rump
anhaengerkupplung
hallo
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Harry


poesselinchen am 03 Dez 2006 01:25:54

Hallo Campercollegen,

hab da mal ne Frääg:
Es wird immer warhscheinlicher, dass wir uns ein kleines Wohnmobil (Pössl oder ähnl.) anschaffen.
Muß man das Fahrzeug innerhalb der Garantiezeit bei einem Defekt zu dem Händler bringen, bei dem man es gekauft hat, oder kann ich da z.B. mit einem Pössl zu allen anderen Pössl-Vertragshändlern gehen?
Ich meine jetzt speziell wenn im Wohnbereich was kaputt ist. Beim Basisfahrzeug kann ich ja zu meiner Werkstatt
des Vertrauens gehen.

Danke schonmal im Voraus

Harry

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FrankM am 03 Dez 2006 08:55:49

Hallo,

du kannst zu jedem Pössel-Vertagshändler gehen.

Mit unserem LMC war ich auch bei zwei verschiedenen Häbdlern und habe Garantiearbeiten ausführen lassen.
Beide haben im Rahmen der Garantieansprüche mit LMC abgerechnet.



Frankie

guenterp_de am 03 Dez 2006 10:47:19

@Harry
zunächst klasse das du dieses Forum gefunden hast
:kette:

normal sollte es so sein das Du zu jedem Händler gehen kannst.Allerdings haben wir da eine andere Erfahrung gemacht.

Wir wollten uns einen Granduca von Roller Team bei Palmowski in Bielefeld ca 320km wegen des guten Preises kaufen.Dann besuchten wir einen Händler dieser Marke in unserer Nähe ca 45km.Dort hätten wir das Womo nicht für diesen Preis bekommen und es wurde uns gleich gesagt,dass wir wenn das Womo anderweitig gekauft würde gefälligst auch dorthin zum Service fahren sollen. :(

Fazit: Finger weg gelassen ein paar Euro mehr ausgegeben und eine andere Marke gewählt wo der Händler auch in der Nähe ist.

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FrankM am 03 Dez 2006 11:08:51

guenterp_de hat geschrieben:Dann besuchten wir einen Händler dieser Marke in unserer Nähe ca 45km.Dort hätten wir das Womo nicht für diesen Preis bekommen und es wurde uns gleich gesagt,dass wir wenn das Womo anderweitig gekauft würde gefälligst auch dorthin zum Service fahren sollen.


Ja, es gibt wohl so dumme Händler. Sie sind beleidigt und verzichten deshalb auf einen Service- und Werkstattkunden.
Als die EG-Autos auf den Markt drängten waren die Markenhändler anfangs auch so arrogant. Inzwischen sind andere Zeiten und dieses "Ich bin jetzt beleidigt" ist eigentlich passè.
Ich habe meinen LMC günstig bei einem Händler weiter weg bekommen, weshalb sollte der örtliche Händler mich dann aber wegschicken? Er hat mich jetzt als Kunden, Dichtigkeits- und Gasprüfung, Zubehör,...im Frühjahr kaufe ich bei ihm einen Fahrradträger und lass diesen natürlich auch dort anbauen.

Aber manche lernen es wohl nie. Gott sei Dank ist das heute die Ausnahme.



Frankie

Nasenbär am 03 Dez 2006 11:27:06

Die Gewährleistungsansprüche hast du nur dem Händler gegenüber, bei dem du das Fahrzeug gekauft hast.
Eventuelle Garantienansprüche, die der Hersteller auf die Fahrzeuge gibt, hast du dem Hersteller gegenüber. Trotzdem ist der erste Weg normalerweise erst zum Händler. Du kannst aber auch im Werk nachfragen, ob du woanders, auch im Werk, deine Ansprüche geltend machen kannst.
Hierbei ist auch zu unterscheiden, ob es sich um Aufbau oder um Fahrgestellmängel handelt.

poesselinchen am 03 Dez 2006 12:39:11

Danke für die Antworten!
Ich hab deswegen gefragt, weil eben unser Händler erst im Juli wieder mit neuen Pössl Modellen beliefert wird. Das heißt, wenn wir unbedingt einen Wollen, müssen wir auch weiter weg fahren.


Harry

havo am 03 Dez 2006 14:35:09

Hallo poesselinchen,
auch mein Händler ist gute 500km von mir entfernt.
Unser Fahrzeug haben wir uns auf der Caravan – Messe gekauft.
Nach mehrstündiger Beratung eines Händlers der sich sehr viel Zeit mit uns genommen hat, haben wir auch einen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
Ich fragte ihn auch wie es ist, bei Anspruch der Gewährleistung. Er hat mir zugesichert, es wäre kein Problem in jede Vertragswerkstatt damit zu gehen.
Zuhause war ich deswegen doch verunsichert und rief den Hersteller an.
Hier bekam ich auch die Antwort, dass jede Vertragswerkstatt im Gewährleistungsfall, alles Repariert was der Hersteller von Werk eingebaut hat.
Volker

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