Hallo Freunde,
Ihr kennt meine Probleme aus dem Thema "Rücktritt vom Kaufvertrag".
Nun hat sich neben den bereits aufgezeigten Mängel ein weiterer gravierender Mangel eingestellt. Nach den Papieren (Kraftfahrzeugbrief und Kraftfahrzeugschein hat mein Fahrzeug Rapido 996 M ein Leergewicht von 3120 kg.
Nun habe ich vorgestern das Fahrzeug auf drei voneinander unabhängigen Wiegestellen das Fahrzeug gewogen. Das Ergebnis hat mich fast erschlagen. Ohne meine Person (also den Fahrer) wiegt das Fahrzeug im Mittel 3510 kg. Das Leergewicht wird von Rapido wie folgt in der technischen Beilage beschrieben:
Zur Erinnerung
Bei Bestellung eines Rapido versteht sich das Leergewicht einschließlich des Gewichts der serienmässigen Ausstattung. Das in Übereinstimmung mit den derzeit geltenden Rechtsvorschriften festgelegte Leergewicht von Wohnmobilen umfaßt das Gewicht des Fahrzeugs im betriebsbereiten Zustand, den Fahrer (75 kg), sowie Gas-, Trinkwasser- und Kraftstoffreserven mit 90 % ihrer Füllkapazität und einer Toleranz von +/- 5 %.
Das Fahrzeug wiegt bereits ohne meine Person 3510 kg. Es dürften also für mich noch einmal 75 kg hinzugerechnet werden, so komme ich auf 3585 kg. Ich habe rund 180 kg Zusatzeinrichtungen eingebaut, so dass das Fahrzeug maximal rd. 3300 kg wiegen dürfte. Das bedeutet, dass ich ein Differenz gegenüber den Angaben in den Papieren von Rapido zwischen 200 und 300 kg habe. Ich habe eine Zulassung für 4 Personen und 3,8 to. Bei einer Mitnahme von zwei Personen stoße ich an die Grenze der Zuladung. nach der DIN EN 1646-2, liegt bereits eine Überschreitung vor. Dies bedeutet, dass ich kaum noch eine "Zahnbürste" oder sonstige erforderliche Ausrüstung mitnehmen kann. Damit ist das Fahrzeug für mich absolut unbrauchbar geworden, zumal ich auch noch einen Roller mitführen möchte.
Auf Grund meiner Erfahrungen rate ich jedem Käufer dringend, vor der Bezahlung und Abnahme durch Unterschrift das Fahrzeug wiegen zu lassen. So wird sofort erkennbar, ob das angegebene Leergewicht stimmt und ob dann die nach den Prospekten usw. angegebene Zuladungskapazität tatsächlich vorliegt.
MfG
Campoverde

