sep 2017 19:09:38

google mal nach


beifahrersitz konsole universal ducato

da kommen sehr viele vorschläge / bilder) mit tlw guter doku zu den zuslassungsbestimmungen

xiero999 am 26 Sep 2017 10:23:18

cbra hat geschrieben:google mal nach


beifahrersitz konsole universal ducato

da kommen sehr viele vorschläge / bilder) mit tlw guter doku zu den zuslassungsbestimmungen



danke

RG Regalbau am 26 Sep 2017 13:33:26

Hallo,
ich wäre mit dem versetzen des Sitzes vorsichtig.
Du veränderst damit die Position zu den Airbags, Front und Seite, auch der Gurtstraffer ist vielleicht nicht mehr so wirksam.
Auf jeden Fall, wird sich im Falle eines Unfalls, wenn es herauskommt, die Versicherung aus der Zahlung winden.

brawo1 am 26 Sep 2017 14:34:22

dieter2 hat geschrieben:Ich würde mal behaupten das die Betrieserlaubnis dadurch nicht verlöscht.
Die verlöscht nur bei Verkehrs gefährdenden und Umwelt gefährdenden Sachen.

Kannst du diese Behauptung belegen? Ansonsten sieh mal die Ausführungen von

RG Regalbau hat geschrieben:ich wäre mit dem versetzen des Sitzes vorsichtig.
Du veränderst damit die Position zu den Airbags, Front und Seite, auch der Gurtstraffer ist vielleicht nicht mehr so wirksam.
Auf jeden Fall, wird sich im Falle eines Unfalls, wenn es herauskommt, die Versicherung aus der Zahlung winden.

Pijpop am 26 Sep 2017 14:43:27

Wegen der Sitzposition lies ich bisher an 2 PKWs die Sitzschienen verlängern - alles gar kein Problem.

Wurde fachgerecht von Firmen welche auf Handicapumbauten spezialisiert sind gemacht.

K L A R mit dem erforderlichen Gutachten. Ohne ist nicht erlaubt und es erlischt die Betriebserlaubnis.

Rockerbox am 26 Sep 2017 14:47:43

Sport- oder orthopädische Sitze z.B. von Recaro müssen nach Einbau auch vom TÜV abgenommen werden, eine "selbstgezimmerte Sitzverschiebung" nach links oder rechts ist sicher NICHT ohne Abnahme zulässig, aber wo kein Kläger, da kein Richter!

Selbst die Sitzschienen-Verlängerungen von Recaro haben eine ABE ..... wozu wohl?

RichyG am 26 Sep 2017 15:11:44

Hallo Gizmo,
fahr doch einfach zum TÜV oder DEKRA in Deiner Nähe und klär den Umbau dort im Vorfeld ab. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Das ist nach m.M. die einfachste und sicherste Lösung!
Auch mein Sitzumbau auf "König"-Sitz mußte vom TÜV abgenommen werden.
Klar ist aber auch: Wo kein Kläger, da kein Richter :wink:
Die Entscheidung kann Dir niemand hier abnehmen!

dieter2 am 26 Sep 2017 21:04:10

dieter2 hat geschrieben:Ich würde mal behaupten das die Betrieserlaubnis dadurch nicht verlöscht.
Die verlöscht nur bei Verkehrs gefährdenden und Umwelt gefährdenden Sachen.


brawo1 hat geschrieben:Kannst du diese Behauptung belegen?

Zitat:
Zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis finden sich dort folgende Angaben: Die Erlaubnis erlischt, wenn
Änderungen vorgenommen werden, durch die

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ (Quelle: § 19 StVZO)


Gruss Dieter

brawo1 am 26 Sep 2017 21:45:42

Okay, aber aufgrund des § 19 StVZO erlischt die Betriebserlaubis u.a. wenn
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist

Und wie schon bei einigen Postings dargelegt, muss auch aus meiner Sicht davon ausgegangen werden, dass die Betriebserlaubis wohl erlöschen wird, weil eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht ausgeschlossen werden kann.

Aber wie schon erwähnt, wer so etwas vorhat, sollte sich bei einer Prüfstelle erkundigen, dann ist er auf der sicheren Seite.

cbra am 26 Sep 2017 21:50:29

hmmm - wie stellst du dir diese gefährdung vor wenn jemand ein paar cm weiter aussen sitzt? auf eine univeralkonsole mit entspr. zulassung?

Rockerbox am 26 Sep 2017 21:56:28

Ich denke, bei zugelassenen Konsolen wird es auch keine Probleme und Gefährdungen geben, aber wenn sich jemand - übertrieben gesagt - 2 Winkeleisen aus dem Baumarkt holt und ein paar Löcher bohrt und den Sitz verschiebt dann ist das schon "bedenklich" .... abgesehen von unzulässig .....

brawo1 am 26 Sep 2017 22:01:44

cbra hat geschrieben:hmmm - wie stellst du dir diese gefährdung vor wenn jemand ein paar cm weiter aussen sitzt? auf eine univeralkonsole mit entspr. zulassung?

Wie schon zuvor erwähnt:
RG Regalbau hat geschrieben:Du veränderst damit die Position zu den Airbags, Front und Seite, auch der Gurtstraffer ist vielleicht nicht mehr so wirksam.
Auf jeden Fall, wird sich im Falle eines Unfalls, wenn es herauskommt, die Versicherung aus der Zahlung winden.

Treffend finde ich auch das vorhergehende Posting von “Rockerbox“.

Gast am 26 Sep 2017 22:06:07

Da kommt wohl statt §19 StVZO eher das in Betracht.
--> Link

Ich würde da nicht ohne TüV-Abnahme rumwurschteln.

Gruß Micha

cbra am 26 Sep 2017 22:07:32

da sehe ich wesentlich grössere toleranzen (als die gegenständlichen paar cm) zwischen den personen die da sitzen und auf die diese sicherheitsvorrichtungen ausgelegt sind.

da dürfen kinder (ab 12 oder so) sitzen, schlanke kleine frauen und auch 150 kg holzfäller.

dieter2 am 26 Sep 2017 22:24:47

Beim Beifahrersitz sind keine Gurte befestigt,die sind an der Säule und am Sitzbock.

Deshalb kann ich da absolut keine Gefährdung von Menschen sehen.

Gruss Dieter

brawo1 am 26 Sep 2017 22:36:34

Das ist das Schöne an Diskussionen, es gibt unterschiedliche Meinungen, die letztendlich nur von einem Sachverständigen beantwortet werden können.

RichyG am 26 Sep 2017 22:40:22

Und die sind wo?
Richtig - bei den Prüfstellen. Wo ist denn das Problem das dort klären zu lassen???? :nixweiss:

dieter2 am 26 Sep 2017 22:50:36

RichyG hat geschrieben:Und die sind wo?
Richtig - bei den Prüfstellen. Wo ist denn das Problem das dort klären zu lassen???? :nixweiss:


Das Problem ist,ein Sachverständieger wird immer dagegen sein wenn er es selber nicht weiß,aus Selbstschutz.

Ich hätte kein Problem mit so einer banalen Änderung die eigentlich nichts nachteiliges bewirken kann.

Gruss Dieter

brawo1 am 26 Sep 2017 23:36:06

RichyG hat geschrieben:Und die sind wo?
Richtig - bei den Prüfstellen. Wo ist denn das Problem das dort klären zu lassen???? :nixweiss:

dieter2 hat geschrieben:Das Problem ist,ein Sachverständieger wird immer dagegen sein wenn er es selber nicht weiß,aus Selbstschutz.

Na ja, jetzt wagst du dich aber richtig weit aus dem Fenster. Von einem Sachverständigen erwarte ich in seinem Fachgebiet auf jeden Fall bedeutend mehr Wissen als von jedem User hier. Wir haben ja hier eine Sachverständige, vielleicht äußert sie sich noch.
dieter2 hat geschrieben:Ich hätte kein Problem mit so einer banalen Änderung die eigentlich nichts nachteiliges bewirken kann.

Vermutlich einige andere auch nicht, aber darum geht es ja in der Eingangsfrage nicht.

dieter2 am 26 Sep 2017 23:48:30

Die Frage war ja ob mit solcher Änderung die Betriebserlaubnis erlischt.
Ich bin der Meinung,Nein.

Gruss Dieter

brawo1 am 27 Sep 2017 00:03:21

dieter2 hat geschrieben:Die Frage war ja ob mit solcher Änderung die Betriebserlaubnis erlischt.
Ich bin der Meinung,Nein.

Ich bezog mich in meinem letzten Posting auf die Eingangsfrage, sie lautet:
xiero999 hat geschrieben:gibt es einen legalen Weg den Beifahrersitz beim Ducato Bj 2015 in Richtung Tür ein paar cm zu versetzen? ZB wie ne Drehkonsole nur das man den Sitz eben 5-10cm dichter an die Tür bekommt.

Aber lassen wir es dabei, wir sind unterschiedlicher Meinung.

eclipse88 am 27 Sep 2017 07:21:28

dieter2 hat geschrieben:Beim Beifahrersitz sind keine Gurte befestigt,die sind an der Säule und am Sitzbock.

Deshalb kann ich da absolut keine Gefährdung von Menschen sehen.

Gruss Dieter


Mal anders gefragt, wenn du im Womo sitzt, bist du doch auch ein Verkehrsteilnehmer, oder nicht?
Das Gesetz geht ja alle Verkehrsteilnehmer etwas an.
Nicht nur die Leute außerhalb vom eigenen Fahrzeug, das Gesetz will dich ja ebenfalls schützen.

Die Frage ist eben jetzt nur, ob durch diesen Umbau, die genehmigte Fahrzeugart geändert wurde.
Du hast ja eigentlich an einem komplexen Sicherheitssystem, nicht geprüfte Teile oder genehmigte Teile verbaut.
Dazu gibt es im Gesetz aber viele Änderungen die sich teilweise widersprechen. Siehe hier --> Link
Klarheit schafft eben nur ein Sachverständiger, den würde ich aber schon aus eigenem Interesse zum Schutz meiner Mitfahrer mit einbeziehen. Im schlimmsten Fall kommt es zum Unfall und deine Konstruktion hält nicht, das wünsche ich dir natürlich nicht, nur eben mal als Denkanstoss.

Kleine Anekdote, meinerseits:
Also ich zu Autoschrauber Zeiten meine Sitze geändert habe, musste ich sogar beim Tüv eine Schweißgenehmigung der Firma vorlegen die meine Konsole für die Sportsitze gebaut hatte.
Dort musste drin stehen welches Material verwendet wurde, wie geschweißt wurde, welcher Schweißer und welcher Schweiüßprüfer etc.

Grüße Eric

dieter2 am 27 Sep 2017 10:34:54

eclipse88 hat geschrieben:Kleine Anekdote, meinerseits:
,, musste ich sogar beim Tüv eine Schweißgenehmigung der Firma vorlegen die meine Konsole für die Sportsitze gebaut hatte.
Dort musste drin stehen welches Material verwendet wurde, wie geschweißt wurde, welcher Schweißer und welcher Schweiüßprüfer etc.
Grüße Eric


Kleine Anekdote auch von mir.

Ich habe mir mal einen Rollerträger gebaut,aus Vierkanntrohr,da wurde viel geschweißt.
Als ich den beim TÜV vorführte war der begeistert,er sagt wenn man alle so sauber gebaut würden.
Ich wurde nicht nach Material und Schweißschein gefragt,hab ich auch nicht.
Als Tragfähigkeit wurde eingetragen "Im Rahmen der Achslasten" :ja:
So geht es auch.

Noch eine Anekdote:
Als ich auf meinen Ducato 230 die 215/70 R15 C gegen 225/70 R15 C getauscht habe hat der erste Prüfer die Hände übern Kopf zusammen geschlagen
und sagte,das geht ja garnicht.
Freigabe von Fiat wollte der sehen.

Bei einer anderen Prüfstelle schaute sich der Prüfer die Räder an,lobte mich wegen der besseren Tragfähigkeit,
prüfte ob genug Luft in den Radläufen war und schrieb sein Gutachten.
Das der Tacho bei Fiat einen riesen Vorlauf hatte wußte es schon selber,wegen der 0,1 % die über der Toleranz lagen.

Könnte noch mehr Anekdoten schreiben.

Gruss Dieter

Campingbusreisende am 27 Sep 2017 10:54:09

Hallo,
wenn ich als Beifahrer immer so schief sitze, weil ich auf der linken Backe empfindlicher bin, mich gegen den Holm lehne und mich dadurch weit außerhalb der Standardsitzposition befinde, erlischt dadurch meine eigene, oder nur die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs?

Gruß
Frank

Inselmann am 27 Sep 2017 11:00:18

dieter2 hat geschrieben:Ich hätte kein Problem mit so einer banalen Änderung die eigentlich nichts nachteiliges bewirken kann.

Gruss Dieter


Wenn der Gurtpunkt AN der Sitzkonsole befestigt ist, dann ist es keine banale Aenderung.

Ich war beteiligt bei der Entwicklung von Sitzkonsolen (2. Reihe Sitze in Sprinter etc bauen um die in PKW zu aendern) und war erstaunt was sich alles (und wie weit!) verbiegt beim testen beim TUV. Und nicht nur an der Konsole, auch die original Fzg Punkte muessen richtig belastet werden.

Also so einfach die Befestigung des Gurtes zu aendern ohne gepruefte Teile wuerde ich abraten.

Aber es ist wie immer, man braucht ja eigentlich auch keinen Sturzhelm auf dem Motorrad. Den braucht man nur 1 Sekunde bevor der Kopf gegen ein Hindernis donnert. :mrgreen:

Gast am 27 Sep 2017 11:09:18

Sehe ich auch so, Inselmann.
Wieder ein schönes Beispiel hier wie ein TE nach einer gesetzlich erlaubten Lösung fragt und dann doch nur Meinungen und Anekdoten bekommt :roll:

Gruß Micha

dieter2 am 27 Sep 2017 12:18:37

Inselmann hat geschrieben:
Also so einfach die Befestigung des Gurtes zu aendern ohne gepruefte Teile wuerde ich abraten.



Da kann man mal sehen wo so eine Diskussion hinführt.
Jetzt wird sogar die Gurtbefestigung geändert :roll:

Da war doch keine Rede von.
Der Sitzbock und die Gurtbefestigung sind doch überhaupt nicht betroffen.

Er wollte nur den Sitz auf der Sitzkonsole um ein paar cm nach rechts versetzen.

Gruss Dieter

Inselmann am 27 Sep 2017 16:37:46

dieter2 hat geschrieben:Da kann man mal sehen wo so eine Diskussion hinführt.
Jetzt wird sogar die Gurtbefestigung geändert :roll:

Da war doch keine Rede von.
Der Sitzbock und die Gurtbefestigung sind doch überhaupt nicht betroffen.

Er wollte nur den Sitz auf der Sitzkonsole um ein paar cm nach rechts versetzen.

Gruss Dieter


Es gibt Sitze wo der Gurt dran befestigt ist. Wenn das hier nicht der Fall ist, dann vergesst was ich gepostet habe :ja:

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Ducato 230, 2 8 JTD, Wischwasserbehälter
Reifenplatzer MAXTREK 225 70 R15 Weinsberg Komet 3 5T
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt