Könnte mir jemand den Link nennen zum deutschen Gesetzestext, wo genau steht, was zum "Gewicht im fahrbereiten Zustand" gehört (und evt was nicht dazu gehört)? In der Suchmaschine des Forums fand ich es leider nicht.
Danke im voraus!
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Könnte mir jemand den Link nennen zum deutschen Gesetzestext, wo genau steht, was zum "Gewicht im fahrbereiten Zustand" gehört (und evt was nicht dazu gehört)? In der Suchmaschine des Forums fand ich es leider nicht. Danke im voraus! Ich kann dir nur ans Herz legen, wiege dein Wohnmobil selbst. Geht bei vielen Wertstoffhöfen unkompliziert. Bei steht 3150kg in fahrbereitem Zustand. Die Wiegung ergab mit halben Tank (ansonsten nichts eingeladen) 3450kg. Da ist wohl schon beim Hersteller bei der Erstzulassung ordentlich getrickst worden. Danke Euch beiden ! Rolf
HAllo, dito. Hast du zufällig einen älteren Eura?
Ist ein Einzelstück der Firma Tartaruga. Technisch ist es ein 4Tonner. Wurde vermutlich nur so niedrig gemogelt um Problemlos die 3,5T Zulassung zu schaffen. Vermutlich damals auch noch ohne diverse Umbauten wie Zusatzluftfedern oder sogar noch ohne Allradumbau :eek:
Wie hoch ist Dein zGG ? Bei einem 3,5t wäre die "bestimmungsgemäße Nutzung" ja nicht mehr gegeben. Gruß Wolfgang
Hallo, dann ist mir das klar. :oops: :eek: |
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