|
Hallo,
in Frankreich geht man dazu über, an bestimmten Autobahn "Peage" Stellen, die Womos zu wiegen...aber auch auf Nationalstrassen. In Frankreich ist man schon mit 3501kg überladen und kostet bereits einen PV von 145 Euro und 3 Punkte, was viele auch Franzosen nicht wissen, die häufig mit abgelasteten 3,85 to. Fahrzeuge unterwegs sind. , leduc na das ist ja nun gar nicht so schön :cry:, aber ein wertvoller Tipp ! Wieso? Zuviel ist doch zuviel, oder nicht? Da haben unsere "bitte zum wiegen"-Leser ja nun etwas Neues zum diskutieren.
Oder umgekehrt: Vielleicht fahren nun nicht mehr so viele überladene deutsche Womos nach Frankreich, da die "Punkte" ja hier angerechnet werden! Würde mich persönlich freuen, wenn mehr Fahrer sich an die geltenden Regeln halten würden. (siehe hierzu auch: mit Wohnwagen 130 auf der AB) Viel Spass beim diskutieren wünscht Euch Rolf
auch wenn man 7to zul. Gesamtmasse hat? :D Hallo,
es ist der Autobahnbetreiber " Cofiroute " der dieses Wiegesystem einführt. Es geht in erster Linie um die genauere Klassifierung der Gebühren-Einstufung. In Frankreich sind die Teilintegrierten in grosser Anzahl vorhanden, da diese unter 3m Höhe sind, fallen letztere in " Classe 2 ". aber das Limit liegt auch bei 3,5to... Da die meisten Womo in der Klasse bis 3,5to zugeordnet sind, werden bei Wiegung automatisch die Fahrzeug die über 3,5to erfasst werden in " Classe 3 " eingestuft... Salut, leduc Hallo Dirk,
gilt nur für Womos die mit Führeschein " B " gefahren werden, also bis 3,5to... , leduc Hallo,
dazu noch eine Frage: Wer vergibt denn die Punkte in Deutschland? Die zuständige Bussgeldbehörde holt sich doch nicht vom Ausland die Info und fordert nach! Da hilft auch das nichtbestehende Abkommen nix. Auch die französischen Waagen haben eine Toleranz, deswegen glaub ich nicht an das 1 kg Übergewicht und die Strafhöhe dazu. Hallo,
die Punkte werden für einen Ausländer nicht "berechnet".. denn in Frankreich erhalten Verkehrssünder keine Punkte sondern bekommen diese von einem Punktekonto abgezogen. Und soweit sind wir noch nicht, dass diese Regelung mit den Punkten übergreift. Den PV ( Proces-Verbal )aber, der muss an Ort und Stelle beglichen werden. Es ist bisher noch nicht bekannt geworden dass jemand wegen 1kg Übergewicht bestraft wurde...aber das französische Gesetz erlaubt nun mal kein Übergewicht. Das gleiche gilt auch für andere Länder wie die Schweiz, wo eine Toleranz nicht berücksichtigt wird. Wie bei uns, liegt dies im Ermessen des Beamten,zumindest in Frankreich, aber bei 100 kg Übergewicht z. B., da werden die Jungs aktiv und es muss bis 3,5to vor Ort ausgeladen werden. , leduc schon klar Rolf :? , es ging mir lediglich um die Aussage der "Bestrafung" oder "Einklassifizierung" ab 3501kg, aber gut, dass Du das Gewicht Deines Mobils jederzeit im Griff hast :D :wink: Hallo,
das ist schlichtweg falsch. In der Schweiz werden 3% von gewogenen Gewicht abgezogen(als Waagentoleranz). Alles was dann noch über dem ZGG ist, das ist erst Übergewicht! ach ja: Informationen (egal welcher Art) find ich wirklich toll, nur panikmache, das find ich doof :wink: das klingt plausibel, wenn ich mit nem 3,5 Tonner 50 kg zu viel habe und meine Reifen einen ausreichenden Loadindex haben, frag ich ich ernsthaft wen ich gefährde........scheint dann ja in CH so ähnlich wie in D zu sein (und will jetzt auch keine neue Zuladungsdiskussion anheizen)......nur diese Null-Toleranz-Strafen find ich daneben.... :wink: Hallo nochmal,
es geht nicht um Panikmache sondern um eine Mitteilung. Durch die verschiedene ausländischen Foren die ich besuche, erfährt man manches interessantes... Beispiel Schweiz: im Sommer 2006 wurde ein belgisches Wohnmobil an der Schweizer Grenze zwischen Chamonix und Martigny von den Schweizern zur Wiegung gebeten: 190 kg überladen...100 Liter Frischwasser abgelassen aber trotzdem noch 90 kg zu viel 75 SFR Strafe und die 90 kg an Ort und Stelle ausladen sonst keine Weiterfahrt. Die Belgier haben sich geweigert zu entladen, die Strafe musste aber entrichtet werden, es blieb nur der Weg zurück nach Frankreich. , leduc Moin,
Dazu: Dazu gleich mal wieder eine Frage:
Wo kann man denn sein Wohnmobil vor Reiseantritt wiegen lassen? Wir können etwa 700kg zuladen und ich bin bisher immer ganz optimistisch in den Urlaub nach Frankreich gestartet, aber interessieren würde es mich schon, ob wir drüber liegen! bei uns machts z.B. der TÜV und Raiffeisen-Genossenschaften Hallo leduc,
mir geht es ja um diese Mitteilung von Dir. Wenns stimmen würde, hät ich damit keine Probleme. Das Beispiel Schweiz zeigt mir aber, dass da von Dingen berichtet wird, die nicht stimmig sind. Jeder, da zählen auch die Belgier dazu, geniesen in der Schweiz eine 3% Reduzierung wegen der Waagentoleranzen. Wenn danach ein Strafansatz von 190 kg kommt, dann wurde vorher die 3% abgezogen. Fahrzeuge mit 3500 kg ZGG dürfen in der Schweiz 3605 kg auf die Waage bringen ohne Busse. Wir brauchen darüber nicht weiterdiskutieren, ich hatte 2005 in der Schweiz ein Wiegeerlebnis! Ich habe dabei genügend Strafe bezahlt, nix ausgeladen und trotzdem meine Fahrt fortsetzen dürfen. Ich werde nächste Woche in Frankreich (das sind 15 km für mich) bei der Polizei vorsprechen und die möglichen Verwarnungsgelder erfragen! Hallo BeFre,
wir wollen im März nach Frankreich. Bin auf deine Antwort gespannt. aus dem Norden der Südpfalz( 35 km bis zur Grenze ). Stefan Hallo nochmal,
guter Einfall von " frebeka " Infos darüber vor Ort einzuholen... Um diese Frage im Vorfeld zu klären, hier ein Link über dieses Thema: --> Link Am besten kopieren und beim nächsten Gendarmerie- Posten mitnehmen, damit die gleich wissen um was es geht... In dem Link kommt es noch dicker: Bei Überladung um mehr als 5% kann das Fahrzeug " Stillgelegt werden " (Mise en fourriere )...Letzte Zeile. Da sich die Wohnmobil-Hersteller auch noch mit 5% Toleranz in den bunten Prospekte schützen... , leduc hallo leduc,
so wie ich das sehe verweist der Link auf eine Seite, welche ausschliesslich den Schwerverkehr (Lastwagen, Reisecars etc.) betrifft... wenn Frebeka den mitnimmt stiftet das wohl mehr Verwirrung als nutzen... Hallo,
der rote Text bezieht sich auf ein Beispiel, aber der Link bezieht sich auf " Vehicules " ohne Angabe von Tonnage, also auf " Fahrzeuge "allgemein...aber beenden wir diese Polemik und warten auf eine Antwort von Frebeka... Salut, leduc
Was Du schreibst ist falsch. Diese 3% sind nicht die mehr Kilos die Du darfst sondern die Toleranz der Wiegung wird berüksichtigt. Die Waage kann genauso nach unten wie nach oben tolerieren. Die 3500 kg Grenze bleibt trotzdem. Dieter
Servus leduc, das macht angeblich die ASFINAG in Österreich auf bestimmten (Urlauber)-Autobahnstrecken auch! Ein Womo-Freund hat bei der Fahrt von Passau über Salzburg nach Villach, mehr als 100 Euro Strafe in Kärnten wegen "fehlender Go-Box-Maut" bezahlt. Irgenwo mwurde er automatisch gewogen (Zahlstelle Tauernautobahn??) Er hatte 3,65t und nur ein AB-Pickerl, ab 3,5t ist Go-Box-Maut vorgeschrieben!! (wurde ihm, da er es nicht glaubte, an einer mobilen Waage bewiesen) Die Kerle wissen wie sie an unser Geld kommen!
Hier wurde aber keine Überladung sondern ein Verstoß gegen die Mautordnung geahndet. Und da - wie ja in den Links von Dakota dargestellt, die ASFINAG eine Messgerätetoleranz von 3% berücksichtigen soll, gibt es ja auch nichts zu meckern. Was noch von Interesse wäre. In den von Dakota gepsoteten Links sind ja die Buße für die Überschreitung sowohl des zGg als auch der Achslasten aufgeführt. Werden nun bei Überschreitung des zGg und z.B. einer Achslast die Bußen addiert ? Stephan Guten Morgen
Zur Klarstellung betr. Ueberladung in der Schweiz: Gemäss heute gültiger Weisung des ASTRA (Bundes-Amt für Strassen) wird in der Schweiz beim Wiegen eine generelle sog. WIEGETOLERANZ, welche einer möglichen Ungenauigkeit der Wiegeeinrichtung Rechnung trägt, abgezogen. Diese beträgt in jedem Fall 3 % vom TATSAECHLICH GEWOGENEN Gewicht. Es ist somit richtig, dass ein auf 3,5 T zugelassenes WoMo mehr 3'608 kg. GG aud die Waage bringen muss, um auf Schweizer Strassen beanstandet zu werden. Vorbehalten bleibt die Prüfung der einzelnen Achslaten. Werde den Link zum ASTRA noch nachposten. Peter Hier noch der versprochene Link:
--> Link Beachte Ziff. 5.1.6. Ich bin der Ansicht, dass unsere Schweizer Behörden diese Vorschriften nicht im Alleingang, sondern in Abstimmung mit anderen Nachbar-Ländern der EU erlassen haben. Würde mich deshalb sehr erstaunen wenn die Franzmänner keine Wiegetoleranz kennen würden. Peter Die sind aber auch alle "vermummt" damit bei einer Radarkontrolle nachher alle behaupten können, nicht gefahren zu sein. Das ist ein Ueberlegungsfehler :? Da die Säcke mit Helium gefüllt waren, mussten die Leute oben drauf, dass der LKW nicht abhob volki Hallo,
@ dieter2: Die schweizer Behörden ermitteln mit einen Waage, wie genau die geht weiss ich nicht, das komplette Fahrzeuggewicht. Von diesem Gewicht werden dann 3 % abgezogen. Liegt das Ergebnis dann über dem ZGG wird bestraft. Rein rechnerisch kann dann ein 3.5 t Womo bis maximal 3608 kg wiegen ohne Bestrafung! Nix anderes hatte ich behauptet und so steht es auch auf dem schweizer Busgeldbescheid! :( @ Gast: keine Ahnung, die hatten sich nur für das Gesamtgewicht interessiert, obwohl hintereinander mit 2 Meter Abstand zwei Wiegeplattformen vorhanden waren. Ich denke, dass die beiden Plattformen für längere Fahrzeuge, LKW mit Anhänger... benutzt werden.
Das ändert doch aber nichts an der 3,5 to Regel. Wenn die Toleranz rausgerechnet ist und Du bist über 3,5 to ist Zahltag. Wie ich schon schrieb kann die Toleranz der Waage nach oben oder nach unten gehen,also für den Womofahrer oder gegen den Womofahrer. Und wenn Du Deine rechnerichen 3608 Kilo hast und die Waage ist gegen Dich Zeigt sie 3716 Kilo an hast Du Pech gehabt. Denn nach abzug der 3% hast Du Deine 3608 Kilo wieder. Man kann also diese 3% nicht als Zuladung einkalkulieren. Dieter Hallo nochmal,
Französische Womo-Freunde haben mir einen Link zukommen lassen ( Auszug aus " Code de la route = unser StVO), der unter Absatz C ( ganz unten )folgendes besagt: Es ist verboten, Fahrzeuge die das eingetragene zulässiges Gesamtgewicht überschreiten, in den Verkehr zu bringen... von Toleranzen, kein Wort... --> Link leduc ist das nicht grundsätlich so ? Um sich Klagen vom Hals zu halten, sind Toleranzen doch ein geeignetes Mittel (wenn sie abgezogen werden :D )....auch wenn sie nicht explizit in den Gestzen formuliert werden... Hallo zusammen,
irgendwie ist dies alles was hier zu dem Thema steht (bis auf 3-4 Berichte) nicht gerade hilfreich. Um jetzt mal beim eigentlichen Posting zu bleiben, es wurde über Frankreich gesprochen. Meinungen, Glauben und unkommentierte Gesetzte hin und her, aber wie verfährt nun die Polizei in Frankreich wirklich? Bei einer Auslegung wie hier vermutet, würden in Frankreich 50-70% der Wohnmobile nicht mehr weiterfahren (:-))). Wer hat also eine verlässliche Aussage der Polizei wie mit dem Thema Überladung unter 7,5 Tonnen verfahren wird. Peter aus Aachen @ HPMZ
Sicher - vollkommen verlässlich - ist : Das gewogene, nicht überladene, Fahrzeug fährt ohne irgendwelche Probleme weiter. Alles andere ist reine Spekulation. Welche Vorschrift welcher Polizist wann und wo anwendet - lass Dich überraschen. Pijpop Französische Polizisten sind freundlich und hilfsbereit.
Aber sehr wenig diskussionsfreudig!! Auch wenn es nur um evtl. 1 KILO geht! Ich würde und werde mich daran halten, was vorgeschrieben ist. Rolf @ Pijpop
Sorry, auf solche schlauen Bemerkungen mag ich erst gar nicht antworten! --------------------------------------------------- Meine Empfehlung des Tages: Man sollte keine Trolle füttern. @ frebeka:
Zitat: .....Ich werde nächste Woche in Frankreich (das sind 15 km für mich) bei der Polizei vorsprechen und die möglichen Verwarnungsgelder erfragen! Hi Frebeka, es würde mich interessieren, ob Du ein Gespräch mit der französischen Polizei führen konntest und was dabei herausgekommen ist. Im voraus besten Dank.
Huestel ... Du weisst schon was ein Troll ist, oder? Mein' ja nur .... :D
Da hat Pijpop doch völlig Recht, das ist alles nur Spekulation. Nicht überladen, dann gibt´s auch keinen Ärger. Hallo,
hatte noch keine Gelegenheit und keine Muse mich schlau zu machen. Ich werde das aber sicher nachholen, versprochen :wink: @ Eileen
Brauchst nicht zu hüsteln, ich erkläre es Dir gerne ganz förmlich :D : Im Internet werden jene Menschen als Troll bezeichnet, die Beiträge verschicken, mit denen sie erkennbar provozieren wollen, ohne einen wirklichen Beitrag zur Diskussion zu leisten. Ist doch ganz einfach, oder? Dankeschoen fuer die Erklaerung !
(schoen dass ich nicht dumm sterben muss :D ) Mit genau wieviel kg Ueberladung moechtest du denn in F unterwegs sein? Oder moechtest du es lieber in Prozent ausdruecken? Das muss ich naemlich genau wissen, dann kann ich meinen Cousin fragen, der hat naemlich franzoesisch Leistungskurs im Abi und faehrt gaaanz oft nach Frankreich ...da kann er ja jede Menge Polizisten fragen, dann werden die Ergebnisse genauer, weisst du ....(Auf die von dir so heiss erwartete Aussage von Frebeka kannst du dich naemlich bestimmt auch nicht verlassen, der fragt ja hoechstens 2 Polizisten) Also ...kg oder % ? Nee ...ehrlich ....manchmal frage ich mich schon ... :stupid: @ Pijpop / rs270550 / agu
Liebe Wohnmobilfreunde, Ihr habt ja Recht, man soll keine Verfehlung machen und sich immer, ohne Ausnahme an die gesetzliche Regelung halten, dann ist man immer auf der sicheren Seite. Eine Weisheit die nicht nur das Überladungsproblem der Wohnmobile betrifft. So soll man auch immer alle Geschwindigkeits-Begrenzungen auf den Kilometer genau einhalten und man kommt nicht in Bedrängnis auf Messtoleranzen zu hoffen. Aber wer möchte hier den ersten Stein werfen und sich als unfehlbar bezeichnen? Aus Eurem Profil entnehme ich, dass Ihr keine Zuladungsprobleme habt. Nur zur Klarstellung, ich auch nicht! Es gibt aber genügend andere Wohnmobilfreunde, die das Gewichtslimit nicht einhalten können. Dazu zählen auch einige persönliche Bekannte von mir. Jeder wird einen Bekannten haben, der mit dem zulässigen Gesamtgewicht auf Kriegsfuß ist. Wahrscheinlich werden es 50, eher 70 % aller Wohnmobile bis 3,5 t sein, die betroffen sind, oder? Sollen (wollen) wir diesen, unseren Wohnmobilfreunden, jetzt allen sagen "werft Eurer WoMo auf den Müll" oder "fahrt nie mehr nach Frankreich"? Das Problem mit der Überladung ist grenzübergreifend und wird hier in der Diskussion ohne jegliche Tolleranzgrenze dargestellt. Dabei haben die Franzosen selbst doch auch dieses Problem. Ich fände es gut, wenn wir hier im Forum eine verlässliche Info bekämen, wie in der Praxis verfahren wird. Ohne alle die überladenen WoMO´s wären es doch langweilig auf leeren Stellplätzen :D . Also nichts für ungut, wenn ich hier appelliere die Praxis der Theorie vorzuziehen. Übrigens habe ich, die eigene Erfahrung gemacht, dass französische Polizisten auch im Falle einer Verfehlung gerne schon mal ein Auge zudrücken, auch uns gegenüber. Liebe aus Aachen Peter Hi Eileen,
bist doch noch viel zu jung zum sterben. Wie vorhin beschrieben habe ich persönlich das Problem nicht. Schade, ne :D . Ob geschriebenes oder ungeschriebenes Gesetz hier in Deutschland vermag ich nicht sagen, aber man liest und hört (so auch von mehreren deutschen Polizisten) folgende Verfahrensweise: unter 5 %: alles wird gut 5 bis 20 %: Geldstrafe mehr als 20 %: böse böse (dies alles vereinfacht ausgedrückt). Sicherlich spielt noch die Achslast, insbesondere die Reifenlast bei der Bewertung eine Rolle, aber vielleicht gibt es ja einfach nur Orientierungshilfen. Die obigen Werte habe ich aus einem Auflastungskatalog, da ich von 3850 auf 4000 noch auflasten konnte. Fände es hilfreich, wenn Du sachliche Info´s über das Verfahren in der Praxis (Frankreich) hier zur Verfügung stellen könntest. Hilft uns allen wesentlich mehr weiter. Weiterhin gilt: :troll: Liebe Peter |
Anzeige
|