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Wert der WoMo-Nutzung


chachacha am 11 Nov 2018 11:32:46

Hallo alle,

ich habe ein etwas merkwürdiges Anliegen. Für die Ansetzung einer Schadenshöhe vor Gericht muss ich einen glaubhaft nachvollziehbaren Wert für die Überlassung eines Wohnmobils über die Dauer von 5 Monaten benennen. Es handelt sich dabei um ein Pössl Duett (Ducato 3L-Maschine mit 158 PS), Bj 2011, SAT-TV mit automatischer Antenne, 200Wp Solarmodulen usw.. Dieses Wohnmobil wurde an jemanden ausgeliehen, der in Deutschland zu Unrecht juristisch verfolgt wurde (ja, sowas gibt's) und deshalb für 5 Monate nach Frankreich geflohen ist. Er hat seinen Prozess dann beim BGH gewonnen und kehrte zurück. Er kann und will seine durch die unberechtigte Verfolgung erlittenen Schäden nun einklagen. Dabei ist eben die Frage, wie hoch der Wert für die Überlassung dieses Wohnmobils für 5 Monate anzusetzen ist.

Danke für Eure Einschätzungen.

chachacha

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wolfherm am 11 Nov 2018 11:40:14

Hallo,

da würde ich eher bei Vermietern nach Langzeitmieten suchen. Hier sind hauptsächlich Eigentümer von Mobilen unterwegs, die dir eventuell einen subjektiven Wert angeben können. Einen belegbaren Betrag bekommst du meines Erachtens nur von einem Vermieter.

klink_bks am 11 Nov 2018 11:47:59

:) Habe gerade mal so aus reiner Neugier geguckelt !

Da werden Langzeitmieten im Internet beispielsweise für 3 Monate zum Preis von 2500 Euro angeboten.
Nur mal so als grobe Hausnummer.

Gruss von der schönen Mittelmosel
Achim

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sujokain am 13 Nov 2018 10:24:12

Das , was er an Dich gezahlt hat, ist der Schaden.

Julia10 am 13 Nov 2018 11:31:15

sujokain hat geschrieben:Das , was er an Dich gezahlt hat, ist der Schaden.


Denke ich auch :!: Er kann nur den Schaden einreichen, dem ihm entstanden ist. Dafür wird es Belge geben, oder :?:

Tinduck am 13 Nov 2018 12:15:56

Ich bin ja eher juristischer Laie...

Aber seit wann kann man dafür, sich dem Justizvollzug oder der Verhaftung zu entziehen, Schadenersatz für die entstandenen Kosten fordern? Selbst als zu Unrecht Strafverfolgter hat man sich nicht zu entziehen, sondern mit den Behörden zu kooperieren und auf gerechte Behandlung zu hoffen... auch wenns schwerfällt.

Insofern glaube ich kaum, dass da irgendwas ersetzt wird. Schon gar nicht, wenn keine Rechnungen etc. vorliegen.

bis denn,

Uwe

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