rump
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Anmeldung Wohnmobil ohne festen Wohnsitz


Upandaway1972 am 22 Apr 2018 15:40:19

So Leute, ich habe nun einen Antwort von der Zulassungsstelle Altötting bekommen, bezogen auf die Problematik, dass man einen festen Wohnsitz benötigt, wenn man ein Wohnmobil zugelassen hat. Dem ist nicht so. Ich kopiere Euch einmal die Antwort von der Zulassungsstelle rein. Eine Frage muss ich dann noch klären, und zwar ob es reicht, die Zulassungsstelle schriftlich zu informieren, oder ob dies beantragt werden muss (damit dies im Computer vermerkt ist). Ich hoffe, ihr könnt mit dieser Information etwas anfangen.
***** Antwort Zulassungsstelle *****
Sehr geehrter Herr ....,

nach längerer Recherche hab ich für sie folgenden Gesetzestext und die Lösung
über einen Empfangsbevollmächtigten erhalten.
(1) Diese Verordnung wird von den nach Landesrecht zuständigen unteren
Verwaltungsbehörden ausgeführt. Die zuständigen obersten Landesbehörden oder
die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen können den
Verwaltungsbehörden Weisungen auch für den Einzelfall erteilen oder die
erforderlichen Maßnahmen selbst treffen.
(2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des
Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des
Bundesmeldegesetz, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers
oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen
mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der
beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein
Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des
Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigter
zuständig. Örtlich zuständige Behörde im Sinne des § 25 ist die Behörde, die das
Kennzeichen zugeteilt hat, es sei denn, dass im Falle des § 13 Absatz 3 Satz 1
Nummer 2 die für den neuen Wohnsitz oder neuen Sitz zuständige Behörde die
Zulassungsbescheinigung Teil I bereits nach § 13 Absatz 3 Satz 4 berichtigt hat.
Anträge können mit Zustimmung der örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde von
einer gleichgeordneten auswärtigen Behörde, mit Zustimmung der zuständigen
obersten Landesbehörden oder der von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht
zuständigen Stellen auch in einem anderen Land, behandelt und erledigt werden.
Verlangt die Verkehrssicherheit ein sofortiges Eingreifen, so kann an Stelle der
örtlich zuständigen Behörde jede ihr gleichgeordnete Behörde mit derselben Wirkung
Maßnahmen auf Grund dieser Verordnung vorläufig treffen.
(3) Die Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörden auf Grund dieser Verordnung
werden für die Dienstbereiche der Bundeswehr, der Bundespolizei, der
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und der Polizeien der Länder durch deren
Dienststellen nach Bestimmung der Fachminister wahrgenommen. Die
Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörden in Bezug auf die Kraftfahrzeuge und
Anhänger der auf Grund des Nordatlantikvertrags errichteten internationalen
militärischen Hauptquartiere, soweit die Fahrzeuge ihren regelmäßigen Standort im
Geltungsbereich dieser Verordnung haben, werden durch die Dienststellen der
Bundeswehr nach Bestimmung des Bundesministers der Verteidigung
wahrgenommen. Für den Dienstbereich der Polizeien der Länder kann die Zulassung
von Kraftfahrzeugen und ihrer Anhänger nach Bestimmung der Fachminister durch
die nach Absatz 1 zuständigen Behörden vorgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen

***** Ende Antwort *****

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

zuckerbaecker am 22 Apr 2018 21:40:57

Dem ist nicht so.


--> Link

Ist bekannt :zustimm:

Upandaway1972 am 22 Apr 2018 23:05:55

Was meinst Du damit. Dass die Aussage nicht richtig ist? Jürgen

Anzeige vom Forum


andwein am 23 Apr 2018 16:42:53

Upandaway1972 hat geschrieben:So Leute, ich habe nun einen Antwort von der Zulassungsstelle Altötting bekommen,
(1) Diese Verordnung wird von den nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungsbehörden ausgeführt.

Wenn ich das lese, interpretiere ich "Landesbehörde" = Land Bayern, so interpretiere ich auch die Zuständigkeit der übrigen Behörden/Dienststellen. Nur einmal ist das "Bundesmeldegesetzt" angeführt. Das heißt in meinen Augen: diese Aussage gilt für Bayern! Für dich eine brauchbare Antwort, für mich auch, für Fragende aus Berlin oder Hessen unter Umständen falsch????
Zweifel bestehen, Gruß Andreas

zuckerbaecker am 23 Apr 2018 20:01:06

Les doch meinen Link dann weiste Bescheid :ja:

Saentis am 23 Apr 2018 22:01:53

Hallo Foristen,

ich habe mich beim Einwohneramt abgemeldet zwecks Auslandreise. Dann entschied ich, vorerst in F zu bleiben und
habe mich deshalb bei der CH-Botschaft in Nizza gemeldet. In Cannes lebte ich und habe bei der Botschaft ganz einfach als Briefadresse meinen Namen und "postlagernd" (post restante) Postamt Cannes-Mandelieu-La Napoule angegeben. Ich ging regelmässig meine Post abholen, die durch die Botschaft weitergeleitet wurde. Hat 5 Jahre problemlos funktioniert.

Werner

andwein am 24 Apr 2018 11:39:16

zuckerbaecker hat geschrieben:Les doch meinen Link dann weiste Bescheid :ja:

Sorry über mein Unverständniss! Den habe ich gelesen und versucht mit der Antwort des Landratsamtes von Bayern in Einklang zu bringen. Soweit ich das alles in dem Link verstanden habe verweist auch der immer auf Einwohnermeldeämter/Landratsämter. Und diese sind nach meinem Verständniss Länderbehörden und können deshalb unterschiedliche Meinungen/Ausführungsbestimmungen haben. Der Rahmen ist sicherlich das Meldegesetz.
Nur als Beispiel für die unterschiedlichen Auslegungen. In BW musste man seit 2010 sein Kfz bei einem Umzug aus einem anderen Bundesland nicht mit einer neuen Autonummer versehen. In Bayern war dies erst seit 2014 möglich. Unterschiedliche landestechnische Auslegungen eines Gesetzes!!! Deshalb mein Einwand!
Gruß Andreas

Winzling am 24 Apr 2018 18:03:03

Hallo,

ich schaue gerne auf den nächsten Schritt. Das Knöllchen, auf das man nicht reagiert.

Da es Landfahrer gibt, sollte es logisch sein keinen festen Wohnsitz für die Anmeldung eines Wohnmobils zu benötigen. Das ist gewissermaßen eine der Grundlagen der deutschen Republik nach leidlicher Erfahrung. Aber man selber möchte unbedingt über die Existenz des Knöllchens informiert werden. Dem Staat ist das egal, der stellt es zur Not öffentlich zu.

Grüsse

Upandaway1972 am 24 Apr 2018 19:12:33

So...endgültiges Ergebnis. Die Zulassungsstelle hat die Genehmigung erteilt, und auch schriftlich bestätigt, dass es bei einer evtl. Verkehrskontrolle in Deutschland keinerlei Probleme geben wird, da ich in Form einer Mitteilung kombiniert mit einem Antrag einen Empfangsbevollmächtigten genannt habe. Auch der Zoll (zuständig für Steuer) hat sein OK bei Nennung eines Empfangsbevollmächtigten gegeben. Ich hoffe, dass nun alle Wohnmobilisten eine endgültige Antwort haben und ihre Zulassungsstelle überzeugen können, dass alles seine Richtigkeit hat. Und als Anmerkung sei mir genehmigt: Zahlt Eure Strafen, wenn ihr welche bekommt, dann ist alles ok.
Wir hoffen, Euch geholfen zu haben. Wer nähere Infos will, bitte mit PN an uns.
LG und fröhliches Reisen

Stefan.1 am 24 Apr 2018 22:32:42

Moins,
ich habe mein Haus letztes Jahr verkauft und wollte mich bei der Gemeinde abmelden,
es wurde gefragt wohin ziehen sie, ich sagte nirgends, ich fahre mit dem Wohnmobil durch Europa, da sagte man mir, dann bleiben sie doch hier gemeldet . . .
habe ich gemacht und dort meine Handynr. und Postadresse der Tochter angegeben, einen Nachsendeantrag der Post habe ich auch gemacht, den ich letzte Woche wieder für 1 Jahr verlängert habe.
Letztes Jahr bei der Bundestagswahl klingelt in Frankreich das Handy, jemand von der Gemeinde war dran und fragte wo er die Wahlunterlagen hin schicken soll . . .

so muß das sein :)

Stefan

vespabibi am 31 Jan 2021 18:56:03

Hallo Gemeinde

Eine Frage hätte ich noch. Für mich ist das Thema interessant, weil ich mittlerweile in der Schweiz lebe. Bei der Anmeldung benötigeich ja die Versicherungs-Nummer. Da ich ja nicht mehr KFZ-mäßig in Deutschland versichert bin, habe ich wohl auch keine Schadensfreiheitsklasse. Was muss ich angeben, wenn ich mir ein Angebot einhole?

Danke für Eure Tipps.

LG Andreas

wolfherm am 31 Jan 2021 19:25:42

Hallo,

mach doch dafür bitte ein eigenes Thema auf. Denn Thema ist ja etwas anders gelagert: Schweiz, Versicherung und Anerkennung Schadenfreiheitsrabatte aus Ausland.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Maut bald für alle Fahrzeuge über 3,5t ?
Gewähr- und Garantieleistungen beim Händler in der Nähe?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt