xcamping
luftfederung
hallo
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Fahrgestell 1, 2


migula am 05 Mär 2007 14:48:12

Luftfederung hat er schon. Ich denke die zusätzliche Lackierung und die Werbefolie bringen auch Gewicht. Zwei Solarpanele, Spannungswandler und die masive Holzleiter in den Alkoven auch. Laut Bürstner ist dieses Mobil ein Unikat, das auf Kundenwunsch so gebaut wurde.

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Nasenbär am 06 Mär 2007 11:43:00

Ruf doch mal bei KLS an, wenn du es nicht schon gemacht hast.
Herr Kraus, Tel. 02845 37545
Hatte gerade wegen meinem Sprinter dort angerufen und an dein Womo gedacht.
Er meint, es geht beim Iveco über die Vorderachse, eventuell, je nach Typ, noch was. Er ändert die Reifen den Stabi und noch irgendwas und kommt dann auf 2,2(?)to Vorderachslast.

migula am 06 Mär 2007 14:58:30

Danke für den Tipp! Mit den Achlasten hätte ich keine Probleme. Iveco gibt kein höheres Gewicht frei. Im Test von pm vom Februar 2002 heißt es: "für reiselustige Paare mit Genießeranspruch -gelegentliche Reisebegleitung nicht ausgeschlossen." So kann das Gewichtsproblem umschrieben werden.

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Nasenbär am 06 Mär 2007 16:52:46

Die Firma KLS hat eigene Gutachten. Durch die Vorderachslasterhöung kann das Gesamtgewicht erhöht werden. Ob das bei deinem möglich ist, kannst durch einen Anruf bei Herrn Kraus klären.

Bei meinem Sprinter geht es leider nur bis 3850kg. Wegen 50kg lohnt sich kein Aufwand. KLS hat Bremsentests gemacht, die sie sich schon teuer bezahlen lassen (müssen).

achimHH am 06 Mär 2007 16:57:05

Nasenbär hat geschrieben: KLS hat Bremsentests gemacht, die sie sich schon teuer bezahlen lassen (müssen).


Hallo Heinz.

Bremsentest?
wie ist das zu verstehen?
so wie beim Tüv so ein Bremsprüfstand?

und was nennst Du teuer?

achim

Nasenbär am 06 Mär 2007 17:49:01

Nicht nur einfache Bremsentests, sondern Bremsentests mit Bremsengutachten :oops: Der Herr Kraus meinte, so ein Gutachten kostete leicht mal 16.000,-€ Ob das so stimmt, keine Ahnung.

migula am 06 Mär 2007 18:20:50

Vor sechs Jahren bin ich zum Tüv gefahren. Habe den Prüfer die Achslasten (vorne 1.200 kg, hinten 1.650 kg) zusammen rechnen lassen und er hat mir 2.810 kg zulässiges Gesamtgewicht eingetragen. Jetzt habe ich (vorne 1.900 kg, hinten 3.100 kg und eine ungebremste Anhängelast von 750 kg) und es geht nichts. (Bürstner musste bei der Auflastung von 4.200 kg auf 4.400 kg die Höchstgeschwindigkeit um 6 km/h reduzieren). Hier setzt der "gesunde" Menschenverstand aus.

Nasenbär am 06 Mär 2007 18:25:46

Etwas Schwund wollen die vom TÜV gerne eintragen. Oft wird zB. die Anhängelast in Auflastungsfällen reduziert.

migula am 06 Mär 2007 23:50:38

Die Reduzierung der Anhängelast könnte ich nachvollziehen, wäre auch in Ordnung. Der Tüv bei dem ich vorgesprochen habe will aber ohne Herstellerunbedenklichkeitsbescheinigung (IVECO) gar nichts tun.

Gast am 08 Mär 2007 14:11:51

migula hat geschrieben:Die Reduzierung der Anhängelast könnte ich nachvollziehen, wäre auch in Ordnung. Der Tüv bei dem ich vorgesprochen habe will aber ohne Herstellerunbedenklichkeitsbescheinigung (IVECO) gar nichts tun.


Such Dir nen anderen TÜV. Da gibt es Unterschiede wie Tag und Nacht. Oder Probiers über ne Werkstatt. Die haben auch meist bessere Verhältnisse zum TÜV als unser einer.

aus München.

dieter2 am 08 Mär 2007 17:15:39

oschi-andi hat geschrieben:
Such Dir nen anderen TÜV. Da gibt es Unterschiede wie Tag und Nacht. Oder Probiers über ne Werkstatt. Die haben auch meist bessere Verhältnisse zum TÜV als unser einer.

aus München.


Genau :)

Beim TÜV gib´s Prüfer mit technischen Verständnis die auch noch selber denken können
und welche die nur in Vorschriften und Tabellen blättern können.
Für Letztere könnte ich auch meine Oma da hinstellen,die würde das auch können.

Dieter

migula am 14 Mär 2007 09:28:20

Laut KLS kann das Fahrzeug in Verbindung mit einer Umbereifung auf der Vorderachse auf 4,8 to aufgelastet werden. Die Auflastung für 1.428 EUR ist nach Angaben der Firma nur in Verbindung mit einem Alu-Radsatz für 2.100 Euro möglich. Gesamtkosten für 400 kg Auflastung somit 4.200 EUR incl. MwSt. Ich denke es müsste möglich sein, mit dem vollgeladenen Fahrzeug beim TÜV vorzufahren um die Achslasten wiegen zu lassen, da bei Wohnmobilen die Vorderachse durch die Zuladung (Überhang) eher entlastet wird, ist evtl. keine Achlasterhöhung notwendig.

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