skysegel am 14 Mai 2018 19:00:13 quax1968 hat geschrieben:Also 60 Hektar sind nach meinen bescheidenen Mathe-Kenntnissen 6000 qm.
Ein ha sind eine Fläche von 100m x 100m = 10.000m². Sechzig davon also 600.000m². Allerdings geht das hier um Wald und Feld und nicht um ein Villengrundstück mit unverbaubarem Seeblick. Von der Größe her ist das so ungewöhnlich nicht. Ulli
quax1968 am 14 Mai 2018 19:02:57 Ich sagte ja nach meinen bescheidenen Mathekünsten. Habs aber dann auch gemerkt und habe den Beitrag besser gelöscht :-)
mafrige am 14 Mai 2018 19:16:41 Das Campen im Wald ist in Deutschland nicht erlaubt. - Gibt es dort eine Straße, großen Weg mit Parkplatz, darf ihn ohne Verbotsschild, jeder nutzen, aber trotzdem ist das Campen dort verboten. - das gilt für Besitzer und Nichtbesitzer, da machen die Vorschriften keinen Unterschied!
AntonCoeln am 14 Mai 2018 19:32:03 brainless hat geschrieben:Ich verstehe euch alle nicht: Hier erzählt jemand eine Räuberpistole, gibt sich als Besitzer eines 600.000 qm großen Grundstücks aus und hat angeblich die Polizei zur Räumung seines Grundstückes
Volker :tudelu:
Ja lieber Volker es ist so groß, wenn es kleiner wäre bekämen wir unsere Rinder nicht satt. Ich habe nichts von einem Villengrundstück geschrieben, es ist ein Grundstück und Wald welches landwirtschaftlich genutzt wird, dies ist auch der Grund warum wir da niemand haben wollen, ich will keinen Kassetteninhalt im Wald, auch nicht in einem Erdloch, denn unsere Tiere sind "Vegan" und brauchen keine Bakterien vom alles Fresser Mensch. Und ob Du es glaubst oder nicht, ich als Vater einer Landwirtin darf sogar Wohnmobil fahren, und mich auf unserem Grund und Boden dorthin stellen wo ich es möchte. Das unsere nunmehr blauen Herrn nicht besonders arbeitsfreudig sind, war festzustellen, aber der Hinweiß das es eine Dienstaufsichtsbeschwerde geben wird hatte doch das denken etwas verändert und den Stören wurde dann aufgefordert den Platz zu verlassen, dafür wollte man aber auch den Strafantrag habe, den ich dann stellen durfte.
Jonah am 14 Mai 2018 19:56:29 Für Außenstehende ist das schwer einzuschätzen, aber ich bin ja auch oft in den Feldern unterwegs und suche mir dafür irgendwo am Rand einen Parkplatz. Das wäre für mich denke ich nicht ersichtlich, wenn da kein Schild steht, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt. Vor allem, wenn da eine öffentlich nutzbare Straße her führt. Daher würde ich da auch ein Schild anbringen, das müsste doch reichen.
gespeert am 14 Mai 2018 20:02:12 Absperrpfosten setzen hilft. Oder nen Baum zufaellig so legen dass es schwierig wird, durchzufahren. Alles mit der lokalen Feuerwehr absprechen falls notwendig.
4x4 Camper sind eine andere Qualitaet, die musst Du notfalls freundlich ansprechen, die ueberqueren auch mal quer gelegte Baeume. Meist werden diese selbst nachfragen wenn entspr. Hinweise gegeben werden. Und diese verstehen die Bedenken.
Wenn die Rinder Muell fressen kann das gefaehrlich werden!
Winzling am 14 Mai 2018 20:03:49 Trashy hat geschrieben:Einfach den Platz in die Stellplatzführer eintragen
Als kleine Verfeinerung einen Preis für 3 Stunden angeben, der um 21, 24, 3 und 6 Uhr usw. abkassiert wird.
gespeert am 14 Mai 2018 20:05:00 Den Stellplatz in einschlaegigen Portalen als nicht nutzbar deklarieren.
Winzling am 14 Mai 2018 20:17:05 Ganz am Rande... früher waren Waldbauern immer ganz glücklich, wenn jemand in 50cm Tiefe seine Reste "verbringt". Später kam dann die deswegen (in Waldgebieten) sinnlose Erfindung der Chemo-Toiletten.
Elgeba am 14 Mai 2018 20:29:41 kroppie hat geschrieben:starke traktor kaufen, und abschleppen, oder mit viele freunden einsperren/parken.
jos
Vergiss es.Nötigung und möglicher weise Sachbeschädigung. Gruß Bernd
Elgeba am 14 Mai 2018 20:30:40 babenhausen hat geschrieben:Radkralle? und gegen Bezahlung freilassen.... Denke man liest bald davon in den Foren :evil:
Nötigung! Gruß Bernd
topolino666 am 14 Mai 2018 20:49:36 Hallo! Anton, ist das Dein Grund oder das Deiner Tochter? Ist Deine Tochter noch bei Landvergnügen? --> LinkKommen die Falschparker evtl. daher?
mafrige am 14 Mai 2018 20:56:20 AntonCoeln hat geschrieben:... Und ob Du es glaubst oder nicht, ich als Vater einer Landwirtin darf sogar Wohnmobil fahren, und mich auf unserem Grund und Boden dorthin stellen wo ich es möchte...
Anton ich glaube dir ... aber trotzdem gilt: Verkehrsflächen, die für jedermann, also für die Allgemeinheit, offenstehen bzw. wo allgemeiner Verkehr vom Berechtigten geduldet wird, sind öffentlich. Privatgelände hingegen liegt vor, wenn der Berechtigte erkennbar nicht jedermann die Benutzung gestatten will, sondern durch Zugangsbeschränkungen und Hinweise oder durch die Art der Gestaltung offensichtlich zum Ausdruck bringen will, dass er den Gebrauch des Geländes nur einem abgegrenzten, von ihm bestimmten Benutzerkreis gestatten will. Ohne sichtbare Absperrung, Schilder ist es für den Benutzer nicht sichtbar, das er etwas unerlaubtes macht. Deine Anzeige wird den Wohnmobilbesitzer nicht treffen, weil er es nicht erkennen kann.
Gast am 14 Mai 2018 20:58:00 Campen ist kein Verkehr.
AntonCoeln am 14 Mai 2018 20:58:53 Den betreffenden Grund haben wir erst letztes Jahr dazu gekauft, liegt nicht in Verbindung mit dem Hof meiner Tochter. Also das kann der Grund nicht sein, ich glaube eher das mein Fahrzeug gesehen wird und man dann meint das man diesen Platz ja nutzen kann. Ich werde nochmal versuchen mit Schilder darauf hinzuweisen das nicht erlaubt wird das Gelände zu nutzen. Zur Not wird es weitere Möglichkeiten geben, mit Mist und Gülle versaue ich mir selbst auch alles.
Gast am 14 Mai 2018 21:06:23 An deiner Stelle Anton würde ich einen offiziellen Stellplatz an einer schönen Stelle einrichten und dann hast du immer nette Wohnmobilisten in der Nähe. Denn eigentlich sind wir doch ein liebes und kommunikatives Völkchen. Und wenn du auch noch Tiere hast. .. vielleicht hilft sogar der eine oder andere zwischendurch mal gerne mit...
gespeert am 14 Mai 2018 21:16:44 Ist aber evtl. die einzige Moeglichkeit. Aber ein Misthaufen koennte ausreichen, strategisch platziert, versteht sich.
marny am 14 Mai 2018 21:17:34 Hat er denn nicht schon mit seiner Tochter zusammen ein nettes, offizielles Plätzchen eingerichtet in der Nähe?
Wenn andere Womo-Fahrer ihn da alleine stehen sehen auf seinem Spezialplatz, hat er mMn keine Chance, das Thema ein für allemal loszuwerden.
mowgli am 14 Mai 2018 21:43:55 Bei uns auf der Alb gibt es überall geeignete "Parkplätze" im Wald. Die meisten sind Abstellflächen für Land- und Forstwirschaftliche Arbeitsgeräte und sind mit Rot-Weißen Kuststoffketten gesichert. Am WE sieht man hin und wieder Grillparty aber Womo eher weniger. Mit solcher Kette würde ich es machen.
AntonCoeln am 14 Mai 2018 21:49:45 Mit der Kette werde ich mal versuchen, einen offiziellen Platz zu machen ist dank der deutschen Vorschriften fast unmöglich, weil rechnen sollte es sich auch noch.
So mal sehen was das Finanzamt im nächsten Jahr zu meinen Kosten sagt bezüglich Sicherung Grund und Boden. Das nächste Womo von mir wird Oliv, das ist so praktisch
Tinduck am 15 Mai 2018 06:14:26 Dann aber auch mit Kettenantrieb :D
bis denn,
Uwe
pippifax am 16 Mai 2018 12:10:59 Hat einer meiner Kollegen ganz einfach gelöst. Einen Balken mit hervorstehenden Nägeln in den Boden gelegt. Der Verleger wusste, wo die Nägel sind. Die Nachbarn fuhren drei mal darüber, das erste Mal, das letzte Mal und das einzige Mal.
Gast am 16 Mai 2018 12:16:17 pippifax hat geschrieben:Hat einer meiner Kollegen ganz einfach gelöst. Einen Balken mit hervorstehenden Nägeln in den Boden gelegt. Der Verleger wusste, wo die Nägel sind. Die Nachbarn fuhren drei mal darüber, das erste Mal, das letzte Mal und das einzige Mal.
Wenn dem "Nachbarn" sein kleines Kind in die Nägel fällt, dann schaust du aber. :evil: Seltsam, was hier an Vorschlägen kommt. Grüße, Alf
Energiemacher am 16 Mai 2018 12:17:21 genau und die Kinder die im öffentlichen Wald darüber laufen werden dem Verleger hoffentlich 3mal auf Schadenersatz verklagen.
Es gibt schon kranke Menschen auf dieser Welt, die sollte man mit ihren Nagelbalken durch das Dorf treiben.
brainless am 16 Mai 2018 14:16:49 Der Verfasser hat auch eine dazu passende Signatur gewählt: Das Hirn ist rund, damit die Gedanken in alle Richtungen schweifen können.
Volker :lol:
DieselMitch am 16 Mai 2018 14:42:10 Jenseits aller tumben Rache- und physischen Selbsthilfegelüste:
Eine abschließbare Schranke an der Zufahrt sollte ausreichen, so können die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der Freigabe für Spaziergänger noch erfüllt werden (ein trainierter Fußgänger sollte sich doch bücken können :roll: ), gleichzeitig wird den Kampfradlern der Zugang erschwert (was gut für die Spaziergänger ist 8) ) UND Freicamper jeglicher Couleur davon abgehalten ihre Was-auch-immer-Container dort illegal in der bewaldeten privaten (!) Landschaft abzustellen.
Ein Hinweisschild auf eine kostenpflichtige Entsorgung an der Schranke wäre auch noch sinnvoll, natürlich gut gegen Diebstahl gesichert (rundgeflexte Schraubenköpfe).
Alternativ könnte man auch einen Graben hinter der Zufahrt quer über den Weg, mit einer schmalen Fußgängerbrücke, ziehen, oder eine verdammt tiefe Abflußrinne, und ein fröhliches Schild "Achsschenkel und Lenkungsbruch möglich!" aufstellen .. es soll ja keiner dumm sterben! Natürlich muss der Besitzer immer wenn er auf seinen PRIVATEN Platz will zwei ausreichend dimensionierte Überbrückungsgitter mitnehmen.
Aber die Schranke gefällt mir am besten ... mit einem schönen fetten Schloß mit Aufbohrschutz :twisted: :twisted: ... Wildcamera nicht vergessen, falls jemand mit seinem Camper Landfriedensbruch begeht!
bernie8 am 16 Mai 2018 14:44:15 Hallo, mafrige schrieb: Deine Anzeige wird den Wohnmobilbesitzer nicht treffen, weil er es nicht erkennen kann.
Er wurde doch mündlich vom Besitzer aufgefordert den Platz zu verlassen, also wer das nicht erkennt :roll:
fattony am 16 Mai 2018 15:23:55 DieselMitch hat geschrieben:Eine abschließbare Schranke an der Zufahrt sollte ausreichen [...] gleichzeitig wird den Kampfradlern der Zugang erschwert (was gut für die Spaziergänger ist 8) ) UND Freicamper jeglicher Couleur davon abgehalten ihre Was-auch-immer-Container dort illegal in der bewaldeten privaten (!) Landschaft abzustellen.
Und hält gleichzeitig auch die Feuerwehr ab die zum Löschen kommt, den Krankenwagen der den Wanderer mit Herzinfarkt abholen möchte und die Polizei die den Verbrecher sucht - weshalb bei uns alle Schranken wieder abgebaut wurden :wink:
quax1968 am 16 Mai 2018 15:52:27 Ehrlich gesagt verstehe ich den ganzen Aufriß jetzt nicht so ganz. Ganz klar, es ist sehr ärgerlich, wenn jemand auf Plätze steht wo er nicht soll/darf...
Würde es mich betreffen würde ich ein Schild hinhängen "Privatbesitz" Und evtl ein Schild mit dem Kennzeichen wer dort parken darf. Und fertig.
Ich bin überzeugt, dass 99% diesen Hinweis ernst nehmen und sich korrekt verhalten. Und bei dem vielleicht einen Prozent, muss halt kurz verhandelt werden. Das Schilder geklaut werden, ist zwar möglich aber auch dort ist die Wahrscheinlichkeit doch eher gering. Die Gefahr wegen so ene Lapalie eine Anzeige zu bekommen ist ja auch nicht von der Hand zu weisen.
Wenn ich Dinge wie Nagelbretter höre, kommt mir aber echt das ko... Das ist vorsätzliche Körperverletzung und sicher kein Kavaliersdekikt
Canadier am 16 Mai 2018 16:16:46 Bin mal gespannt wann der erste zu Stacheldraht oder sogar Landminen rät. :mrgreen:
Gast am 16 Mai 2018 16:17:53 Moderation:Das Thema ist erschöpfend behandelt. Es ist alles gesagt, vielleicht noch nicht von Allen! :D
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