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Hallo. gibt es einen legalen Weg den Beifahrersitz beim Ducato Bj 2015 in Richtung Tür ein paar cm zu versetzen? ZB wie ne Drehkonsole nur das man den Sitz eben 5-10cm dichter an die Tür bekommt. Danke Hallo, uns war der Durchgang ins Fahrerhaus (auch) zu eng; habe 2 Winkeleisen (rechts 10 cm überstehend) auf die Konsole geschraubt, darauf den Beifahrersitz 10 cm nach rechts verschoben und verschraubt und die Winkeleisen passend zur Konsole lackiert. - Danach hat unser Womo inzwischen 5 Mal den TÜV ohne Beanstandungen absolviert. Gruß, Gizmo Danke. das ist ne Idee. Hast du ein Foto?
Das sagt aber m.M. nach gar nichts. Du wirst den Prüfer auch nicht explizid auf die bauliche Veränderung angesprochen haben - oder? Wenn ich recht informiert bin, erlischt mit diesem Umbau erstmal die Zulassung. Ob das dem Prüfer nun bei einem normalen Prüftermin auffallen muss? Bei mir hat noch nie ein Prüfer die Sitze geprüft. Trotzdem dürfen sie nicht nach gutdünken verändert werden. Oder täusche ich mich?
Ich gehe davon aus, dass du dich nicht täuschst. Der Ein- oder Anbau muss nach § 22 StVZO abgenommen werden, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis --> Link , davon gehe ich aus. Ich würde mal behaupten das die Betrieserlaubnis dadurch nicht verlöscht. Die verlöscht nur bei Verkehrs gefährdenden und Umwelt gefährdenden Sachen. Einen Mängelbericht wird es geben wenn es einer bemerken sollte. Wenn der TÜV Prüfer es bemerkt wird er keine Plakette geben. Gruss Dieter google mal nach beifahrersitz konsole universal ducato da kommen sehr viele vorschläge / bilder) mit tlw guter doku zu den zuslassungsbestimmungen
danke Hallo, ich wäre mit dem versetzen des Sitzes vorsichtig. Du veränderst damit die Position zu den Airbags, Front und Seite, auch der Gurtstraffer ist vielleicht nicht mehr so wirksam. Auf jeden Fall, wird sich im Falle eines Unfalls, wenn es herauskommt, die Versicherung aus der Zahlung winden.
Kannst du diese Behauptung belegen? Ansonsten sieh mal die Ausführungen von
Wegen der Sitzposition lies ich bisher an 2 PKWs die Sitzschienen verlängern - alles gar kein Problem. Wurde fachgerecht von Firmen welche auf Handicapumbauten spezialisiert sind gemacht. K L A R mit dem erforderlichen Gutachten. Ohne ist nicht erlaubt und es erlischt die Betriebserlaubnis. Sport- oder orthopädische Sitze z.B. von Recaro müssen nach Einbau auch vom TÜV abgenommen werden, eine "selbstgezimmerte Sitzverschiebung" nach links oder rechts ist sicher NICHT ohne Abnahme zulässig, aber wo kein Kläger, da kein Richter! Selbst die Sitzschienen-Verlängerungen von Recaro haben eine ABE ..... wozu wohl? Hallo Gizmo, fahr doch einfach zum TÜV oder DEKRA in Deiner Nähe und klär den Umbau dort im Vorfeld ab. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Das ist nach m.M. die einfachste und sicherste Lösung! Auch mein Sitzumbau auf "König"-Sitz mußte vom TÜV abgenommen werden. Klar ist aber auch: Wo kein Kläger, da kein Richter :wink: Die Entscheidung kann Dir niemand hier abnehmen!
Zitat: Zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis finden sich dort folgende Angaben: Die Erlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.“ (Quelle: § 19 StVZO) Gruss Dieter Okay, aber aufgrund des § 19 StVZO erlischt die Betriebserlaubis u.a. wenn
Und wie schon bei einigen Postings dargelegt, muss auch aus meiner Sicht davon ausgegangen werden, dass die Betriebserlaubis wohl erlöschen wird, weil eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht ausgeschlossen werden kann. Aber wie schon erwähnt, wer so etwas vorhat, sollte sich bei einer Prüfstelle erkundigen, dann ist er auf der sicheren Seite. hmmm - wie stellst du dir diese gefährdung vor wenn jemand ein paar cm weiter aussen sitzt? auf eine univeralkonsole mit entspr. zulassung? Ich denke, bei zugelassenen Konsolen wird es auch keine Probleme und Gefährdungen geben, aber wenn sich jemand - übertrieben gesagt - 2 Winkeleisen aus dem Baumarkt holt und ein paar Löcher bohrt und den Sitz verschiebt dann ist das schon "bedenklich" .... abgesehen von unzulässig .....
Wie schon zuvor erwähnt:
Treffend finde ich auch das vorhergehende Posting von “Rockerbox“. Da kommt wohl statt §19 StVZO eher das in Betracht. --> Link Ich würde da nicht ohne TüV-Abnahme rumwurschteln. Gruß Micha da sehe ich wesentlich grössere toleranzen (als die gegenständlichen paar cm) zwischen den personen die da sitzen und auf die diese sicherheitsvorrichtungen ausgelegt sind. da dürfen kinder (ab 12 oder so) sitzen, schlanke kleine frauen und auch 150 kg holzfäller. Beim Beifahrersitz sind keine Gurte befestigt,die sind an der Säule und am Sitzbock. Deshalb kann ich da absolut keine Gefährdung von Menschen sehen. Gruss Dieter Das ist das Schöne an Diskussionen, es gibt unterschiedliche Meinungen, die letztendlich nur von einem Sachverständigen beantwortet werden können. Und die sind wo? Richtig - bei den Prüfstellen. Wo ist denn das Problem das dort klären zu lassen???? :nixweiss:
Das Problem ist,ein Sachverständieger wird immer dagegen sein wenn er es selber nicht weiß,aus Selbstschutz. Ich hätte kein Problem mit so einer banalen Änderung die eigentlich nichts nachteiliges bewirken kann. Gruss Dieter
Na ja, jetzt wagst du dich aber richtig weit aus dem Fenster. Von einem Sachverständigen erwarte ich in seinem Fachgebiet auf jeden Fall bedeutend mehr Wissen als von jedem User hier. Wir haben ja hier eine Sachverständige, vielleicht äußert sie sich noch.
Vermutlich einige andere auch nicht, aber darum geht es ja in der Eingangsfrage nicht. Die Frage war ja ob mit solcher Änderung die Betriebserlaubnis erlischt. Ich bin der Meinung,Nein. Gruss Dieter
Ich bezog mich in meinem letzten Posting auf die Eingangsfrage, sie lautet:
Aber lassen wir es dabei, wir sind unterschiedlicher Meinung.
Mal anders gefragt, wenn du im Womo sitzt, bist du doch auch ein Verkehrsteilnehmer, oder nicht? Das Gesetz geht ja alle Verkehrsteilnehmer etwas an. Nicht nur die Leute außerhalb vom eigenen Fahrzeug, das Gesetz will dich ja ebenfalls schützen. Die Frage ist eben jetzt nur, ob durch diesen Umbau, die genehmigte Fahrzeugart geändert wurde. Du hast ja eigentlich an einem komplexen Sicherheitssystem, nicht geprüfte Teile oder genehmigte Teile verbaut. Dazu gibt es im Gesetz aber viele Änderungen die sich teilweise widersprechen. Siehe hier --> Link Klarheit schafft eben nur ein Sachverständiger, den würde ich aber schon aus eigenem Interesse zum Schutz meiner Mitfahrer mit einbeziehen. Im schlimmsten Fall kommt es zum Unfall und deine Konstruktion hält nicht, das wünsche ich dir natürlich nicht, nur eben mal als Denkanstoss. Kleine Anekdote, meinerseits: Also ich zu Autoschrauber Zeiten meine Sitze geändert habe, musste ich sogar beim Tüv eine Schweißgenehmigung der Firma vorlegen die meine Konsole für die Sportsitze gebaut hatte. Dort musste drin stehen welches Material verwendet wurde, wie geschweißt wurde, welcher Schweißer und welcher Schweiüßprüfer etc. Grüße Eric
Kleine Anekdote auch von mir. Ich habe mir mal einen Rollerträger gebaut,aus Vierkanntrohr,da wurde viel geschweißt. Als ich den beim TÜV vorführte war der begeistert,er sagt wenn man alle so sauber gebaut würden. Ich wurde nicht nach Material und Schweißschein gefragt,hab ich auch nicht. Als Tragfähigkeit wurde eingetragen "Im Rahmen der Achslasten" :ja: So geht es auch. Noch eine Anekdote: Als ich auf meinen Ducato 230 die 215/70 R15 C gegen 225/70 R15 C getauscht habe hat der erste Prüfer die Hände übern Kopf zusammen geschlagen und sagte,das geht ja garnicht. Freigabe von Fiat wollte der sehen. Bei einer anderen Prüfstelle schaute sich der Prüfer die Räder an,lobte mich wegen der besseren Tragfähigkeit, prüfte ob genug Luft in den Radläufen war und schrieb sein Gutachten. Das der Tacho bei Fiat einen riesen Vorlauf hatte wußte es schon selber,wegen der 0,1 % die über der Toleranz lagen. Könnte noch mehr Anekdoten schreiben. Gruss Dieter Hallo, wenn ich als Beifahrer immer so schief sitze, weil ich auf der linken Backe empfindlicher bin, mich gegen den Holm lehne und mich dadurch weit außerhalb der Standardsitzposition befinde, erlischt dadurch meine eigene, oder nur die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs? Gruß Frank
Wenn der Gurtpunkt AN der Sitzkonsole befestigt ist, dann ist es keine banale Aenderung. Ich war beteiligt bei der Entwicklung von Sitzkonsolen (2. Reihe Sitze in Sprinter etc bauen um die in PKW zu aendern) und war erstaunt was sich alles (und wie weit!) verbiegt beim testen beim TUV. Und nicht nur an der Konsole, auch die original Fzg Punkte muessen richtig belastet werden. Also so einfach die Befestigung des Gurtes zu aendern ohne gepruefte Teile wuerde ich abraten. Aber es ist wie immer, man braucht ja eigentlich auch keinen Sturzhelm auf dem Motorrad. Den braucht man nur 1 Sekunde bevor der Kopf gegen ein Hindernis donnert. :mrgreen: Sehe ich auch so, Inselmann. Wieder ein schönes Beispiel hier wie ein TE nach einer gesetzlich erlaubten Lösung fragt und dann doch nur Meinungen und Anekdoten bekommt :roll: Gruß Micha
Da kann man mal sehen wo so eine Diskussion hinführt. Jetzt wird sogar die Gurtbefestigung geändert :roll: Da war doch keine Rede von. Der Sitzbock und die Gurtbefestigung sind doch überhaupt nicht betroffen. Er wollte nur den Sitz auf der Sitzkonsole um ein paar cm nach rechts versetzen. Gruss Dieter
Es gibt Sitze wo der Gurt dran befestigt ist. Wenn das hier nicht der Fall ist, dann vergesst was ich gepostet habe :ja: |
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