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Hallo allerseits, wir sind von der Mobilität her etwas eingeschränkt und überlegen uns daher, einen Micro-PKW (in der Klasse von Citroen C1 oder Skoda Citigo 1.0) anzuschaffen, der am 1-Achs-Hänger mitgenommen werden kann. Wenn man sich auf dem Gebrauchtmarkt umschaut, hält sich das ja preislich noch in Grenzen - ich weiß, das ist, wie alles im Leben, relativ! Die Einschränkungen beim Fahren sind nicht einmal so gravierend, fahre ich halt 100, statt 120 - schnell fahren kann ich bei anderen Gelegenheiten! Führerscheinklasse ist auch kein Problem, ebensowenig das Handling. Es geht mir hier darum von Euch Tipps zu bekommen, welches "Begleitfahrzeug" und welchen Hänger (Stema, Unsinn, Humbaur,....) Ihr verwendet und wie Ihr damit zufrieden seid. Bin natürlich auch für allgemeine Tipps sehr dankbar, wir haben mit den intensiven Überlegungen erst begonnen.... Schon mal vielen Dank rutanemra Fangen wir mit dem Allgemeinen an - max. zuläss. Höchstgeschwindigkeit 80km/h
Nicht ganz! Ich hätte dazu vermerken sollen, dass der Bürstner in der Klasse bis 3,5t läuft. BE-Gespanne mit 100-Plakette dürfen auf Autobahnen entsprechend schnell fahren.... Ein entscheidender Faktor ist das das Gewicht des Anhängers mit Fahrzeug drauf und ob das ziehende Fahrzeug auch genug Leistungsreserven dafür hat.Auch sollte das Be- und Entladen des Anhängers unkompliziert sein.Gerne wird von Campern der Smart wegen der geringen Maße genommen.Wir hatten zuerst einen Smart Cabrio der 1.Generation und einen Daltec Absenkanhänger.Dann einen Smart Cabrio der 2.Generation und nun eine Audi A2 mit einem Bliss Daytona Kippanhänger. Wir sind mit dieser Kombination sehr zufrieden zumal der jetzige Angänger mit dem Audi nahezu das gleiche Gewicht von rund 1500 kg hat wie der vorherige mit dem Smart.Der Bliss Anhänger ist günstig und leicht und hat durch gelochte Laufflächen gute Verzurrmöglichkeiten.Vor allem aber müssen keine Auffahrschienen ausgezogen oder eingehängt werden da er einfach nur gekippt wird.Wir benötigen nur wenige Minuten das Fahrzeug zu verladen.Den Angänger haben geringfügig angepasst da der Audi A2 vorne besonders tief ist.Unser Anhänger kann wenn nötig auch mal alleine rangiert werden - das ist bei uns schon öfter mal vorgekommen. V.G.Egbert Hallo, für dieses Problem habe ich in Frankreich ein interessantes Angebot auf dem Markt gesehen! --> Link Der Anhänger wiegt zusammen mit dem PKW nicht mehr als 850kg. Der Hänger kann am Zugfahrzeug befestigt und hochgeklappt werden. So kann man auch Stellplätze mit Hängerverbot nutzen oder Straßen mit Anhängerverbot befahren. Der PKW muss dann natürlich extra gefahren oder abgestellt werden. Ich habe diese Kombination schon persönlich in Augenschein nehmen dürfen und habe mich mit dem Besitzer ausführlich unterhalten. Dabei habe ich einen ganz entscheidenden Vorteil gegenüber den deutschen Anbietern gesehen. Der PKW wird nur vorne an einen Haken gehängt und nicht mit dutzenden Gurten festgebunden. Die Räder liegen in Wannen und werden durch Anheben des vorderen Hängerteiles, mittels Kurbel, daraus befreit. Vom schrägen Hänger wird dann der PKW langsam herunter gekurbelt. Das Aufladen geht dann natürlich umgekehrt. --> Link Der französische Hersteller Aixam liefert Fahrzeug und Hänger in einem Paket. Irmie Ein sehr guter Kleinswagen ist der Toyota IQ - den gibt es auch in sehr edel, nennt sich dann Aston Martin Cygnet (ist technisch baugleich, dann aber in anderer Preisklasse).
Da wäre ich mir an deiner Stelle nicht so sicher. In der STVO wird von Gesamtmasse und nicht von zul. Gesamtgewicht des Wohnmobils gesprochen. Schau mal hier --> Link §18 Abs. 5 (5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für a) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, b) Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie c) Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger 80 km/h Auf Landstraßen greift § 3, Abs. 3 3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge, 50 km/h 2. außerhalb geschlossener Ortschaften a) für aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, bb) Personenkraftwagen mit Anhänger, cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger, 80 km/h, b) für aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t sowie cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h
In Deutschland :wink: Je nach Reisegewohnheiten eventuell auch schon an Leihwagen vor Ort gedacht?
Ja, und? Was ich im Ausland sehen wollte, habe ich gesehen, aber in Deutschland bleibt noch vieeeeeeeel übrig! :lol:
Ja eben, diese Reisegewohnheiten! Bei den wunderschönen Campingplätzen, die wir anlaufen, bräuchte ich ein Fahrzeug, um zu einem Leihwagen zu kommen... Hallo wir haben einen vollhydraulichen Ostmann-Anhänger, auf dem wir einen Smart for 2 transportieren. Wir fahren nicht immer mit dem Anhänger im Schlepptau ;je nach Reiseziel , da er manchmal ein Anhängsel im wahrsten Sinne des Wortes sein kann.Möchte jedoch erwähnen, dass wir unsere Fahrräder immer dabei haben und damit eine gewisse Flexibilität hergestellt ist. Man sollte sich auch überlegen, dass der Anhänger gewartet werden muss und ein überdachter Unterstellplatz ist sehr sinnvoll. LG Inga an schnecke0815. Vielen Dank für Deine Ausführungen, die mich ganz schön in's Schwitzen gebracht haben. Auch der Link war interessant! Es ist hier für mein einfältiges Gemüt offensichtlich nicht alles durchgängig geregelt! :) Aber - es gibt auch hier ein "aber": Bei einer Wohnmobilseite habe ich eine Erklärung gefunden, die mir ausreicht: Wie schnell darf ich mit Hänger unterwegs sein? Egal ob Wohnwagengespann oder Wohnmobil bis 3,5 Tonnen mit Motorradanhänger, außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Tempo auf 80 km/h limitiert. Es sei denn, das Gespann erfüllt die Vorgaben der Tempo-100-Regelung und ist mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet. Dann darf auf Autobahnen und vergleichbaren mehrspurigen Straßen – und nur dort – auch mit 100 km/h gefahren werden. Landstraße 80 ist ja klar und Autobahn 100 mit gestempeltem 100-er Schild ebenso. Sollte ich angehalten werden, lasse ich es drauf ankommen....
Du schreibst es selbst - 3,5to Gesamtmasse mit Anhänger. Du willst aber einen Anhänger mit einem kleinen Fahrzeug drauf anhängen. Ein Smart wiegt je nach Ausstattung knapp 1to., hinzu kommt der Anhänger mit ca. 400kg. Demnach darf dein Wohnmobil komplett beladen nur noch 2,1to. wiegen. Ist dem so? Ich glaube nicht. Verwechsel nicht dein zul. Gesamtgewicht von 3,5to. des Wohnmobils mit der Gesamtmasse deines Gespannes. Mein Anhänger hat auch eine 100km/H Zulassung, mit dem Wohnmobil darf ich auf Autobahnen auch 100km/H fahren - zusammen aber nur 80km/H. Meiner Ansicht nach beziehen sich die "max 3,5 Tonnen" nur auf das ziehende Fahrzeug/Wohnmobil und nicht auf die Gesamtmasse des gesamten Zuges. Sonst müsste die max. 3,5-Tonnen-Einschränkung hinter dem "mit Anhänger" stehen. (Dies ist auch hier im Forum - und auch anderswo - schon ausgiebig diskutiert worden) Sonst dürfte ja auch kaum ein größerer SUV (die oft in der Ges.Masse deutlich über 2 Tonnen kommen) einen mittelgroßen Wohnwagen der Sportanhänger mit 100-er-Zulassung ziehen bzw. wäre die 100-er-Zulassung unwirksam. Tom Deine Ansicht greift aber nicht. Was zählt (siehe meinen Post) ist die STVO, §18, Abs. 5b u. c. Noch einmal - es zählt die Gesamtmasse und nicht das zul. GGw. des Wohnmobiles.
Außer bei einem leichten (<750kg) Hänger. Aber das wird sich ja nicht ausgehen. RK Es gibt durchaus Möglichkeiten unter der 750kg -Grenze, entweder mit einem Renault Twizy (480kg, wird knapp) oder einem der französischen Leichtauto-Modelle (Microcar, Ligier, Aixam) die so um die 350 kg wiegen und die es neben der meist anzutreffenden Mopedmotorisierung auch mit 15kW gibt, was ausreichende Fahrleistungen ermöglicht. Meistverbreitet: Microcar MC2.
Du machst mich ganz schön verrückt!!! :razz: Habe ich vorhin sogar noch an die Rechtsabteilung des ADAC geschrieben, aber die brauchen immer so lange, da dachte ich mir: Wer lesen kann ist klar im Vorteil! :lol: Also lese ich die "Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO)" - man gönnt sich ja sonst nix! Da steht ganz klar und für jedermann verständlich, was Sache ist! (Es lebe der Heilige St. Bürokratius!) Ich habe mir das Zeug mal rauskopiert und mit meinen Daten versehen. Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für ……………….. sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination),……………….., 100 km/h, wenn 1. das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gelten folgende Bedingungen: a) für ……… Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer: X = 0,3; 859,5 kg b)…………………. c) für andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern: X = 1,1, 3151,5 kg wobei als Obergrenze in jedem Fall der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt: aa) zulässige Gesamtmasse Anhänger 1500 kg <= zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug 3500 kg , bb) zulässige Gesamtmasse Anhänger 1500 kg <= zulässige Anhängelast 2000 kg; d)…………….. 2.………………… 3………………….. 4. die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist. Folglich kann ich an meinen Bürstner einen gebremsten Hänger, der über hydraulische Schwingungsdämpfer verfügt, mit bis zu zGG 2000 kg anhängen, sofern er über eine 100er Zulassung verfügt, was von der Zulassungsbehörde durch die gesiegelte Plakette bestätigt wird! Eigentlich ganz einfach! :) Das wäre also geklärt, aber ich hoffe immer noch auf Erfahrungsberichte zum PKW und zum Hänger! (Falls jemand gepostet hat, während ich hier schrieb, sorry: Ich lese es sofort! an bhomburg: Da sich die Sache mit der Anhängelast geklärt hat, sind mir die von Dir genannten Fahrzeuge doch zu klein! Außerdem haben wir festgestellt (ich schrieb ja eingangs, dass wir noch in der Entscheidungsfindungsphase sind), dass wir an dem PKW unsere Räder per AHK transportieren können wollen....! :oops: z.Z. denke ich an den C1 oder Citigo - hat da jemand Erfahrungen? an RETourer: Schade, dass Du das nicht eher geschrieben hast, hätte ich mir die Sucherei ersparen können! :) Aber genau das ist es, erstaunlich, dass das hier nicht sofort und selbstverständlich angeführt wird! Daniela ist eben Fachfrau, ich hingegen nur einfacher Bürger der, wie du schon selbst schreibst, nicht über die "Neunte Verordnung über Ausnahmen....." Bescheid weiß. Aber wir sind ja nicht beratungsresistent. Das Einzige was ich jetzt noch anmerke um dich vor evtl. Schaden zu bewahren - prüfe ob die Anhängelast deines Wohnmobiles auch ausreicht. Zu den von dir genannten "Beibooten" kann ich leider nichts beisteuern und halte mich ab jetzt wieder etwas schlauer vornehm zurück :ja:
Schön und gut, aber ohne Dein Nachbohren wäre ich nie so "in die Tiefe gegangen" und hätte alles nachgerechnet! Deshalb: Merci! In der Konsequenz muss ich nämlich alles neu durchplanen, weil die Anforderungen der StVO an den Hänger von meinem bisherigen Favoriten nicht erfüllt werden... :( pieter
... danach darf ich also doch mit meinem Trailer mit 100er Zulassung hinter meinem <3,5 Reisemobil auf den Autobahnen (in D) 100 km/h fahren. ;D Hallo, ich kann den Citigo von Skoda nur empfehlen, wir hatten ihn 3 problemlose Jahre. Die Werkstatt hat er nur zu den Inspektionen gesehen und die waren recht preiswert. Wir haben ihn auch ab und zu mit in den Urlaub genommen, allerdings auf einem Tandemanhänger von Hapert --> Link Moin Pieter, ich habe den Toyota IQ seit März 2010 als Zweit (Dienstwagen). Jetzt knapp 70.000 Km. Der Wagen war immer zuverlässig, dabei wurde er nicht besonders geschont, allerdings jährlich Inspektion. Toyota warb damit, den kleinsten Viersitzer der Welt zu haben. Unter Brüdern: Drei Erwachsene geht. Vorne hat man allerdings Platz wie im normalen Auto, aber die Wendigkeit und die Straßenlage ist enorm. Meiner hat 72 KW, Automatik, 1,3 Ltr, Leergewicht 1030 Kg, Länge 2,98 m, Breite 1,68 m. Es gibt ihn aber auch mit einer 1,0 Ltr Maschine, dürfte dann etwas leichter sein. Leider gibt es den IQ nicht mehr in "Neu"; ich würde ihn immer wieder kaufen. Gruß Bruno Moin Pieter! Wat darfst Du eigentlich dranhängen(max.Anhängelast)? Ich "werfe" mal den Ford Ka MkI bzw.Streetka in den Raum.Gut, mindestens 5 Jahre schon alt, aber robust und ziemlich zuverlässig bei normaler Wartung und Pflege.Einziges echtes Problem m.M.n.ist Rost an typischen Stellen(Tankstutzen/Längsträger hin).Da die Auswahl relativ groß ist,sollte sich da ein gepflegter Wagen(auch beim FFH evtl.) noch finden.Teilweise sehr gut ausgestattet mit Klima,eFH,Leder.Streetka hätte dann auch noch Leistung(95Ps),die sehr munter sind.Preislich finde ich die Dinger sehr attraktiv. Ein weiterer Kandidat wäre ein Polo 86C Facelift ab 90/91.Sehr robust,leicht,zuverlässig. Da könnten halt nur die verfügbaren bzw.die nicht verfügbaren Ausstattungen ein KO-Kriterium sein je nach persönlichen Befindlichkeiten. Allerdings gebe ich zu, sollte da eine gewisse Erfahrung hinsichtlich Kfz-Technik etc. vorhanden sein, um eben den berühmten "Griff ins Klo" bei Beiden zu vermeiden. ;D Wäre so meine Liste als bekennender Verbrauchtwagenfahrer und Besitzer. 8) Sonnigen weiterhin. Uwe Ps: Einmal habe ich "gesündigt".Das Womo ist nur ein GEBRAUCHTwagen. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
... für den Polo 86C ist in meinen Augen die Ersatzteilbeschaffung ein KO-Kriterium! Einen 91er habe ich selbst einige Jahre gefahren - und das mit viel Freude. Die passive Sicherheit war zwar nicht mehr up to date, aber ich habe mich darin sehr wohl gefühlt. Ein sparsames und robustes Auto, sehr einfach zu reparieren und mit unschlagbar günstigen Ersatzteilpreisen. Das Aus kam mit der Tatsache, dass von heute auf morgen die Ersatzteilversorgung zusammenbrach, auch im Internet. Der "Schrottplatz meines Vertrauens" hat sich dann auch keine 86C mehr hingestellt, und damit ging meiner weinenden Auges den Weg alles Vergänglichen :mrgreen:. Das klingt alles (in Grenzen!) ganz gut, aber weil es beim Hänger (möglichst kurz und 100-er tauglich) auf ein bestimmtes Stema-Modell hinauslaufen wird, tendiere ich im Moment zu einem Smart fortwo, der vom Platz für uns ausreicht. Hallo, der Aixam wiegt mit Anhänger weniger als 850kg. Das dürfte für die meisten Wohnmobile reichen. --> Link Da gibt es selbst bei unserem Eura 580LS keine Probleme mit dem Zuggewicht. Irmie Hallo, wir haben uns für einen Smart Bj. 2014 u. Euro 5 und einen kippbaren Einachsanhänger von mein Anhänger de in bielefeld entschieden. Der Anhänger hat 100 kmh zulassung und eine zusätzliche Aluplatte über dem Holzboden. Ausserdem 14" Reifen. Kostet 2.000€. Fährt richtig gut und auf- u. abladen gehen dank der Kippvorrichtung schnell. Moin Uli F.! Echt jetzt? Bei mir fahren die Dinger wieder vermehrt durch die Gegend. Schon welche mit H-Kennzeichen gesehen. Sei es wie es ist. Der TE geht ja wohl auf Smart ForTwo . Sonnigen weiterhin. Uwe |
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