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Änderung Gaskasten - wie abdichten - Kastenwagen


udo567 am 22 Mai 2018 22:05:43

Hallo,

der Gasflaschenkasten ist sehr klein und hat einen unpraktisch hohen Türschweller. Daher möchte ich die entsprechende Seite des Kastens ändern, u.a. eine größere Klappe einbauen.

Mit welcher Art Dichtband soll/muss die Türe abgedichtet werden, damit sie dicht ist und der Gasprüfer zufrieden?

Danke

U.

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wolfherm am 23 Mai 2018 00:06:52

Hast du mal ein Bild oder wenigstens den Fahrzeugtyp, damit man sich die Situation vorstellen kann?

soul am 23 Mai 2018 00:28:50

bei den käuflichen klappen hast eh alles dabei - machst eine selber, nimmst eine 0815 gummidichtung, wie sie ja sonst auch verbaut ist. da gibts keine besonderen anforderungen - außer, dass sie auch plan + gepresst anliegt.

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brainless am 23 Mai 2018 01:04:16

Wenn es eine Aussentür sein sollte, kannst Du abdichten, wie Du willst...........wenn Du willst.
Hier prüft niemand eine Dichtigkeit - wozu dann noch eine Bodenöffnung von mindestens 100 qzm?


Volker ;-)

Winzling am 23 Mai 2018 01:22:06

Hallo,

2 Spuren Silikon Tür, eine im Gehäuse... oder umgedreht. Es geht dabei nicht um die Gasdichtigkeit, sondern den Druck einer Explosion nach außen zu leiten. Die meisten Gummi-/Plastiklösungen sind dann suboptimal, und erzeugen die Pressefotos bei denen nach der Explosion auch das Womo abbrannte.

Was ein Gasprüfer dazu denkt kann ich natürlich nicht sagen, hatte noch nie das Vergnügen :mrgreen:

Grüße

soul am 23 Mai 2018 02:23:51

so einen blödsinn habe ich noch nie gelesen.

Winzling am 23 Mai 2018 02:54:29

soul hat geschrieben:so einen blödsinn habe ich noch nie gelesen.


Na dann solltest du mehr lesen, diesmal bei geeigneteren Quellen - Gas ist kein Spielzeug.

Scout am 23 Mai 2018 08:12:21

Hallo!
Wenn es sich um einen innenleigenden Gaskasten handelt, also Türe zum Innenraum, muss eine Türschwelle von 5 cm vorhanden sein. Nimm die gleiche Dichtung wie sie an der bestehenden Tür vorhanden ist. Eine Außentüre braucht keine Dichtung.

Gruß
Scout

Winzling am 23 Mai 2018 18:25:46

Scout hat geschrieben:Hallo!
Wenn es sich um einen innenleigenden Gaskasten handelt, also Türe zum Innenraum, muss eine Türschwelle von 5 cm vorhanden sein. Nimm die gleiche Dichtung wie sie an der bestehenden Tür vorhanden ist. Eine Außentüre braucht keine Dichtung.


Stehe ich soeben auf der Leitung? Ein Gastresor muss doch auf der Außenseite halboffen mit Entlüftung sein, sonst würde er doch explosionsverstärkend wirken. Schlimmstenfalls in Richtung (MDF-)Boden, besser könnte man die Opferzahl kaum erhöhen.

Grüße

gespeert am 23 Mai 2018 20:36:49

Rede zuerst mit dem Pruefer bevor Du Schrott fabrizierst.
Der hohe Tuerschweller hat seinen Grund!

soul am 23 Mai 2018 21:10:43

Winzling hat geschrieben:Stehe ich soeben auf der Leitung? Ein Gastresor muss doch auf der Außenseite halboffen mit Entlüftung sein, sonst würde er doch explosionsverstärkend wirken. Schlimmstenfalls in Richtung (MDF-)Boden, besser könnte man die Opferzahl kaum erhöhen.

Grüße



es gibt keinen gastresor - nur einen gaskasten in fahrzeugen. - die sind nirgends offen, nur nach unten, mind. 100 cm². nach innen muss er derart abgedichtet sein, dass eben kein gas in den innenraum gelangt. eine türe innen ist zulässig, muss aber auch dicht sein. es gibt auch nix halboffenes, sonst würde es jedem in seinen gaskasten regnen.
ein gaskasten hat keine besonderheiten bzgl ableitung von explosionen, da es hier, im normalfall, zu keiner explosion kommen kann, da keine zündquelle in dem gaskasten sein darf. da das verwendete gas schwerer als luft ist, entweicht es über die bodenöffnung.

ps: du hast sicher kein campingfahrzeug.

Winzling am 23 Mai 2018 21:47:00

soul hat geschrieben:
ps: du hast sicher kein campingfahrzeug.


... und deine 73% liefern keine andere Erklärung für deine "Auskünfte"? :lach:

Winzling am 23 Mai 2018 22:10:25

soul hat geschrieben:da es hier, im normalfall, zu keiner explosion kommen kann,


Nachtrag rein sicherheitshalber - es kann immer zu einer Explosion kommen, und Explosionen sind ja eben kein Normalfall.

soul am 23 Mai 2018 22:49:45

Winzling hat geschrieben:
... und deine 73% liefern keine andere Erklärung für deine "Auskünfte"? :lach:


die sind mir egal. wenn jemand mit kindergartenniveau auf negativ klickt, darf er sich das einrahmen. du hast trotzdem keine ahnung wovon du schreibst.
in 38 jahren berufsfeuerwehr habe noch keine einzige explosion einer gasflasche in einem gaskasten erlebt, ohne fahrzeugbrand. auch kenne ich keine berichte darüber.

Winzling am 23 Mai 2018 23:25:09

soul hat geschrieben:in 38 jahren berufsfeuerwehr


Über 60 Jahre bewusster Umgang mit Gas, 1x löschen müssen, ohne Konsequenzen außer für den Hersteller. Hätte ich mich auf das Prüfabzeichen verlassen, hätten deine Kollegen nur noch etliche Leichen bergen können. Nicht zu vergessen der TÜV-Ingenieur, der meinen Gas"tresor" bewunderte und keine separate Gasprüfung verlangte. Am Samstag gab es übrigens weitere 3 TÜV-Plaketten für Fahrzeuge ohne Gasprüfung, alle Gesetze wurden eingehalten. Habe ich jetzt gewonnen, oder ist das sowieso vom Unwichtigsten überhaupt?

Inhaltlich möchte ich dennoch jeden warnen, was du so über Gas schreibst als letztgültige Wahrheit zu betrachten. Schlechte Formulierungen, falsche Begrifflichkeiten, Verharmlosung begleitet von fehlerhaftem Wissen, ad hominem und einem eigenen Verhältnis zur Wahrheit. Nicht gut!

Ansonsten schliesse ich mich umfänglich gespeert und Scout an. Unser Disput hingegen ist für den TE überflüssig.

wolfherm am 24 Mai 2018 00:20:12

Moderation:Bitte tragt eure spätpubertären Rangeleien außerhalb des Forums aus. Hier gehört das nicht mehr zum Thema.


andwein am 24 Mai 2018 10:26:23

Winzling hat geschrieben: Nicht zu vergessen der TÜV-Ingenieur, der meinen Gas"tresor" bewunderte und keine separate Gasprüfung verlangte. Am Samstag gab es übrigens weitere 3 TÜV-Plaketten für Fahrzeuge ohne Gasprüfung,

Bleibe doch bitte bei der Sache und liefere Fakten:
1.Nicht zu vergessen der TÜV-Ingenieur, der meinen Gas"tresor" bewunderte und keine separate Gasprüfung verlangte.
Bei mir wird auch viel bewundert, sagt aber nichts über die Sache aus. Für Wohnmobile braucht man keine "Gastresore" (was immer das auch ist) und deshalb gibt es dafür auch keine "Gasprüfung" Was als Vorgabe/Norm/Vorschrift nicht existiert muss auch nicht geprüft werden.
2. Am Samstag gab es übrigens weitere 3 TÜV-Plaketten für Fahrzeuge ohne Gasprüfung,
Das hat es bei mir auch schon öfters gegeben, nämlich wenn die Gasprüfung noch gültig war, entfällt diese natürlich bei der HU.
Auch wenn keine Gasanlage eingebaut ist entfällt die Gasprüfung!
Also schreib doch einfach Alter des Fahrzeuges, Alter der Gasanlage, Komponenten der Gasanlage, letzte Prüfung der Gasanlage. Dann kann man mit der Aussage auch was anfangen. Ohne diese Angaben kannst du das auch twittern, ist genauso glaubhaft!
Wir wollen hier von einander lernen und mich würde schon brennend interessieren wie deine "Gasanlagen" alle ohne gültige Gasprüfungen durch die HU kommen.
Gruß Andreas

mk9 am 24 Mai 2018 10:39:44

:daumen2: Andreas, sehr gut argumentiert.

Gruß
Manfred

Winzling am 24 Mai 2018 20:50:58

OT:

andwein hat geschrieben:Bleibe doch bitte bei der Sache und liefere Fakten:


Dreist, verdammt dreist!

Muss ich das jetzt jedes Mal wiederholen? Auch wenn es OT ist? Es ging um die Abdichtung der Türe, hierbei hatte ich nur eingeschoben, dass ich weiterhin nicht weiß wie ein Gasprüfer das sieht - hatte noch nie Kontakt.

Die vollständige Fassung mit den Gedanken warum ich nicht alles schreiben werde hast du ja. Alles andere findet sich "Gasprüfung"-Thread.

Wer bei der Sache blieb, und wer keine Fakten lieferte kann man offensichtlich sehr unterschiedlich beurteilen, aber diese wilden Unterstellungen und Beleidigungen (hat kein Womo, keine Ahnung, was geraucht..) können langsam mal aufhören. Das auch noch zu stützen, nur weil man anderer (widerlegter!!!) Ansicht ist, :naja: . Die Moderation hat ja die Möglichkeiten das zu prüfen, und erneut neutral diese Postings zu werten. Dass ich jetzt bei jedem Thema diese Details wiederholen soll, kann doch wohl nicht euer Ernst sein, ändert ja nix an den Fakten.

Ach ja - man kann nicht beweisen, dass es etwas nicht gibt (außer vielleicht in diesem Fall indem man mich an einen Lügendetektor anschliesst, was den Zweiflern, und Rechthabern - s. "Bielefeld" - auch nicht reichen wird). Außer "das steht in den aktuellen Regeln", und "der TÜV/die Händler schreiben das" kam nichts. Die "Argumente" waren also Augenwischerei unter Mißachtung grundlegender rhetorischer, wissenschaftlicher, logischer Regeln.

wolfherm am 24 Mai 2018 21:50:05

Moderation:Winzling,

jetzt mal halblang. Werde doch mal konkreter und widerlege deine Widersacher.........


Winzling am 24 Mai 2018 22:07:16

an wolfherm

Wie soll man widerlegen, was völlig ohne Beweise behauptet wird?

Ich habe/hatte mehrere Womos, es gibt keine Pflicht zur Gasprüfung, die scheinbar anderslautenden Beweise waren im entsprechenden Thread widerlegt, andwein hat das in ausführlicher Form per PN bekommen, tut aber so, als hätte er das nicht bekommen, vermutlich weil ich ihm dargelegt habe, wieso ich das eben nicht vor einem offenen Foren mit jeder Menge Leichtgläubiger oder noch schlimmer Leichtsinniger ausbreiten werde. Das Foto eines nicht durch Brand explodierten Womos kam hier erst kürzlich im Forum. Und der Rest ist an Unwichtigkeit kaum zu übertreffen, führt auch zu nix. Wer jetzt noch nicht bemerkt hat, dass ich sogar sehr gut weiß wovon ich spreche, dem kann ich auch nicht helfen.

Grüße

wolfherm am 24 Mai 2018 22:12:26

Dann lass es bitte auch sein. Entweder Fakten auf den Tisch oder Ruhe. Sonst kläre das direkt per KN.

udo567 am 25 Mai 2018 18:07:30

Danke für Eure vielen Infos & Anregunge

U.

gespeert am 25 Mai 2018 21:12:49

So ist es, Winzling.
Wer bei sicherheitskritischen Systemen ohne Know How beigeht, bekommt frueher oder spaeter ein Problem!

Bei Strom fackelt etwas ab oder jemand bekommt einen Schlag oder faellt um.
Bei Gas wird es hell und laut und es liegt danach jede Menge Unrat herum.

Ich schreibe hier auch nicht ausfuehrlich, sondern gebe Hinweise.
Wegen diverser dummer Menschen gibt es ja die Probleme.

andwein am 26 Mai 2018 15:59:41

gespeert hat geschrieben:So ist es, Winzling.

Sorry, jetzt muss ich zu deinem Beitrag doch rückfragen. Was ist so?????????
1. Dass man keine Gasprüfung braucht wenn man alles richtig macht??? oder
2. Dass man für ein Freizeitfahrzeug (ohne einen vom Fahrerhaus getrennten Ausbau) keine gültige Gasprüfung für die HU benötigt???
3. oder das man einen "Gastresor" braucht wenn der Gasflaschenkasten nach innen öffnet??? oder
4. dass man bei nach innen öffnenten Gasflaschenkästen keinehohe Türschwelle (gegen Gasaustritt in Innenraum) braucht???
Eventuell hast du deine Antwort ironisch gemeint, war aber für mich nicht so ersichtlich, deshalb bin ich irritiert!
Gruß Andreas

Winzling am 26 Mai 2018 17:33:38

andwein hat geschrieben: irritiert!


"Entweder Fakten auf den Tisch oder Ruhe" (Wolfherm)

Auch das Verdrehen von Aussagen, oder Wiederholen von Aussagen, die niemand getätigt hat, verstärkt nur die Irritationen, und verbaut die Möglichkeit einer ernstzunehmenden Klärung.

Elgeba am 26 Mai 2018 21:03:46

Um mal zum eigentlichen Thema des Threats zurück zu kommen: Ich habe die Leitungen für CB Funk und Solar durch den Gaskasten geführt und mußte dafür Bohrungen durchführen,nach Verlegung der Leitungen habe ich die Bohrungen mit Heißkleber versiegelt,das war vor sechs Jahren,bei allen Prüfungen,durchgeführt von TÜV und DEKRA keine Beanstandungen.


Gruß Bernd

gespeert am 28 Mai 2018 19:40:01

Tut mir leid, Dir sagen zu muessen, dass beide Leitungen nichts im Gaskasten verloren haben.
Dort duerfen nur elektrische Einrichtungen der Gasanlage installiert sein.

Im Bereich PV ist jegliche Verlegung durch brennbare oder exgefaehrdete Bereiche verboten!

CB Antennenleitungen sind auch nicht ohne, speziell bei elektrostatischer Aufladung durch Gewitter oder HF Hochspannung!

Die Pruefer in deinem Fall haben im Schadensfall ein Problem!

Scout am 28 Mai 2018 19:55:46

gespeert hat geschrieben:Tut mir leid, Dir sagen zu muessen, dass beide Leitungen nichts im Gaskasten verloren haben.
Tut mir leid dir sagen zu müssen, dass elektrische Kabel durch den Gaskasten geführt werden dürfen.

DIN EN 1949: Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen.
5.7 Elektrische Ausrüstung in Flaschenaufstellräumen
Elektrische Ausrüstungsteile einschließlich Kabeln dürfen in Flaschenaufstellräumen nicht installiert werden, ausgenommen:
a)……..
b) Kabel ohne Verbindungsstellen , die durch den Flaschenaufstellraum durchgeleitet werden.


Gruß
Scout

andwein am 03 Jun 2018 16:28:53

Scout hat geschrieben:Elektrische Ausrüstungsteile einschließlich Kabeln dürfen in Flaschenaufstellräumen nicht installiert werden, ausgenommen:
a)……..
b) Kabel ohne Verbindungsstellen , die durch den Flaschenaufstellraum durchgeleitet werden.
Gruß Scout

So habe ich es auch gelesen.
Zur Beruhigung der Prüfer und zum Schutz vor Beschädigung sollte (nicht muss) man diese aber in Schutzrohr (Wellrohr) verlegen. Sie lassen sich dann auch besser auswechseln oder ergänzen!
Gruß Andreas

Elgeba am 03 Jun 2018 21:07:22

Habe ich gemacht.


Gruß Bernd

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