villadsen hat geschrieben:Habe gerade auf der Seite vom Gasfachfrau gesehen das Sie einen Stahlflexschlauch anbietet: --> Link Damit entfällt wohl die feste Verrohrung (welches laut KBA nicht erforderlich ist)? MfG Thomas V.
In meinen Augen ist das eine kühne Vermutung. So weit ich Vorschriften oder Regelungen kenne ist feste Verrohrung oder Anschluß per Rohrleitung nicht das Gleiche wie Anschluss über einen flexiblen, mit stahlgewebe geschützten Gummischlauch. Es kann auch andere Angebotsgründe (Scheuerschutz) für diese geschützen flexiblen Anschlussleitungen geben
Meine Haus-Flüssiggastankanlage hat keine flexiblen Verbindungen.
Gruß Andreas

