kleibeeke am 22 Mär 2020 19:40:59 Ich denke diesen Sommer werde ich wegen der Corona Problematik mein WM nicht nutzen können. Vielleicht klappt es wieder im Herbst. Jetzt habe ich die Idee das Fahrzeug bis wann auch immer abzumelden. Das WM ist mit Saisonkennzeichen von März bis Oktober angemeldet und steht in einer verschlossenen Halle. Vielleicht kann mir jemand helfen. Was muss ich beachten? Ist eine Abmeldung überhaupt vernünftig? Vielen Dank im Voraus und bleibt gesund.
duca250 am 22 Mär 2020 19:46:58 Moin, alles gut, das ist überhaupt nicht unvernünftig. Du sparst Kfz-Steuern und nachrangig Vers.-Beitrag. Nach der vorübergehenden Stilllegung musst Du nur darauf achten, dass der Vers.-Vertrag ruht und nicht abgerechnet bzw. storniert wird! So stellst Du sicher, dass der Bolide auch im Lager Kaskoschutz genießt! Bei der Wiederzulassung sollte Dein Womo noch „TÜV“ haben, sonst wird die Wiederzulassung etwas verkompliziert. Abstand halten der Duc
hannilein01 am 22 Mär 2020 20:36:14 Hallo, generell ist es ziemlich einfach, das Wohnmobil vorübergehend abzumelden. Muss nur dran denken, dem Verkehrsamt beim abmelden zu sagen, dass Du Dein Kennzeichen behalten möchtest. Ansonsten wird es freigegeben und Du müsstest beim anmelden eventuell ein neues Kennzeichen nehmen, inkl. dem Kauf neuer Kennzeichen. Das Kennzeichen wird dann für ein? Jahr reserviert. Dieser Service kostet in HH 5Euro. Das eigentliche ab und anmelden liegt je bei ca. 13Euro Wie schon von der Duc geschrieben, besteht der Kasko Versicherungsschutz weiter, da der Versicherungsvertrag ruht, wenn das Fahrzeug entsprechend gesichert geparkt wird. Das würde ich vorsichtshalber mit der eigenen Verischerung abstimmen. viele Grüße Wolfgang Wolfgang
Nurich am 22 Mär 2020 21:00:06 duca250 hat geschrieben: Bei der Wiederzulassung sollte Dein Womo noch „TÜV“ haben, sonst wird die Wiederzulassung etwas verkompliziert. Abstand halten der Duc
Auch das ist kein Problem! Du darfst mit dem Fahrzeug und deinem Papieren , wichtig eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) und angebrachten Nummernschildern auf direktem Weg zum TüV, und auch zum Straßenverkehrsamt fahren.
duca250 am 22 Mär 2020 21:04:17 ...ja korrekt, mit dem Risiko der Kelle von der Rennleitung und entsprechendem Erklärungsbedarf und das Ganze an einem Tag auf jeweils kürzestem Weg ohne Pause beim z.B. nächsten Imbiss (verkompliziert) :wink: Grüße der Duc
Nurich am 22 Mär 2020 21:13:02 Nee nee, TüV und Anmeldung müßen nicht am gleichen Tag sein. Es könnte ja sein das du den Stempel nicht beim erstenmal bekommst. ;D
duca250 am 22 Mär 2020 21:16:18 Nurich hat geschrieben:Nee nee, TüV und Anmeldung müßen nicht am gleichen Tag sein. Es könnte ja sein das du den Stempel nicht beim erstenmal bekommst. ;D
...nee, da täuscht Du Dich aber kräftig! Du kannst mit einer eVb-Nr. nicht „tagelang spazieren fahren“ :!: Das geht nur am Tag der Zulassung, da der Vers.-Beginn in der Kfz-Vers. immer rückwirkend 0.00 Uhr beginnt.
FWB Group am 22 Mär 2020 21:18:19 Hi Abmelden ist gut und eigentlich problemlos möglich. Könnte derzeit aber etwas schwierig werden, weil bei uns zum Beispiel hier in der Gegend, haben die Zulassungsstellen alle zu.
Manche werden jetzt sagen, kein Problem geht online. Das dachte ich auch. Perso muss onlinefähig sein. Ist er das nicht, geht es eigentlich nicht, geht aber mit Tricks doch....usw...
Nutzt aber alles nichts, wenn die Page der Zulassungsstelle wegen Überlastung down ist. ( Erfahrung vom letzten Freitag ).
Nurich am 22 Mär 2020 21:21:20 Hab ich erst vor 3 Wochen wieder so gemacht. Ist von Versicherung und Rennleitung abgesegnet. Klar darfst du nicht zum TÜV fahren und anschließend noch ein paar Tage rumfahren. Wenn du aber heute oder am Freitag um 16 Uhr nen TÜV-Termin hast kannst du auch am Montag zur Anmeldung fahren.
duca250 am 22 Mär 2020 21:24:55 ...na dann beherrsche ich wohl nach fast 40 Jahren meinen Job nicht mehr. Damit bin ich hier raus ohne den TE nicht vorher vor solchem Leichtsinn zu warnen (fahren ohne Vers.-Schutz). :!:
kamann am 22 Mär 2020 22:07:08 HALLO, Auch ich habe einen Termin am 30.3.20 zu Abmeldung, und das Problem TÜV 04. 2020. Also ohne vollen Monat TÜV keine Zulassung. Deshalb werde ich in der Kostenfreien Zeit so im Januar 2020 das Womo wieder zulassen, dann kann ich ohne Problem im April 2020 zur KÜS fahren; denn der TÜV sieht mich nie mehr!!!!!! Eine Ruheversicherung brauch ich nicht; denn das Womo steht warm und trocken in meiner Garage! mfG KH
pipo am 23 Mär 2020 09:57:37 Hier die Regeln zum Thema ohne Zulassung fahren: --> LinkAlso immer vor Fahrtantritt mit der Versicherung klären ob eine Haftpflicht besteht. Dann ist die Fahrt, auf direktem Weg zum TÜV vor der Anmedlung erlaubt.
Mann am 23 Mär 2020 10:36:12 beachtet euren Schadenfreiheitsrabatt beim großzügigen Abmelden, der sich dann gegebenfalls nicht weiter verringert.
Nurich am 23 Mär 2020 11:05:18 pipo hat geschrieben:Also immer vor Fahrtantritt mit der Versicherung klären ob eine Haftpflicht besteht. Dann ist die Fahrt, auf direktem Weg zum TÜV vor der Anmedlung erlaubt.
Hallo Peter, nichts anderes habe ich behauptet. Nachdem ich beim TÜV war bin ich nach Hause gefahren, hab das Auto auf meinen Privatgrundstück abgestellt und bin am nächsten Tag zum Anmelden gefahren. PS: Die Polizeistation befindet sich ebenfalls im Kreishaus. Und es stehen da immer mal ein paar Autos rum die da mal grade kein Nummernschild haben, da der Fahrer diese ja zum Anmelden mitreinnehmen muß.
Nurich am 23 Mär 2020 11:08:33 duca250 hat geschrieben:...na dann beherrsche ich wohl nach fast 40 Jahren meinen Job nicht mehr. Damit bin ich hier raus ohne den TE nicht vorher vor solchem Leichtsinn zu warnen (fahren ohne Vers.-Schutz). :!:
Hallo Duc, der Hinweis auf die 40 Jahre in deinem Job machen mich da ein wenig nachdenklich! :wink:
Jagstcamp-Widdern am 23 Mär 2020 11:15:00 versicherungsbedingungen bleiben unverändert, wenn der zulassungszeitraum > 185 tage beträgt.
achtung bei der fahrt zur zula oder zum tüv ohne zulassung: meines wissens darf dabei KEINE zulassungsgrenze überfahren werden, der abstellort musz also im landkreis der zulassung sein und das ganze ist auf verlangen mit einer terminbestätigung (tüv/zula) nachzuweisen! die fahrt dahin musz "direkt" und am selben tag sein, also nicht erst zuhause putzen... :eek:
"vorübergehend stilllegen" gips schon lange nicht mehr, es gibt nur "abmelden", egal ob 2 wochen oder 20 jahre, kennzeichenreservierung ist wichtich (kohle)! übrigens wird ein abgemeldetes kfz ohne tüv automatisch zu "abfall", wenn man die absicht des "wieder in den verkehr bringens" nicht glaubhaft nachweisen kann. :mrgreen:
alleswirdgut hartmut
duca250 am 23 Mär 2020 11:21:35 Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:die fahrt dahin musz "direkt" und am selben tag sein...
...das ist der Punkt, danke. Mein Aussage zur "vorübregehenden Stilllegung" bezog sich auf die Ruheversicherung. Wenn der Versicherer sich ausschließlich auf die obligatorische Info der Zulassungsstelle verlässt, wird in der Regel der Vertrag abgerechnet und der Kunde steht ohne Kaskoschutz (Ruheversicherung) da... Schlimm, was diese Halbwissenden hier teilweise für Blödsinn posten. Das kann richtig Probleme geben und teuer werden... Gruß der duc
Nurich am 23 Mär 2020 15:43:55 Ja ja, die Frage des "Halbwissens" ! Ich kann mir die eVb jederzeit holen und sie ist 6 Monate gültig. Ich muß nicht an dem Tag an dem die Versicherung mir diese Nummer ausstellt zur Anmeldung! Außerdem kann mir die Versicherung diese auch telefonisch mitteilen und ich gebe sie dann bei der Anmeldung an. Also hör auf mit dem überheblichen Gerede über Halbwissende. Nochmal zum Mitschreiben: Die eVb kannst du dir holen wann immer du willst. Du mußt nicht am gleichen Tag zur Anmeldung. Du darfst von einem eingefriedeten nicht öffendlichen Platz auf direktem Wege mit dieser und allen anderen nötigen Papieren zur Hauptuntersuchung fahren. (und auch wieder zurück). Der Weg zur Anmeldung muß natürlich auch auf direktem Wege von deinem Platz zurückgelegt werden, muß aber nicht zwingend am gleichen Tag sein.
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