Ab heute tritt die Mautgebühr für Fahrzeuge über 7.5 t auf Bundesstraßen in Kraft.
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Ausgenommen sind landwirtschaftliche Fahrzeuge, Busse, Feuerwehr usw.
Damit wären Wohnmobile über 7,5 t sind davon auch betroffen :?:
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Ab heute tritt die Mautgebühr für Fahrzeuge über 7.5 t auf Bundesstraßen in Kraft. --> Link Ausgenommen sind landwirtschaftliche Fahrzeuge, Busse, Feuerwehr usw. Damit wären Wohnmobile über 7,5 t sind davon auch betroffen :?: Sind WoMos über 7,5 t jetzt denn auf Autobahnen mautpflichtig? Eher nein oder? Dann werden sie es wohl auf Bundesstraßen auch nicht werden, denke ich.
Sie sind es auch schon jetzt, wenn du damit gewerblich Güter beförderst! Da hat sich nichts geändert! Gruß Ralf Wer z.B. mit seine Wohnmobil Güter transportiert z.B damit auf Trödelmärkte usw. fährt, wäre damit Mautpflichtig. 2.1 Bestimmungen zur Mautpflicht 2.1.1 Mautpflichtige Fahrzeuge Mautpflichtig sind nach dem § 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) grundsätzlich alle Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder für den Güterkraftverkehr eingesetzt werden und deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) mindestens 7,5 Tonnen beträgt. 2.1.2 Mautbefreite Fahrzeuge Ausgenommen von der Mautpflicht nach § 1 Absatz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) sind folgende Fahrzeuge: Kraftomnibusse Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizei, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes. Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und betriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden, Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden, Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden, Fahrzeuge, die weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind noch hierfür eingesetzt werden. |
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