Gast am 18 Okt 2006 12:22:17 hallo zusammen
wo sind die experten ??
das problem der zuladung u zulassung (selbes fahrzeug ohne technische umrüstung auf 3.5 oder 3.7 tonnen zugelassen werden kann )
bei 3.5 tonnen ohne tempolimit ohne lkw überholverbot u.s.w natürlich ne verdammt geringe zuladung
ist es richtig was ich rausgefunden und gehöert habe ?
bis 2 % überladung kein problem bis 5% 10 €, bis 10 % 30 €, bis 15 % 35 € ,und bei 20% 50 € und 1 punkt ???????
was meinen die experten hier ???????
laut aussage der örtlichen polizei u des tüv ist es so dass mir beide geraten haben das Womo auf 3,5 t anzumelden (die gefahr erscheint größer bei geschwindigkeitskontrolle rausgewunken zu werden als wegen überladung lächle sofern nicht von weitem ersichtlich dass der arsch runterhängt
danke für experten antworten
Nasenbär am 18 Okt 2006 12:30:32 Hallo, wie schon oft geschrieben, ist die Versicherung das "Problem" Versuche mal, von denen schriftlich die Einwilligung zu, sagen wir mal, 10% Überladung zu bekommen. Ich glaube, das wird nichts. :wink:
Zumindest in der Kaskoversicherung gibt es dann bei einem selbstverschuldetem Unfall nichts, wenn festgestellt wird, dass du überladen warst. Der Verdacht kommt schnell bei der aufnehmenden Polizei. Inwieweit sich auch die Haftpflichtversicherung bei einem verschuldetem Unfall an dich hält, weiß ich nicht. Und eventuell bekommst du bei einen unverschuldetem Unfall eine Teilschuld, wenn festgestellt wird usw.
, Heinz
Gast am 18 Okt 2006 12:48:51 Es stellt sich die Frage ob du mit deinem WoMo nur in D unterwegs sein willst. Die Polizei im Ausland interessiert sich nämlich wenig für den in D geltenden Bußgeldkatalog.
Letztlich musst du es für dich selbst beurteilen. Wir fahren ein WoMo mit 4,0 to. Richtig störend haben wir das umgangssprachlich als LKW-Überholverbot bezeichneten Verbot bisher nur selten gefunden. Auch mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen können wir sehr gut leben. Frei nach dem Motto: Reisen statt rasen !"
Ach ja, mit einem WoMo über 3,5 to hast du auf unseren wohlbeschilderten Autobahnparkplätzen auch keine Problme mehr. Da darfst du nämlich da stehen, wo nur Fahrzeuge mit dem LKW-Symbol hin dürfen. Viele P in D sind ja nur mit 2 Piktogrammen versehen: LKW und PKW. da hat der Wohnmobilist mit 2,8 - 3,5 to ein echtes Problem. :D
Gast am 18 Okt 2006 13:28:02 re zusammen
ich war weder mit dem bisherigen noch werde ich mit dem neuen als raser sondern als reisender untewegs sein denke wenn 100 erlaubt ist und du maxim 120 fährst ist es absolut ausreichend und im kontrollfall kein problem , es geht mir dabei absolut nicht um die geschwindigkeit sondern um das lkw überholverbot und wenn ich z.b nach österreich fahre um die (box im auto ) wird eigentlich z.b im ausland ? frankreich -österreich -spanien u.s.w bei der maut kontrolliert was du als gewicht angegeben hast ?
haben jetzt ja auch 3.85 tonnen aber die überlegung steht einfach an wie den neuen anmelden
bringen die 300 kg mehr zuladung mehr oder freie fahrt ???? große frage
Bergbewohner1 am 18 Okt 2006 19:53:55 Hallo doncamillo01, mach Dir keine Sorgen Mein WoMo ist auf 3,5 T zugelasen, auflasten kann ich es auf 3.95 T.für mich hat sich auch die Frage gestellt, ich habe dann das Auflasten gelassen. Auch wenn ich mal ein paar 100 kg mehr auf die Achse bringe, habe ich die Achslasten nicht überschritten. Wenn ich dann das Wasser ablasse oder fast ohne Diesel durch Ö fahre, dann komme ich auch ohne "Überladung" hin. Ich hatte im Forum schon mal die Frage gestellt wer ist schon mal kontrolliert worden, es hat sich nicht ein Einziger gemeldet.
Vagabund am 18 Okt 2006 20:10:44 Hallo!
Dann hab ich das überlesen!!!!
Auf der Phyrnautobahn haben die auf einen extra dafür angelegten Platz eine stationäre Waage. Haben mich da draufgelotst. Hatte ungefähr
60 kg zuviel drauf. Bei 3,5T. Kommentar des freundlichen Beamten-Weil heute
so schönes Wetter ist darfst Du weiterfahren. :D :D :roll:
Vagabund
Dakota am 18 Okt 2006 20:28:22 Waldtroll hat geschrieben: Ich hatte im Forum schon mal die Frage gestellt wer ist schon mal kontrolliert worden, es hat sich nicht ein Einziger gemeldet.
Na, vielleicht nicht auf deine Frage, aber geantwortet auf Konsequenzen in z.B. Südtirol habe ich :wink:
Ich konnte damals leider kein "Mehrgewicht" aufnehmen, war selber am Limit......
--> Link
frebeka am 18 Okt 2006 21:11:19 Hallo,
bis 2% Überladung ist bestimmt nicht das Problem. Ich habe im Sommer 2005 in der Schweiz für 5.6% Überladung 400 Franken hinlegen müssen! Ich hatte das nicht unter der Decke gehalten, nein, da wurde damals im Forum darüber geschrieben. Das einzige was ich rausdiskutieren konnte, war eine Weiterfahrt ohne ausladen.
rs270550 am 19 Okt 2006 09:15:15 Ihr redet hier Alle über den eventuellen Betrag, den Ihr bezahlen müßtet, wenn Ihr "erwischt" werdet.
Habt Ihr auch schon einmal daran gedacht, daß Ihr Euch selbst in Gefahr bringt, wenn der Wagen überlastet ist? Ausgereizt ist das Gewicht ja schon lange bei 3,5 to. Wers nicht glaubt, fahrt mal auf nasser Fahrbahn ein paar Schlangenlinien und bremst dann mal abrupt! Danach habt Ihr schweißnasse Hände und eine feuchte Hose. Und jetzt bitte das Ganze mal mit 10 % mehr Gewicht. Ich glaube, nach den gemachten Erfahrungen mit 3,5 to winkt nun Jeder lächelnd ab und will es erst garnicht ausprobieren.
Und, eine nasse Straße, eine Kurve und ein unvorsichtiger Fußgänger und (vielleicht noch) Euer geliebtes neues Womo ? Ach ja, ganz vergessen, Ihr sitzt ja auch noch da drin.
, Rolf
Gast am 19 Okt 2006 12:14:24 Also die Gewichtsdiskussion führen wir hier ja öfter mit den verschiedensten Facetten. Wie ich zum Thema Überladung stehe, dürfte auch hinlänglich bekannt sein.
Was mich immer wieder irritiert. Es gibt viele unter uns die bereits sind ihr WoMo zu überladen und damit - soweit sie nicht durch ein Übermaß an Extras selber schuld sind - die seitens der Hersteller zu gering ausgefallene Zuladung zu akzeptieren.
Wie kommt das ? Es wird ein Haufen Geld bezahlt und hinterher sehenden Auges eine Überschreitung von rechtsverbindlichen Vorschriften inkl. der hieraus möglicherweise entstehenden Folgen in Kauf genommen. So kann es doch nicht besser werden. Dann werden sich immer mehr WoMo´s produziert die eigentlich unverkäuflich sein müssten.
:vogel: Als ich bin ob solch eines Vorgehens ratlos.
Bergbewohner1 am 19 Okt 2006 21:03:11 Nicht das ich mißverstanden werde, ich könnte meinen LT auf ca 3900 kg Auflasten, in meinem Fahrzeug ist Hersteller seitig eine verstärkte Vorderachse verbaut mit 1750 kg. Wenn ich also doch mal mit 3600 kg unterwegs bin, dann überschreite ich nicht die Achslasten und begehe damit keine Gefährdung. Was Andreres ist natürlich, wenn ich mit 3500 kg, die max. Achslasten erreicht habe, dann kann man natürlich nicht mehr Zuladen, das ist dann grob fahrlässig und wird auch entsprechen geahndet.
frebeka am 19 Okt 2006 21:09:14 Hallo,
ich seh das ein wenig anders, aber geändert hat sich nix.
Daraufhin hab ich von 4600 kg auf 4900 kg aufgelastet. Ohne technische Änderung, so steht es im Gutachten und so ist es vielen Wohnmobilen beim Hersteller Carthago auf Sprinter 416 auch ergangen. Jetzt darf ich mit dem gleichen Fahrwerk, den gleichen Bremsen rechtsmässig mit 4900 kg unterwegs sein. Ich zahl dafür nur ein wenig mehr Kraftfahrzeugsteuer bis deren Änderung in Kraft geht. Dann soll ja nach Hubraum versteuert werden und der hat sich ja nicht geändert!
steelblue am 19 Okt 2006 22:03:33 Also,
Von der rechtlichen Situation her gesehen sollte das in ganz Europa gleich gehandhabt werden:
Vom gewogenen Gesamtgewicht müssen 3 % Wiegetoleranz abgezogen werden. Bist Du dann noch überladen, so muss sofort und an Ort ausgeladen werden!
So lauten nun die Vorschriften.
Ich selbst kalkuliere immer die Wasserreserven mit ein, so dass ich im Notfall nach Ablassen auf 3,5 t (plus 3 %) bin (schlimmstenfalls lasse ich dann eben auch die Kopilotin zurück!).
Peter
Gast am 20 Okt 2006 11:01:11 danke für eure meinungen
in der betriebsanleitung steht z.b dass die garage mit 150 kg beladen werden darf. natürlich muß jeder für sich entscheiden was er macht ,denke einfach dass es insgesamt idiotie ist dass ich einerseits 100 fahren darf andererseits mich an das lkw überholverbot halten muß wenn ich über die 3.5 tonnen komme
.für mich sind es einfach 2 paar schuhe einerseits 100 fahren zu dürfen andererseits lkw nicht überholen zu dürfen
logik ???? aber denke man muß nicht alles verstehen im leben
frebeka am 20 Okt 2006 11:04:23 Hallo,
solch ungenaue Waagen und 3 % Tolleranz gibt es nur in der Schweiz :wink:
In Deutschland wird nix abgezogen, dafür wird man aber erst ab 2 % Überladung zur Kasse gebeten.
Wie es in den anderen europäischen Ländern aussieht? Keine Ahnung.
steelblue am 20 Okt 2006 13:06:33 Tag allerseits
Was für die CH gilt, gilt auch in der EU, weil wir die Bestimmungen ja vor dort übernommen haben.
Sieht mal da:
--> Link
Seiten 3 bis 4 beachten (ab Ziffer 300)
Herzlicher Peter
Gast am 20 Okt 2006 17:15:04 Das sich aus dem Papier eine europaweite Gültigkeit ableiten lässt, sehe ich nicht.
Die genannte Messungenauigkeit von 3% ergibt sich aus einer Weisung der ASTRA von 2004.
Wer ist nun die ASTRA ? Das ergibt sich aus dem Briefkopf. Es ist das "Bundeamt für Strassen", eine schweizer Behörde.
Insoweit stellen die 3% Messungenauigkeit eine schweizer Ungenauigkeit und keine europäische Ungenauigkeit dar. Liegt wohl daran das die Schweizer genaue Uhren aber ungenaue Waagen bauen. :D
So meine Auslegung der geposteten Unterlagen. Ich lasse mich gerne von etwas anderem überzeugen.
Stephan
frebeka am 20 Okt 2006 18:26:52 Hallo Ihr lieben Schweizer,
was sollen denn das für Gesetze sein, die ein nicht EG-Land den eigendlichen EG-Länder auferlegen möchte. :D
Die deutsche Strassenverkehrsordnung regelt für ihren Zuständigkeitsbereich (leider nur die Bundesrepublik Deutschland) durch Gesetze den Verkehr.
Wenn es übergreifende EG Regelungen dafür gäbe, müssten doch für alle Straftaten einheitliche Bussgelder in der EG vorliegen. Das dem nicht so ist zeigen leider ettliche Tabellen auf.
steelblue am 20 Okt 2006 19:18:27 Hallo
Scheint so, als ob ich da in ein Wespennest getreten bin!
Meines Wissens basiert diese Verordnung auf den EU Normen, welche vom Bundesamt für Strassen (dem zuständigen Ministerium der Schweiz. Eidgenossenschaft), übernommen worden ist.
Die vermehrten Kontrollen sollen auf einem Abkommen mit den Europäschen Staaten basieren und entsprechen der neuen, ab 1.1.05 geltenden Norm.
(ASTRA ist der offizelle Kurz-Name für das Bundesamt für Strassen), siehe auch: --> Link
Guten Abend noch
Peter
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