gluehstrumpf2 hat geschrieben:.....Ein Bekannter vertritt vehement die Meinung dass das unzulässig sei.
Vielleicht können sich fach- und rechtskundige dazu äußern ob ich so durch den demnächst anstehenden TÜV komme? danke- Gruß Rudi
Tagfahrlicht erfüllt nicht die Lichtpflicht!!! meine europäische Zusammenfassung dazu:
Das Tagfahrlicht (TFL): wird in Deutschland seit 2011 für alle Neufahrzeuge vorgeschrieben. Aber nicht alle Länder, die tagsüber ein Abblendlicht vorschreiben, erlauben damit auch das sogenannte „Tagfahrlicht“.
Spezielle Tagfahrleuchten dürfen laut ADAC in Italien und den skandinavischen Ländern (Schwedenlicht) verwendet werden; in anderen Ländern werden sie überwiegend toleriert. Bis jetzt gibt es dafür keine eindeutige Regelung.
Polen, Kroatien, Slowenien, Litauen Estland,
Norwegen und Ungarn gehören aber anscheinend nicht zu den „toleranten“ Staaten.
Lichtpflicht (Abblendlicht = Fahrlicht): Lichtpflicht bedeutet, dass das Abblendlicht einzuschalten ist und damit auch die Rücklichter, die Kennzeichenbeleuchtung und die seitlichen Begrenzungsleuchten leuchten.
Neben den klassischen Staaten, die alleine schon wegen ihrer geografischen Lage und der damit verbundenen dauerhaften Dunkelheit im Winter eine generelle Lichtpflicht eingeführt haben (wie Dänemark, Norwegen, Schweden, Estland, Finnland, Island und Lettland), ist das Fahren ohne Licht bei Tage auch in Österreich, Schweiz, Italien, Ungarn, Kroatien, Slowenien, Tschechien und Portugal unter Strafe gestellt.
In Frankreich wird lediglich eine ganzjährige Licht-Empfehlung ausge-sprochen. Drei weitere Staaten (Litauen, Polen und die Slowakei) haben eine eingeschränkte Winterlichtpflicht von Oktober bis März. In Tschechien ist es sogar Pflicht, ein Ersatzlampen-Set mitzuführen, was häufig bereits an der Grenze kontrolliert wird.
Gruß Andreas