Hallo alle,
ich habe ein etwas merkwürdiges Anliegen. Für die Ansetzung einer Schadenshöhe vor Gericht muss ich einen glaubhaft nachvollziehbaren Wert für die Überlassung eines Wohnmobils über die Dauer von 5 Monaten benennen. Es handelt sich dabei um ein Pössl Duett (Ducato 3L-Maschine mit 158 PS), Bj 2011, SAT-TV mit automatischer Antenne, 200Wp Solarmodulen usw.. Dieses Wohnmobil wurde an jemanden ausgeliehen, der in Deutschland zu Unrecht juristisch verfolgt wurde (ja, sowas gibt's) und deshalb für 5 Monate nach Frankreich geflohen ist. Er hat seinen Prozess dann beim BGH gewonnen und kehrte zurück. Er kann und will seine durch die unberechtigte Verfolgung erlittenen Schäden nun einklagen. Dabei ist eben die Frage, wie hoch der Wert für die Überlassung dieses Wohnmobils für 5 Monate anzusetzen ist.
Danke für Eure Einschätzungen.
chachacha

