Hei,
habe gerade einen Blick in die Straßenverkehrsordnung geworfen und folgenden Wortlaut gefunden:
§ 2 StVO Abs. 3a
Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.....
Bekannt ist, dass die Gummimischung der Winterreifen bei einer Umgebungstemperatur über +5° nicht nur einen längeren Bremsweg verursacht, sondern auch die Kurvenstabilität beeinträchtigt.
Genau genommen heißt das doch, komme ich zum jetzigen Zeitpunkt aus den Wintersportgebieten in unser gemäßigtes Klima, müßte ich doch meine Sommerreifen aufziehen.....
:roll:

