Bei Mängel kann der deutsche Käufer nur im Ausland klagen (Sitz und Erfüllungsort), soweit nicht Lieferung nach Deutschland erfolgte. Der deutsche Käufer hat damit keine Möglichkeit seinen Prozess in Deutschland zu führen.
Der deutsche Käufer kann nur in Deutschland klagen (Erfüllungsort), wenn Lieferung nach Deutschland erfolgte.
Deshalb sollte man nach Möglichkeit Lieferung nach Deutschland (z.B. deutsche Niederlassung, Geschäftspartner) wegen Erfüllungsort und die Geltung deutschen Rechts vereinbaren.
Ansonsten müssen Mängelrügen, Mahnungen etc. immer in der Landessprache geführt werden in welchem sich der Erfüllungsort befindet.
Das gilt auch bei Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsprozesse: Gutachter und Rechtsanwälte müssen die Zulassung für den Erfüllungsort besitzen.
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