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Langzeitaufenthalt in der Türkei


Ditta am 17 Apr 2018 22:25:46

Wie kann man ohne auszureisen für ein paar Monate mit dem Wohnmobil als Rentner in der Türkei überwintern? Oder evt. auch auf Zypern? Was brauchen wir als Personen, wenn wir nicht nach 90 Tagen ausreisen wollen und wie geht das mit dem Wohnmobil? Danke für gute Tipps!

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Flatus am 18 Apr 2018 07:24:26

Ditta hat geschrieben:... Oder evt. auch auf Zypern? Was brauchen wir als Personen, wenn wir nicht nach 90 Tagen ausreisen wollen und wie geht das mit dem Wohnmobil? ...

In Zypern musst du zwischen der Republik Zypern, der Republik Nordzypern und den Britische Überseegebieten Akrotiri und Dekelia unterscheiden. Die Republik Zypern und die britischen Überseegebiete gehören zur EU und da kannst du dich entsprechend aufhalten. In der Republik Nordzypern beträgt die Aufenthaltsdauer 90 Tagen, danach braucht es eine Aufenthaltsgenehmigung von der Polizei.
Die Grenzen zwischen diesen drei Landesteilen sind offen und problemlos zu passieren. Auch die UN-Pufferzone kann an mehreren Stellen bereist werden.

Wenn du länger als 90 Tage in der Türkei bleiben willst, brauchst du eine Aufenthaltsgenehmigung. Meines Wissens gibt's die bloss, wenn du in der Türkei einen festen Wohnsitz oder eine Arbeitsstelle hast. Aber die genauen Regeln kenne ich nicht.

Gruss Flatus
.

Ditta am 18 Apr 2018 07:38:50

Vielen Dank! Ich gelesen, Rentner dürften länger in der Türkei bleiben. Werde mich mal beim Konsulat erkundigen.

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Flatus am 18 Apr 2018 07:52:23

Ditta hat geschrieben:Vielen Dank! Ich gelesen, Rentner dürften länger in der Türkei bleiben. Werde mich mal beim Konsulat erkundigen.

Das könnt gut so sein, denn alle Türkei-Langzeitaufenthalter die ich kenne sind Rentner...

Gruss Flatus
.

Ditta am 18 Apr 2018 08:34:15

Das "habe"ist irgendwie untergegangen in meinem Text. Aber Du hast mich ja trotzdem verstanden.

akdeniz am 18 Apr 2018 15:47:57

Über einen längeren Aufenthalt in der Türkei kann man von der Migrationsverwaltung des türkischen Innenministeriums auch in Deutsch Informationen bekommen. Wenn man der Ansage folgt, die deutsche Sprache und das Thema aussucht -ich habe Information gewählt- wird man mit einem Beamten verbunden. Ich habe es vor 10 Minuten probiert. Der Beamte sagte mir, für einen längeren Aufenthalt (länger als 3 Monate) muss man eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei beantragen. Tel:0090 312 157 1122.
--> Link

Ditta am 18 Apr 2018 16:03:49

Vielen Dank! Wir werden uns erst mal zu Hause in Düsseldorf im Konsulat erkundigen. Wir planen unsere "Überwinterung"ja erst ab Oktober zu beginnen. Ich dachte, es gebe Ausnahmeregelungen für Rentner.

akdeniz am 19 Apr 2018 11:32:06

akdeniz hat geschrieben:Über einen längeren Aufenthalt in der Türkei kann man von der Migrationsverwaltung des türkischen Innenministeriums auch in Deutsch Informationen bekommen.



Heute habe ich nochmal mit der Migrationsverwaltung des türkischen Innenministeriums in Ankara telefoniert und über dieses Gespräch folgendes Gesprächsprotokoll geschrieben.
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1- Deutsche Staatsangehörige, auch die Rentner können nur 90 Tage ohne Visum in der Türkei aufhalten.

2- Für einen Aufenthalt länger als 90 Tage braucht man eine Aufenthaltserlaubnis, die man auch in der Türkei beantragen kann. Als Aufenthaltsadresse kann man einen Campingplatz angeben, bis die Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde.

3- Mein Gesprächspartner in der Migrationsverwaltung war sehr freundlich und hilfsbereit. Er hat während unseres Telefongesprächs (33 Minuten) dreimal mit seinen Vorgesetzten Rücksprache gehalten, damit er konkrete Antworten geben kann. Auf meine Frage, wie mit dem Aufenthalt des Wohnmobils zu verfahren ist (nach 90 Tagen) antwortete er (nach Rücksprache mit seinen Vorgesetzten): Für die Verlängerung der Aufenthaltszeit des Wohnmobils ist Verkehrsverwaltung zuständig. Er kann darüber keine Antwort geben.

4- Einen 90 Tage Aufenthalt in der Türkei kann man teilen, das heißt, in dieser Zeit mehrmals aus der Türkei und in die Türkei fahren.
Wenn man die 90 Tage in der Türkei verbracht hat und ins Ausland fährt, hat man nach 90 Tagen Aufenthalt außerhalb der Türkei wieder die Möglichkeit 90 Tage in der Türkei zu bleiben.

Wichtig: Der türkischer Teil der Insel Zypern gilt nicht als Ausland. Deswegen werden die Aufenthaltszeiten auf dem türkischen Teil der Insel, wie in der Türkei verbracht gesehen. Griechischer Teil gilt als Ausland.

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