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Hallo zusammen, auch ich habe 2014 mein Wohnmobil über einen Vermittler in KORBACH angeboten und im Frühjahr 2015 verkauft. Details möchte ich Euch ersparen. Nur ist es eben so, dass ich den Kaufpreis nur zu einem Teil vom Händler ausgezahlt bekam. Nun treffen wir uns vor Gericht und ich weiß bis heute nicht wer mein WOMO gekauft hat und wie für ihn die Abwicklung gelaufen ist. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen!? Ich suche einen Dethleffs Globetrotter XLI, 7910-2, Maxi 3,0l/157 PS, BJ 2012, Erstzulassung: 16.6.2011, Innen in hellbeigem Kunstleder, Luftfederung und vieles mehr. An den Fächern im Schlafbereich sind weiße Klappen nachgerüstet worden. Das Fahrzeug müsste am 12.3.2015 in Korbach übergeben worden sein. Vielen Dank für Eure Unterstützung! Hätte ich Dein früheres Wohnmobil gekauft, würde ich es mir überlegen mich zu melden. Ich hätte nach Deinem Beitrag Sorge, dass Du Ärger mit Besitzansprüchen machen würdest. Rechtslage hin oder her, lästig wäre das allemal. Ich halte eine Nachforschung - abgesehen von den von Hampshire berechtigt erwähnten Gründen für den aktuellen Eigentümer, sich nicht zu melden - über die VIN (früher Fahrgestellnummer) durch einen Anwalt für erfolgversprechender als in Foren nachzufragen. Irgendwo, und sei es in den Steuerunterlagen oder alten Rechnungen wird die Nummer ja noch vorliegen. In den Verkaufsunterlagen mit Sicherheit auch. Wenn ich das Auto hätte, würde ich auch die Füße still halten. Wozu Scherereien auf sich nehmen. Gruß Frank
Der Gerechtigkeit wegen? Um einem anderen Wohnmobilisten zu helfen? Mich beschämt die "Geiz ist geil" und "Was geht mich das Elend der Anderen an" Haltung zutiefst. Markgräfin,- ich bin ganz Deiner Meinung, da gibt es nichts hinzuzufügen. Allerdings hat ja jeder das Recht, sich so zu verhalten wie er es für sich "richtig " empfindet Gruß Gluehstrumpf
Na sicher. Auch auf die Gefahr hin, das Wohnmobil wieder rausrücken zu müssen und Dein Geld vom Händler, der es Dir verkauft hat, einklagen zu dürfen, würde Dich nicht davon abhalten der "Gerechtigkeit" Geltung zu verschaffen. Auf jeden Fall kennst Du - aufgrund der Schilderung in einem Forum - genau die Situation. Abgesehen davon habe ich lediglich die möglichen Gedankengänge des jetzigen Besitzers des fraglichen Wohnmobils geschildert. Insofern geht Dein Kommentar haarscharf am Ziel vorbei. Ich finde solche Unterstellungen ziemlich unüberlegt und zum Fremdschämen. Gruß Frank Moderation:So, jetzt tragt mal hier nicht so dick auf. Persönliche Animositäten bitte per KN klären. Kleinepfoten, ich wünsch Dir Glück bei der Suche. Vielleicht ist es ja hier im Forum und eine ehrliche Haut meldet sich. Marktgräfins Beitrag gefällt mir prima. Gruß Micha Oh oh oh. Da zieht sich einer eine Jacke an. Nun gut. Jedem das Seine. Danke Wolfgang. Alles ist gut. Und es macht mich froh, dass ich nicht allein mit meiner Meinung stehe. Vielen Dank für eure Meinung.
kleinepfote, was konkret versprichst Du Dir von der Suche nach dem neuen Besitzer? Wären Deine Erkenntnisse für den Prozess relevant? Ich wünsche Dir viel Glück :!: :)
Hallo markgraefin, einerseits kann ich deine Argumentation verstehen,andererseits....... wenn du im guten Glauben, für viel Geld das Fahrzeug von dem Händler erworben hättest, wie wäre deine Vorgehensweise dann??? Denn wenn es dumm für dich läuft stehst du am Ende ohne Womo und Geld da.
Gute Frage. Ohne potentiell selbst betroffen zu sein bzw. die möglichen Konsequenzen zu überblicken, lässt sich hervorragend moralisieren. Gruß Frank Nabend, mir ist nicht klar, warum der Käufer des Womos überhaupt schlechte Karten haben sollte. Wir kennen die Umstände des Verkaufes ja nur oberflächlich, aber wenn der einen ordentlichen und sauberen Kaufvertrag hat, dann dürfte dem vollends egal sein, was bei der Vermittlung des Autos mit dem Verkäufer gelaufen ist, oder? Gruß Jürgen
Eben nicht in Deutschland... wenn er gestohlene Ware erworben hat, muss er sie herausgeben, er kann dann sein Geld beim Verkäufer einklagen, aber wenn der nichts hat, bzw. eventuelle andere, vielleicht sogar staatliche Ansprüche davor dran sind, ist das Geld verloren... LG Peter Hallo Jürgen, ohne jetzt die Art der Verträge zu kennen,sag ich mal so: "man kann nur eine Sache veräußern die einem auch gehört." Wenn also der frühere Besitzer im Vertrag drinstehen hatte, Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sein Eigentum,dann hast du als Käufer von dem Vermittler wohl keine Besitzansprüche.
Eben, wir kennen die Vorgänge nicht. Wenn das Wohnmobil allerdings nicht rechtmäßig in das Eigentum des Verkäufers übergegangen sein sollte (weil er nicht bezahlt hat), gehört es noch dem ursprünglichen Besitzer und der hat einen Herausgabeanspruch gegen den jetzigen Besitzer, weil der, da das Mobil rechtlich nicht im Eigentum des Verkäufers war, es auch nicht rechtswirksam von dem erwerben konnte. Kurz als Beispiel: Wenn jemand etwas stiehlt und verkauft, der Käufer bezahlt, gehört es immer noch dem Bestohlenen und der kann vom Käufer die Herausgabe verlangen. Das Geld, was der bezahlt hat, kann er dann vom Dieb einklagen. Und wenn der nichts hat...... Gruß Frank Ich wurde mal sagen:Drei.........ein Gedanke. ;D
:mrgreen: Macht nichts. Vielleicht hilft´s beim Verständnis. :ja: Gruß Frank Eben. Und wenn ich die Betrungsmasche richtig verstanden habe dann hat der "Vermittler" das Wohnmobil sogar gar nicht im eigenen Namen ge- und verkauft, sondern nur den Kaufvertrag zwischen beiden Parteien arrangiert und das Geld in Empfang genommen - dann aber den Kaufpreis (abzgl. seiner Marge) nicht komplett an den Verkäufer weitergegeben. Auch ich bin kein Rechtsanwalt und kenne natürlich nicht die genauen Vertragsinhalte, aber von vornerein ausschließen kann man hier nicht dass auf den Käufer gewaltige Probleme zukommen könnten!
Ich würds auch sche.. finden wenn es mich betreffen würde. Aber unabhängig davon wie man sich selbst in so einem Fall verhalten würde sollte man nicht Unrecht oder unwissentliche Hehlerei gut und schön reden. Auch wenn es heute scheinbar clever ist. Der TE hätte ja immer noch den ureigensten Anspruch und Recht. Meine Meinung zum Thema. Gruß Micha Es ist noch komplizierter! Egal was da abgelaufen ist, der neue Eigentümer wird den Wagen behalten dürfen. Der Richter hatte das damals damit begründet, dass der ehemalige Eigentümer informiert war, alle Schlüssel und Papiere an den Vermittler übergeben hat. Also hatte der ehemalige Eigentümer Kenntnis, was von nun an geschehen könnte! Was durch Leichtgläubigkeit an Schaden passiert, kann nicht dem neuen Besitzer angelastet werden. Das eine Summe bei einem Agenturgeschäft nachverhandelt wird, ist nicht unüblich, fordert natürlich die Zustimmung beider Parteien. Das passiert schon mal, dass für den abschliessenden Verkauf vom Kaufinteressent z.B. neue Reifen, neuer Tüv und eine SAT-Anlage gefordert wird. Diese erforderliche Summe hierfür kann natürlich nicht der Vermittler tragen, sondern geht von der vereinbarten Summe an den Eigentümer ab. Aber eben nur mit dessen Zustimmung. Thomas, das ist interessant. Schade daß der TE nicht mehr zum Thema schreibt. Gruß Micha
Ganz toll und sehr moralisch. Das ist allerdings nur die eine Seite. Wie wäre es denn zu beurteilen, wenn derjenige, der sein ehemaliges Wohnmobil sucht, die Rechtslage gut kennt, in der Hoffnung auf Naivität öffentlich um Hilfe bittet und jemanden, der sich meldet, weil er einem betrogenen Kollegen gern hilft, mit seinem Herausgabeanspruch konfrontiert und diesen durchsetzt? Derjenige, der sich gemeldet hat, freut sich dann sicher, weil er helfen konnte, oder? Gruß Frank PS: Das mit dem Herausgabeanspruch oder nicht diskutiere ich nicht. Das sollte man einem Richter, der alle Facetten eines Falls beleuchtet, überlassen.
Hallo, wenn es vor Gericht geht, muss der Vermittler / Händler höchst wahrscheinlich den Vertrag mit dem Käufer offenlegen. Vielleicht wird dann sogar der Käufer als Zeuge geladen. Ich denke das weitere Vorgehen kann man dem Gericht bzw. den Anwälten überlassen. Welche Ansprüche Du noch hast, wird davon und von den vereinbarten Verträgen abhängen. Ohne diese zu kennen, kann man nur raten. Gruß Gerald Hallo, es geht in keinem Fall darum, dass der Käufer das WOMO zurückgeben soll, dass wäre rechtlich gar nicht haltbar und auch nicht gewollt. Für den Prozess wäre es wichtig, wie hoch der Kaufpreis war - in erster Linie im Vergleich zu meiner "untersten Preisgrenze" und ob die Abwicklung reibungslos verlief. Wie waren die Kaufverhandlungen, Ratenzahlung u.s.w. Ich habe nur einen Teil des Kaufpreises in beliebigen Raten erhalten. Wäre für Unterstützung - vielleicht auch in ähnlichen Fällen - wirklich sehr dankbar. Grüße Wenn du wirklich Hilfe suchst, musst du schon alle Karten samt Vertrag offen legen! Oder meinst du Glaskugellesen bringt dich weiter?
Nabend, genau das ist es. Wenn der Verkäufer ein Vermittlergeschäft eingegangen ist, wird der Käufer das Auto behalten können. Haftbar zu machen ist nur der Vermittler und dann kommts auf den Vertrag zwischen Verkäufer und Vermittler ankommen. Da helfen Drei mit dem gleichen Gedanken auch nicht weiter. Und gestohlene Ware war es auch nicht, also da hilft nur Vertragsprüfung. Wir kennen ja keinen der Verträge, aber wenn der Verkaufsvertrag des Vermittlers an den Käufer sauber ist, dann kann der Verkäufer seine Ansprüche nur an diesen komischen Vermittler geltend machen. Aber es ist müßig, warten wir die Verhandlungen ab und hoffen drauf, daß die kleine Pfote hier berichtet. Gruß Jürgen Sofern der Käufer alle Papiere bekommen hat ist er auch Eigentümer des Fahrzeuges, hat einen Kaufvertrag und den in diesem Vertrag vereinbarten Kaufpreis gezahlt, davon gehe ich mal aus. Der neue Eigentümer braucht sich damit keine Sorgen um sein Fahrzeug machen. Mit dieser Masche hat die berüchtigte Firma in Korbach schon vor 12 Jahren gearbeitet! Erfahrungsberichte findet man mehrfach im Netz. Wir haben unser derzeitiges Fahrzeug damals auch dort gekauft, haben erst als die Probleme anfingen recherchiert und solche Erfahrungsberichte gefunden.... Unser Kauf zog sich über fast 2 Monate, zuletzt hieß es von der Firma, dass man die Papiere noch nicht vom Vorbesitzer habe, letztendlich hat dann, nachdem wir mit dem Anwalt gedroht hatten, irgendwann noch alles geklappt, wir hatten Glück. Der Vorbesitzer wohl weniger, denn ich gehe auch davon aus, dass er mehr Geld für sein Fahrzeug haben wollte und deshalb die Papiere erst nicht rausgerückt hat. Wie der "Händler" diese dann doch noch bekommen hat weiß ich nicht, war für mich als Käufer aber damals auch nicht relevant... Danach habe ich, wie gesagt, genau solche Erfahrungen von Verkäufern gefunden, auch PN´s bekommen von Leuten, deren Fahrzeuge günstiger angeboten bzw. verkauft worden sind als vereinbart...
Nein, das war einmal..... Gruß Frank nicht mal das! Aber der Glaube herrschte zumindest. :D Lieber KudlWackerl, vielen, vielen Dank für Deine links. Es gibt schon neue Nachrichten, aber leider kann ich keinen link einstellen - nur soviel: Manchmal siegt die Gerechtigkeit!! Herzliche Grüße von der kleinen Pfote
Nun haben wir so lange mitgelesen. Da wäre es doch nur gerecht, wenn wir von dem Happy End erfahren dürften? Hallo, geht mal auf den link von jamesbond008! Grüße Bist du den der im Bericht beschrieben "Geschädigte"?
Gerne! Wobei ich für die langjährige Betrugstätigkeit des Ehepares und den immensen seelischen und finanziellen Schaden bei den Betrogenen die 4 Jahre überhaupt nicht als "harte Bestrafung" sehe. Man hätte viel härter strafen können und vor allem viel früher strafen sollen. Wieso kleine Pfote heute noch nach dem Abnehmer des Mobils suchen muss, verstehe ich nicht. Hat die Staatsanwaltschaft ihren Job nicht ordentlich gemacht? Der käufer muss doch bekannt sein und vernommen worden? Grüße, Alf Hallo, ich gehöre zu der zweiten Gruppe von Geschädigten - insgesamt 58 - ab 2009 - 2015. Die Klage ist in der Vorbereitung, Unterlagen aufzufinden ist sehr schwer, da Buchführung sehr schlampig. Nun habe ich es auf diesem Weg versucht. Vielleicht tut sich ja noch was. Viele Grüße Die kleine Pfote Nun hinterlässt dieser Betrüger Geschädigte auf der Verkäufer- und der Käuferseite. Wer ist denn am Ende der Gekniffene? Verkäufer, Käufer, beide zu Teilen? |
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