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Meinen Führerschein habe ich bereits mehr als 3 Jahrzehnte, mein Wohnmobil > 3,5 t seit 3 Tagen. Geschwindigkeit 100 km/h ist mir bekannt, aber überholen im LKW-Überholverbot oder Parken im Wohngebiet? Wo finde ich entsprechende Informationen? Die ach so "geliebte" GO Box in Österreich nicht vergessen. 8) :wink: Was ist eine GO-Box? Brauche ich die auch auf Landstrassen, welche Kosten entstehen? Hallo migula,
die brauchst du auf Autobahnen in Österreich. Das Thema wurde hier schon mal behandelt.
LKW-Überholverbot gilt auch für WoMo´s > 3,5 to. Parkverbot gilt ebenso. Was auch zu beachten ist, ist der "andere" Bussgeldkatalog. Das Bussgeld ist teilweise höher und das Fahrverbot ist bzw. man erhält es schneller. Wo man alles für WoMo´s über 3,5 to. findet ? Ich habs mal in der pm gelesen. Hallo,
die Autotechnik Kuhn hatte da mal eine Übersicht zusammengestellt, die recht gut war. Bis zum Jahr 2009 (?) darf man aber jetzt zwischen 3,5 und 7,49 t Zul.GesG 100 km/h fahren. Andi Ich kann das PDF nicht hochladen, weil es zu groß ist.
Aber ruft mal --> Link auf. Dann Katalog und dann Gewichtsauflastung Konsequenzen Seite 28-29 Andi Wie war das noch mit Anhänger ?
Darf man da noch am WoE mit Hänger fahren oder nicht ? Beutlin @ Beutlin
Ein Sonntagsfahrverbot gibt es nur für LKW - Anhänger. Der Begriff LKW gilt nicht für das Erscheinungsbild - es zählt was in der Zulassung steht. Also Fahrzeug als Wohnmobil zugelassen: Keine Einschränkungen bezüglich Anhänger. Pijpop Die Angaben von Autotechnik Kuhn entsprechen wohl nicht mehr dem neuesten Stand. Jährliche Haupt- und Abgasuntersuchung kann wohl nicht stimmen, da bisher im 2jährigen Turnus geprüft wurde. Wenn mir gestern Nacht jemand in mein am Straßenrand geparktes Mobil gefahren wäre, hätte ich wohl eine Mitschuld. War vor dem Haus ohne Standlicht und Warntafel geparkt. Dass ich auf der Autobahn einen Mindestabstand von 70 m einhalten muss, habe ich auch nicht gewußt. Habe bei Tuev-Sued nachgeschaut. Bis 7,5 t ist eine TÜV- und Abgasuntersuchung in zweijährigem Turnus vorgegeben. Standlicht genügt beim Parken in Ortschaften. TÜV und AU in 2jährigen Abständen hat mir der "Verkäufer" versichert. Da würde ich lieber mit 10 % Übergewicht durch die Gegend fahren. Aber Ablasten bei 3.7 t Leergewicht geht wohl nicht. Ja! Mangelnde Information kostet Geld! Komischer Verkäufer der solch eine Aussge trifft!
Hallo migula, daran sieht man, daß auch Verkäufer (sehr) oft keine Ahnung haben. AU ist über 3,5t jährlich fällig. TÜV bis zu einem alter von 6 Jahren alle zwei Jahre, danach ebenfalls jährlich. Nicht nur mangelnde Information kostet Geld, auch Übertretungen und Verstöße können Geld kosten und zudem unterwegs auch noch für Unannehmlichkeiten und Frust führen. Irgendwie vermisse ich bei Dir doch die Freude, viele Deiner Beiträge lassen so einen negativen Touch anklingen. Leser @ Leser
Das manche Leute mehr und andere weniger Ahnung haben, ist ja völlig normal. Aber wo nimmst du diese Info [quote]AU ist über 3,5t jährlich fällig/quote] wenn gerade mal ein paar Postings weiter oben ein link zum TÜV Nord etwas anderes aussagt ? Da ich einen 5t fahre, weis ich bestimmt: Die AU muss in den 6 Jahren alle 2 Jahre durchgeführt werden, danach jährlich. genau so ist es
Fahre ebenfalls seit 2002 (neu gekauft) einen 5 t und habe bis jetzt die AU-Plakette immer nur für ein Jahr erhalten, offenbar gibt es auch bei meiner Fiatwerkstatt und auch bei der Dekra Unwissende; und das obwohl der Dekraingenieur mein Freund ist und selbst einen 6 t fährt. Werde wohl die Freundschaft mal überprüfen müssen. Leser Da ich auch zu den Besitzer eines Wohnmobil über 3,5 t gehöre muss ich ebenfalls jedes Jahr zur Asu fahren.
--> Link @Gast
Das manche Leute mehr und andere weniger Ahnung haben, ist ja völlig normal. Stimmt, mehr erwarte ich von "Fachverkäufern" auch nicht. Aber wo nimmst du diese Info
Habe mir den Link natürlich sofort ausgedruckt, mal sehen was mein Freund bei der nächsten AU im Juli dazu meint. Allerdings irritiert mich, das da auch Anhänger mit aufgeführt sind, -müssen die auch zur AU?
Ich musste zwei mal zur Zulassungsstelle, um die zwei Jahre TÜV und AU zu bekommen. Beim ersten Mal hatte man mir auch nur je 1 Jahr "gegönnt". Leider hab ich es erst zu hause gemarkt - also wieder hin, langes Suchen war seitens der Zulassungsstelle angesagt - dann kam die Info, das ich recht hätte und TÜV und AU alle zwei Jahre durchgeführt werden müssten. Eigendlich müssten die es doch wissen, oder? Ich war auch irritiert, da wir für unseren 3,85-Tonner folgende Regelung hatten. HU 2 Jahre, nach 6 Jahren jährlich, AU jährlich. Des Rätzels lösung bekamen wir heute in der Fiat-Werkstatt, wo wir die fällige AU haben machen lassen:
Die 2-jährige Prüfung für AU und HU in den ersten 6 Jahren gilt für Neuzulassungen ab April 2006. Vorher zugelassene Fahrzeuge haben nur ein Jahr AU, die neue Prüfung ist dann aber für 2 Jahre gültung (wenn sie in den 6-Jahres-Zeitraum fällt). Soweit die Aussage vom Fiat-Meister. Unser Womo ist EZ 2/06, für uns also dumm gelaufen. Wir haben die Plakette jetzt für nur 1 Jahr kleben lassen, somit sind wir mit der HU im gleichen Intervall. Walter P.S. um mal on Topic zu bleiben: für mich sind die "Nachteile" der über 3,5-Tonner keine Nachteile, sondern eher unannehmlichkeiten. Mir ist lieber ich habe ausreichend Zuladungsreserve, als das ich mich über Tempo 100 ärgere.
:daumen2: sehe ich genauso. Wenn ich mir mittlerweile die 3,5t anschaue und die Zuladungsreserve, gehe ich gleich lieber auf ein WOMO > 3,5t. (Ich weis - Östereich, ist mir aber dabei auch egal) Ich sehe das viele immer nur die 100 kmh als Kriterium ansehen.
Dem ist bei mir nicht so,ich fahre auch mit 3,5 to immer um die 100 kmh. selten mal viel schneller,aber auch schon mal 130 kmh wenns brennt. Ich sehe die vielen anderen Sachen schon als Nachteil. Jedes Jahr TÜV (Bei älteren Womos) dito AU Geschwindigkeit BAB nur 100 kmh (die 100 kmh nur in Deutschland) Geschwindigkeit Bundesstrassen/Landstrassen 80 kmh Schwerlastabgabe Schweiz OBO Östereich Kein Parken an Parkuhren Parken innerörtlich nur mit Parkwarntafeln Standlicht LKW Überholverbot (Sehr viele Autobahnen) Oft Durchfahrtsverbot LKW über 3,5 to 70 Meter Abstand auf der BAB (Wissen die meisten nicht) mehr fallen mir im Augenblick nicht ein. Sind zwar alles Dinge die man nicht immer beachtet,aber jeder Polizist kann einen darauf festnageln. Dieter Wenn das denn dann alles Nachteile sind.
Warum fährt man dann überhaupt mit dem Wohnmobil. Mit dem Auto hat man noch weniger Nachteile. :D - Wir sind doch im Urlaub. - Das mit 100 km/h hatten wir schon - Östereich ist auch ein alter Hut - Mit dem Womo in die Stadt ist mit dem 3,5t auch nicht unbedingt prickelnd. - Eine Parkuhr reicht meistens auch bei 3,5t nicht aus (2,2m breit, Parkplätze normalerweise nur 2m breit) - Bei 100km/h auf der Autobahn muss man auch mit dem 3,5t den Sicherheitsabstand einhalten - also normal Der wirkliche Nachteil ist sicherlich das Gewicht, sondern manchmal die Länge. In kleineren Ortschaften macht das "Rumkurbeln" dann keinen Spass mehr. Wir sind uns schon einig, beim nächsten Mal wird das Womo einen Meter kürzer. ich meinte natürlich :
Der wirkliche Nachteil ist sicherlich nicht das Gewicht Für mich sie die von Dieter2 genannten Nachteile doch schwerwiegend. Mein 4,4 t finde ich mit 6,8 m als sehr handlich. Aber, was mir bisher nicht aufgefallen war, um zur BAB zu kommen muss ich 20 km Umweg fahren, weil die direkt mögliche Zufahrt für LKW gesperrt ist. Auf der A 5 sind mind. auf 100 km LKW Überholverbot. Wenn eine Streife von hinten kommt und sieht mich überholen und die Zwillingsbereifung, dann bin ich wohl fällig. Ich fahre ein Wohnmobil mit 4,5 t. Die verschiedentlich genannten „Nachteile" haben mich bisher nicht wirklich gestört. Wenn ich mit meinem WoMo reise, habe ich Zeit und auch mit 100 km/h kommt man gut voran. Was ich mir aber wünschen würde, dass WoMos bis 7,5 t von den LKW-Überholverboten auf den BAB ausgenommen werden.
Alles hat Vor- und Nachteile. WoMo mit mehr als 3,5 t sind in der Regel größer und länger. Sie bieten dann aber auch mehr Innenraum und auch mehr Stauraum. Das ist doch ein wesentlicher Vorteil. Gerd
Dann hast´e glatt ´nen Fehlkauf getätigt. Leser Hallo
Wir haben uns für einen Sechs-Tonner entschieden, trotz aller bisher genannten vermeintlicher Nachtteile. Der Hauptgrund war die beschränkte Zuladung bei den 3,5-er Womos. Diese ist in dieser Klasse in den meisten Fällen ungenügend und führt zur gefährlichen Überladung der Fahrzeuge mit allen negativen Konsequenzen. Der grösste Nachteil für uns als Österreich-Liebhaber ist die abolut überrissene LKW-Maut (Go-Box). Deshalb sind wir zur Zeit Österreich-Abstinenzler. Heinz Gestern war ich in der IVECO-Werkstatt. Das mit der jährlichen AU bei Wohnmobilen über 3,5 t (EZ 3/2002) würde noch immer gelten! TüV Süd und TÜV Nord machen unterschiedliche Angaben. Hi Migula,
schau Dir bitte mal folgenden Link an: --> Link Die Tabelle ist zwar aus 2005, der §29 StVZO hat jedoch noch bestand! Greetz@all, Otto Mit der HU habe/hatte ich keine Probleme hier gab es 9/08. Aber AU 9/07. Und hier noch die Fristen zur AU (§47a StVZO):
--> Link Üblicherweise erfolgen beide Untersuchungen zeitgleich. nochmal Greetz, Otto Dann hat die Werkstatt doch recht, da über 3,5 t! Tja, da scheint mein vorheriges Posting wohl doppelt angekommen zu sein..... (Hallo Mod, bitte einmal löschen)
So wie ich die Tabelle bzw. den/die §§29, 47a StVZO deute, erfolgt die AU -analog zur HU- innerhalb der ersten 6 Jahre nach Erstzulassung alle 2 Jahre! Danach ist sie m.E. erst jährlich fällig - also ab dem 7 Jahr nach EZ. verdutzter , Otto Hallo Leute,
sorry, die von Capt-lt geposteten Dekra-Listen könnt ihr in die Tonne hauen, die sind zwischenzeitlich veraltet. Die Anlage XIa zu §47a ist inzwischen weggefallen. §47a StVZO lautet wie folgt: "Die Halter von Kraftfahrzeugen, die ... mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden und nicht mit einem On-Board-Diagnosesystem ausgerüstet sind, das den im Anhang zu § 47 genannten Bestimmungen entspricht, haben zur Verringerung des Schadstoffausstoßes die Abgase ihres Kraftfahrzeugs auf ihre Kosten nach Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b der Anlage VIII in Verbindung mit Nummer 4.8.2.1 der Anlage VIIIa in den in Anlage VIII Nr. 2 genannten Zeitabständen untersuchen zu lassen." Die Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b der Anlage VIII iVm. Nummer 4.8.2.1 der Anlage VIIIa regelt das WIE der Untersuchung. Die Anlage VIII Nr.2 regelt das WANN der Untersuchung. Unter Ziffer 2.1.6 sind die Fristen für Wohnmobile geregelt. Ziffer 2.1.6.2.1 und 2.1.6.2.2 regeln die Frsiten für WoMo >3,5to mit "alle 24 Monate in den ersten 72 Monaten" und danach alle12 Monate. Dabei ist es unerheblich dass in der Tabelle nur die HU Frsiten genannt sind, da diese gemäß § 47a Abs.1 auch für die AU anzuwenden sind. Stephan Hier noch ein paar links für alle Selbstleser: --> Link --> Link --> Link Ach, und bevor jemand fragt. Ich habe nicht geprüft ob mein Fahrzeug über ein Diagnosesystem verfügt. M.W. hat das lediglich Einfluss auf den Prüfungsablauf, nicht jedoch auf die Prüfungszeiträume. |
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