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Kurzzeit,rote Nr oder wie kriege ich das WoMo vom Hof?


bigmacblau am 19 Apr 2018 10:05:08

Hallo Forum, eine kleines Problem beschäftigt mich derzeit. Ich will nächste Woche unser neues WoMo beim Händler abholen (Freu).
Da der Händler die Papiere erst nach Geldeingang herausrückt frage ich mich wie kriege ich das WoMo vom Hof nach hause.
1) Rote Nummer, gibt der Händler nicht, da er lt. Gesetz dabei sein müsste, (hab ich ja noch nie gehört) denn nur für Werkstattfahrt ect.
2) Kurzzeit Kennzeichen. zur Beantragung benötige ich die Herstellerbescheinigung, hab ich aber nicht. Versuche beim Straßenverkehrsamt jemanden zu erreichen ob auch eine Kopie reicht, ist sinnlos.

Was soll ich machen? WoMo abnehmen,bezahlen, Papiere mitnehmen am nächsten Tag anmelden und wieder zum Händler?
Ich brauche euren Rat.
Danke
Wolfgang

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KAWAMANE am 19 Apr 2018 10:34:18

Moin Wolfgang,
Meiner Meinung nach wird anders herum ein Schuh draus:
Nachdem der Kaufvertrag unterschrieben ist, und das Geld selbstverständlich zur Verfügung steht, erhält man die Papiere, überweist das Geld und meldet das Fahrzeug an (alles an einem Tag) und holt das Fahrzeug am nächsten Tag mit den neuen Nummernschildern in der Hand ab (wenn das Geld beim Händler eingegangen ist).
Einziges Risiko, dass der Händler just zwischen Überweisung und Aushändigung insolvent wird.
Dieses Risiko könnte man noch vermeiden, indem man bar bezahlt. Ist aber auch nicht jedermanns Sache.
Gruß
Bruno

thomas56 am 19 Apr 2018 10:35:24

Hallo,

der Händler hat die Möglichkeit dir Tageskennzeichen zu besorgen! Ob er das will....?

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HobiTobi79 am 19 Apr 2018 10:42:06

Hallo Wolfgang,
das ist in der Tat ein Problem. Das mit der roten Nummer ist tatsächlich so, auch wenn oft nicht so gehandhabt wird. Diese sind nur für Gewerbetreibende und auch nicht jeder kann diese bekommen. Und ja, der Inhaber muß dann im Falle des Falles mit dabei sein. Aber gut, bringt Dir jetzt nix.
Ist denn der Händler weiter entfernt von deinem Wohnort? Du könntest am Ort des Händlers ein Kurzzeitkennzeichen beantragen und bei Dir am Wohnort das Womo dann neu anmelden.
Andere Möglichkeit sehe ich momentan leider auch nicht. :nixweiss:

Gruß
(Sir) Tobi

Canadier am 19 Apr 2018 11:52:14

Hallo Wolfgang,
wieso meldet der Händler das Fahrzeug nicht für dich an?
Gehört eigentlich zum guten Service.
Einzig eine Vollmacht von dir plus deinen Perso benötigt er dafür.
Dies gilt auch für einen anderen Kreis.

Labrador am 19 Apr 2018 12:01:16

Canadier hat geschrieben:Hallo Wolfgang,
wieso meldet der Händler das Fahrzeug nicht für dich an?
Gehört eigentlich zum guten Service.


Das kann er doch nur in dem Landkreis, in dem der neue Halter wohnt. Ist der z.B. 500 km entfernt, dann müsste der Händler dorthin fahren. Bisschen viel verlangt für Service.
Bleibt also nur Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen) oder zahlen und dann zulassen.

Canadier am 19 Apr 2018 12:10:07

Ok,
ich dachte das ging auch über weitere Entfernungen.
Dann blieb wirklich nur die Variante mit dem Kzk.

wolfherm am 19 Apr 2018 12:34:58

Der Händler kann dir die Papiere schicken. Die sind doch heute kein Eigentumsnachweis mehr.

bernie8 am 19 Apr 2018 13:04:50

Hallo,

So wie Wolfgang vorschlägt haben wir das auch gemacht. (Händler 500 km entfernt)

Kleiner Haken:
Damals hat die Post gestreikt und die Papiere blieben 4 Wochen lang verschollen :cry:

geralds am 19 Apr 2018 13:26:29

bigmacblau hat geschrieben:Hallo Forum, eine kleines Problem beschäftigt mich derzeit. Ich will nächste Woche unser neues WoMo beim Händler abholen (Freu).
Da der Händler die Papiere erst nach Geldeingang herausrückt frage ich mich wie kriege ich das WoMo vom Hof nach hause.


Ein eigenartiger Händler. Die Gesetzeslage zum roten Kennzeichen kennt er, die Gesetzeslage zum Eigentumsübergang (und damit zum "Brief" / Zulassungsbescheinigung Teil II ) scheinbar nicht. :evil:
Der Brief ist kein Eigentumsnachweis! Der Eigentumswechsel erfolgt erst mit der Übergabe des Fahrzeugs. D.h. der neue Eigentümer (Käufer) muss Verfügungsgewalt über das Fahrzeug besitzen. Das hat er aber erst nach Schlüsselübergabe. Das ist insbesondere auch dann wichtig, wenn nach der Übergabe / Bezahlung noch Änderungen oder Nacharbeiten am Fahrzeug vorgenommen werden sollen und das Fahrzeug dafür beim Händler bleibt. Das Fahrzeug sollte dann bereits auf den Käufer zugelassen sein, ein unterschriebenes Übergabeprotokoll existieren, und ein Schlüsselsatz beim Käufer sein.

Fazit: Der Händler geht kein Risiko ein, wenn er den Brief auch vor der Bezahlung aushändigt aber das Fahrzeug (und alle Schlüssel) behält.

bigmacblau hat geschrieben:1) Rote Nummer, gibt der Händler nicht, da er lt. Gesetz dabei sein müsste, (hab ich ja noch nie gehört) denn nur für Werkstattfahrt ect.


Ist so, ein Bediensteter des Händlers muss streng genommen mitfahren.

bigmacblau hat geschrieben:2) Kurzzeit Kennzeichen. zur Beantragung benötige ich die Herstellerbescheinigung, hab ich aber nicht. Versuche beim Straßenverkehrsamt jemanden zu erreichen ob auch eine Kopie reicht, ist sinnlos.

Was soll ich machen? WoMo abnehmen,bezahlen, Papiere mitnehmen am nächsten Tag anmelden und wieder zum Händler?
Ich brauche euren Rat.
Danke
Wolfgang


Auch wenn ich das Verhalten Deines Händlers nicht verstehe, wenn er auf Bezahlung des Fahrzeugs vor der Aushändigung des Briefes besteht, solltest Du auf folgendem bestehen:

1.) Es wird ein Übergabeprotokoll erstellt werden, in dem bestätigt wird, dass das Fahrzeug übergeben wurde. (Eventuelle Beanstandungen / Nacharbeiten am Fahrzeug sind in dem Protokoll aufzulisten. Zusatzeinbauten nicht, dafür ist ein separater Auftrag an den Händler notwendig.)

2.) Mindestens ein Satz Schlüssel muss übergeben werden (damit erhält der Käufer die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug). Sollten keine Nacharbeiten oder Zusatzaufträge in Auftrag gegeben werden, sollten beide Schlüsselsätze beim Käufer sein.

Beides ist neben dem Kaufvertrag zwingend notwendig um den Eigentumsübergang zu dokumentieren. Eine Anmeldung auf den Namen des Käufers ist für den Eigentumsübergang nicht notwendig.

Wenn die Entfernung nicht so groß ist, würde ich bei dem Händler die Anmeldung auf meinen Namen vor der Bezahlung verlangen.
Wer mehr als üblich fordert, sollte auch mehr als üblich leisten! :razz:

Gruß Gerald

BestiaNegra am 19 Apr 2018 13:29:18

Moin,

drei ganz einfache Lösungsmöglichkeiten:

1. Du überweist dem Händler vorab das Geld, nach Geldeingang schickt er Dir die Papiere und Du kannst zuhause zulassen. Mit den Kennzeichen unterm Arm fährst Du zum Händler und holst Dein Womo ab. Dazu gehört Vertrauen, dass der Händler nicht insolvent ist/wird.

2. Der Händler schickt Dir die Zulassungsbescheinigung ( und wichtig: auch das COC!!), Du lässt zu und überweist das Geld oder zahlst bar. Der Händler hat ja noch das Auto, ihm kann nichts passieren. Warum Dein Händler diese Möglichkeit nicht akzeotiert, ist unverständlich.

3. Du schickst dem Händler per Mail Deinen Personalausweis, eine Kurzzeit-eVB und eine Vollmacht. Dann kann der Händler an seinem Firmensitz für Dich vorab das Kurzzeitkennzeichen holen. Du fährst zum Händler, nimmst das Geld mit, er gibt Dir das Auto mit Papieren. Diese Variante finde ich am besten. Wichtiger Punkt: Lass Dir von Deinem Versicherer eine vorläufige Deckung für die Vollkasko geben, da ansonsten kein Versicherungsschutz für die Überführung gilt.

Wie bereits geschrieben, darf der Händler Dir nicht seine Rote Nummer geben.

HeikoausBaden am 19 Apr 2018 13:33:39

Man braucht doch keine Originalpapiere für die Kurzzeit-Kennzeichen??! Oder handhabt nur das Amt bei uns das so? Es geht doch eigentlich nur darum, dass man nicht mehr, so wie früher, jedes x-beliebige Fahrzeug mit den Kennzeichen fahren kann, also ohne HU und so. Bei uns brauchen wir lediglich die FIN (Kopie vom Schein) und eine Kopie des HU-Berichts. Zudem die Deckungszusage der Versicherung (wenn man es nicht übers Amt mitversichert, was wohl auch möglich sein soll).
Und ja, ich habe so bei uns schon viele Kurzzeitkennzeichen geholt....

Helmchen am 19 Apr 2018 14:34:16

Unser Händler ist gleichzeitig auch Hersteller und ca. 700 km entfernt.
Es waren während der Bauphase Abschlagzahlungen gefordert worden, den Rest haben wir nach Bekanntgabe des Übergabetermins überwiesen und danach die Papiere zur Zulassung erhalten. Allerdings haben wir einen Teilbetrag bei Übergabe in bar bezahlt.

JeFL am 19 Apr 2018 14:46:47

Moin,

richtig ist, dass ein Händler die rote Nummer neuerdings wohl nur noch für "eigene' Zwecke verwenden darf.
Allerdings ist mir nicht bekannt , dass er persönlich dabei sein muss.
Mein Händler hat mich für die Abholung des WoMo schriftlich mit der Überführung des/meines Fahrzeuges beauftragt (hatte einen Vordruck dafür).
Frag doch mal nach dieser Variante.

Gruß aus dem Norden

Jens

geralds am 19 Apr 2018 15:16:40

Hallo,

für das Kurzzeit-Kennzeichen braucht es keinen originalen Brief, Kopie reicht (wegen der FIN, ist auch meine Wissensstand). Und die Deckungszusage der Versicherung. (HU entfällt natürlich bei einem Neufahrzeug. :mrgreen: )

Was aber bleibt ist, dass man 2x zur Zulassungsstelle fahren muss, 2x Gebühren - völlig überflüssiger weise. Vom Zeitaufwand mal ganz abgesehen.
Ein sehr "freundlicher" Händler. :(
Bei dem wäre ich aber so was von pingelig bei der Abnahme und kein Geld bevor nicht alle Mängel beseitigt sind.

Also
- Fahrzeuginspektion
- Mängelbeseitigung
- Kurzzeit-Kennzeichen
- Bezahlung und Fahrzeugübernahme

"Wie man in den Wald ruft ...."

So baut man doch kein Vertrauensverhältnis zwischen Kunde und Händler auf! Überzogenes Misstrauen von Seiten des Händlers würde auch bei mir Misstrauen gegenüber dem Händler erzeugen.
(Oder ist der Händler klamm? Dann ist erst recht auf einer Mängelbeseitigung vor der Fahrzeugübernahme und auf einer rechtlich sauberen Vorgehensweise beim Eigentumsübergang zu achten.)

Bei meinem Händler (Schittkowski in Fürth) lief das so ab:
- Fahrzeug kam zum Händler
- Anruf vom Händler und einen Übergabetermin vereinbart. (Der Händler wollte das Fahrzeug erst selbst durchsehen)
- Brief und COC´s per Post an mich (COC 1x Fiat, 1x Alko, und die endgültige COC vom Hersteller)
- Einen Tag vor dem Übergabetermin Geld überwiesen und Fahrzeug angemeldet
- Am nächsten Tag das Fahrzeug übernommen - kleine erkennbare Mängel wurden noch am gleichen Tag erledigt. Übergabeprotoll erstellt, 1 Schlüsselsatz übergeben.
- Zusatzwünsche beauftragt (zusätzliche Sicherheitsschlösser an den Türen, 2-stufige Trittstufe eingebaut, beigestellte Solarmodule befestigt und Kabel bis ins Womo gelegt. Im Womo habe ich selbst verkabelt und den Regler eingebaut). Die Sicherheitsschlösser und die 2-stufige Trittstufe waren vor der Übernahme schon eingebaut worden. Hatte ich telefonisch bereits vorher vereinbart.
- Nach 3 Tagen Fahrzeug abgeholt

- nach 3 Monaten erste Inspektion und alle bei den Reisen erkannten Mängel beseitigt (war nichts gravierendes und nichts was das Reisen beeinträchtigt hätte)

Gruß Gerald

HobiTobi79 am 19 Apr 2018 19:46:41

Genau so lief es bei uns auch ab wie Gerald schreibt.

Gruß
(Sir) Tobi

bigmacblau am 19 Apr 2018 20:47:01

Erst mal vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Ich habe doch tatsächlich jemanden von derZulassungsstelle erreicht.
Es ist tatsächlich so das bei einem Neufahrzeug eine Kopie der Herstellerbescheinigung (COC) reicht um ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten. Die Idee das vom Händler machen zu lassen, find ich toll. Werde ich morgen tel. abzuklären versuchen.
Das der Händler die gesetzl. Regelungen zum Eigentumsübergang nicht kennt? ?
Vieleicht spreche ich Ihn mal darauf an.
Aber im Kaufvertrag steht es drinn ( übergabe der Papiere erst nach vollständiger Bezahlung)
Ich halte euch auf dem laufenden.
Gruß Wolfgang

TheWall am 20 Apr 2018 09:38:30

Nur mal so nebenbei gefragt, ist auch OT, aber finde ich in dem Zusammenhang interessant.

Wenn der Händler dabei sein muss mit den roten Kennzeichen, wie machen die das dann bei Probefahrten? Bei mir ist da noch keiner mit gefahren. Die Kennzeichen sind doch auch für diesen Zweck gedacht, oder?!

HobiTobi79 am 20 Apr 2018 09:52:07

Guten Morgen Miteinander,
also streng genommen muß jemand vom Händler dabei sein, so sagt es die Verkehrsordnung.
Aber wie ich es ja auch schrieb, es wird oft nicht so gehandhabt und wo kein Kläger.....

Grüße
(Sir) Tobi

thomas56 am 20 Apr 2018 10:31:52

ist einfach zu viel Schindluder mit den Roten passiert und deswegen greifen die heute härter durch und trotzdem sieht man ab und an Womos auf Stellplätzen.

Mir haben sie mal die Schilder für ein halbes Jahr konfisziert und bekam sie auch keinen einzigen Tag eher zurück! :?
War nicht ganz so tragisch, weil ich 2 Sätze hatte, aber der Ärger war nicht ohne.
Deswegen habe ich absolutes Verständnis, wenn die Roten keiner rausrückt!

geralds am 20 Apr 2018 10:58:57

Hallo,

Zitat zum roten Nummernschild:

„Versichert sind alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge, wenn und solange diese mit einem Ihnen von der Zulassungsstelle zugeteilten, amtlich abgestempelten roten Kennzeichen deutlich sichtbar zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten versehen sind. Nicht versichert sind Privatfahrten oder Fahrten, die nicht im Zusammenhang mit Ihrem Kfz-Handel- und -Handwerksbetrieb stehen.“

Wenn Sie ein rotes Händlerkennzeichen an einen Dritten verleihen, dann unternimmt dieser üblicherweise eine Fahrt, die nicht im Zusammenhang mit Ihrem Kfz-Betrieb steht. Und somit ist diese Fahrt dann auch nicht versichert.

Zitatende

Gehört ein Fahrzeug also noch dem Händler, darf das Fahrzeug mit der roten Nummer bewegt werden.

Siehe --> Link
oder : --> Link

Ob ein Fahrzeug, dass noch nicht zugelassen ist, aber bereits verkauft ist, noch eine Fahrt im "Zusammenhang mit Ihrem Kfz-Betrieb" ist - ich bin nicht sicher.
Ich meine für den Fall wird ein Kurzzeitkennzeichen benötigt, es sei denn der Händler überführt das Fahrzeug.

Ich habe auch schon mal mit der "roten Nummer" mein Fahrzeug von der Werkstatt nach Hause gefahren. Der Inhaber der Werkstatt sagte jedoch, dass sei eigentlich nicht ganz legal mich mit der Fahrt zu betrauen und nur erlaubt wenn die Fahrt ein Betriebsangehöriger die Fahrt durchführt.
Da es hier eigentlich um den Versicherungsschutz geht, mag es vielleicht auch Unterschiede bei den einzelnen Versicherungsverträgen geben.?
Da der Händler der Versicherungsnehmer ist, handelt es sich in dem Fall um sein Risiko. Ich habe zwar einen Vordruck unterschrieben, dass ich die Fahrt im Auftrag des Händler ausführe, aber ob das im Ernstfall der Versicherung reicht??? :?: :nixweiss:

Gruß Gerald

PittiC am 20 Apr 2018 11:29:30

Unser wurde vom Händler mit Kurzzeitkennzeichen angemeldet übergeben. Sollte doch für einen Händler machbar sein, ob kostenlos, wie in unserem Fall, oder kostenpflichtig.

trmk3 am 20 Apr 2018 18:30:29

Uns wurde auch ein KKZ vom Hädler angeboten (kostenfrei). Hätte dann aber bedeutet, dass das Fahrzeug nur HP versichert ist. Habe dann von meiner Versicherung ein Nummer bekommen, mit der konnte der Händler ein KKZ mit VK Versicherung besorgen.

BestiaNegra am 20 Apr 2018 20:29:09

Auch für die Kurzzeitkennzeichen gelten seit dem April 2016 verschärfte Regeln. Es darf nur von dem benutzt werden, der eingetragen ist. Dafür wurde die Regelung eingeführt, dass man das KZK nicht nur am Wohnort bekommt, sondern auch bei anderen Zulassungsstellen.

Der Händler holt also das KZK an seinem Standort für den Käufer und nicht für sich.

ThKunde am 20 Apr 2018 20:55:48

Das mit dem Bargeld, und sofort Cash bezahlen, sollte wegen dem Geldwäschegesetz(oder wie das Gute Stück nun genannt wird ) leider nicht mehr funktionieren! Nur für den Fall, dass es sonst große Verwunderung geben kann, wenn der Händler nein sagt, nur Überweisung bitte. Naja, eigentlich sollte er nein, sagen! Vielleicht klappts ja.

PittiC am 20 Apr 2018 20:59:21

ThKunde hat geschrieben:Das mit dem Bargeld, und sofort Cash bezahlen, sollte wegen dem Geldwäschegesetz(oder wie das Gute Stück nun genannt wird ) leider nicht mehr funktionieren!

Es gibt kein Gesetz das Bargeldzahlungen verbietet, egal wie hoch die Summe ist.

bigmacblau am 03 Mai 2018 12:36:34

Wie versprochen hier mein Vorgehen beim WoMo Kauf.
Der Vorteil einer Filialbank, sie hat auch am Ort des Verkäufers eine Filiale.
1. Dieser mitgeteilt das ich am..... eine Menge Bargeld möchte.
2. Händler um Zusendung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung gebeten.
3. mit der Kopie KZK bekommen.
4. zum Händler gefahren, WoMo überprüft.
5. mit VK zu meiner Bank gefahren,Geld geholt, 2 Häuser weiter das Geld auf das Kto. des Verkäufers eingezahlt.

Fettich!!!!!

war ganz easy.
Gruß
Wolfgang

Birdman am 03 Mai 2018 12:54:29

Zum Thema Kurzzeitkennzeichen noch ein Hinweis zum Versicherungsschutz: Damit ist das Fahrzeug nur haftpflichtversichert. Wer also sein neues Prachtstück auf der Heimfahrt vor lauter Aufregung im Graben versenkt, muss den Schaden am neuen Fahrzeug komplett selber tragen.

thomas56 am 03 Mai 2018 13:00:00

das kann man aber vorher klären und dann gibt es auch Kasko für Tageskennzeichen!

Birdman am 03 Mai 2018 13:02:53

thomas56 hat geschrieben:das kann man aber vorher klären und dann gibt es auch Kasko für Tageskennzeichen!

Ah, okay. Wir hatten mal den Fall und da bekamen wir diese Auskunft von mehreren Versicherungen.

thomas56 am 03 Mai 2018 13:11:47

das glaube ich schon, dass es nicht jede Versicherung macht. War aber immer in Verbindung mit Zulassung über diese Vers.,
so haben die Kennzeichen auch keine extra Vers.-Gebühr gekostet.

BestiaNegra am 03 Mai 2018 13:19:55

Birdman hat geschrieben:Ah, okay. Wir hatten mal den Fall und da bekamen wir diese Auskunft von mehreren Versicherungen.


Moin,

wenn das KFZ anschließend mit schwarzem Kennzeichen beim selben Versicherer versichert wird, verzichten die meisten Versicherer auf eine Extraprämie und bieten auch eine vorläufige Deckung für die Kaskoversicherung an. Das muss natürlich vorher vereinbart werden.

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