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Garantieverlust Dichtigkeit durch Anbauten?


DeltaTango am 09 Jan 2018 09:11:45

Guten Morgen zusammen,

zunächst einmal möchte ich mich vorstellen:

mein Name ist Dirk, meine bessere Hälfte und ich fahren seit 8 Jahren Wohnmobil (erst einen gebrauchten Alkoven, dann die letzten 4 Jahre einen Teilintegrierten) und möchten nun -vor allem wegen meiner Größe von 1,90 m- einen Integrierten kaufen.

Nun bitte ich Euch um Eure Unterstützung/Erfahrung bei folgender Frage:

wir möchten einen Integrierten Rapido kaufen. Es handelt sich um ein noch nicht angemeldetes Neufahrzeug, das zu Besichtigungszwecken beim offiziellen Vertragshändler steht.

Nun habe ich folgende Frage: wenn dieser Vertragshändler nun eine Markise, eine TV-Anlage bzw. einen Radträger montiert, geht damit die werksseitige Dichtigkeitsgarantie verloren? Hilft es uns, wenn er im Kaufvertrag bestätigt, das die Garantie erhalten bleibt? Er ist ja offizieller Rapido- Händler. (einen offiziellen Kontakt direkt bei Rapido habe ich nicht recherchieren können)

vielen Dank für Eure Antworten!

Beste Grüße

Dirk

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HobiTobi79 am 09 Jan 2018 09:18:41

Guten Morgen Dirk,

wenn er ein Vertragshändler ist, geht normalerweise die Dichtheitsgarantie seiner Anbauten an ihn über. Für Dich bedeutet das keinerlei Garantieverluste. Tritt ein Feuchteschaden auf muß seitens Hersteller geprüft werden ob dies durch ein Fehler im Werk oder durch die Anbauten des Händlers passiert ist. Der Verursacher muß dann einstehen. Für Dich als Kunde wie gesagt kann das aber egal sein...das müssen die untereinander klären :wink:

Gruß
(Sir) Tobi

rolf51 am 09 Jan 2018 09:21:49

Hallo,
muss der Händler auch dafür die 5 Jahre Dichtigkeits Garantie geben?

Gast am 09 Jan 2018 10:28:24

DeltaTango hat geschrieben:
... es handelt sich um ein noch nicht angemeldetes Neufahrzeug, das zu Besichtigungszwecken beim offiziellen Vertragshändler steht.

... nun eine Markise, eine TV-Anlage bzw. einen Radträger montiert, ... ?

Dirk


Hallo Dirk,

Die Montage durch den Fachhändler ist bei Rapido die beste Wahl, weil nur die Fachwerkstatt weiss, wo genau im Sandwich Rapido die Aufnahmebuchsen bzw. Verstärkungen für Schrauben von außen vorbereitet hat.

Welchen Typ und bei welchem Händler kauft ihr?

Grüße, Alf

FWB Group am 09 Jan 2018 10:56:11

Ab Werk vorgesehene Befestigungen im Sandwich kann man auch beim Hersteller und bei manchen guten Händler erfragen.
Das geht problemlos.
Zu deiner Frage Dichtigkeit und Aufrechterhaltung der Garantie würde ich beim Hersteller nachfragen und mir das Prozedere schriftlich bestätigen lassen.

kurt2 am 09 Jan 2018 14:40:16

DeltaTango hat geschrieben:Nun habe ich folgende Frage: wenn dieser Vertragshändler nun eine Markise, eine TV-Anlage bzw. einen Radträger montiert, geht damit die werksseitige Dichtigkeitsgarantie verloren? Er ist ja offizieller Rapido- Händler.
Beste Grüße Dirk


Hallo Dirk,
die Sache ist folgendermaßen:
Die Fa. „Rapido“ gibt auf ihre Fahrzeuge eine temporäre Dichtheitsgarantie, die unter bestimmten Voraussetzungen zum Tragen kommt/auflebt. Nachzulesen in den Bestimmungen zur Dichtheitsgarantie des Herstellers.
Wichtigste Voraussetzungen sind i.d.R.:
- die jährlichen „Dichtheitsprüfungen“ bei einem „Rapido“- Vertragshändler
- Anbauten die die Außenhaut verletzten (z.B. durch Durchbohrungen) ausschließlich durch einen „Rapido“- Vertragshändler durchführen zu lassen.
Wenn du also deine Anbauten von einem offiziellen „Rapido“- Vertragshändler machen lässt, bleibt die Dichtheitsgarantie des Herstellers erhalten, du bist auf der bombensicheren Seite.

Solltest du Anbauten von einem anderen Betrieb als einem „Rapido“- Vertragshändler machen lassen wird die Sache im Schadensfall (Nässeschaden) erheblich komplizierter.
Zwar gibt es dort auch Gewährleistung auf den Werkvertrag oder vielleicht sogar eine temporäre Garantie des ausführenden Betriebs auf seine Arbeit, dann kommt es aber wieder im Wesentlichen auf die Kausalität zwischen Gewerk und Schaden usw. an. Ein ewiges Gewürge, wenn du Pech hast.

Ergo:
Sämtliche Anbauten in der Garantiezeit vom „Rapido“- Vertragshändler machen lassen dann bist du auf der „sicheren Seite“ und kannst auch im Schadensfall ruhig schlafen.


Ät Tobi
HobiTobi79 hat geschrieben:Guten Morgen Dirk,
wenn er ein Vertragshändler ist, geht normalerweise die Dichtheitsgarantie seiner Anbauten an ihn über.
Gruß (Sir) Tobi

Das stimmt so nicht. Bei der Dichtheitsgarantie des Herstellers handelt sich um eine Garantie die (wie es der Name schon verrät) der Hersteller im Rahmen des Kaufvertrags, also vertraglich, dem Kunden gibt. Vertragspartner sind und bleiben also immer der Kunde und der Hersteller. Da geht nichts auf den Händler über etc. Der Part des Händlers beschränkt sich im Schadensfall darauf, im Rahmen seines Vertrages (mit dem Hersteller) den Schaden fachgerecht, d.h. nach Maßgabe des Herstellers zu reparieren. Er wird dann von diesem wiederum entsprechend seinem Vertrag entlohnt.
Das ist sehr wichtig, denn der Händler darf i.d.R. zwar den Schaden aufnehmen und eine Voreinschätzung mit Reparaturvorschlag geben, die Reparatur aber erst nach Frei- und Maßgabe des Herstellers beginnen.

Würden, wie du schreibst „geht normalerweise die Dichtheitsgarantie seiner Anbauten an ihn über“, die Rechte und Pflichten des ehemals zwischen Hersteller und Kunden geschlossenen Vertrages auf den Händler übergehen, was im Originalvertrag vermerkt sein müsste, bedürfte es der Freigabe durch den Hersteller nicht!

Die Konkurrenz zw. Gewährleistung und Garantie einschließlich der oft auftretenden Divergenzen bei gleichzeitigem Zutreffen sind wiederum ein ganz anderes umfangreiches Thema.

Gast am 09 Jan 2018 14:43:00

Ich liebe es, wenn so fundierte und ausführliche Beiträge ins Forum geschreiben werden! Einen Pluspunkt für Kurt.

HobiTobi79 am 09 Jan 2018 15:46:46

Danke für die genauere Erläuterung.....wieder was dazu gelernt. :razz:

Grüße
(Sir) Tobi

schnecke0815 am 09 Jan 2018 16:21:29

kurt2 hat geschrieben:Solltest du Anbauten von einem anderen Betrieb als einem „Rapido“- Vertragshändler machen lassen wird die Sache im Schadensfall (Nässeschaden) erheblich komplizierter.
Zwar gibt es dort auch Gewährleistung auf den Werkvertrag oder vielleicht sogar eine temporäre Garantie des ausführenden Betriebs auf seine Arbeit...


Um die Ausführungen von Kurt noch zu vervollständigen - selbst wenn dir der Nicht-Vertagshändler die gleich lange Garantie in vollem Umfang garantieren sollte mußt du
im Schadenfall immer zu diesem einen Händler wegen deinen Ansprüchen, egal ob der um die Ecke oder 500km entfernt ist (es sei denn er gibt dir eine Freigabe).
Fällt dir z.B. wegen unsachgemäßen Anbau in Frankreich die Markise ab wird der Schaden bei einem Rapido Händler nur gegen Euros repariert werden.

kurt2 am 09 Jan 2018 19:03:07

schnecke0815 hat geschrieben:Fällt dir z.B. wegen unsachgemäßen Anbau in Frankreich die Markise ab wird der Schaden bei einem Rapido Händler nur gegen Euros repariert werden.


Hallo,
in diesem Fall stellt sich die Frage wie es sich denn verhält, wenn ein "Rapido"- Händler die Markise anbringt, der Wohnmobilist 500km umzieht und ihm am neuen Wohnort die Markise (innerhalb der Herstellergarantie) herunterfällt. :wink:

Würde denn nun ein "Rapido-" Händler am neuen Wohnort die Markise für den Eigner kostenfrei anbringen?

DeltaTango am 10 Jan 2018 14:25:14

Hallo zusammen,

das geht ja ratz fatz bei Euch ;-) Gestern gefragt, heute schon totgeschmissen mit Antworten ;-))

Danke erstmal für die Infos. Wenn ich das richtig verstanden habe, bin ich wenn ich beim Vertragshändler die Anbauten vornehmen lasse und er mir in den Vertrag schreibt das die werksseitige Garantie dadurch nicht berührt wird, ich auf der sicheren Seite bin. Die jährlichen Dichtigkeitsprüfung beim freundlichen Vertragshändler lassen wir natürlich machen -auch wenn er gefühlt in Goldbarren dafür bezahlt werden will...

zu den Fragen: alos umziehen werde ich nicht mehr, wenn ich das letzte mal mein Haus verlasse dann mit den Füßen voran ;-)
wir möchten den Rapido 8096 DF "Premium Edition", da dieser zu einen ein großes Queensbet hat, zudem die Stehhöhe auch in Bad und Schlafzimmer ausreicht und auch der Sichtwinkel (vor allem nach oben durch die Frontscheibe) ausreicht. Außerdem gefällt uns der Grundriß mit den gegenüberliegenden Bänken und der "umgekehrten" Eckküche; dadurch gewinnt der Raum deutlich an Großzügigkeit. (Wir sind zwar aus Bayern und böse Menschen im Bekanntenkreis haben schon behauptet, der Grund für uns sei, dass die gegenüberliegenden Bänke einer Biertischgarnitur gleichen, aber das ist definitiv übertrieben ;-))

Gast am 10 Jan 2018 15:10:47

Vergiss nicht, das HEavy Fahrgestell mit 4,4 Tonnen Zulassung zu kaufen.

In der 3,5 Tonnen-Version hast du mit Diesel, Wasser, Frau und Bordwerkzeug 0 kg (In Worten NULL kg) Zuladung.

Grüße, Alf (Rapido 942M)

kurt2 am 10 Jan 2018 17:08:40

DeltaTango hat geschrieben:Wenn ich das richtig verstanden habe, bin ich wenn ich beim Vertragshändler die Anbauten vornehmen lasse und er mir in den Vertrag schreibt das die werksseitige Garantie dadurch nicht berührt wird, ich auf der sicheren Seite bin


Hallo,
richtig, aber es bedarf in diesem Fall keines Zusatzes im Kaufvertrag.
Den Auftrag solltest du aber schriftlich erteilen und in Papierform aufheben, oder gleich in den Kaufvertrag mit aufnehmen. Das genügt als Nachweis, dass die Leistungen (Anbauten) von einem offiziellen "Rapido"- Händler ausgeführt wurden.

DeltaTango am 10 Jan 2018 17:18:44

Hallo zusammen,

wir werden alles schriftlich festhalten, daher von dieser Stelle alles im grünen Bereich.

Was heißt "mit Diesel, Wasser, Frau und Bordwerkzeug"? Kennst Du meine Frau? Die ist knapp über 1,60 m und eher zierlich...*lach* Nein, im Ernst: das 4,4-Tonnen-Chassis ist bereits mit "an Bord", Danke für den Hinweis!

Beste Grüße

Dirk

Gast am 10 Jan 2018 17:29:24

Ich bin durchaus davon ausgegangen, dass deine Schätzken leichter als die Frischwasserreserve ist. Aber so dünn könnt ihr gar nicht sein, dass bei einem Leergewicht von über 3200 kg die 3,500 kg-Marke nicht gerissen wird. :lol:

Bereits volltanken und Duschcreme ins Bad stellen reicht dafür.

Alles richtig gemacht ...

Grüße, Alf

andwein am 10 Jan 2018 17:41:36

DeltaTango hat geschrieben:...Nun habe ich folgende Frage: wenn dieser Vertragshändler nun eine Markise, eine TV-Anlage bzw. einen Radträger montiert, geht damit die werksseitige Dichtigkeitsgarantie verloren? Dirk

Ich würde zuerst einmal klären, was die "Dichtigkeitsgarantie" beinhaltet. Es gibt nämlich zwei Arten von Dichtigkeitsgarantien:
1. Die Garantie, dass Undichtigkeiten behoben werden (neu abdichten)
2. Die Garantie, die Undichtigkeiten abdeckt und deren Folgeschäden wie z.B. vermoderte Schränke/Böden etc
3. Wer gibt die Garantie, Werksgarantie gibt der Hersteller, der Händler ist nur der Dienstleister/Auftragserfüller des Herstellers. Wenn der Händler Anbauten vornimmt und in deren Folge entsteht eine Undichtheit könnte der Hersteller die Schadensbegleichung verweigern, weil er den Händler für diesen Anbau nicht autorisiert hat. Wichtig ist nicht der Händlerstatus (Vertragshändler) sondern der Werkstattstatus (autorisierte Werkstatt).
Nur aus meiner Erfahrung, Gruß Andreas

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