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Erst auf die Waage und dann erst das Fahrzeug abnehmen


Campoverde am 27 Okt 2006 00:22:31

Hallo Freunde,

Ihr kennt meine Probleme aus dem Thema "Rücktritt vom Kaufvertrag".
Nun hat sich neben den bereits aufgezeigten Mängel ein weiterer gravierender Mangel eingestellt. Nach den Papieren (Kraftfahrzeugbrief und Kraftfahrzeugschein hat mein Fahrzeug Rapido 996 M ein Leergewicht von 3120 kg.
Nun habe ich vorgestern das Fahrzeug auf drei voneinander unabhängigen Wiegestellen das Fahrzeug gewogen. Das Ergebnis hat mich fast erschlagen. Ohne meine Person (also den Fahrer) wiegt das Fahrzeug im Mittel 3510 kg. Das Leergewicht wird von Rapido wie folgt in der technischen Beilage beschrieben:
Zur Erinnerung
Bei Bestellung eines Rapido versteht sich das Leergewicht einschließlich des Gewichts der serienmässigen Ausstattung. Das in Übereinstimmung mit den derzeit geltenden Rechtsvorschriften festgelegte Leergewicht von Wohnmobilen umfaßt das Gewicht des Fahrzeugs im betriebsbereiten Zustand, den Fahrer (75 kg), sowie Gas-, Trinkwasser- und Kraftstoffreserven mit 90 % ihrer Füllkapazität und einer Toleranz von +/- 5 %.

Das Fahrzeug wiegt bereits ohne meine Person 3510 kg. Es dürften also für mich noch einmal 75 kg hinzugerechnet werden, so komme ich auf 3585 kg. Ich habe rund 180 kg Zusatzeinrichtungen eingebaut, so dass das Fahrzeug maximal rd. 3300 kg wiegen dürfte. Das bedeutet, dass ich ein Differenz gegenüber den Angaben in den Papieren von Rapido zwischen 200 und 300 kg habe. Ich habe eine Zulassung für 4 Personen und 3,8 to. Bei einer Mitnahme von zwei Personen stoße ich an die Grenze der Zuladung. nach der DIN EN 1646-2, liegt bereits eine Überschreitung vor. Dies bedeutet, dass ich kaum noch eine "Zahnbürste" oder sonstige erforderliche Ausrüstung mitnehmen kann. Damit ist das Fahrzeug für mich absolut unbrauchbar geworden, zumal ich auch noch einen Roller mitführen möchte.


Auf Grund meiner Erfahrungen rate ich jedem Käufer dringend, vor der Bezahlung und Abnahme durch Unterschrift das Fahrzeug wiegen zu lassen. So wird sofort erkennbar, ob das angegebene Leergewicht stimmt und ob dann die nach den Prospekten usw. angegebene Zuladungskapazität tatsächlich vorliegt.

MfG
Campoverde

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Gast am 27 Okt 2006 09:53:25

diesen ratschlag auf jedenfall beherzigen werde danke für solche tips

Rudi Roehrich am 27 Okt 2006 11:53:35

Es ist immer die gleiche Leier ,
das Leergewicht der Fahrzeuge stimmt kaum mit den Angaben vom
Hersteller überein .
Das gilt nicht nur für den Kauf eines neuen Wohnmobils , sondern
auch für den Kauf von gebrauchten Mobilen .
Der Vorgänger kann eine Menge Extras eingebaut haben und man hat
dann schnell das zul.Gesamtgewicht erreicht .
Wir haben unser Mobi gebraucht gekauft und ich bin damit zum Wiegen
gefahren . Das aufgeführte Leergewicht war überschritten , weil dieverse
Extras schon eingebaut waren . Aber das hatte ich auch so erwartet .
Gottseidank hat unser Mobi reichlich Zuladungskapazität , weshalb das
"Mehrgewicht" nicht so tragisch war . Nachdem wir unser Mobi voll
ausgestattet haben mit unserem eigenen Zubehör bin ich nochmals
zum wiegen gefahren . Jetzt weiß ich genau , was ich noch zuladen
darf bzw. kann .
Den aufgeführten Tip mit dem Wiegen des Fahrzeuges kann ich nur
bestätigen und befürworten .

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PeterK am 29 Okt 2006 21:17:12

Uns ging es genauso ... zurückgerechnet sind es rund 150kg mehr Leergewicht, und diese fehlen uns jetzt.

Aufgrund der Herstellerangaben haben wir noch einiges eingebaut und von 3,4 auf 3,5t aufgelastet. Doch die Zuladung ist extrem knapp bei 5 Personen und weiter auflasten geht nicht, weil das ABS fehlt.

BOWO am 30 Okt 2006 11:50:07

Toller Ratschlag, aber wie soll man das in der Realität denn machen?
Faktisch kommt man mit Geld / Scheck zum Händler (oder hat vorab überwiesen) und bekommt dort KFZ-Brief und Fahrzeug. Da der Händler meistens nicht am Wohnort des Käufers ist dürfte die nächste Waage auch nicht so bekannt sein. Soll ich jetzt zum Händler sagen: Gib mir mal das WoMo, ich suche eine Waage und heute Nachmittag bekommst du dann dein Geld wenn das Gewicht stimmt?
Glaubt ihr wirklich ein Händler lässt euch mit einen neuen Mobil ohne Bezahlung so vom Hof fahren ?

Es wird wohl weiterhin nur der nachträgliche Rechtsstreit (Wandlung/ Vertragsaufhebung) mit teuren Anwälten übrig bleiben.

Es sollte mehr Foren geben wie dieses hier wo die übergewichtigen Fahrzeugtypen aufgelistet werden damit man sich vor dem Kauf schlau machen kann.

Gast am 30 Okt 2006 12:55:07

Toller Ratschlag, aber wie soll man das in der Realität denn machen?


Ganz einfach ! Bereits bei Abschluss des Kaufvertrages vereinbart man schriftlich, dass das Wohnmobil vor Übergabe durch den Verkäufer zu wiegen und ein Wiegeprotokoll durch den Händler zu übergeben ist.

Ein guter Händler wird hiermit keine Probleme haben.

Wie ich zwischenzeitlich bezüglich meines LMC erfahren habe, werden dort die Fahrzeuge bei verlassen des Werkes gewogen. hinzu kommt noch ein Aufschlag für "Masse im fahrbereiten Zustand" und das so entstehende Gewicht wird als Leergewicht in die Kfz-Papiere eingetragen. Damit hat man dann schon die halbe Miete, da neben diesem Gewicht dann nur noch die möglicherweise vom Händler nachzurüstenden Extras zu berücksichtigen sind.

Was aber noch wichtig ist ! Achtet nicht nur auf das zGg, sondern auch auf die zul. Achslasten. So kann es z.B. sein dass das zGg noch genügend Reserve ausweist, sich aber die Achslast im Grenzbereich befindet (Hinweis: In der Regel führt die tatsächliche Beladung zu einer Entlastung der Vorderachse).

Campoverde am 31 Okt 2006 00:11:14

Hallo Freunde,

Snoopy hat Recht mit dem Vorschlag, mit der Übergabe ein Wiegeprotokoll zu verlangen, und zwar am besten ohne den Einbau
von weiteren Zusatzeinrichtungen. So hast Du das Gewicht, wie das Fahrzeug vom Hersteller zum Händler kommt und kannst dann auch direkt überprüfen, ob das Gewicht mit dem eingetragenen Leergewicht im Brief und Schein übereinstimmt. Sollte dies nicht zutreffen, kannst Du sofort versuchen, die Annahme wegen offensichtlicher Mängel zu verweigern. Selbstverständlich kann die Bezahlung immer nur nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen erfolgen. Bezahlst Du vorher, hast Du dann das Problem mit einer etwaigen Rückabwicklung usw.
Bei mir liegt ja der Fall neben den sonstigen Mängel vor. Ich habe nach dem Wiegen (leider nicht direkt vorgenommen) festgestellt, dass ein erheblicher Unterschied zwischen Eintrag in den Papieren und dem tatsächlichen Gewicht vorliegt.
Ich habe ja auch nur den Hinweis angebracht, damit "Laien" aufmerksam werden und nicht später die Probleme haben. Meines Erachtens können nicht genug Tipps aus der Praxis an uns Wohnmobilfreunde weitergegeben werden.
MFG
Campoverde

Gast am 31 Okt 2006 07:52:03

kannst dann auch direkt überprüfen, ob das Gewicht mit dem eingetragenen Leergewicht im Brief und Schein übereinstimmt. Sollte dies nicht zutreffen, kannst Du sofort versuchen, die Annahme wegen offensichtlicher Mängel zu verweigern


Wenn auch selten, soll es auch WoMo geben die - auch unter Berücksichtigung der Masse im fahrbereiten Zustand - leichter sind als das im Schein angegebene Leergewicht. :wink:

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