hangloose-hb hat geschrieben:Leser hat geschrieben:Das Fahrzeug darf nicht einen Tag älter als 6 Jahre sein (Tag der EZ zählt), dann klappt´s, aber halt nur einmal. :D
:yau:, so ist es! und alles ohne faule tricks :magic:
Dann erkläre mir mal den Trick wie du nach einer Neuzulassung auf 72 Monate kommst.
Neuzulassung gleich 36 Monate TÜV, danach 24 Monate und danach weitere 24 Monate sind zusammen 84 Monate. Wenn ich jetzt den Trick von hangloose machen würde habe ich mich doch selber um 12 Monate beschiessen? Oder sehe ich da immer noch was falsch? :gruebel:
von Kurt dem Mittelmeertaucher

