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WoMO-Versicherung - wie geht das?


Gast am 09 Sep 2018 15:32:02

Die Versicherungbeiträge für Wohnmobile orientieren sich bei Neufahrzeugen am Kaufpreis.
Wie ist das bei Gebrauchten, zählt da der ursprüngliche Neupreis oder der Preis, zu dem ich es aktuell gekauft habe?

Der Wert des Fahrzeuges geht ja von Jahr zu Jahr zurück, reduzieren sich dann die Beiträge ebenfalls?

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Elgeba am 09 Sep 2018 15:48:01

Ich habe mein Fahrzeug bei der RMV zum damaligen tatsächlichen Wert versichert,die Beiträge sind fast gleich geblieben.


Gruß Bernd

Gast am 09 Sep 2018 15:51:54

Danke! - Bei mir läuft es wohl auf ein Neufahrzeug hinaus.

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BestiaNegra am 09 Sep 2018 16:49:07

'n Abend,

das hängt vom Versicherer ab, ob der Neu- oder der Zeitwert als Basis genommen wird. Entscheidend ist die zu zahlende Prämie.

Meist liegt ja auch kein Totalschaden vor und es wird eine Reparatur durchgeführt, da ist das Alter und der Wert des Womos sekundär. Ein Versicherer kalkuliert die Prämie nach dem Gesamtschadenbedarf für alle versicherten Risiken, wie daraus die individuelle Prämie errechnet wird, hängt von vielen Faktoren ab.

1stchoice am 09 Sep 2018 18:41:52

BestiaNegra hat geschrieben:das hängt vom Versicherer ab, ob der Neu- oder der Zeitwert als Basis genommen wird. Entscheidend ist die zu zahlende Prämie.
Meist liegt ja auch kein Totalschaden vor und es wird eine Reparatur durchgeführt, da ist das Alter und der Wert des Womos sekundär


hi,

dass der im Versicherungsvertrag vereinbarte Fahrzeugwert sekundär ist, glaube ich nicht.

Wenn Du einen zu niedrigen Wert angibst, besteht eine Unterversicherung.

z.B. Fahrzeugwert €60.000
in der Police angegebener Betrag für den (Zeit-)Fahrzeugwert €40.000
eingetretener Schaden €10.000: da eine Unterversicherung besteht (versichert sind nur 2/3 des tatsächlichen Wertes) wird die Versicherung max. €6.667 erstatten.

beste grüße
1st.

BestiaNegra am 10 Sep 2018 12:38:33

1stchoice hat geschrieben:dass der im Versicherungsvertrag vereinbarte Fahrzeugwert sekundär ist, glaube ich nicht.

Moin,

bitte genau lesen und nichts hineininterpretieren. Für den Reparaturaufwand ist es egal, wie alt das Fahrzeug ist, solange kein Totalschaden vorliegt. Der Austausch z.B. eines Kotflügels und einer Stoßstange kostet bei einem fünfjährigen Auto genau so viel wie bei einem neuen. Insofern ist die vom Versicherer angewendete Versicherungsform nicht wichtig.

Daher wird die Prämie mit zunehmendem Alter des Womos bei 'ner Neuwertversicherung nicht wegen des geringeren Werts sinken.

1stchoice hat geschrieben:Wenn Du einen zu niedrigen Wert angibst, besteht eine Unterversicherung.


Dazu habe ich gar nichts geschrieben. Es geht hier um den Unterschied zwischen den verschiedenen Vesicherungsformen Zeit- und Neuwert. Natürlich müssen diese bei Vertragsabschluß korrekt angegeben werden, nur fragt die Pfefferminzia nach dem Neuwert und die NIchtsnutzia nach dem Zeitwert.

udob am 10 Sep 2018 12:54:18

Ich habe vor einiger Zeit ein 10 Jahre altes Womo versichert.

Das Angebot im Internet fragte nach dem Kaufpreis des Fahrzeuges.
Da war die Frage natürlich nach welchem Kaufpreis.

Das Ergebnis:
beim Kaufpreis des Fahrzeuges zum Tage der ersten Zulassung war das Ergebnis rund 150 € niedriger als beim Kaufpreis nach 10 Jahren ( natürlich nur bei der VK).

M.E. ist es auch völlig unerheblich, wenn es nun zu einem Totalschaden kommen würde, die Versicherung würde immer den dann aktuellen Zeitwert als Referenz zur Reparatur berechnen.
Denn man muss derzeit davon ausgehen, das die gebrauchten Womos zu einem erheblich höheren Preis veräußert werden, als jeder Gutachter noch kalkulieren würde.

Also der Tipp, wenn das Fahrzeug gebraucht gekauft wird, mit beiden Varianten ein Angebot einholen und schauen wer es überhaupt macht. Ansonsten mal beharrlich nachfragen.

Trashy am 10 Sep 2018 13:05:45

Elgeba hat geschrieben:Ich habe mein Fahrzeug bei der RMV zum damaligen tatsächlichen Wert versichert,die Beiträge sind fast gleich geblieben.


Gruß Bernd


Bei der RMV wird auch nach dem Fahrzeugneuwert gefragt. Der Gebrauchtkäufer müsste sich dann halt schlau machen.

MichaGT am 28 Sep 2018 10:04:36

Hallo Gemeinde!
ich häng mich da mal dran.
Hab mir jetzt einen Gebrauchten für 45k gekauft. Neupreis vor 7 Jahren 92k.
Das macht ja nun eine Menge aus ob ich den zum damaligen Neupreis od. zum aktuellen Wiederbeschaffungswert/Marktwert versichere. Diff. ca. 300€/Jahr
Wäre das denn nun auch eine klassische Unterversicherung???
Im Falle eines Diebstahls od. Totalschadens würden sie doch eh nie den Neupreis ersetzen?! Würde ich auch gar nicht verlangen wollen .. mir reicht es ja völlig mein investiertes Geld wiederzubekommen.
Sag ich nun der Versicherung einfach das was ich bezahlt habe oder wie oder was??
Blicke da irgendwie nicht durch :?:

rtiker am 28 Sep 2018 11:13:38

MichaGT hat geschrieben:Blicke da irgendwie nicht durch :?:

Frage deinen Versicherungsvertreter :idea:

schnecke0815 am 28 Sep 2018 12:34:10

Kann mich Rob nur anschließen, einfach die Vers. fragen und schriftlich bestätigen lassen.
Alle meine Umbauten z.B. habe ich dokumentiert und zur Vers. geschickt. Natürlich hat sich dies in einer erhöhten Beitragssumme ausgedrückt.
Aber was nützt mir ein geringerer Beitrag wenn ich bei Totalschaden/Diebstah/Brand nicht alles ersetzt bekomme?

Für alle Festeinbauten ist die Kfz-Versicherung zuständig, für alle beweglichen Gegenstände die Hausrat.
Vielleicht auch hier mal nachfragen ob z.B. die E-Bikes, die iphones etc. ausreichend versichert sind, notfalls auch hier Bilder machen (Campingstühle, Notstrom etc.).

taps am 28 Sep 2018 12:55:59

schnecke0815 hat geschrieben:Für alle Festeinbauten ist die Kfz-Versicherung zuständig, für alle beweglichen Gegenstände die Hausrat.

Ist das wirklich so? Die Hausrat zahlt meines Wissens nur, wenn die Gegenstände unterwegs sind. z.B. nicht, wenn das Fahrzeug vor der Haustür steht.
Gruß
Andreas

Trashy am 28 Sep 2018 16:14:37

Das deckt die Inhaltsversicherung z.b. RMV

Gast am 28 Sep 2018 18:40:59

MichaGT hat geschrieben:
Im Falle eines Diebstahls od. Totalschadens würden sie doch eh nie den Neupreis ersetzen?! Würde ich auch gar nicht verlangen wollen .. mir reicht es ja völlig mein investiertes Geld wiederzubekommen.
Blicke da irgendwie nicht durch :?:


Deine Versicherung zahlt dir bei Diebstahl (falls du TK hast) den Zeitwert, d.h. das, was das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahles wert war. Du brauchst denen jetzt nicht sagen, was du mal bezahlt hast, das ist uninteressant für die. Beim Totalschaden, das ist das gleiche, aber dafür musst du VK haben.

Die kucken dann, was ein gleichwertiges Womo auf dem Markt kostet. Ob das dann so viel ist, wie du mal bezahlt hast, das ist etwas fraglich.

BadHunter am 29 Sep 2018 12:07:07

Naja, es gibt eben Versicherer, da muss man immer den ursprünglichen Neupreis angeben, egal wie alt das Fahrzeug ist, und es gibt Versicherer, die fragen nach dem Zeitwert. Muss man halt die Beiträge dann vergleichen, die die verschiedenen Gesellschaften aufrufen...

Unser Fahrzeug ist mittlerweile 23 Jahre alt, ich habe es schon seit vielen Jahren bei einem Versicherer versichert, bei dem ich den Zeitwert angeben muss, das war doch um Einiges günstiger als bei Gesellschaften, die nach dem Neuwert versichern...
Als Neufahrzeug mit dem ursprünglichen Preis wäre die Gesellschaft bei der wir jetzt sind um Einiges teurer als die, die sowieso nach Neuwert versichern.

Inhalt ist eher selten über eine Hausrat versichert, solche Verträge sind eher die Ausnahme, dafür macht dann eine Inhaltsversicherung Sinn, wenn die Werte entsprechend sind. Ich spare mir das, weil wir kaum Sachen dabei haben, die es Wert wäre sie zu versichern, bis auf die Fahrräder vielleicht. Und die sind bei meiner Hausrat auch auf Reisen mit dem Wohnmobil versichert, sowohl bei Nutzung als auch, wenn sie einfach auf dem Fahrradträger angeschlossen sind.

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