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Import eines Neuwagens als Privatperson?


Gast am 15 Mär 2018 19:34:49

Hallo Leute, hat damit jemand Erfahrung?

Wenn ich als Privatperson ein Fahrzeug aus dem Ausland importiere, muss ich mit einem gewissen Verwaltungsaufwand rechnen. Das ist klar.

Mal als Beispiel: wenn ich mir im Elsass einen neuen Rapido kaufe, fahr ich nicht weiter als zum nächsten "offiziellen" Händler in Deutschland. Die Preise scheinen mir in F aber besser zu sein?

Erfahrung damit?

Grüße, Alf

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Fledermaus am 15 Mär 2018 21:00:56

Servus Alf
Habe mir Gestern unseren neuen Pilote G 741C aus Dresden geholt. Keine Probleme mit dem Eigenimport.

Denke das das bei Euch einfacher ist, In Österreich mit der NOVA-Berechnung und MWST beim Finanzamt keine Probleme gehabt,
Zulassungsstelle ( Landesregierung) waren super freundlich, war ganz verwundert wie schnell das ging, alles innerhalb von 4 Wochen erledigt.

Frankreich habe ich auch überlegt, wegen der Sprachschwierigkeiten ( kein Wort Französisch) kann den Vertrag nicht lesen, dann halt in D.

Servas
Gerhard

RolWi am 15 Mär 2018 21:15:27

Vielleicht findest du hier Antworten auch auf noch nicht gestellten Fragen. :?:

--> Link

Möglicherweise hilft es.

Meine 2 Cent
Roland

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Gast am 15 Mär 2018 21:23:43

Hallo Gerhard,

Im Elsass ist die Sprache kein großes Problem, die jungen Leute sprechen in "Omasprache", das hört sich nicht viel anders an als in Pirmasens.

Hi Roland,

Danke für den Link.

Grüße, Alf

rtiker am 15 Mär 2018 22:56:12

KudlWackerl hat geschrieben:Mal als Beispiel: wenn ich mir im Elsass einen neuen Rapido kaufe, fahr ich nicht weiter als zum nächsten "offiziellen" Händler in Deutschland. Die Preise scheinen mir in F aber besser zu sein?

Erfahrung damit?

Grüße, Alf

Hallo Alf, hier ein Link --> Link mit dem du sämtliche Händler der Marke Rapido in F findest. Beim Import von Neufahrzeugen aus der EU gibt es einige Fallstricke zu beachten. Falls du diesbezüglich Hilfe, auch wegen der Sprache brauchst, darfst du mich gern kontaktieren. Ich wohne fast bei dir um die Ecke. Momentan im Mutterland des savor vivre unterwegs

Orsito am 15 Mär 2018 23:58:12

Hallo,

Erfahrungswert über zweimaligen Autokauf im europäischen Ausland mit enormer Ersparnis:

im Ausland zum Händler gehen,
Wohnmobil kaufen,
Bezahlen, netto ohne MwsT, RECHNUNG MUSS DAS AUSWEISEN!!!
Konformitätsbescheinigung mitnehmen,
Mobil mit Konformitätsbescheinigung des Händlers und Rechnung bei zuständiger Zulassungsbehörde vorlegen und WoMo bei deutscher Zulassungsstelle anmelden,
Nummernschilder aus Deutschland mitnehmen, im Ausland anschrauben,
nach Deutschland mit deutschen Nummernschilder fahren,
Menrwertsteuer gemäß Finanzamt an Finanzamt in Deutschland bezahlen (ca 3 Wochen später),
über enorme Ersparnis beim Kauf freuen!

Probleme und Schwierigkeiten: KEINE!!!!

Viel Spaß beim Geld sparen

Orsito

babenhausen am 16 Mär 2018 08:27:45

Nummernschilder aus Deutschland mitnehmen, im Ausland anschrauben,
nach Deutschland mit deutschen Nummernschilder fahren



das nennt man nach deutschem Recht eine unzulässige Fernzulassung.
--> Link

Damit kann es teuren Ärger geben

herrhausk am 16 Mär 2018 08:43:28

Bitte darauf achte, dass die vorherigen Aussagen auschließlich für Käufe innerhalb der EU gelten. Kauft wan ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug in einem Nachbarland, dass nicht der EU angehört fällt zusätzich zur Einführumsatzsteuer i.H.v. 19% noch 10% Zoll an!

VG HerrHausK

Gast am 16 Mär 2018 09:06:00

Klar, innerhalb EU. Das soll doch der große Vorteil sein, dass die EU das alles vereinfacht.

Grüße, Alf

fomo am 16 Mär 2018 09:28:21

babenhausen hat geschrieben:das nennt man nach deutschem Recht eine unzulässige Fernzulassung.
--> Link
Damit kann es teuren Ärger geben

Nicht ganz richtig. Im verlinkten Papier geht es um Kurzzeitkennzeichen. Warum sollte ein "ganz normales" Kennzeichen Probleme machen? Wo ist der Unterschied zu sehen, ob ich mit dem Fahrzeug zum ersten mal über die Grenze fährt, oder ob man wieder zurück fahrt? Dann müsste man auch Probleme bei den ganz normalen Grenzübertritten bekommen.

rolf51 am 16 Mär 2018 09:33:11

Hallo,
so wie Orsito beschrieben hat, habe ich schon zwei Fzg. im EU-Ausland gekauft und abgeholt.

babenhausen am 16 Mär 2018 09:36:53

Den Unterschied gibt es nicht
Das anbringen eines Kennzeichens ist ein Teil des Zulassungsvorgangs nach deutschem Recht und eine hoheitliche Aufgabe, diese ist nur innerhalb unserer Grenzen zulässig .

fomo am 16 Mär 2018 09:39:39

babenhausen hat geschrieben:Den Unterschied gibt es nicht
Das anbringen eines Kennzeichens ist ein Teil des Zulassungsvorgangs nach deutschem Recht und eine hoheitliche Aufgabe, diese ist nur innerhalb unserer Grenzen zulässig .

Wo steht das?

Gast am 16 Mär 2018 10:01:06

babenhausen hat geschrieben:Den Unterschied gibt es nicht
Das anbringen eines Kennzeichens ist ein Teil des Zulassungsvorgangs nach deutschem Recht und eine hoheitliche Aufgabe, diese ist nur innerhalb unserer Grenzen zulässig .


Oh weh,

da habe ich im Urlaub aber mal einen Fehler gemacht, als ich das lose Kennzeichen neu befestigt habe ... :wink:

Grüße, Alf

P.S. Da diese "Straftat" im Ausland begangen wurde und dort das deutsche hoheitliche Recht garn nicht gültig ist, ist es andererseits nicht unzulässig oder? :lol:

MountainBiker am 16 Mär 2018 10:05:42

Hallo,

ich glaube die Aussage geht mehr in die Richtung, wenn Du mit den gestempelten Kennzeichen in eine Grenzkontrolle (Ausfuhr) gerätst, dann könnte Dir der Zoll/Grenzpolizei die Kennzeichen "abnehmen".

Gruß MountainBiker

jamesbond008 am 16 Mär 2018 10:14:06

Von ca. wieviel Prozent Ersparnis eines Listenpreises redet man bei sowas??

Grüße
james

babenhausen am 16 Mär 2018 10:20:39

Du kannst froh sein in Deutschland wenn die Zula auf eine Vorführung des Fahrzeugs verzichtet;bei jeder Anmeldung!
Das Recht dazu hätten sie.
Hier mal was zu lesen zum Thema Zulassung von einem Landratsamt
--> Link

daraus Zitat:
Fahrzeugidentifizierung/-vorführung

Fahrzeuge, für die erstmals eine deutsche Zulassungsbescheinigung (Kfz-Brief) ausgestellt werden soll, müssen vor der Anmeldung zur Identifizierung (Überprüfung der Fahrgestellnummer) bei der Zulassungsbehörde vorgefahren werden.

Ausnahmen von der Vorführpflicht gibt es nur, wenn das Fahrzeug vor der Zulassung bei einer deutschen Prüforganisation (TÜV, DEKRA...) vorgeführt wurde oder die Überprüfung der Fahrgestellnummer durch das ausliefernde Autohaus schriftlich bestätigt und samt Foto der eingeschlagenen Fahrgestellnummer (nicht des Typenschildes) bei der Zulassung vorgelegt wird. Einen Vordruck für diese Bestätigung durch das Autohaus finden Sie auch unter dem Menüpunkt Formulare/Fahrzeugidentifizierung (PDF).

Gast am 16 Mär 2018 10:24:03

Innerhalb der EU gibt es keine Grenzkontrollen.

Grüße, Alf

MountainBiker am 16 Mär 2018 10:27:20

Hallo Alf,

nicht korrekt, innerhalb des Schengen-Raums sollte es keine Grenzkontrollen geben, innerhalb der EU (z.B. GB... ) ist dies nicht geregelt. Aber Du weißt ja selber, dass im Moment von der Schengen-Regel sehr oft abgewichen wird.

Gruß MountainBiker

Gast am 16 Mär 2018 11:50:20

Ja, da hast du recht ... merke ich immer bei Einreise in GB!

aber rüber ins Elsass da ist maximal Personenkontrolle wenn Terrorgefahr ist. Ich fahre bestimmt 4 mal die Woche über die Grenze, macht die letzten 10 jahre 1600 Grenzübertritte ohne Kontrolle. (schaue so seriös aus ...)

Grüße, Alf

babenhausen am 16 Mär 2018 13:22:30

Um Grenzkontrollen zu erleben musst du nur in Europa von Süden nach Norden Reisen.
Also Kufstein ,Salzburg ,Brenner sogar auf der deutschen Seite am Grenztunel Füssen hat die Bundespolizei wieder eine Bude stehen und benutzt sie auch.
Übrigens nur in Fahrtrichtung D,eine Ausreisekontrollbude existiert nicht
Auch die allfälligen Staus gehören wieder zu den Standartmitteilungen im Autoradio.

jamesbond008 am 16 Mär 2018 15:16:59

jamesbond008 hat geschrieben:Von ca. wieviel Prozent Ersparnis eines Listenpreises redet man bei sowas??


Um welche Beträge geht es dabei??

rolf51 am 16 Mär 2018 15:36:49

Hallo,
bei den zwei PKW's ging es um 30-36% unter Listenpreis. Bei meinem Kumpel mit einem VW 28% unter Liste.

klink_bks am 16 Mär 2018 15:54:15

rolf51 hat geschrieben:Hallo,
bei den zwei PKW's ging es um 30-36% unter Listenpreis. Bei meinem Kumpel mit einem VW 28% unter Liste.



:) Das hoert sich natuerlich gewaltig viel an ! :)

Aber man darf ja nicht vergessen, Listenpreis wird ja bei weitem nicht
mehr gezahlt und auch nicht verlangt.
Dies nur mal als Hinwweis, sich nicht auf Prozente zu verlassen,
sondern auf den tatsaechlich zu zahlenden Gesamtpreis inkl. aller
Nebenkosten. Und dann vergleichen.

Gruss von der schoenen Mittelmosel
Achim

rolf51 am 16 Mär 2018 16:13:34

klink_bks hat geschrieben:Dies nur mal als Hinwweis, sich nicht auf Prozente zu verlassen,
sondern auf den tatsaechlich zu zahlenden Gesamtpreis inkl. aller
Nebenkosten. Und dann vergleichen.

Gruss von der schoenen Mittelmosel
Achim


Klar muss auf den Gesamtpreis geachtet werden.
Zu den Nebenkosten kann ich nur berichten, dass wir in Bozen einen Pasat abgeholt haben. Keine Überführungskosten, Briefkosten oder sonstige Übergabekosten wie in D. aufgeführt waren. Damit hatten wir schon unsere Fahrtkosten, schönes Hotel und Essen bezahlt und knapp 5000€ zum Deutschen Händlerangebot gespart.

villadsen am 16 Mär 2018 16:51:59

Hallo
Ich habe bisher zwei Autos in Deutschland gekauft und nach Dänemark importiert. Ich denke dass es anders rum nicht viel anders geht.
Wenn ich ein Auto in Deutschland kaufe und nach Dänemark importiere muss ich Deutsche Ausfuhrkennzeichen beantragen. Ich darf dänische Nummerschilder nicht selber mitnehmen und montieren. Ich fahre dann mit Ausfuhrkennzeichen und COC zum dänischen Registrierungsbehörde und dort muss ich die dänische Autosteuer zahlen und erst dann bekomme ich die dänische Nummerschilder. Die darf ich dann selber montieren.

Ich habe immer die deutsche MwSt bezahlt weil sie niedriger ist als die dänische MwSt. Beim kauf von einen Neuwagen muss man in der EU MwSt dort zahlen wo das Auto registriert wird. Beim kauf von einen Gebrauchtwagen zähst man MwSt dort wo das Auto gekauft wird.
MfG
Thomas V.

Avena am 16 Mär 2018 16:57:47

Das hört sich sicherlich sehr gut an, wenn man so viel sparen kann.
Möchte ich aber ein neues Womo kaufen, zum Beispiel ein Rapido in Frankreich, habe ich doch sicherlich Schwierigkeiten hier in Deutschland mit der Gewährleistung und Mängelbeseitigung, da hier doch kein Händler auf Kulanz etwas regeln würde.
Oder gibt es da andere Erfahrungen?

PittiC am 16 Mär 2018 17:26:32

Fairerweise muss man sagen das die Ausstattung der Fahrzeuge (PKW) im Ausland um einiges weniger beinhalten kann.

rtiker am 16 Mär 2018 17:32:16

Avena hat geschrieben:Möchte ich aber ein neues Womo kaufen, zum Beispiel ein Rapido in Frankreich, habe ich doch sicherlich Schwierigkeiten hier in Deutschland mit der Gewährleistung und Mängelbeseitigung, da hier doch kein Händler auf Kulanz etwas regeln würde.
Oder gibt es da andere Erfahrungen?

Mängel am neuen Fahrzeug
Die Sachmängelhaftung gilt seit dem 01.01.2002 in der gesamten EU, muss direkt beim Autohändler geltend gemacht werden (nicht beim Autohersteller) und beträgt 2 Jahre. In dieser Zeit hat man Anspruch auf kostenlose Reparatur und Ersatz, wenn der Mangel am Neuwagen schon beim Verkauf bestand und sich erst nach ein paar Wochen oder Monaten zeigt. Bei einer Reklamation muss in den ersten 6 Monaten der Verkäufer beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht bestand; in den restlichen 18 Monaten muss man beweisen, dass der Neuwagen schon beim Kauf mangelhaft war.

Freiwillige Garantien der Hersteller
Die Neuwagengarantie / Herstellergarantie ist getrennt davon zu betrachten. Garantie gewähren die Autohersteller unabhängig von der Sachmängelhaftung des jeweiligen Autohändlers. Und zwar freiwillig. Die Neuwagengarantie läuft z. B. über bestimmte Zeiträume, gilt für bestimmte Kilometerlaufleistungen oder bestimmte Fahrzeugteile. Das legt jeder Autohersteller für seine Marke fest. Garantie-Unterschiede zwischen EU Neuwagen oder deutschen Neuwagen sind nicht der Regelfall, können aber je nach Marke vorkommen. In diesen Fällen gelten die Neuwagen Garantiebedingungen im EU Ausland. Die Neuwagengarantie / Herstellergarantie ist an regelmäßige Inspektionen gebunden, die in jeder Vertragswerkstatt innerhalb der EU durchgeführt werden können.

rtiker am 16 Mär 2018 17:50:08

PittiC hat geschrieben:Fairerweise muss man sagen das die Ausstattung der Fahrzeuge (PKW) im Ausland um einiges weniger beinhalten kann.

Das stimmt.
Jedes Land hat unterschiedliche Ausstattungen und Motorisierungen. Das könnte ein Problem bei den Ersatzteilen geben.

Bedenken sollte man auch das Betriebsanleitungen und Garantien nur in Landessprache verfügbar sein können.

Oder wenn das Navi nur diese Sprache kennt: "W Szczebrzeszynie chrząszcz brzmi w trzcinie, i Szczebrzeszyn z tego słynie, że chrząszcz brzmi tam w Szczebrzeszynie"

Generell ist auch der Wiederverkaufswert geringer

rtiker am 16 Mär 2018 18:35:33

Und noch ein ganz wichtiger Punkt speziell beim Kauf eines Wohnmobils im Ausland.

Bei Mängel kann der deutsche Käufer nur im Ausland klagen (Sitz und Erfüllungsort), soweit nicht Lieferung nach Deutschland erfolgte. Der deutsche Käufer hat damit keine Möglichkeit seinen Prozess in Deutschland zu führen.

Der deutsche Käufer kann nur in Deutschland klagen (Erfüllungsort), wenn Lieferung nach Deutschland erfolgte. 

Deshalb sollte man nach Möglichkeit Lieferung nach Deutschland (z.B. deutsche Niederlassung, Geschäftspartner) wegen Erfüllungsort und die Geltung deutschen Rechts vereinbaren.

Ansonsten müssen Mängelrügen, Mahnungen etc. immer in der Landessprache geführt werden in welchem sich der Erfüllungsort befindet.

Das gilt auch bei Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsprozesse: Gutachter und Rechtsanwälte müssen die Zulassung für den Erfüllungsort besitzen.

Orsito am 16 Mär 2018 20:33:56

Hallo nochmal,

ich kenne die durch den ADAC beschriebenen Probleme mit der Überführung eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeuges nach Spanien oder Italien. In beiden Ländern ist es nicht gewollt, ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug quasi einzuführen, bzw. umzumelden. Die beschriebenen bürokratischen Hürden dienen dazu, ein Fahrzeug im Land zu kaufen.

Es ist richtig, dass ich kein rotes Kennzeichen an ein Auto im Ausland anschrauben kann.

In dem Augenblick (so war es bei mir), wo ich die EU Konformitätsbescheinigung und den Kaufvertrag vorgelgt habe, wurde ich im gleichen Augenblick mit dem Formblatt des Finanzamtes konfrontiert. Erst nachdem dies ausgefüllt, eine Kopie des Kaufvertrages angehängt war, beide Papiere sich bei der Zulassungsbehörde befanden, wurden die Fahrzeuge zugelassen. Damit ist es nach deutschem Recht einwandfrei. Zwei verschiedene Zulassungsstellen haben das so gemacht.
Ich habe da keine Überführungsfahrt gemacht, sondern bewege ein auf mich zugelassenes Fahrzeug mit einer deutschen Versicherung und einem deutschen gestempelten Kennzeichen. Selbst wenn der Zoll mich anhält und mir die Frage stellt, ob ich die deutsche Umsatzsteuer bezahlt habe, kann ich ein gültiges Dokument (Zulassungsbescheinigung) vorweisen, die mir erst ausgehändigt wurde, nachdem das oben beschriebene Procedere bei der Zulassungsstelle abgewickelt wurde.

Die Sache wird lediglich beim Wohnmobil etwas komplexer, weil das WoMo keine deutsche Gasprüfung hat. Aber auch da gibt es keine Probleme. Der erste Weg geht nach dem Aufenthalt in Deutschland zum Gasprüfer des Vertrauens. Der baut nämlich den in Deutschland zulässigen Druckregler und den hier zugelassenen Anschluß für die deutsche Flasche ein. Dann macht er die Gasprüfung. Alles ist dann gut und rechtlich einwandfrei.

Gruß
Orsito

mercurius46 am 17 Mär 2018 18:29:25

...trotzdem würde ich einen Rapido niemals in Frankreich kaufen!

knauhy am 19 Mär 2018 14:54:24

mercurius46 hat geschrieben:...trotzdem würde ich einen Rapido niemals in Frankreich kaufen!


Daß das ein französicher Hersteller ist, ist Dir schon bewußt? :?:

Oder was ist der Grund dafür, genau einen Rapido nicht in Frankreich zu kaufen?

rtiker am 19 Mär 2018 15:26:30

knauhy hat geschrieben:Daß das ein französicher Hersteller ist, ist Dir schon bewußt? :?:

Oder was ist der Grund dafür, genau einen Rapido nicht in Frankreich zu kaufen?

Vielleicht wegen des SAV (Service Après Vente). Der ist nämlich in F genauso schlecht wie in D

ChiliFFM am 19 Mär 2018 16:04:27

Mal meine 2 Cent:
"Rote Kennzeichen" (Händlerkennzeichen) gibt es sowieso nicht für Überführungsfahrten.
Wenn, dann reden wir von Kurzzeitkennzeichen, das sind die mit der gelben Markierung.

Wir haben 2010 das letzte Mal einen PKW in Dänemark (Sonderburg) gekauft.
Da hier in FFM eine Vorführpflicht bei Zulassung besteht, mussten wir mit ebensolchen Kurzzeitkennzeichen nach DK hochfahren und das Auto holen.
Die endgültigen Kennzeichen gab's dann erst nach Zulassung mit besagter Vorführung.

Ersparnis: ca. 30% ggü. vergleichbarem Modell hier in D.

Garantieleistungen (anstelle der Gewährleistung) wurden hier in D bei einem entsprechenden Autohaus der Marke problemlos abgewickelt.

rtiker am 19 Mär 2018 16:41:48

Es gibt trotz der EU derzeit keinen legalen Weg, ein Fahrzeug von Frankreich nach Deutschland zu fahren ( nicht mit importieren verwechseln)

Schraubt man in Frankreich deutsche Kurzkennzeichen ans Auto, ist das eine sog. Fremdzulassung, man macht sich schon alleine dadurch strafbar. Französische Kurzkennzeichen gibt es nicht, weil man mit entwertetem Fahrzeugschein noch 1 Monat fahren darf. Allerdings stellt sich dann die Frage des Versicherungsschutzes denn man wird keine deutsche Versicherung finden, die ein Fahrzeug mit französischem Kennzeichen versichern würde. Eine französische bekommt man nur mit Wohnsitz in Frankreich.

Hier meine pragmatische Lösung

Überführung eines Neu-Fahrzeuges nach Deutschland
Es gibt kein einheitliches Kennzeichen, das sowohl in Frankreich als auch in Deutschland gültig ist. Die Überführung muss deshalb wie folgt durchgeführt werden:

Überführung bis zur deutschen Grenze
Für den Transport des Fahrzeugs vom Händler bis zur deutschen Grenze muss man in Frankreich ein Export-Kennzeichen, ein sog. "ww"-Kennzeichen verwenden. Dieses Kennzeichen, das 15 Tage gültig ist, erhhält man beim französischen Fahrzeughändler.
Es gilt nur in Frankreich.
- Achtung -
Man darf nicht mit einem französischen "ww"-Kennzeichen hier in Deutschland fahren!
2. Weitere Überführung ab der deutschen Grenze
Für den Weitertransport ab der deutschen Grenze muss man ein deutsches Kurzzeitkennzeichen verwenden. Fahrzeughändler können für ihre eigenen Zwecke auch ein rotes Dauerkennzeichen verwenden.

Das Kurzzeitkennzeichen kann man bei den Kfz-Zulassungsbehörden der Landratsämter erwerben.

Das Kurzzeitkennzeichen gilt bis zu max. 5 Tagen und wird in Frankreich nicht anerkannt.

Tipp:
Kurz vor der Überführung des Fahrzeugs nach Deutschland ein Kurzzeitkennzeichen besorgen, und an der deutschen Grenze an das Fahrzeug anbringen!

- Achtung -
Man darf nicht mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen bzw. Roten Kennzeichen in Frankreich fahren!


2. Zulassung in Deutschland

Zur zuständigen Zulassungsbehörde (Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz maßgebend) gehen

Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen wird für ein Kurzzeitkennzeichen benotigt:

* Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
* elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (evB-Nummer)
* Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Für die Zulassung werden folgende Unterlagen benötigt:

* Personalausweis oder Reisepass
* EG-Typgenehmigung / EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Gutachten des TÜV nach § 21 STVZO bzw. Datenbestätigung des Herstellers
* Nachweis über gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
* elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (evB-Nummer)
* Kaufvertrag oder Originalrechnung
* ausländische Fahrzeugpapiere (evtl. ausl. Kennzeichenschilder)
* Fahrzeug muss zur Identifizierung vorgeführt werden

rtiker am 19 Mär 2018 17:08:36

Nachtrag:
Zur Zulassung eines Neuwagens benötigt man noch die Bescheinigung des Finanzamtes dass die Mehrwertsteuer in Deutschland bezahlt wurde. Deshalb in F keine Mehrwersteuer bezahlen

ChiliFFM am 19 Mär 2018 18:02:07

rtiker hat geschrieben:Zur Zulassung eines Neuwagens benötigt man noch die Bescheinigung des Finanzamtes dass die Mehrwertsteuer in Deutschland bezahlt wurde.

Das ist nicht korrekt.
Wir haben z.B. nach der Zulassung Monate später erst die Zahlungsaufforderung zur Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer bekommen (Mehrwertsteuer ist das genau genommen nämlich gar nicht, sondern eine Umsatzsteuer).

rtiker am 19 Mär 2018 18:22:32

ChiliFFM hat geschrieben:Das ist nicht korrekt.
Wir haben z.B. nach der Zulassung Monate später erst die Zahlungsaufforderung zur Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer bekommen (Mehrwertsteuer ist das genau genommen nämlich gar nicht, sondern eine Umsatzsteuer).

Dann schau mal hier --> Link
Zitat daraus:
Wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat, muss bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden, die von der Zulassungsstelle zur Festsetzung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt weiter­gegeben wird. Nach § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 Umsatzsteuergesetz sind Sie verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb gegen­über dem zuständigen Finanzamt die „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzel­be­steuerung“ (Vordruck USt 1 B) abzugeben und die Steuer zu entrichten.

ChiliFFM am 20 Mär 2018 12:06:50

Ja, genau.
Du musst eine ERKLÄRUNG abgeben (vergleichbar mit einer Steuererklärung).
Das passierte direkt bei der Zulassungsstelle und soll innerhalb von 10 Tagen erfolgen.

Irgendwann später kommt der Bescheid mit Zahlungsaufforderung (wie bei der Steuererklärung auch der Bescheid irgendwann später kommt). Wenn der Bescheid kommt, ist die Zulassung aber schon längst erledigt.

Grundfalsch ist aber: "zur Zulassung eines Neuwagens benötigt man noch die Bescheinigung des Finanzamtes dass die Mehrwertsteuer in Deutschland bezahlt wurde".
Weder zahlt man überhaupt eine Mehrwertsteuer noch braucht man die Bescheinigung des Finanzamtes über die erfolgte Zahlung.

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